Ich bin nicht hier um über den Sozialstaat, über vor 10 Jahren abgeschlossene Tarifverträge oder Beitragsbemessungsgrenzen zu diskutieren. Da seid Ihr zu spät dran bzw. im falschen Forum.
So weit brauchen wir da auch gar nicht zurück gehen (Wobei da das Ergebnis schon recht eindeutig ausfällt: In 2005 lag das Verhältnis von EG 1 zu EG 15 noch bei 3,41, in 2024 nur noch bei 2,94).
Aber nein, selbst der Vergleich mit der letzten Tarifverhandlungen zeigt da schon die Unterschiede auf:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2024/a/vergleich.tvoed-vka-2022.j.htmlAnstieg EG 15/6 8,45% vs. EG 1/6 15,25%
Von daher gleicht dieser Schlichtungsvorschlag mit Ach und Krach gerade einmal nur die Ungleichbehandlung aus, die beim letzten Tarifvertrag erwirkt wurde.
Darüber hinaus kommen die höheren Prozente der oberen EG bei dieser Tarifverhandlung ja auch nur durch die Anpassung der JSZ zustande. Dass es hier überhaupt eine Ungleichbehandlung gegeben hat ist schon mal grundsätzlich fragwürdig. Die Tabellen selbst werden im Monatsbrutto geführt. Und da sind die Erhöhungen dieses Schlichtungsergebnis in der oberen Tabellenhälfte nicht besser als in der unteren. Im Gegenteil: Ganz unten hat man durch die Mindesterhöhung sogar wieder einmal einen Umverteilungseffekt.
Die Anpassung der JSZ ist gut, richtig und längst überfällig. Daraus eine Bevorzugung der oberen EG abzuleiten ist unlauter.