Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 109555 times)

BVerfGBeliever

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Auch aus meiner Sicht ist es definitiv ein Erfolg, dass sich der DGB bei @Swen "bedient" hat. Somit auch mein herzlicher Dank an alle Beteiligten. Trotzdem würde ich den Blick gerne noch mal kurz auf die konkreten Zahlen lenken:

1.) Aktuell bekommt ein verheirateter A3 mit zwei Kindern Folgendes (unter steuerlicher Berücksichtigung der KV/PV): Grundgehalt 32.484 + Zuschlag 5.955 - Steuer 1.338 - PKV 7.844 + Kindergeld 6.000 = Nettoalimentation 35.257 €

2.) Dieser Wert wird mit dem Grundsicherungsbedarf einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie verglichen.
a) Laut Swen ergibt sich: Regelbedarf 22.152 + Unterkunft 18.636 + Heizung 3.565 + Bildung 956 + Sozialtarife 1.699 = Grundsicherung 47.008 €
b) Laut DRB sind es: Regelbedarf 22.152 + Unterkunft 19.200 + Heizung 3.600 + Bildung 818 + Sozialtarife 1.560 + Kinderbetreuung 1.572 = Grundsicherung 48.902 €

Mit anderen Worten: Die 115%-Netto-Mindestalimentation beträgt laut Swen 54.059 € und laut DRB 56.237 €. Und nur noch mal zur Erinnerung: Das ist nur die absolute Untergrenze, die unter keinen Umständen unterschritten werden darf! Von einer amtsangemessenen Besoldung reden wir dabei noch lange nicht.

Laut Steuerrechner entspricht die genannte Netto-Mindestalimentation einer Bruttobesoldung von 63.691 € (Swen) bzw. 66.725 € (DRB). Die aktuelle Bruttobesoldung liegt hingegen stattdessen bei 38.439 €.

Somit bin ich schon etwas verwundert, warum diese riesige Lücke zwischen der aktuellen Besoldung und der seitens des BVerfG geforderten absoluten Untergrenze durch den DGB nicht etwas "forscher" kommentiert wurde.


[P.S. Und ja, selbstverständlich würde die Lücke durch die Neuregelungen des Gesetzentwurfs ein paar Millimeter kleiner, hat @Swen ja alles schön analysiert. Aber aufgrund des Übermaßes an Blödsinn (willkürliche Streichung von Besoldungsgruppen, AEZ, Abschmelzungsbeträge, usw.) weigere ich mich schlicht, den Schwachsinn näher zu betrachten.]

PolareuD

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Kennt bzw. gibt es schon die Stellungnahmen des BDZ und vbob zum BBVAngG?

Imperator

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Kennt bzw. gibt es schon die Stellungnahmen des BDZ und vbob zum BBVAngG?

Ich zumindest habe nichts Weiteres gefunden.

Lediglich ein Bericht des vbob für den Monat September 2024 auf Seite 12 sagt Folgendes aus:

"Auf Kopfschütteln stieß die Mitteilung des Kollegen Politis, dass in dieser Legislaturperiode aufgrund der Haushaltslage keine Vorschläge zur Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation mehr zu erwarten seien, obwohl sich aus entsprechenden Feststellungen beziehungsweise einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu kinderreichen Beamtenfamilien dringender Handlungsbedarf ergibt."

https://www.fronz-daten-service.de/vbob/VBOB_light/12/

PolareuD

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Kennt bzw. gibt es schon die Stellungnahmen des BDZ und vbob zum BBVAngG?

Ich zumindest habe nichts Weiteres gefunden.

Lediglich ein Bericht des vbob für den Monat September 2024 auf Seite 12 sagt Folgendes aus:

"Auf Kopfschütteln stieß die Mitteilung des Kollegen Politis, dass in dieser Legislaturperiode aufgrund der Haushaltslage keine Vorschläge zur Neuregelung der amtsangemessenen Alimentation mehr zu erwarten seien, obwohl sich aus entsprechenden Feststellungen beziehungsweise einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu kinderreichen Beamtenfamilien dringender Handlungsbedarf ergibt."

https://www.fronz-daten-service.de/vbob/VBOB_light/12/

Da das Magazin monatlich erscheint, könnte das eventuell eine Bestätigung der Aussage von BaLBund sein. Dementsprechend könnte das BBVAngG erstmal wieder in der Versenkung verschwinden.

Lichtstifter

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Stellungnahme der GdP / Zoll:

https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll/de/stories/2024/09/2024-09-27-bbvangg-weiter-warten-aufs-geld

Komplettfassung ganz unten.

Erste Auffälligkeit: Die GdP will gerne das Einstiegsamt A8. Meine 15 Dienstjahre würde man nun künftig nach 2 1/2 Jahren Ausbildung bekommen.


Knecht

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Stellungnahme der GdP / Zoll:

https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll/de/stories/2024/09/2024-09-27-bbvangg-weiter-warten-aufs-geld

Komplettfassung ganz unten.

Erste Auffälligkeit: Die GdP will gerne das Einstiegsamt A8. Meine 15 Dienstjahre würde man nun künftig nach 2 1/2 Jahren Ausbildung bekommen.

Naja, das wird wohl nicht passieren und wäre auch größer Quatsch, bevor da nicht die Pforten nach oben geöffnet werden...

Tom1234

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Ich hatte Swens Ausarbeitung an einen der stellvertretenden Vorsitzenden mit der Bitte um Stellungnahme zur Position des vbob gesandt. Leider bisher keine Reaktion.

BalBund

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Ausnahmsweise mal in beiden Threads, weil es im anderen mit Sicherheit in Kürze untergehen wird:

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant

BW/Polizeigewerkschaften - überwiegend zufrieden weil Personal v.a. im mD spürbar profitieren kann


Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt

AdenosinTP

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Ausnahmsweise mal in beiden Threads, weil es im anderen mit Sicherheit in Kürze untergehen wird:

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

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Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt

Warum benötigt der StS eine Kurzunterrichtung?
Der liest nicht mal die jeweils 20 Seiten selbst?

Unfassbar einfach alles.. einfach unfassbar...

Knecht

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Ausnahmsweise mal in beiden Threads, weil es im anderen mit Sicherheit in Kürze untergehen wird:

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben

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Warum benötigt der StS eine Kurzunterrichtung?
Der liest nicht mal die jeweils 20 Seiten selbst?

Unfassbar einfach alles.. einfach unfassbar...

Das ist einfach nur die fortgesetzte Minderschätzung. Man möchte schon fast Verachtung sagen.

RArnold

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Ausnahmsweise mal in beiden Threads, weil es im anderen mit Sicherheit in Kürze untergehen wird:

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

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könnte...

Ich glaube nicht, dass hier irgendeiner mitdiskutiert, der in einem der Ministerien auf dieser Ebene arbeitet.
Somit ist das alles nur Spekulation.

Dass ein Staatssekretär oder Minister nicht alles lesen kann, sollte auch bewusst sein. Dafür gibt es Zusammenfassungen.

Mit solchen Behauptungen wird nur Verdruss gesät. Ist denn keiner in der Lage sachlich das Thema zu behandeln?
Wir müssen warten, was kommt. Wem es nicht gefällt, kann klagen.
Mir gefällt das auch nicht, aber wir können nichts daran ändern.

Die deutsche Volkskrankheit:
Multiple Mimose

Maximus

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Ausnahmsweise mal in beiden Threads, weil es im anderen mit Sicherheit in Kürze untergehen wird:

Eine Kurzunterrichtung an einen StS in einem Bundesministerium könnte in etwa so gelautet haben

DRB - nicht einverstanden, war zu erwarten, dortige Berechnungen utopisch in derzeitiger Haushaltslage

Verdi - unzufrieden, will aber den Tarifabschluss 25 nicht gefährden, brauchen ein hohes + um Mitgliederzuwachs zu rechtfertigen

dbb und Zoll - unzufrieden v.a. mit Partnereinkommen, für die Spitze nur mäßig relevant

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Tenor: Brauchen weitere Regelungen fürs Partnereinkommen, AEZ haben die meisten geschluckt

könnte...

Ich glaube nicht, dass hier irgendeiner mitdiskutiert, der in einem der Ministerien auf dieser Ebene arbeitet.
Somit ist das alles nur Spekulation.

Dass ein Staatssekretär oder Minister nicht alles lesen kann, sollte auch bewusst sein. Dafür gibt es Zusammenfassungen.

Mit solchen Behauptungen wird nur Verdruss gesät. Ist denn keiner in der Lage sachlich das Thema zu behandeln?
Wir müssen warten, was kommt. Wem es nicht gefällt, kann klagen.
Mir gefällt das auch nicht, aber wir können nichts daran ändern.

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Du bist noch nicht lange im Forum. Ansonsten würdest du wissen, dass BalBund im BMI (hD) tätig ist und schon oftmals mit seinen Prognosen richtig lag. Insofern bin ich immer sehr froh, wenn es von BalBund neue Infos gibt:-)

BalBund

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könnte...

Ich glaube nicht, dass hier irgendeiner mitdiskutiert, der in einem der Ministerien auf dieser Ebene arbeitet.
Somit ist das alles nur Spekulation.

Dass ein Staatssekretär oder Minister nicht alles lesen kann, sollte auch bewusst sein. Dafür gibt es Zusammenfassungen.

Mit solchen Behauptungen wird nur Verdruss gesät. Ist denn keiner in der Lage sachlich das Thema zu behandeln?
Wir müssen warten, was kommt. Wem es nicht gefällt, kann klagen.
Mir gefällt das auch nicht, aber wir können nichts daran ändern.

Die deutsche Volkskrankheit:
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Der Glaube ist ja etwas sehr individuelles, aber ich stimme zu, es gibt hier hinreichend Apologeten der einen oder anderen Wahrheit.

Nichtsdestotrotz denke ich nicht, dass hier Verdruss ausgelöst wird, die Ursache für selbigen ist eher beim Gesetzgeber zu suchen, weniger bei den Foristen. Aber ja, wenn einem die Form der Debatte hier missfällt, so verstehe ich das vollkommen.

Die übrigen Aussagen sind zu 50% korrekt und zu 50% falsch.

Korrekt ist, dass kein Staatssekretär jemals die Stellungnahmen vollauf lesen wird, der jeweilige persönliche Referent unterstreicht Passagen und gibt für die StS-Runde einen Sprechzettel mit aktiven und reaktiven Sprechpunkten mit, genauso später für sein Gespräch mit der jeweiligen Hausleitung.

Inkorrekt ist die Annahme, man könne nichts tun. Die Kollegen hier im Forum belegen mit ihren Klagen, dass ein Weg existiert, er ist nur mühsam zu gehen und nicht für jeden finanziell darstellbar.

Maximus

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@Swen:
Die ersehnte Entscheidung aus Karlsruhe zur Berliner Besoldung betrifft ja "nur" die Jahre 2010 - 2015.  Dürfen wir tatsächlich darauf hoffen, dass Karlsruhe auch eine grundsätzliche Aussage zu den gesetzlichen Anforderungen an die Besoldungsanpassungen nach 2015 trifft?

Besteht nicht die Gefahr, dass der Berliner Besoldungsgesetzgeber nach einer Vollstreckungsanordnung lediglich die Jahre 2010-2015 "glatt zieht" (durch Nachzahlungen)? Hinsichtlich der aktuellen Besoldung kann der Berliner Gesetzgeber doch einfach auf den aktuellen Entwurf (Zweiverdienerfamilie) verweisen und behaupten, dass nunmehr alles rechtmäßig ist.

Es wäre schön, wenn Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nochmals klarstellen würde, dass als Vergleichsparameter zwingend die 4K-Alleinverdienerfamilie heranzuziehen ist. Ansonsten steht zu befürchten, dass es bis auf weiteres für die Breite Masse der Beamten (zumindest ab gD) keine wesentliche finanzielle Verbesserung geben wird. 

Im Übrigen bin ich schon etwas enttäuscht, dass sich die Entscheidung erneut verzögert. Mittlerweile habe ich die Befürchtung, dass frühestens Mitte 2025 eine Entscheidung ergehen wird. Das BVerfG muss sich dann nicht wundern, dass den Verschwörungstheorien (Gericht ist politisch gesteuert) mehr und mehr geglaubt wird.

SwenTanortsch

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@Swen:
Die ersehnte Entscheidung aus Karlsruhe zur Berliner Besoldung betrifft ja "nur" die Jahre 2010 - 2015.  Dürfen wir tatsächlich darauf hoffen, dass Karlsruhe auch eine grundsätzliche Aussage zu den gesetzlichen Anforderungen an die Besoldungsanpassungen nach 2015 trifft?

Besteht nicht die Gefahr, dass der Berliner Besoldungsgesetzgeber nach einer Vollstreckungsanordnung lediglich die Jahre 2010-2015 "glatt zieht" (durch Nachzahlungen)? Hinsichtlich der aktuellen Besoldung kann der Berliner Gesetzgeber doch einfach auf den aktuellen Entwurf (Zweiverdienerfamilie) verweisen und behaupten, dass nunmehr alles rechtmäßig ist.

Es wäre schön, wenn Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nochmals klarstellen würde, dass als Vergleichsparameter zwingend die 4K-Alleinverdienerfamilie heranzuziehen ist. Ansonsten steht zu befürchten, dass es bis auf weiteres für die Breite Masse der Beamten (zumindest ab gD) keine wesentliche finanzielle Verbesserung geben wird. 

Im Übrigen bin ich schon etwas enttäuscht, dass sich die Entscheidung erneut verzögert. Mittlerweile habe ich die Befürchtung, dass frühestens Mitte 2025 eine Entscheidung ergehen wird. Das BVerfG muss sich dann nicht wundern, dass den Verschwörungstheorien (Gericht ist politisch gesteuert) mehr und mehr geglaubt wird.

Das Bundesverfassungsgericht ist ja zunächst einmal ausschließlich dazu ermächtigt, Maximus, auf Antrag hin in die Prüfung einzutreten. Dabei prüft es in einem konkreten Normenkontrollverfahren die Richtervorlage, die entschieden hat, dass die von ihm kontrollierte Norm nicht mit der Verfassung in Einklang steht. Die eigentliche Prüfung dieser Norm ist also letztlich bereits vollzogen, bevor das Bundesverfassungsgericht hier handelnd tätig wird, eben in der Vorlage des vorlegenden Gerichts. Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert nun zuvörderst, ob diese Prüfung des vorlegenden Gerichts sachgerecht erfolgt ist. Sofern das der Fall ist, betrachtet es die Norm (ebenfalls) als verfassungswidrig; ist das nicht der Fall, bleibt die Norm uneingeschränkt bestehen. In beiden Fällen wird daraufhin das vorlegende Gericht angewiesen, auf Basis der vom Bundesverfassungsgericht ergangenen Entscheidung handeln tätig zu werden, also eine Entscheidung zu fällen.

So verstanden sieht sich der Senat im konkreten Normenkontrollverfahren nur dazu ermächtigt, den Zeitraum zu betrachten, den das vorlegende Gericht geprüft hat. Denn darüber hinaus - also für weitere Jahre - liegt ja keine gerichtliche Prüfung vor. Dabei ist es dem Bundesverfassungsgericht jedoch nicht untersagt, sich direktiv im Hinblick auf die Norm zu äußern, sodass es über eine weite Bandbreite an Äußerungsmöglichkeiten verfügt. Entsprechend ist es Karlsruhe bspw. unbenommen, den Kontrollmaßstab der Alleinverdienerannahme weiter zu konkretisieren und sie damit nicht zuletzt in ihrer Geltung weiterhin zu präzisieren, sofern das für die zu vollziehende konkrete Normenkontrolle von Belang ist. Denn den in den angekündigten Entscheidungen zu betrachtenden Normen liegt ja die Alleinverdienerannahme zugrunde.

Entsprechend muss sich jetzt zeigen, ob Karlsruhe von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. In Anbetracht des zurzeit offensichtlich faktisch über die Einführung von Doppelverdienermodellen ohne sachgerechte Anwendung eines Kontrollmaßstabes ausgehebelten Alimentationsprinzips - nicht nur in Bayern und geplant derzeit im Bund, sondern ebenso in mittlerweile den meisten Rechtskreisen - sollte es m.E. wahrscheinlich sein, dass sich der Senat entsprechend zur Alleinverdienerannahme äußert und damit ebenfalls Hinweise gibt, in welchen Fällen sie zugrundezulegen ist und ggf. in welchen sie nicht zugrundezulegen wäre. Dabei muss der Senat allerdings darauf achtgeben, dass er damit nicht den Entscheidungsspielraum zukünftiger Besoldungsgesetzgeber, deren Abgeordnete in hoher Zahl heute noch nicht geboren sind und die also keine Verantwortung für den heute - wie Ulrich Battis es begründet hervorhebt - konzertierten Verfassungsbruch haben, unverhältnismäßig einschränkt. Es geht also auch hier um Verhältnismäßigkeit, wobei man ggf. in Rechnung stellen darf, wie augenscheinlich unverhältnismäßig aktuelle Entscheidungen der Besoldungsgesetzgeber sind (die allerdings nicht konkreter Teil der Normprüfung sind).

Ich gehe folglich davon aus, dass die Dauer der angekündigten Verfahren auch damit zu tun haben dürfte: In der Entscheidungsbegründung wird der Senat eine Reihe komplexer Abwägungsentscheidungen unter Verhältnismäßigkeitgesichtspunkten treffen müssen, ohne dass man über die tatsächlichen heutigen Verhältnisse zu entscheiden hat. Das dürfte nicht ganz einfach sein und also eine erhöhte Beratungsdauer mit sich bringen, da es ggf. eher nicht darum gehen wird, dass entsprechend direktiv gehandelt werden sollte, sondern wohl eher wie diese Handlung - also die jeweilige Begründung der eigenen Entscheidung als Zweiter Senat, die dann ebenfalls nicht folgenlos für die Zukunft bleiben könnte - vollzogen werden soll. "Wie" hieße also (sofern sich Karlsruhe die gerade skizzierten Fragen stellte, wovon ich ausgehe, aber das eben nur begründend vermutend), wie konkret und mit welchen Folgen für den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Besoldungsgesetzgeber alsdann als weitere Folge verfügte.

Entsprechend kann ich die Enttäuschung, die sich nachvollziehbar zunehmend in Beamtenkreisen Bahn bricht, gut nachvollziehen; denn die Verfahrenslänge und das Warten sind mit Frust verbunden und führen zu diesem. Auf der anderen Seite hat Karlsruhe mit den angekündigten Entscheidungen weitere Leitentscheidungen in Aussicht gestellt, was im Gefolge einer erst 2020 gefällten Leitentscheidung eher ungewöhnlich ist (dazu habe ich im Forum ja in der Vergangenheit bereits geschrieben). Wir müssen nach den Ankündigungen aus dem letzten Winter davon ausgehen, dass der Senat nun eine weitere Leitentscheidung - ich denke, insbesondere in den Berliner Normenkontrollverfahren; ggf. insbesondere prozedural auch in den bremischen - trifft, auch auf deren Basis alsbald weitere anhängige Normenkontrollverfahren zügiger behandelt werden können und werden werden. Denn das dürfte der effektive Rechtschutz gebieten, der sich aktuell hinsichtlich des Alimentationsprinzips offensichtlich - um's salopp auszudrücken - in einem lausigen Zustand befinden dürfte.

Im Ergebnis sehen sich dann der Senat von Berlin, indem er einen Gesetzentwurf erstellt, und das Abgeordnetenhaus von Berlin in der Pflicht - vorausgesetzt, Karlsruhe wird die Verfassungswidrigkeit der Norm für die entscheidungserheblichen Jahre feststellen, wovon man ausgehen darf -, die Karlsruher Entscheidung sachgerecht in der Korrektur der Norm zu beachten. Diese Pflicht erstreckt sich de jure nur auf den Entscheidungszeitraum - allerdings sind in Karlsruhe weitere formell bis in das Jahr 2019 reichende Berliner Vorlagen anhängig; auch hat das VG Berlin die Verletzung des Mindestabstandsgebots bis 2021 festgestellt (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=post;quote=371755;topic=124124.360). Es wird sich also zeigen, welche Schlüsse die beiden genannten Verfassungsorgane aus den angekündigten Karlsruher Entscheidungen ziehen werden. Die Berliner Landespolitik hat ja bekanntlich in der Vergangenheit recht häufig, um nicht zu sagen, fast schon regelmäßig einen hohen humoristischen Charakter gezeigt; es muss sich also zeigen, ob ihr in unserem Thema nach den Karlsruher Entscheidungen das Lachen erst einmal vergehen wird oder ob sie die Probleme ein weiteres mal weniger weglächeln als weglachen wollte.
« Last Edit: 02.10.2024 08:49 von SwenTanortsch »