Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Umlagesystem. Das bedeutet, dass die aktuellen Ausgaben von den aktuellen Einnahmen gedeckt sein müssen. Ein Schlüssel dabei ist der Beitragssatz. Wenn also die Ausgaben steigen, weil unter anderem die Bevölkerung tendenziell altert, dann steigt der Beitragssatz zwangsläufig, es sei denn, die beitragspflichtigen Einnahmen werden erweitert.
Der Grundgedanke dabei ist grundsätzlich, dass wenn auf Kapitalerträge Beiträge erhoben werden, dass dann zwangsläufig der Beitragssatz auf alle anderen Einkünfte sinken muss, damit die Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben nicht übersteigen. Somit ist diese Frage eine Frage der Verteilungslast. Es werden daher nur diejenigen stärker belastet, die neben den bisherigen beitragspflichtigen Einkünften über weitere Einkünfte verfügen, die voraussichtlich den Sparerfreibetrag übersteigen. Für alle anderen würden die Beiträge daher entweder sinken oder sich zumindest stabilisieren. Der Grundgedanke dahinter ist schlicht das Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft: Jeder leistet seinen Beitrag anhand seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Starke Schultern tragen mehr als schwache. Beitragsgerechtigkeit bedeutet jedoch nicht, dass jeder gleich viel zahlen muss. Der Gesetzgeber betrachtet die persönlichen Lebensverhältnisse jedes Beitragspflichtigen: Maßgebend ist das Leistungsfähigkeitsprinzip, d. h., die Höhe einer öffentlichen Abgabe sollte sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Bürgers richten. Wenn demnach Menschen, die Kapitaleinkünfte haben, lediglich daraus eine pauschale Steuer von 25 % entrichten und keine Sozialabgaben daraus zahlen, steckt darin auch eine versteckte Subvention zu Lasten der Solidargemeinschaft, die aus den anderen Einkünften die Beitragslücke abdecken müssen. Oder erscheint es gerecht, dass Frau Quandt trotz Millionen an Kapitaleinkünften nur den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss?
Dabei gibt es schon jetzt durchaus Ungerechtigkeiten: Wer freiwillig krankenversichert ist und in Immobilien investiert, muss aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Beiträge entrichten. Wer dagegen einen Immobilienfonds kauft, muss das nicht. Es gibt noch weitere Beispiele dafür.
Daher ist aus Sicht von Harbeck die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von diesem System etwas abgerückt und auch Deutschland hat sich international dazu verpflichtet, die Lasten auch auf Leistungsstärkere gerechter zu verteilen.
Wenn diese Änderung dazu beiträgt, die Beitragssätze zur KV und PV zu stabilisieren oder sogar zu senken, halte ich das für eine überlegenswerte Alternative. Gleichzeitig müssten auch versicherungsfremde Leistungen aus dem Leistungskatalog der gKV wie bspw die Krankenhausreform aus dem Leistungskatalog verschwinden.