Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion I  (Read 1099374 times)

FearOfTheDuck

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #570 am: 19.10.2024 11:00 »
Unterm Strich muss man sagen, dass die VerDi-Argumentation komplett ins Leere läuft. Wozu braucht man überhaupt so viele Entgeltstufen? Allenfalls drei halte ich für ausreichend: ES1 für absolut Beginner, die frisch aus der Ausbildung oder von der Uni kommen bzw. in einen komplett anderen Job quereinsteigen, ES2 ab dem 2. Jahr Berufserfahrung, nachdem man sich die Grundfertigkeiten der Stelle angeeignet hat, und ES3 ab dem 6. Jahr Berufserfahrung, nachdem man alles gesehen hat und alles kann. Wer mehr will, bildet sich fort, bewirbt sich auf eine höherwertige Position und steigt in der Entgeltgruppe auf. Eine "Kalkzulage" ist hingegen überhaupt nicht gerechtfertigt. Eigentlich müsste man nach dem Erreichen der ES6 wieder zurückwandern bis in ES1, um der zunehmenden Produktivitätsabsenkung im Zuge der Vergreisung Rechnung zu tragen.

Witzig, dass du das mit den Stufen ansprichst, da habe ich vorgestern erst mit einer Kollegin drüber gesprochen. Die sieht es definitiv anders als du. Wenn man 15 Jahre in der höchsten Stufe sitzt und die Berufserfahrung steigt und steigt, wenige Chancen auf Aufstieg hat, dann kann ich ihren Wunsch nach mehr Stufen sehr gut nachvollziehen. Bezogen ist es auf die P-Tabelle.

Alternativ eben der Gruppenaufstieg, aber dafür müsste man die derzeitige starre Form der Eingruppierung aufgeben.

Es sind halt keine Erfahrungsstufen und damit sind die 15 Jahre erst recht völlig absurd. Du müsstest deine Kollegin fragen, warum sie möchte, dass ihr noch länger das volle Gehalt vorenthalten wird. Aber das Bild mit der vorgehaltenen Möhre hatten wir schon in früheren Diskussionen zu dem Thema.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #571 am: 19.10.2024 11:02 »
Wenn ich als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mehr Geld verlange, weil der Wirtschaftszweig gut gelaufen ist, dann wird das aus dem Ertrag der jeweiligen Firma bezahlt.

Wenn ich im Öffentlichen Dienst mehr Geld verlange, wird das durch Steuergelder finanziert, was wiederum irgendwann höhere Grundsteuer oder andere Abgaben zur Folge hat. Daher wirkt es für nicht im Öffentlichen Dienst Beschäftigte genauso wie steigende KV- und Rentenbeiträge. Insofern steigt die Abgabenlast auch dadurch immer weiter.

Und weil niemand mehr für den durch Inflation zunehmend aufgefressenen Lohn den öffentlichen Dienst bewirtschaften will, führen wir Pflichtarbeit im öD ein.

Dann kannst du zukünftig pro Jahr mehrere Monate ins Rathaus zur Erfüllung deines Pflichtanteils am Dienst für die Gesellschaft antreten - gegen eine geringe Aufwandsentschädigung, versteht sich. Dein Arbeitgeber stellt dich dann in der Zeit selbstverständlich ohne Gehalt frei.

Das Modell ist bestimmt viel besser, als den öffentlichen Dienst mit steigenden Gehältern wettbewerbsfähig zu halten, damit du dich darauf konzentrieren kannst, die dicke Kohle in deinem Job zu scheffeln...

MoinMoin wird dir sagen, dass dieine Grundbesdürfnisse voll befriedigt wurden - da wurde nichts aufgefressen, weiß zwar nicht wo er lebt, aber nun gut.

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #572 am: 19.10.2024 11:08 »

Die SPD hat die 10%ige Bürgergelderhöhung nicht auf Empfehlung des BVG (Bundesverwaltungsgericht?) umgesetzt, sondern um Wählerstimmen zu bekommen.

Nee, die Berliner Verkehrsbetriebe habe das entschieden... Leute, Kortinthen...

Aber recht hat er schon, man kann es von Klammeklassen langsam nicht mehr hören, insbesondere in Bezug auf die völlig andere Rechtssystematik bei den Beamten.

Was kannst du nicht mehr hören?
Dass ich Bezug auf einen Kommentar nehme, in dem behauptet wurde, dass es frech ist, nach dem sensationellen letzten Abschluss "schon wieder" hohe Forderungen zu stellen?

Ihr müsst auch mal lesen, dass ich mich auf den Kommentar bezogen habe und nicht einfach in den Raum posaunt habe "Das Bürgergeld ist zu hoch."
Ich habe das als Argument angeführt, warum dann 9 % zu viel sein sollten, wenn andere Bevölkerungsgruppen 24 % bekommen. Die Inflation betrifft Arbeitnehmer nunmal genauso und es ist eher noch schlimmer, da das Geld weniger wird durch die steigenden Sozialabgaben (wenn meine Krankenkasse um die empfohlenen 0,8 % erhöht und die PV um 0,2 % erhöht), verdiene ich netto trotz Lindners Anhebung des Grudnfreibetrages und der Verschiebung der Tarifeckwerte weniger, ist auch nicht sonderlich motivierend (das hat aber nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun....., sondern ist eine allgemeine Problematik in diesem Land).

Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.
Es ist einfach armselig.
Du bist dir bewusst, dass du ebenfalls diese 24% Lohnerhöhung für deine Grundbedürfnisse bekommen hast?😇
Dafür aber quasi 0% für dein Lohnanteil mit dem du nach Malle düsen kannst😱
Und doofe Frage. Wo an welcher Stelle konkret ist das Bürgergeld zu hoch?
Welchen Teil des Warenkorbes soll man streichen.
Also ich wäre zB dafür das die erwerbsfähigen arbeitslosen BGler kein Warenkorbanteil bräuchten, der die soziale Teilhabe ermöglicht. Die anderen sollen natürlich auf diesen Anteil nicht verzichten müssen, denn sie sind ja Aufstocker, Kranke, Kinder oder Umschüler.
Keine Ahnung ob das GG konform wäre.

Was genau ist denn armselig?
Was sagst du denn zu den Firmen, die davon berichtet haben, dass die Mitarbeiter gekündigt haben und sich Bürgergeld holen, weil sich Arbeit für sie nicht mehr lohnt?
Die lügen alle? Die spinnen? Die Mitarbeiter wurden alle zufällig gleichzeitig erwerbsunfähig?
Dass keine Sanktionen mehr erfolgen, ist auch nicht richtig. Was ist denn daran, wenn es den ganzen Tag keine Verpflichtungen gibt, zu viel verlangt, sich einmal im Monat beim Amt zu melden?
Das kommt eben dadurch, dass die Löhne nicht gleichmäßig im Schritt gestiegen sind, sondern über 2 Jahre wesentlich geringer

Ich habe keine 24 % bekommen, sondern 9 % etwa (brutto! Netto also noch weniger); Lebensmittelpreise sind in der Zeit um etwa 1/3 im Schnitt gestiegen. Wie kommst du daher darauf? Ja, jetzt wirst du sagen, 24 % sind auch keine 33 %, aber 9 % sind eben noch weniger 33 %: https://de.statista.com/themen/8554/lebensmittelpreise/

Und immer bedenken, dass die Wohnung vollkommen bezahlt wird. Bei den enorm gestiegenen Mieten der letzten Jahre wird es für viele Geringverdiener tatsächlich immer schwieriger, alleine auf so ein Level zu kommen.
« Last Edit: 19.10.2024 11:17 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #573 am: 19.10.2024 11:11 »
Ich weiß ja bescheid das Sockelbeträge die Tabelle stauchen, was auch die VKA kritisiert hatte und auch bei der nächsten TV verhindern will. Aber wie sieht es aus mit Mindestbeträgen? Wie denkt ihr wie könnte die Struktur beim nächsten Abschluss aussehen?
Am besten natürlich eine reine lineare Erhöhung, aber wäre es jetzt auch ,,schlimm'' wenn ein Mindestbetrag eingebaut ist?

Zu hohe MIndestbeträge stauchen die Tabelle noch schlimmer als Sockelbeträge.
Wenn es beispielsweise "2 % aber mindestens 110 Euro" gib, fällt die Gehaltserhöhung bis 5.500 Euro in absoluten Zahlen gleich aus, was natürlich bedeutet, dass das in den unteren Entgeltgruppen wesentlich mehr als 2 % sind; in den EG/Stufen, in denen mehr als 5.500 Euro verdient werden, gibt es dann nur die 2 %

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #574 am: 19.10.2024 11:13 »

Die SPD hat die 10%ige Bürgergelderhöhung nicht auf Empfehlung des BVG (Bundesverwaltungsgericht?) umgesetzt, sondern um Wählerstimmen zu bekommen.

Nee, die Berliner Verkehrsbetriebe habe das entschieden... Leute, Kortinthen...

Aber recht hat er schon, man kann es von Klammeklassen langsam nicht mehr hören, insbesondere in Bezug auf die völlig andere Rechtssystematik bei den Beamten.

Was kannst du nicht mehr hören?
Dass ich Bezug auf einen Kommentar nehme, in dem behauptet wurde, dass es frech ist, nach dem sensationellen letzten Abschluss "schon wieder" hohe Forderungen zu stellen?

Ihr müsst auch mal lesen, dass ich mich auf den Kommentar bezogen habe und nicht einfach in den Raum posaunt habe "Das Bürgergeld ist zu hoch."
Ich habe das als Argument angeführt, warum dann 9 % zu viel sein sollten, wenn andere Bevölkerungsgruppen 24 % bekommen. Die Inflation betrifft Arbeitnehmer nunmal genauso und es ist eher noch schlimmer, da das Geld weniger wird durch die steigenden Sozialabgaben (wenn meine Krankenkasse um die empfohlenen 0,8 % erhöht und die PV um 0,2 % erhöht), verdiene ich netto trotz Lindners Anhebung des Grudnfreibetrages und der Verschiebung der Tarifeckwerte weniger, ist auch nicht sonderlich motivierend (das hat aber nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun....., sondern ist eine allgemeine Problematik in diesem Land).

Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.
Es ist einfach armselig.
Du bist dir bewusst, dass du ebenfalls diese 24% Lohnerhöhung für deine Grundbedürfnisse bekommen hast?😇
Dafür aber quasi 0% für dein Lohnanteil mit dem du nach Malle düsen kannst😱
Und doofe Frage. Wo an welcher Stelle konkret ist das Bürgergeld zu hoch?
Welchen Teil des Warenkorbes soll man streichen.
Also ich wäre zB dafür das die erwerbsfähigen arbeitslosen BGler kein Warenkorbanteil bräuchten, der die soziale Teilhabe ermöglicht. Die anderen sollen natürlich auf diesen Anteil nicht verzichten müssen, denn sie sind ja Aufstocker, Kranke, Kinder oder Umschüler.
Keine Ahnung ob das GG konform wäre.

Meine konkrete Gegenfrage hast du ja nicht beantwortet:
Dann müssten Arbeitnehmer und Rentner diese Erhöhungen doch genauso bekommen??? Warum sollten diese kein Anrecht dazu haben - sie gehen jeden Tag zur Arbeit - und sollen sich mit 9 % zufrieden geben?

Wie gesagt: Es wurde hier behauptet, dass nach den 9 % es jetzt dreist ist, wieder 8 % zu fordern....

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #575 am: 19.10.2024 11:37 »
Futter für die Diskussion:

https://m.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

 ;) 8) ;D

Ernsthaft: Man muss schon ein wenig aufpassen, denn die Grenzen zwischen "Vergleich", "Kritik" und "Neid" sind leider sehr unscharf und oft genügt die falsche Formulierung, um etwas zu ganz anderes zum Ausdruck zu bringen, als man eigentlich sagen wollte. (Gelingt mir vielleicht auch nicht immer)

Und wenn man Misstände entdeckt, dann muss man natürlich in einem 2. Schritt überlegen, wie man diese konstruktiv beheben könnte - Als Bürger sind wir ja alle eingeladen, am politischen Prozess mitzuwirken. ;)



KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #576 am: 19.10.2024 12:35 »
@MoinMoin.

Btw: Du bist doch relativ viel hier im Forum unterwegs und guckst nicht nur selten mal rein. Du solltest daher eigentlich wissen, dass ich mehrfach gesagt habe, dass ich für die Unterstützung von Kranken und anderen Menschen, die nicht arbeiten können, vollstes Verständnis habe.
Ich hatte da auch mehrfach gesagt, dass es um die Leute geht, die arbeiten könnten, es aber nicht tun (und auch leider - ohne rassistisch sein zu wollen - mittlerweile auch viel von Ausländern passiert, ein Einwandern in die Sozialoase Deutschland.
Es gibt sogar Extrembeispiele, die abgeschoben werden und nach 6 Monaten wieder hierstehen und Leistungen kassieren. Und genau um diese Fälle (Einwandern in Sozialparadies und Menschen, die nicht arbeiten wollen, aber es könnten) geht es mir, das habe ich auch schon mehrfach gesagt.

Wenn du es da immer noch nicht unfair findest, dass diese 24 % bekommen fürs Ausschlafen und Fernsehen gucken, während du arbeitest und 9 % bekommst, okay, ist dann deine Meinung. Ich würde aber mal davon ausgehen, dass der Großteil der (arbeitenden) Gesellschaft das anders sehen wird.
Offensichtlich bist du ja der Meinung, dass UNSER Ausgleich (Arbeitnehmer im öD) hoch genug war....

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #577 am: 19.10.2024 12:37 »
Futter für die Diskussion:

https://m.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

 ;) 8) ;D

Ernsthaft: Man muss schon ein wenig aufpassen, denn die Grenzen zwischen "Vergleich", "Kritik" und "Neid" sind leider sehr unscharf und oft genügt die falsche Formulierung, um etwas zu ganz anderes zum Ausdruck zu bringen, als man eigentlich sagen wollte. (Gelingt mir vielleicht auch nicht immer)

Und wenn man Misstände entdeckt, dann muss man natürlich in einem 2. Schritt überlegen, wie man diese konstruktiv beheben könnte - Als Bürger sind wir ja alle eingeladen, am politischen Prozess mitzuwirken. ;)

Ja, du hast definitiv Recht.

Ich weiß auch nicht, ob man so unterscheiden kann. Dem Fairnessempfinden nach wäre es richtig, zwischen arbeitsfähigen und nicht arbeitsfähigen Bürgergeldempfängern zu unterscheiden. Ich bin aber kein Jurist; wahrscheinlich geht das aus irgendwelchen Gründen wieder nicht. Die Rechtsprechung in einigen Bereichen können hier ja mehrere nicht nachvollziehen.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #578 am: 19.10.2024 13:38 »
Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.

Es ist gar nicht so kompliziert.

- Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 2012, 2015, 2017 und 2020) verschiedene Bedingungen für die Beamtenbesoldung konkretisiert.
- Eine dieser Bedingungen lautet, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie netto mindestens 15% mehr als eine vierköpfige Bürgergeldfamilie bekommen muss.
- Der entsprechende Grundsicherungsbedarf beträgt aktuell bis zu 3.860 €, also hat eine vierköpfige Beamtenfamilie im Bund einen Anspruch auf mindestens 4.440 € Nettoalimentation (inklusive 500 € Kindergeld).
- Dieser verfassungsrechtliche Anspruch wird zurzeit weder im Bund noch in den Ländern auch nur annähernd erfüllt.
- Manche Bundesländer (NRW, etc.) haben versucht, die Bedingung mit exorbitanten Kinderzuschlägen zu erfüllen. Dies widerspricht jedoch aus diversen Gründen (Stichwort Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) den Vorgaben aus Karlsruhe.
- Andere haben erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. So wurde z.B. das monatliche A15 Endstufen-Grundgehalt in Sachsen von 7.280 € (Dez 2023) auf 8.380 € (Feb 2025) sowie in Hessen von 7.270 € (Jul 2023) auf 8.440 € (Aug 2025) angehoben.
- Insgesamt besteht die einzige Lösung zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung in einer signifikanten Anhebung aller leistungsbezogenen Grundgehälter, flankiert von in der Höhe begrenzten leistungslosen Zuschlägen, beispielsweise für Kinder oder auch den Wohn/Dienstort.

Die Besoldungsgesetzgeber wehren sich jedoch mit Händen und Füßen gegen die verfassungsrechtlich geschuldete Anhebung der (Grund-)Gehälter. Somit stellt sich aus Beamtensicht die aktuelle Lage wie folgt dar:
1.) Es besteht berechtigte Hoffnung, dass das BVerfG demnächst eine weitere Entscheidung trifft, die hoffentlich die Gesetzgeber "an den Ohren zieht" und sie zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zwingt.
2.) Es besteht die Möglichkeit, gegen die Besoldung zu klagen. Einige von uns Beamten haben dies bereits in die Wege geleitet. Allerdings wird es vermutlich einige Jahre dauern, bis wir unsere rechtmäßigen Nachzahlungen erhalten werden.


Euch Tarifangestellten ist damit natürlich erstmal nicht geholfen. Allerdings würde ich persönlich davon ausgehen, dass sich im Anschluss an die Anhebung der Besoldungen auch bei euch "etwas tun" wird (was ich euch explizit wünschen würde), um die Friktionen zwischen den beiden Gruppen nicht zu groß werden zu lassen..

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #579 am: 19.10.2024 14:14 »
Zu den Beamten: Dann wird es noch makaberer, wenn die ihre 37 % bekommen und uns wird gesagt, 8 % sind dreist. Nelson hat die Diskussion aber glaube ich noch etwas intensiver verfolgt als ich; ich steige da auch nicht durch mit den ganzen Zuschlägen für Miete, Wohnraum, Gegend, etc. etc.
Grundlegend war es früher wohl mal so, dass sie recht wenig verdient haben, dafür eine hohe Pension erhalten haben. Wenn man heute die Nettogehälter von Tarifbeschäftigten und Beamten vergleicht, passt das aber nicht mehr. Die Beamten beschweren sich im Übrigen auch über das zu hohe Bürgergeld bzw. leiten daraus ab, dass sie wesentlich mehr verdienen müssen. Also warum sollte man das als Tarifbeschäftigter nicht dürfen; die verrichtete Arbeit ist die gleiche, also sollten auch passable Erhöhungen drinsein.

Es ist gar nicht so kompliziert.

- Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 2012, 2015, 2017 und 2020) verschiedene Bedingungen für die Beamtenbesoldung konkretisiert.
- Eine dieser Bedingungen lautet, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie netto mindestens 15% mehr als eine vierköpfige Bürgergeldfamilie bekommen muss.
- Der entsprechende Grundsicherungsbedarf beträgt aktuell bis zu 3.860 €, also hat eine vierköpfige Beamtenfamilie im Bund einen Anspruch auf mindestens 4.440 € Nettoalimentation (inklusive 500 € Kindergeld).
- Dieser verfassungsrechtliche Anspruch wird zurzeit weder im Bund noch in den Ländern auch nur annähernd erfüllt.
- Manche Bundesländer (NRW, etc.) haben versucht, die Bedingung mit exorbitanten Kinderzuschlägen zu erfüllen. Dies widerspricht jedoch aus diversen Gründen (Stichwort Leistungsprinzip, Ämterwertigkeit, etc.) den Vorgaben aus Karlsruhe.
- Andere haben erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. So wurde z.B. das monatliche A15 Endstufen-Grundgehalt in Sachsen von 7.280 € (Dez 2023) auf 8.380 € (Feb 2025) sowie in Hessen von 7.270 € (Jul 2023) auf 8.440 € (Aug 2025) angehoben.
- Insgesamt besteht die einzige Lösung zur Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung in einer signifikanten Anhebung aller leistungsbezogenen Grundgehälter, flankiert von in der Höhe begrenzten leistungslosen Zuschlägen, beispielsweise für Kinder oder auch den Wohn/Dienstort.

Die Besoldungsgesetzgeber wehren sich jedoch mit Händen und Füßen gegen die verfassungsrechtlich geschuldete Anhebung der (Grund-)Gehälter. Somit stellt sich aus Beamtensicht die aktuelle Lage wie folgt dar:
1.) Es besteht berechtigte Hoffnung, dass das BVerfG demnächst eine weitere Entscheidung trifft, die hoffentlich die Gesetzgeber "an den Ohren zieht" und sie zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zwingt.
2.) Es besteht die Möglichkeit, gegen die Besoldung zu klagen. Einige von uns Beamten haben dies bereits in die Wege geleitet. Allerdings wird es vermutlich einige Jahre dauern, bis wir unsere rechtmäßigen Nachzahlungen erhalten werden.


Euch Tarifangestellten ist damit natürlich erstmal nicht geholfen. Allerdings würde ich persönlich davon ausgehen, dass sich im Anschluss an die Anhebung der Besoldungen auch bei euch "etwas tun" wird (was ich euch explizit wünschen würde), um die Friktionen zwischen den beiden Gruppen nicht zu groß werden zu lassen..

Das ist jetzt meine Frage wird auch dieser Gesetzesentwurf auch Auswirkungen auf die Verhandlungen im Tvöd haben? Eher nicht oder?😅 Glaube da spielt die Welge nicht mit.

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #580 am: 19.10.2024 14:30 »
Mal ein in die Zukunft geschaut verhandelt werden ja für Bund und Kommunen das heißt ja sobald das Ergebnis wird ja im Regelfall auf die Beamten übertragen. Das heißt ja mit dem Gesetzesentwurf könnte es ein super Jahr 2025 mit dem Gesetzesentwurf und den Verhandlungen werden für die unteren Gruppen des Bundes. (Korrigiert mich wenn ich etwas durcheinander bringe.)

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #581 am: 19.10.2024 16:15 »

Und dieses pauschale rumtreten auf BGler ist halt ekelig, insbesondere da die Mehrheit keine arbeitsfähige Erwerbslose sind.


Das ist doch absolut kein rumtreten auf Hartzer, wenn man die Konditionen kritisiert. So wie ich z. B. den Regelsatz für zu niedrig halte und der Warenkorb zu einem politischen Möchtegern-Zirkus degradiert wurde, statt ihn einfach anzuwenden.

Trete ich denn auch auf Porsche-Fahrer, wenn ich ein Tempolimit für richtig erachte?

BAT

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #582 am: 19.10.2024 16:17 »
Unterm Strich muss man sagen, dass die VerDi-Argumentation komplett ins Leere läuft. Wozu braucht man überhaupt so viele Entgeltstufen? Allenfalls drei halte ich für ausreichend: ES1 für absolut Beginner, die frisch aus der Ausbildung oder von der Uni kommen bzw. in einen komplett anderen Job quereinsteigen, ES2 ab dem 2. Jahr Berufserfahrung, nachdem man sich die Grundfertigkeiten der Stelle angeeignet hat, und ES3 ab dem 6. Jahr Berufserfahrung, nachdem man alles gesehen hat und alles kann. Wer mehr will, bildet sich fort, bewirbt sich auf eine höherwertige Position und steigt in der Entgeltgruppe auf. Eine "Kalkzulage" ist hingegen überhaupt nicht gerechtfertigt. Eigentlich müsste man nach dem Erreichen der ES6 wieder zurückwandern bis in ES1, um der zunehmenden Produktivitätsabsenkung im Zuge der Vergreisung Rechnung zu tragen.

Wenn man Sachargumente in die Stufen reinbringt, muss auch bedenken, dass man nach ca. 10 Jahren auf der Stelle runtergestuft werden müsste, da wird man irgendwann zum Lame Duck.
Wobei, so schlecht wäre das gar nicht..

schnitzelesser

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025
« Antwort #583 am: 19.10.2024 16:24 »
Bei wem die Leistungskurve nach 5 Jahren nicht mehr steigt sollte gefeuert werden. Sehe ich zumindest bei uns so. Wir horten ITler in eg13 welche genauso gut selbst nach 5 Jahren durch Leute mit Ausbildung ersetzt werden könnten weil die eigenständigkeit komplett fehlt. Aus Prinzip geht das aber nicht. Tzz

100 % sind 100 %. Da gibt es nichts mehr zu steigern.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde 2025
« Antwort #584 am: 19.10.2024 17:15 »
Ich stehe gerade auf dem Schlauch... Von welchen (theoretischen) 37% reden wir hier?
Die die der Beamte mit 2 Kinder und Partner in  A3 in Stufe 1 bekommen muss, der Rest kommt auch mit 10% aus.

Falschbehauptungen werden auch in der tausendsten Wiederholung keinen Deut richtiger..
[...]
Und außerdem denke ich , dass bei einem Kindergeld für alle in Höhe von 700€ die 10 % nicht ganz so falsch sein dürften. Dann können die bestehenden Famzuschläge mit den 15% Aufschlag auf Grundbedürfnisse begründet werden und der Drops ist gelutscht.

Zeitnah dürfte es mutmaßlich keine Erhöhung des Kindergeldes auf 700 € pro Kind geben.

Und selbst wenn, wäre trotzdem eine signifikante - also deutlich mehr als zehnprozentige - Anhebung aller Beamten-Grundgehälter verfassungsrechtlich vorgeschrieben, u.a. weil es dann keine zusätzlichen Kinderzuschläge für Beamte mehr gäbe (eine Überalimentierung von Beamtenkindern ist nicht zulässig, wie @Swen an anderer Stelle anschaulich dargelegt hat)..