Der Bundeswehrverband hat heute in der Kommentarsektion (!) seines eigenen Info-Threads folgendes gepostet:
"Vielen Dank für die hier geführte Diskussion, die teilweise leidenschaftlichen, fundierten und auch kritischen Beiträge. Der ganze Themenkomplex bewegt nicht nur die Gemüter der hier schreibenden Kameraden, sondern auch Kameradinnen und Kameraden, Kolleginnen und Kollegen in der Fläche. Unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beantworten bei vielen verbandlichen Veranstaltungen, aber auch im dienstlichen Alltag dazu viele Fragen, vom Kameradschaftsvorsitzenden bis zum Bundesvorsitzenden.
Zum ganzen Gesetzentwurfsvorgang lässt sich folgendes sagen:
- Es ist in der Tat als "schwierig" einzuordnen, dass die Bundesregierung die höchstrichterlichen Vorgaben im Unterschied zu den Ländern noch nicht umgesetzt hat. Das ist echt schwer vermittelbar, genauso wie die Tatsache, dass manch ein Bundesland bessere Regelungen aus der Rechtsprechung entwickelt hat als der Bund es nun vorhat. Das ist das Ergebnis der Förderalismusreform.
- Wir erinnern uns: Die letzte Bundesregierung hatte sich bereits auf einen Gesetzentwurf geeinigt, diesen aber wieder von der Tagesordnung genommen. Die Gründe waren damals dem Vernehmen nach die hohen Kosten sowie die schwere politische Vermittelbarkeit (auch mit Blick auf die Bundestagswahl). Die aktuelle Bundesregierung nimmt nun wieder einen Anlauf. Es gibt einige Beobachter, die wetten, dass das Gesetz auch in dieser Legislaturperiode nicht kommen wird, entweder wegen der brisanten Haushaltslage oder wegen der erneut schweren politischen Vermittelbarkeit. Oder auch, weil die Ampelkoalition vorher auseinanderbricht.
- Herausfordernd ist, dass mit dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode eine hohe Erwartungshaltung erzeugt wurde. Diese kann heute nur noch enttäuscht werden, denn alles, was heute kommt, ist unter dem Niveau von damals. Heute geht es der Regierung vor allem darum, nichts anderes als gerade noch rechtskonform zu handeln. (Aus Sicht des Verbandes gelingt das der Regierung jedoch nicht vollständig: Den Einbezug des Familien- oder Partnereinkommens, so wie es momentan bereits 13 von 16 Bundesländern machen, hält der Verband für rechtswidrig.) Das Gesetz ist also kein Attraktivitätsgesetz (mehr), sondern nur noch eines, mit dem die Regierung ihre durch die Gerichte auferlegte Pflicht tut. Das kann man durchaus kritisieren, wird den eingeschlagenen Weg der Regierung aber nicht ändern. Wenn diese Regierung nämlich etwas nicht hat, dann ist es Geld.
- Der Verband hat es - und das war ein gehöriges Stück Arbeit - aber geschafft, dass beispielsweise der Familienzuschlag Stufe 1 gerettet wurde (der sollte nämlich eigentlich weg) oder dass auch Versorgungsempfänger bei den neuen Regelungen berücksichtigt werden. Sollte dieses Gesetz also jemals das Licht der Welt erblicken, dann ist es einerseits für viele enttäuschend, aber auch besser als das, was gedroht hätte, wenn der Verband nicht so gewirkt hätte, wie er gewirkt hat.
- Und dann: Richtig, der Verband hat grundsätzlich entschieden, all seine Stellungnahmen nicht zu veröffentlichen. Das hat taktische Gründe und fußt auch auf negativen Erfahrungen (Beispiel: Die Veröffentlichung eigener, guter Argumente hat die Gegner vorgewarnt und Zeit gegeben, um Munition gegen diese zu sammeln, oder auch Kopiererei oder auch falsche Wiedergaben). Das kann man in der Tat angesichts des Transparenzgedankens als zwiespältig empfinden und entsprechendes Unverständnis nachvollziehen, aber so ist es nach entsprechender Abwägung entschieden worden.
Der Gesetzentwurf ist noch in der Abstimmungsphase und solange er nicht im Kabinett war, glauben noch nicht alle an seine Realisierung. Sobald diese ansteht, werden wir darüber informieren.
Viele Grüße, Ihr DBwV-Team"