Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 408127 times)

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #600 am: 28.03.2025 14:33 »
Welchen Ausgleich gibt es dafür, dass ausgerechnet im Krankenhaus die JSZ nicht in freie Tage umgewandelt werden kann? Gefällt mir nicht.

Ich vermute: generell einen Tag Urlaub mehr als 2026. Ich vermute: Alle anderen erhalten den nicht.

ceboslav

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #601 am: 28.03.2025 14:34 »
"Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits
freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die
Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu
verbessern."

also wenn beidseitig freiwillig wirklich heißen sollte, dass wenn ich gerne 42h arbeiten würde - einfach weil ich ohnehin einen Haufen Überstunden habe - die AG das aber verweigern können, dann hat ja letztlich doch der AG die Möglichkeit einem den Zugang zu mehr Bruttolohn zu verwehren. Und ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Großteil der AG tun werden. Wo ist dann der "erschlichtete" Vorteil?

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #602 am: 28.03.2025 14:34 »
Welchen Ausgleich gibt es dafür, dass ausgerechnet im Krankenhaus die JSZ nicht in freie Tage umgewandelt werden kann? Gefällt mir nicht.

Auch die Wechselschichtzulage von 155€ auf 200€ ist nicht so berauschend, wenn andere 100€ mehr bekommen.

Du musst dann halt das Geld der JSZ nehmen.
Ich denke, dass das in den Büros ohnehin die meisten machen werden.

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #603 am: 28.03.2025 14:35 »
Gibt es auch schon Infos zum TV-V?

Ich fürchte die Infos gibt es erst morgen für uns. Aber minimum werden wir die regulären ÖD Abschluss erhalten. Das heißt ab 01.04 3% plus :)

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #604 am: 28.03.2025 14:35 »
"Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits
freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die
Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu
verbessern."

also wenn beidseitig freiwillig wirklich heißen sollte, dass wenn ich gerne 42h arbeiten würde - einfach weil ich ohnehin einen Haufen Überstunden habe - die AG das aber verweigern können, dann hat ja letztlich doch der AG die Möglichkeit einem den Zugang zu mehr Bruttolohn zu verwehren. Und ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Großteil der AG tun werden. Wo ist dann der "erschlichtete" Vorteil?

Ich sehe ja schon die Stellenausschreibungen mit 42 Stunden. "Freiwillig" zu Vertragsbeginn, sonst braucht man die Stelle gar nicht erst antreten.

topas

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #605 am: 28.03.2025 14:36 »
Wechselschicht liegt bei mir schon bei 155€.... Das wäre eine Brutto-Erhöhung von 45€... Wow (fürn A....)
Was ist mit Erhöhung der Pflegezulage?

Das ist also eine Erhöhung um 29%. Inwiefern ist das schlecht?

Dein ernst? eine Erhöhung von 155€ auf 200€ sind bei dir also 29%? Nach den ganzen Steuerabgaben bleiben einem vielleicht noch 15-20€.... Kann man nicht mal einmal im Monat essen gehen dafür

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #606 am: 28.03.2025 14:36 »
Beim konsequent in der Öffentlichkeit totgeschwiegenen TV-V sollten es schon mehr Prozente sein, wenn die JSZ bei 100 % verbleibt.

Oder einfach den TVöD Kollegen gönnen und sich freuen, dass euch die JSZ damals nicht zusammengekürzt wurde. Da wir auch mal bei 100 % JSZ waren, ist es eher die Wiederherstellung eines ehemaligen Zustandes. Die bessere Tabelle behaltet ihr ja weiterhin

monkey

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #607 am: 28.03.2025 14:37 »
Welchen Ausgleich gibt es dafür, dass ausgerechnet im Krankenhaus die JSZ nicht in freie Tage umgewandelt werden kann? Gefällt mir nicht.

Auch die Wechselschichtzulage von 155€ auf 200€ ist nicht so berauschend, wenn andere 100€ mehr bekommen.

Du musst dann halt das Geld der JSZ nehmen.
Ich denke, dass das in den Büros ohnehin die meisten machen werden.

Ich hab nichts gegen das Geld, aber ausgerechnet den Bereich ausklammern, der nach Entlastung schreit, finde ich schwierig.

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« Antwort #608 am: 28.03.2025 14:37 »
Sehr schön 😻 nur noch TVV die Tabellenanpassung und ich bin happy…

auch erledigt.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2025/

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #609 am: 28.03.2025 14:38 »
also wenn beidseitig freiwillig wirklich heißen sollte, dass wenn ich gerne 42h arbeiten würde - einfach weil ich ohnehin einen Haufen Überstunden habe - die AG das aber verweigern können, dann hat ja letztlich doch der AG die Möglichkeit einem den Zugang zu mehr Bruttolohn zu verwehren. Und ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Großteil der AG tun werden. Wo ist dann der "erschlichtete" Vorteil?

Naja, aus Arbeitgeber-Sicht wäre es schon auch seltsam, wenn jetzt alle seine Arbeitnehmer sagen "ich arbeite jetzt 3h/Woche länger und erwarte, dass du mir entsprechend mehr Lohn zahlst". Natürlich müssen überhaupt Aufgaben und Mittel dafür vorhanden sein...

Der Vorteil ist, dass man nicht mehr starr daran gebunden ist, maximal Vollzeit (also derzeit 39h/Woche beim Bund) arbeiten zu können, sondern flexibler ist, sich auch auf eben 40 oder bis zu 42h/Woche zu einigen.

monkey

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« Antwort #610 am: 28.03.2025 14:38 »
Sehr schön 😻 nur noch TVV die Tabellenanpassung und ich bin happy…

auch erledigt.

Kann man auch nach der P-Tabelle fragen? :)

KlammeKassen

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« Antwort #611 am: 28.03.2025 14:38 »
"Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits
freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die
Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu
verbessern."

also wenn beidseitig freiwillig wirklich heißen sollte, dass wenn ich gerne 42h arbeiten würde - einfach weil ich ohnehin einen Haufen Überstunden habe - die AG das aber verweigern können, dann hat ja letztlich doch der AG die Möglichkeit einem den Zugang zu mehr Bruttolohn zu verwehren. Und ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Großteil der AG tun werden. Wo ist dann der "erschlichtete" Vorteil?

Na klar wird das so kommen. Da bin ich jetzt wieder mit meiner Auseinandersetzung mit MoinMoin.
Arbeitgeber, die bereits jetzt schon Zulagen und Stufenlaufzeitverkürzungen nutzen, werden dies auch nutzen, die anderen alle nicht.
Die lassen dich lieber die Überstunden abbauen, da es ihren Haushalt nicht (zusätzlich) belastet

Admin

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« Antwort #612 am: 28.03.2025 14:39 »
Sehr schön 😻 nur noch TVV die Tabellenanpassung und ich bin happy…

auch erledigt.

Kann man auch nach der P-Tabelle fragen? :)

Die ist doch längst online ;-) Längst = 3 Minuten vor deinem Posting

Tanathos

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« Antwort #613 am: 28.03.2025 14:39 »
Beim konsequent in der Öffentlichkeit totgeschwiegenen TV-V sollten es schon mehr Prozente sein, wenn die JSZ bei 100 % verbleibt.

Oder einfach den TVöD Kollegen gönnen und sich freuen, dass euch die JSZ damals nicht zusammengekürzt wurde. Da wir auch mal bei 100 % JSZ waren, ist es eher die Wiederherstellung eines ehemaligen Zustandes. Die bessere Tabelle behaltet ihr ja weiterhin

An der Stelle wird euch ja nichts weggenommen. Schnitzelessen hofft ja nur, dass dieser Umstand in der Verhandlung behandelt worden ist ;)

monkey

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« Antwort #614 am: 28.03.2025 14:39 »
Sehr schön 😻 nur noch TVV die Tabellenanpassung und ich bin happy…

auch erledigt.

Kann man auch nach der P-Tabelle fragen? :)

Die ist doch längst online ;-) Längst = 3 Minuten vor deinem Posting

Top. Vielen Dank. Nicht gesehen.  ;D