"Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits
freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die
Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu
verbessern."
also wenn beidseitig freiwillig wirklich heißen sollte, dass wenn ich gerne 42h arbeiten würde - einfach weil ich ohnehin einen Haufen Überstunden habe - die AG das aber verweigern können, dann hat ja letztlich doch der AG die Möglichkeit einem den Zugang zu mehr Bruttolohn zu verwehren. Und ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Großteil der AG tun werden. Wo ist dann der "erschlichtete" Vorteil?