Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 408120 times)

NelsonMuntz

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1410 am: 02.04.2025 11:29 »
Bei der IG Metall hat das ja auch funktioniert. OK, das ist länger her.

Korrekt - ist länger her und fiel in eine Zeit, in der in diesem Bereich auch Produktivitätssteigerungen vollzogen wurden. So betrachtet war eine tarifliche Absenkung der Wochenarbeitszeit unter Ausgleich der Inflation auch möglich. Das kann man so auf das Heute und insbesondere den öD gar nicht übertragen.

Der Absenkungsprozess bei der GDL läuft ja auch über mehrere Jahre und ist überdies optional gehalten.

Ich halte es für den öD in Gänze nicht darstellbar, die Inflation auszugleichen und zeitgleich die AZ zu kürzen. Eins oder das andere ... insofern kannst Du das auch eingenverantwortlich in TZ realisieren. Muss es Dir aber auch wert sein!

Ich persönlich glaube, vielen erscheint es ein Makel, in TZ zu wirken - daher der Wunsch nach einer generellen AZV (damit meine ich Dich gar nicht konkret). Ich persönlich finde eine flexiblere Ausgestaltung der AZ am attraktivsten.

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1411 am: 02.04.2025 11:32 »
Nochmal zum Thema Solidarität.
Hab mal die prozentualen Erhöhungen im Bereich der VKA überschlagen.
2025 bekommen alle 3 % bis auf die, die vom Sockelbetrag profitieren
2026 bekommen mit Einrechnung der JSZ:
Lohngruppen 1 bis 8 + 2,8 %
Lohngruppen 9 bis 12 + 4,05 %
Lohngruppen 13 bis 15 + 5,55 %

Ist nahezu das Doppelte zwischen unten und oben.

Das finde ich nicht sehr solidarisch und kann Verdi da schon verstehen.

Ich empfehle, die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Tabellen an, statt eigener Überschlagsrechnungen:

Vielen Dank auch für die Gegenüberstellung der Jahreswerte mit der aktuellen Tabelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2026/a/vergleich.tvoed-vka-2024.j.html

Hier wird der große Effekt der JSZ-Erhöhung ab 2026 deutlich.

Aus der verlinkten Tabelle (Jahresbrutto Ist-Stand vs. 2026):
  • EG9 bis EG12 + 7,11%
  • < EG9 liegt ähnlich bis leicht darunter, aber
  • nie über der Gruppe >EG13 + 8,69%
Das ist wirklich nicht schlecht und ist einmal die richtige Richtung für die höheren EG.
Und da sind noch keine +7,7% + x für mögliche 42h/Woche drin.

Das relativiert dein "nahezu das Doppelte" deutlich.

Und zur Solidarität: Ich bin ein Fan davon und höhere EG leisten bereits einen Beitrag durch höhere Steuer- und Sozialabgaben, die der (Sozial-)Staat umverteilt.

Von daher:
  • Wie bewertest du mit Blick auf die Solidarität die höhere Lohnsteuer, die höheren Krankenversicherungsbeiträge, die höheren Rentenbeiträge (die direkt auf die aktuellen Rentner umgelegt werden) sowie die weiteren (AL, Pflege), die die höheren EG zahlen?
  • Tragen diese nicht zur Solidarität bei, da dadurch der Staat bereits schon von "starken" auf "weniger starke" Schultern in der Gesamtgesellschaft umverteilt?
  • Ist Solidarität für dich etwas Gesamtgesellschaftliches oder endet deine außerhalb des TVöD?

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1412 am: 02.04.2025 11:36 »
Wie kann ich genau ausrechnen was ich bei Erhöhung auf 42 Std ( vorher 39 Std) bei der EG 9c am ende des Monats mehr habe?
1. Du schaust Dir in einer der Tabellen dieser Seite Deinen Stundenlohn an. Z.B. hier für 2025:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2025?id=tvoed-vka-2025&matrix=tvoeds

2. Sagen wir Du bist Stufe 4. Das ist ein Stundenlohn von 28,24 EUR. Das rechnest Du mal 4,348 um den Monatswert zu erhalten. Das sind 122,79 EUR pro Stunde.

3. Dazu kommen noch Zuschläge. Dies sind 10% vom Stundenlohn (iHv maximal bis Erfahrungsstufe 3). Stundenlohn ES 3 ist 26,36 EUR. Wieder mal 4,348 sind 114,61. Davon dann 10% und Du hast die Zulage ermittelt: 11,46 EUR

4. Du addierst die beiden Werte: 122,79 + 11,46 = 134,25 EUR pro Stunde

5. Bei drei Stunden (39 auf 42) wären das dann 134,25 mal 3 = 402,75 EUR brutto mehr pro Monat
oder einfach die Arbeitszeit von 100 auf 107,7% erhöhen  ::)
im REchner:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/
Haha, stimmt. Das ist die einfachere Variante :D
Wobei die Werte dann ab Erfahrungsstufe 4 nicht mehr exakt sind. Die Differenzen sind aber so gering, dass man sie vernachlässigen kann. Vor allem, wenn man nur ein Gefühl dafür bekommen will in welche Richtung das geht.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1413 am: 02.04.2025 11:43 »

MoinMoin hat behauptet, dass seine Behörde bis einschließlich EG11 keinerlei Probleme mit der Besetzung von Stellen hat. Deshalb habe ich gefragt, wer oder was dort in EG11 eingruppiert ist.
Ich behaupte nichts, ich stelle fest und lege dar was ich in meinem Bereich live erlebe und begleite.
Das ich nicht für alle Ämter in D spreche ist mir klar.
Bei uns kann ein BauIng bis in die EG14 kommen und ne ReNo schafft es auch auf die 9b-11 / der FI ebenfalls, Assistenz der Referatsleitung auch auf die 11, Ausbildung wurscht.
Haben halt anspruchsvollere Tätigkeiten. Unser Bote bekommt aber trotzdem weiterhin nur die 3 und die Putze ist extern (leider, eine echte Toppkraft, die sich über die Ostergeschenke etc. auch freut)

Alles halt eine Frage der Attraktivität des Umfeldes, der Stellenbeschreibungen und wie man Zielgruppen anspricht.

MoinMoin

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« Antwort #1414 am: 02.04.2025 11:46 »
Ja okay, krass. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied zwischen Land und Kommunen offenbar. Hier sind in EG11 eigentlich nur Studierte; vereinzelt vielleicht noch welche mit AII, aber da es oftmals um ING-Stellen geht (oder Umweltwissenschaften oder BWL (Kämmerei, Prüfung) oder Personalwesen oder Soziale Arbeit)
Ja ist schon krass, denn nirgendwo steht das EG11 ein Studierter sein muss.

Wie gesagt:
Alles halt eine Frage der Attraktivität des Umfeldes, der Stellenbeschreibungen und wie man Zielgruppen anspricht.

DerLustigeOpa

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1415 am: 02.04.2025 11:47 »
Wie kann ich genau ausrechnen was ich bei Erhöhung auf 42 Std ( vorher 39 Std) bei der EG 9c am ende des Monats mehr habe?
1. Du schaust Dir in einer der Tabellen dieser Seite Deinen Stundenlohn an. Z.B. hier für 2025:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/tr/2025?id=tvoed-vka-2025&matrix=tvoeds

2. Sagen wir Du bist Stufe 4. Das ist ein Stundenlohn von 28,24 EUR. Das rechnest Du mal 4,348 um den Monatswert zu erhalten. Das sind 122,79 EUR pro Stunde.

3. Dazu kommen noch Zuschläge. Dies sind 10% vom Stundenlohn (iHv maximal bis Erfahrungsstufe 3). Stundenlohn ES 3 ist 26,36 EUR. Wieder mal 4,348 sind 114,61. Davon dann 10% und Du hast die Zulage ermittelt: 11,46 EUR

4. Du addierst die beiden Werte: 122,79 + 11,46 = 134,25 EUR pro Stunde

5. Bei drei Stunden (39 auf 42) wären das dann 134,25 mal 3 = 402,75 EUR brutto mehr pro Monat
oder einfach die Arbeitszeit von 100 auf 107,7% erhöhen  ::)
im REchner:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/
Haha, stimmt. Das ist die einfachere Variante :D
Wobei die Werte dann ab Erfahrungsstufe 4 nicht mehr exakt sind. Die Differenzen sind aber so gering, dass man sie vernachlässigen kann. Vor allem, wenn man nur ein Gefühl dafür bekommen will in welche Richtung das geht.

Der Wert für die höhere Stundenanzahl ist schon korrekt, egal welche Stufe: Die 107,7% entsprechend der „Lohnerhöhung“ durch die 42 statt 39 Stunden (7,7% mehr Stunden).

Was jedoch bei dieser Variante immer „fehlt“ ist der auf Stufe 3 gedeckelte Zuschlag von 25% bzw. 10%.

Aber falls das so kommt, erweitern die Admins den Rechner sicher um dieser Variable - das hat auch schon bei der jüngsten Veränderung der Beiträge zur Pflegeversicherungen (geringere Beiträge, wenn Kinder vorhanden) super geklappt.

Aleksandra

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« Antwort #1416 am: 02.04.2025 11:47 »
Ich halte es für den öD in Gänze nicht darstellbar, die Inflation auszugleichen und zeitgleich die AZ zu kürzen. Eins oder das andere ... insofern kannst Du das auch eingenverantwortlich in TZ realisieren. Muss es Dir aber auch wert sein!
Da stimme ich Dir zu. Ich befürchte auch, dass es bei uns nicht darstellbar sein wird. Zumindest auf der Ebene des TVÖD. Denn dafür ist er viel zu breit aufgestellt und deckt zu viele verschiedene Berufszweige ab. Darunter eben auch Zweige, wo eine Arbeitszeitverkürzung seitens der AG nur unter hohen Mehrkosten darstellbar wäre.
Würde es rein um die Verwaltung gehen, sähe ich durchaus potenzial für eine 35h Woche. Hier lassen sich auch (zumindest potenziell) noch deutliche Produktivitätssteigerungen realisieren.
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Faunus

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« Antwort #1417 am: 02.04.2025 12:11 »
Ich halte es für den öD in Gänze nicht darstellbar, die Inflation auszugleichen und zeitgleich die AZ zu kürzen. Eins oder das andere ... insofern kannst Du das auch eingenverantwortlich in TZ realisieren. Muss es Dir aber auch wert sein!
Da stimme ich Dir zu. Ich befürchte auch, dass es bei uns nicht darstellbar sein wird. Zumindest auf der Ebene des TVÖD. Denn dafür ist er viel zu breit aufgestellt und deckt zu viele verschiedene Berufszweige ab. Darunter eben auch Zweige, wo eine Arbeitszeitverkürzung seitens der AG nur unter hohen Mehrkosten darstellbar wäre.
Würde es rein um die Verwaltung gehen, sähe ich durchaus potenzial für eine 35h Woche. Hier lassen sich auch (zumindest potenziell) noch deutliche Produktivitätssteigerungen realisieren.

Du lieferst ein gutes Argument für Stellenabbau in der Verwaltung  8)

DiVO

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1418 am: 02.04.2025 12:47 »
Ich halte es für den öD in Gänze nicht darstellbar, die Inflation auszugleichen und zeitgleich die AZ zu kürzen. Eins oder das andere ... insofern kannst Du das auch eingenverantwortlich in TZ realisieren. Muss es Dir aber auch wert sein!
Da stimme ich Dir zu. Ich befürchte auch, dass es bei uns nicht darstellbar sein wird. Zumindest auf der Ebene des TVÖD. Denn dafür ist er viel zu breit aufgestellt und deckt zu viele verschiedene Berufszweige ab. Darunter eben auch Zweige, wo eine Arbeitszeitverkürzung seitens der AG nur unter hohen Mehrkosten darstellbar wäre.
Würde es rein um die Verwaltung gehen, sähe ich durchaus potenzial für eine 35h Woche. Hier lassen sich auch (zumindest potenziell) noch deutliche Produktivitätssteigerungen realisieren.

Du lieferst ein gutes Argument für Stellenabbau in der Verwaltung  8)

Aus meiner täglichen Arbeit kann ich dir versichern, dass es im öD in der Verwaltung sehr großes Optimierungspotenzial mit riesigen Effizienzsteigerungen gibt. Es trauen sich aktuell nur noch nicht alle ran. Durch die kommende Rentenwelle kommt hier aber endlich Geschwindigkeit rein.

Zu den Bereichen außerhalb der Verwaltung, z. B. SuE und Pflege: Hier ist die Teilzeitquote bereits heute überproportional hoch, sodass eine offizielle Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte in der Summe kaum Auswirkungen hätte.

JohnShelby88

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« Antwort #1419 am: 02.04.2025 13:01 »
Mal ne Frage zu der Möglichkeit auf 42 Stunden wöchentlich aufzustocken, falls es beschlossen wird.
Was soll es bringen wenn es beschlossen wird, der AG aber die Möglichkeit hat dies abzulehnen?
Bringt doch null wenn die AG diese Anfragen flächendeckend ablehnen würden.

teclis22

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« Antwort #1420 am: 02.04.2025 13:02 »
Naja der AG wird das mit Stelleneinsparungen gegenrechnen.

MoinMoin

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« Antwort #1421 am: 02.04.2025 13:10 »
Zu den Bereichen außerhalb der Verwaltung, z. B. SuE und Pflege: Hier ist die Teilzeitquote bereits heute überproportional hoch, sodass eine offizielle Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte in der Summe kaum Auswirkungen hätte.
Jipp dort ist die Quote so um 40%
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_N017_13.html
und im öD Kommune noch Krasser (Fachserie 14 Reihe 6):
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 55%
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 43%



MoinMoin

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« Antwort #1422 am: 02.04.2025 13:11 »
Mal ne Frage zu der Möglichkeit auf 42 Stunden wöchentlich aufzustocken, falls es beschlossen wird.
Was soll es bringen wenn es beschlossen wird, der AG aber die Möglichkeit hat dies abzulehnen?
Bringt doch null wenn die AG diese Anfragen flächendeckend ablehnen würden.
Wenn er es sachgerecht begründen kann, dann ist das doch in Ordnung.
Wird er aber nicht können.
Umgekehrt:
Was soll es bringen die Zeit aufzustocken, wenn keine Arbeit da ist!

KlammeKassen

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« Antwort #1423 am: 02.04.2025 13:37 »
Mal ne Frage zu der Möglichkeit auf 42 Stunden wöchentlich aufzustocken, falls es beschlossen wird.
Was soll es bringen wenn es beschlossen wird, der AG aber die Möglichkeit hat dies abzulehnen?
Bringt doch null wenn die AG diese Anfragen flächendeckend ablehnen würden.
Wenn er es sachgerecht begründen kann, dann ist das doch in Ordnung.
Wird er aber nicht können.
Umgekehrt:
Was soll es bringen die Zeit aufzustocken, wenn keine Arbeit da ist!

Könnte er schon, die Arbeit ist in den meisten Bereichen vorhandne.
Aber da wir im VKA Bereich sind, werden Mehrkosten partout unter allen Umständen vermieden, also wird es kaum Kommunen geben, die das nutzen. Abfeiern ist doch günstiger für die Kommunen. Bleibt zwar wieder Arbeit dann liegen, aber egal. Wirkt sich nicht sofort, direkt, unmittelbar auf die FInanzen aus

Garfield

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« Antwort #1424 am: 02.04.2025 13:38 »

Was soll es bringen die Zeit aufzustocken, wenn keine Arbeit da ist!

Geld