Autor Thema: [BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung  (Read 5908 times)

Tagelöhner

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #30 am: 24.10.2024 07:08 »
Meine Erfahrung ist halt, dass das Laufbahnprinzip in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) im Gegensatz zur Tarifautomatik (wie sie korrekterweise tarifrechtlich anzuwenden ist) auch gelebt wird. Hier muss dann nicht selten ein Arbeitsgericht korrigierend hinzugezogen werden, was dann wiederum zu beruflichen Nachteilen führen wird. Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.

Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.

Wenn ich sehe wer sich so in meinem beruflichen Umfeld noch alles verbeamten lässt und dies sogar als Hauptgrund für den Job ins Feld führt, kann ich nur eins sagen: Prost Mahlzeit, Bestenauslese war einmal. Der Stellenbesetzungs-/Nachbesetzungsdruck führt jedenfalls nicht dazu, dass ausschließlich geeignete Personen in Bezug auf Charakter, Leistungsmotivation und Fachwissen ausgewählt werden. Stattdessen reicht es eher 1 Jahr + möglichst nicht negativ aufzufallen und schon werden übliche Wartezeiten zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung deutlich verkürzt. Wozu das führt, sieht man dann erst deutlich später wenn nach Übernahme der Ernennungsurkunde die Anpassungsfähigkeiten nicht mehr nötig sind oder sogar rückabgewickelt werden.

Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.

AVP

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #31 am: 24.10.2024 10:07 »

Der dargestellte Beispielfall aus Niedersachsen erscheint mir außerdem sehr einseitig, wenn auch in diesem Fall vielleicht zutreffend. Die Regel wird das definitiv nicht sein sobald Ehe-/Kinderzuschläge mit ins Spiel kommen. Das könnte man jetzt mit Sicherheit für die Mehrzahl anderer Konstellationen anderweitig darstellen.

Die Pension wird verfassungsrechtlich geschützt immer besser ausfallen als die gesetzliche Rente, auf die man sich meiner Meinung nach noch weniger verlassen kann als auf die Pension.

Die Beispielrechnung enthält doch 2 Familienzuschläge (Kind und verheiratet). Im Durchschnitt bekommt eine Frau in Deutschland derzeit knapp 1,4 Kinder, wobei es ein Gefälle nach Qualifikation gibt. Die meisten Beamten haben studiert und Akademikerinnen bekommen sogar weniger Kinder. Zudem gibts einen Kinderzuschlag für ~20-25 Jahre, also nur die Hälfte einer üblichen Berufslaufbahn. Da ist 1 Kind als Berücksichtigung schon eher großzügig. Zudem gibts die Zuschläge auch nur pro Kind, bei Beamtenehen halbiert sich der Betrag auch nochmal für jeden Beamten. Die tarifliche Sonderzahlung gibt es dagegen beispielsweise jedes Jahr und die wird auch nicht geteilt wenn beide Tarifbeschäftigt sind.

Auch das Grundgesetz kann aber geändert werden. Die Beamtenversorgung kann mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. Es ist durchaus eine realistische Option dass innerhalb der nächsten 30 Jahre ein ganz neues System entweder beides abschafft und alle in ein neues System einzahlen oder die Pension einfach in die Rente integriert wird sobald es eine entsprechende Mehrheit gibt (solche Forderungen werden ja ständig gestellt sodass es im Grunde nur eine Frage der Zeit gibt bis die Mehrheitsverhältnisse es zulassen. Die Bevölkerung würde dies sicherlich auch noch begrüßen (ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst) - sodass entsprechende Wahlprogramme ggf. auch auf große Zustimmung der Wählerschaft stoßen.

Thomber

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #32 am: 24.10.2024 11:03 »
Zitat
(ist ja sonst unfair wenn jemand mehr bekommt als man selbst

Habe leider keine Zeit und Muße, hier mal wieder das Thema Beamtentum für Anfänger zu erklären.
Ich möchte nur drei Punkte als Denkanstoß nennen:   

1. Die Pension eines Beamten ist im Grunde eine Betriebsrente, denn sie arbeiten beim Staat und bekommen vom Staat die Pension. Betriebsrenten gibt es in vielen Betrieben und diese werden (außer bei Beamten) zusätzlich zur Rente gezahlt, sodass Herr Rentner Mustermann am Ende eben nicht nur seine normale Rente bezieht, sondern auch noch eine Betriebsrente zusätzlich. Dieser Endbetrag wird aber in den Statistiken nicht berücksichtigt.  ;)

2. Ob A und B in einen Topf einzahlen oder in getrennte, ändert nichts an der Höhe der Einzahlungen.

3. Würden die Beamten Renten bekommen, wären sämtliche Besoldungen auf Entgelte umzustellen, deutlich zu erhöhen und nachzuversichern.  DAS kann sich selbst das super reiche Deutschland aber nicht leisten.
(Und dann muss man noch schauen, ab wann oder bis wann ein Rentner billiger oder teurer ist als ein Pensionär.)

Es ist eben nicht alles schwarz-weiß und einfach und manchmal sind Unterschiede auch begründet.


Schmitti

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #33 am: 24.10.2024 11:37 »
Man könnte an der Stelle auch ein Kurzrefererat über Entstehung und Entwicklung der Versorgungsrücklagen einfügen. Die wenigsten, die über die bösen Systemunterschiedevon Rente und Pension schwadronieren, können überhaupt mit dem Begriff was anfangen.

Rechthaber

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #34 am: 24.10.2024 15:36 »

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)


Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.

Thomber

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #35 am: 25.10.2024 07:43 »
Zitat
...in durch Beamten dominierten Behörden (was die Regel ist) [...] Funktionsstellen werden außerdem ausschließlich mit Beamten besetzt und sind für Tarifbeschäftigte nicht zugänglich.

Das kann man nicht verallgemeinern bzw. max. auf Bundesebene so sagen.
Die meisten Behörden sind aber Länder-/Kommunalbehörden und da gibt es auch welche, wo es nur 5% Beamte gibt und die Tarifler als Abt-Ltg auch AT bezahlt werden. Ich weiß noch DAMALS MAL, wo ich ne Stelle in Brandenburg gesucht hatte...  Als der Begriff Beamter am Telefon von mir erwähnt wurde, war das Gespräch schnell beendet, weil die kleinen Behörden kaum Beamtenstellen hatten.     Und, wenn man auf die Behördenleiter-Stelle abzielt....  Wen interessiert das?   Einer ganz oben ist oftmals Beamter. Ja, aber diese Stelle bekommt man sowieso dann per Parteibuch ;)   Interessant sind doch vielmehr die Stellen, die die viele auch erreichen könnten und da gibt es sehr viele Tarifler als Führungskräfte.

Und bitte nicht vergessen -> Als Tarifler darf man sich auch auf Beamtenstellen bewerben aber als Beamter bekommst du KEINE Tarifler-"Stelle". 

ohjeee

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #36 am: 25.10.2024 10:01 »
ah, ich sehe gerade, ich habe die Tabelle vom Nov 2024 genommen, du noch die vom Okt 2024. Und es geht im Regelfall die "Wahlleistung Beihilfe" mit 22€/Monat ab, sonst gibts mit der Beihilfe kein 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung,... also die ganzen Goodies der PKV. Kenne eigentlich keinen Beamten, der nicht die 264€/J zahlt.

Was hat denn die Beihilfe mit den Wahlleistungen zu tun? Bei mir zahlt die Beihilfe Wahlleistungen zu absolut 0%. Das zahlt zu 100% die PKV und dafür wird ein entsprechender 100% Vertrag über Wahlleistungen bei der PKV benötigt.

Wenn ich eine Chefarztrechnung von zB 10.000€ habe zahlt die Beihilfe 0€ und die PKV 10.000€.

Ist das bei euch anders und die Beihilfe beteiligt sich zu X% wenn man einen gewissen Betrag bezahlt? Dann wäre dafür ja wahrscheinlich die PKV günstiger?

Was es in Niedersachsen noch gibt sind 5-10€ Eigenbehalte bei Medikamenten. Also bei jedem Medikament werden 10% der Kosten nicht erstattet, mindestens 5€, maximal 10€. Ist absolut dämlich, führt nämlich dazu dass man sich bei teureren Medikamenten sicherheitshalber mal die größere Verpackung verschreiben lässt bevor die kleinere nicht reicht und mal dann doppelt die 10€ zahlt. Da macht die Beihilfe durch „angestiftete Medikamentenverschwendung“ wahrscheinlich mehr Minus als sie mit dieser Regelung an Geld spart….
Ist in BaWü halt so geregelt:
"Wahlleistungen im Krankenhaus

Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich 22 Euro geleistet werden (Beihilfebeitrag).
Werden auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen verzichtet, steht ein Tagegeld zu."

Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).

Gewerbler

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« Antwort #37 am: 25.10.2024 10:34 »
Kam mir bisher noch nie in den Sinn, dass es in anderen Bundesländern anders sein könnte. Ob und wie sich das auf die PKV-Prämie auswirkt, weiß ich nicht... Wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, würde die PKV auch nur die Hälfte bezahlen und der Beihilfe-Betrag müsste selbst getragen werden (wie bei anderen nicht übernommenen Leistungen auch).

Andere Bundesländer zahlen die Wahlleistungen z.B. ohne Eigenbeitrag oder teilweise auch gar nicht. Kann auch sein, dass es andere Länder gibt, die einen Eigenbeitrag fordern.
Wenn die gar nicht von der Beihilfe übernommen werden, muss man die entsprechenden Tarife (wenn man sie denn will) eben nicht zu 30 bzw. 50 % sondern zu 100 % abschließen. Dafür zahlt dann die PKV auch zu 100 %. Wenn man z.B. die Öffnungsaktion nutzen muss, hat man aber i.d.R. keinen Anspruch, überhaupt Wahlleistungen zu bekommen, da die ja nur für die beihilfekonformen Tarife gilt.

AVP

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Antw:[BW] Vergleich Beamtenbesoldung zu Angestelltenbesoldung
« Antwort #38 am: 28.10.2024 23:49 »

Im Oktober A12 Nds (verheiratet 1 Kind) vs E11 TVÖD. Jeweils 10 Jahre Be. SK1. Beide PKV.
Jahresnetto:

Beamter: 44.280 € (40h/Woche)

Tarif: 48.753 € (39h/Woche)


Die Berechnung des Angestellten ist nicht nachvollziehbar. Bitte mal erläutern, wie man auf dieses Netto kommt.

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