"Aber nicht wie das Einkommen berechnet wurde." -> Alles klar, es geht Dir also um die Einkommensseite.
Die entsprechenden Informationen findest Du hier: "Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen §§ 11 - 11b SGB IIZu berücksichtigendes Einkommen"
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-11b-sgb-ii-stand-01072023_ba044381.pdfAuszug:
§ 11b
Absetzbeträge
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit
diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind;
hierzu gehören Beiträge
a. zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die
in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b. zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzli
chen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezu
schusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den
Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben
Achtung, das Dokument hat in Summe 77 Seiten. Der Teufel liegt also im Detail...
In Ergänzung spielt auch eine Rolle:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II Fachliche Weisungen § 26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-26_ba015865.pdfWeitere 25 Seiten.
Darüber hinaus kann man "Mehrbedarfe" geltend machen:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 21 SGB II Mehrbedarfe (weitere 36 Seiten)
Keinesfalls vergessen darf man das Standardwerk, die "Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (DA-KiZ)". Und noch mal 106 Seiten.
Ist Deutschland nicht ein schönes Land?
Das Wetter heute war jedenfalls herrlich!
LG
Klara