Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung  (Read 408100 times)

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion III - Schlichtung
« Antwort #1665 am: 04.04.2025 12:20 »

Als ich im letzten Jahrtausend mein Angestelltendarsein begann, habe ich auf das Grundgesetz geloben müssen. Dazu gab es eine Niederschrift und 4 Seiten mit den wichtigsten Strafrechtsparagraphen, die besonders für ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst von Bedeutung sind.
Gerichte habe bereits im letzten Jahrtausend festgehalten, dass die Maßstäbe an einen Angestellten im öD nochmals höher liegen.

Also wo ist der Skandal?

Die Maßstäbe sind also höher, aber die Vergütung und sonstiges Umfeld ist schlechter - im Vergleich zu PW!
Das ist kein Skandal, das ist dämlich!

Aber von dem Gelöbnis sind sie offensichtlich, zumindest zu meinen Zeiten abgerückt!



willibald

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« Antwort #1666 am: 04.04.2025 12:27 »
https://www.wsws.org/de/articles/2025/04/03/tvod-a03.html

Politisch zwar für mich weit zu links, aber ein paar Punkte finde ich da ganz richtig. Letztlich werden momentan offenbar viele AN von VERDI regelrecht verarscht. Und ja, ich bin schon vor Jahren raus aus der "Vereinigten Gewerkschaft", die bislang nichts aus dieser Vereinigung macht. Danach war ich in der GDP und nun in der KOMBA.
Das Sie noch in einer Gewerkschaft sins- sehr gut. Aber weil die Komba ja unter dem Dach der dbb- Tarifunion ist, sind zumindest die Forderungen deckungsgleich mit verdi etc.
Ja, das ist ja auch zielführend, da die Komba ja wesentlich kleiner ist. Jedoch bin ich insgesamt mit den Gewerkschaften eher unzufrieden, und aus Solidarität bleibe ich auch drin. Anders gehts ja gar nicht, es sei denn, wie in dem sozialistischen Artikel beschrieben ;-)

NelsonMuntz

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« Antwort #1667 am: 04.04.2025 12:30 »

Als ich im letzten Jahrtausend mein Angestelltendarsein begann, habe ich auf das Grundgesetz geloben müssen. Dazu gab es eine Niederschrift und 4 Seiten mit den wichtigsten Strafrechtsparagraphen, die besonders für ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst von Bedeutung sind.
Gerichte habe bereits im letzten Jahrtausend festgehalten, dass die Maßstäbe an einen Angestellten im öD nochmals höher liegen.

Also wo ist der Skandal?

Die Maßstäbe sind also höher, aber die Vergütung und sonstiges Umfeld ist schlechter - im Vergleich zu PW!
Das ist kein Skandal, das ist dämlich!

Aber von dem Gelöbnis sind sie offensichtlich, zumindest zu meinen Zeiten abgerückt!

Wenn man ein Bekenntnis zur FDGO als "Arbeit" oder "Leistung" begreift, dann ja ... ansonsten sind die Regeln in der pW auch die gleichen: Einfach mal in Social Media unter dem Klarnamen kräftig über den eigenen AG ablästern und eine verhaltensbedingte Kündigung in Empfang nehmen ;)

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« Antwort #1668 am: 04.04.2025 12:36 »
Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einem offiziellen Gelöbnis und einem grundsätzlichen Bekenntnis bzw. einer Pflichtverletzung!

Das eine ist aktiv, das andere greift bei Fehlverhalten! Ich habe z.B. noch nie erlebt bzw. gehört, dass man ein Gelöbnis auf die Unternehmensphilosophie abgeben soll.

Saggse

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« Antwort #1669 am: 04.04.2025 12:52 »
Das eine ist aktiv, das andere greift bei Fehlverhalten! Ich habe z.B. noch nie erlebt bzw. gehört, dass man ein Gelöbnis auf die Unternehmensphilosophie abgeben soll.
Ähm... Tesla? ;-)

chabot

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« Antwort #1670 am: 04.04.2025 12:53 »
Alte Seilschaften wohl eher. Im TVV sind auch Hunderttausende MA versammelt, vielleicht sollte man sich echt mal Gedanken machen.

Dann würde man sich diese elende Neiddebatte von Seiten mancher TVÖDler (hat man hier ja in den letzten 2 Tagen eindrucksvoll gesehen) auch endlich mal sparen.

NelsonMuntz

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« Antwort #1671 am: 04.04.2025 13:02 »
Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einem offiziellen Gelöbnis und einem grundsätzlichen Bekenntnis bzw. einer Pflichtverletzung!

Das eine ist aktiv, das andere greift bei Fehlverhalten! Ich habe z.B. noch nie erlebt bzw. gehört, dass man ein Gelöbnis auf die Unternehmensphilosophie abgeben soll.

Preisfrage: Inwieweit macht das einen konkreten Unterschied? Verändert sich dadurch Dein Verhalten, oder bist Du in Deiner Lebensweise eingeschränkt?

Ehrlich: Gesellschaftlich läuft rezent die Debatte über die Wehrpflicht oder Dienstpflicht. Das lehne ich zwar ab, aber wenn ich mich freiwillig für einen Dienst (oder eben ein Arbeitsverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber) entscheide, dann sollte mir ein Bekenntnis zum Grundgesetz eigentlich auch nicht schwer fallen, oder?

Das tolle in unserem Land ist ja: Wenn einem dieses Bekenntnis im Laufe der Zeit abhanden kommt, kann man aktiv kündigen. Damit umgeht man arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten, wenn man denn mit Fackel und Forke in den Reichstag stürmt ... Das Gelöbnis erinnert die Menschen einfach nur daran ;)

daseinsvorsorge

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« Antwort #1672 am: 04.04.2025 13:06 »
https://www.wsws.org/de/articles/2025/04/03/tvod-a03.html

Politisch zwar für mich weit zu links, aber ein paar Punkte finde ich da ganz richtig. Letztlich werden momentan offenbar viele AN von VERDI regelrecht verarscht. Und ja, ich bin schon vor Jahren raus aus der "Vereinigten Gewerkschaft", die bislang nichts aus dieser Vereinigung macht. Danach war ich in der GDP und nun in der KOMBA.
Das Sie noch in einer Gewerkschaft sins- sehr gut. Aber weil die Komba ja unter dem Dach der dbb- Tarifunion ist, sind zumindest die Forderungen deckungsgleich mit verdi etc.
Ja, das ist ja auch zielführend, da die Komba ja wesentlich kleiner ist. Jedoch bin ich insgesamt mit den Gewerkschaften eher unzufrieden, und aus Solidarität bleibe ich auch drin. Anders gehts ja gar nicht, es sei denn, wie in dem sozialistischen Artikel beschrieben ;-)
Entschuldigung- aber dass es „anders“ geht, ist doch tägliche Realität. Insbesondere hier ist dies nachzulesen, wenn zb gefragt wird, ob sich Mitgliedschaft lohnt? Das ist ein Ergebnis, wenn Tarifergebnisse auch auf Nichtmitglieder ohne jegliche Gegenleistung übertragen werden. Dass die AGs dies tun, ist übrigens auch die Verantwortung der Gewerkschaften.

Somit verliert der Tarifvertrag, der ohne Gewerkschaften gar nicht möglich ist,an Wert. Einige denken hier auch, dass Gewerkschaften so was wie halbstaatliche Institutionen sind, „die werden das schon für mich regeln“. Und wenn ich als Nichtmitglied mit dem Ergebnis unzufrieden bin( so wier ca. 90%), kann ich ja immer noch auf die Gewerkschaften eindreschen. Anstatt sich das eigene Versagen einzugestehen, dass der AG sich einen Scheissdreck dafür interessiert, mit 95%der Nichtmitglieder zuverhandeln.

Perisher

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« Antwort #1673 am: 04.04.2025 13:16 »
Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einem offiziellen Gelöbnis und einem grundsätzlichen Bekenntnis bzw. einer Pflichtverletzung!

Das eine ist aktiv, das andere greift bei Fehlverhalten! Ich habe z.B. noch nie erlebt bzw. gehört, dass man ein Gelöbnis auf die Unternehmensphilosophie abgeben soll.

Wenn die AfD weiter in Umfragen zulegt, wirst du jährlich ein Bekenntnis zur FDGO in schriftlicher Form ablegen müssen.... korrigiere, du wirst ein Bekenntnis ablegen müssen, nicht mit der AfD zu sympathisieren. Um was anderes geht es nämlich gar nicht mehr.

Vorstufe ist wohl, 100% JSZ nur für solche, die eine solche Erklärung freiwillig abgeben, um mal wieder die Kurve zu kriegen.

NelsonMuntz

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« Antwort #1674 am: 04.04.2025 13:21 »
Wenn die AfD weiter in Umfragen zulegt, wirst du jährlich ein Bekenntnis zur FDGO in schriftlicher Form ablegen müssen.... korrigiere, du wirst ein Bekenntnis ablegen müssen, nicht mit der AfD zu sympathisieren. Um was anderes geht es nämlich gar nicht mehr.

Vorstufe ist wohl, 100% JSZ nur für solche, die eine solche Erklärung freiwillig abgeben, um mal wieder die Kurve zu kriegen.

Nanana, nicht das Opfer spielen!

Natürlich darfst Du die AfD wählen, Du darfst sogar Mitglied werden.

Aber: Da diese Partei in einigen BL als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, dürfen Verfassungsschützer im Verborgenen auch überprüfen, was Du so in Deiner Freizeit treibst und welchen Umgang Du so pflegst.

Das ist Freiheit! ;D

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« Antwort #1675 am: 04.04.2025 13:24 »
Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einem offiziellen Gelöbnis und einem grundsätzlichen Bekenntnis bzw. einer Pflichtverletzung!

Das eine ist aktiv, das andere greift bei Fehlverhalten! Ich habe z.B. noch nie erlebt bzw. gehört, dass man ein Gelöbnis auf die Unternehmensphilosophie abgeben soll.

Preisfrage: Inwieweit macht das einen konkreten Unterschied? Verändert sich dadurch Dein Verhalten, oder bist Du in Deiner Lebensweise eingeschränkt?

Ehrlich: Gesellschaftlich läuft rezent die Debatte über die Wehrpflicht oder Dienstpflicht. Das lehne ich zwar ab, aber wenn ich mich freiwillig für einen Dienst (oder eben ein Arbeitsverhältnis bei einem öffentlichen Arbeitgeber) entscheide, dann sollte mir ein Bekenntnis zum Grundgesetz eigentlich auch nicht schwer fallen, oder?

Das tolle in unserem Land ist ja: Wenn einem dieses Bekenntnis im Laufe der Zeit abhanden kommt, kann man aktiv kündigen. Damit umgeht man arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten, wenn man denn mit Fackel und Forke in den Reichstag stürmt ... Das Gelöbnis erinnert die Menschen einfach nur daran ;)

Dann lies, was ich geschrieben habe, dann wird dir der Unterschied klar!

Vielleicht erkläre ich es mal realer: Wenn du heiratest, wird aktiv ein Versprechen abgegeben. Du kannst aber auch ohne in einer Partnerschaft sein. Ist das für dich auch kein Unterschied? Nein, um zurückzukommen: Wenn der Staat einen Treueeid (und, nichts anderes ist ein Gelöbnis) will, dann fordert er eine ganz andere Ebene der Loyalität ein - genau damit wird ja das Beamtentum gerechtfertigt!
Eine Pflichtverhältnis aus dem Arbeitsverhältnis heraus ist nicht vergleichbar!

Im übrigen, ein Staat der von einfachen Angestellten ausdrücklich einen eben Treueid fordern muss, sollte mal drüber nachdenken, wie das mit der Loyalität funktioniert: Fürsorgepflicht zB).

Aber, zum Ausgangsthema: Ich persönlich (wieder) finde das Gebaren beider Tarifparteien heuchlerisch und ziemlich armselig. Ihnen ist gar nicht klar, dass sich die Arbeitsebene immer weiter davon absetzt und - so der Personaldruck groß genug ist - die Tarifabschlüsse über Individualvereinbarungen ignoriert.

NelsonMuntz

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« Antwort #1676 am: 04.04.2025 13:31 »
Dann lies, was ich geschrieben habe, dann wird dir der Unterschied klar!

Vielleicht erkläre ich es mal realer: Wenn du heiratest, wird aktiv ein Versprechen abgegeben. Du kannst aber auch ohne in einer Partnerschaft sein. Ist das für dich auch kein Unterschied? Nein, um zurückzukommen: Wenn der Staat einen Treueeid (und, nichts anderes ist ein Gelöbnis) will, dann fordert er eine ganz andere Ebene der Loyalität ein - genau damit wird ja das Beamtentum gerechtfertigt!
Eine Pflichtverhältnis aus dem Arbeitsverhältnis heraus ist nicht vergleichbar!

Im übrigen, ein Staat der von einfachen Angestellten ausdrücklich einen eben Treueid fordern muss, sollte mal drüber nachdenken, wie das mit der Loyalität funktioniert: Fürsorgepflicht zB).

Jede zweite Ehe wird geschieden - ich erkenne das Problem nicht.

Zitat
Aber, zum Ausgangsthema: Ich persönlich (wieder) finde das Gebaren beider Tarifparteien heuchlerisch und ziemlich armselig. Ihnen ist gar nicht klar, dass sich die Arbeitsebene immer weiter davon absetzt und - so der Personaldruck groß genug ist - die Tarifabschlüsse über Individualvereinbarungen ignoriert.

... was faktisch zu begrüßen ist, weil es AN ein leistungs- und marktgerechtes Gehalt bieten kann. Ich bin in meinen Stationen in der pW nie mit einem Tarifvertrag konfrontiert gewesen. Hat immer funktioniert. Die AG im öD brauchen dafür nur etwas mehr Mut ... und vielleicht auch grottenschlechte Tarifabschlüsse ;)

Perisher

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« Antwort #1677 am: 04.04.2025 13:33 »
Nanana, nicht das Opfer spielen!

Natürlich darfst Du die AfD wählen, Du darfst sogar Mitglied werden.

Was du mir so alles unterstellst, fällt natürlich auch unter (Meinungs)freiheit.

Ich warne immer davor, staatliche Institutionen zu schaffen, um politische Gegner klein zu halten. Das Wahlvieh ist aber unberechenbar. Es freut sich immer jemand, nach Machterlangung vorhandene Strukturen zu nutzen. KZs wurden nach 1945 ja auch weitergenutzt von den Einheitssozialisten und den russischen Kommunisten.

NelsonMuntz

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« Antwort #1678 am: 04.04.2025 13:44 »
Nanana, nicht das Opfer spielen!

Natürlich darfst Du die AfD wählen, Du darfst sogar Mitglied werden.

Was du mir so alles unterstellst, fällt natürlich auch unter (Meinungs)freiheit.


Ich habe Dir lediglich Deine Freiheiten erklärt.

Ersetze "Du darfst" durch "Man darf" - der Inhalt ist der Gleiche.

... ich mache hier jetzt nicht weiter - ist off-topic.

martin92

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« Antwort #1679 am: 04.04.2025 13:50 »
Stelle dir nur mal vor wie das ganze in einem AfD Deutschland aussehen würde und gegen dich verwendet werden könnte.

Was ist ein AfD-Deutschland?

AfD Regierung mit >50% der Stimmen. Geht ja nur um das Gedankenexperiment



Wie kann ich mir ein solches Gedankenexperiment vorstellen?

Stell dir vor, statt Nancy Faeser sitzt bei den Tarifverhandungen ein Alexander Gauland für den Bund. Die VKA Ost trägt eine Angleichung der Regelungen zum Kündigungsschutz nur für Volksdeutsche mit. Neu eingestellt wird nur, wer kein Moslem ist und sich auch in den letzten 10 Jahren in keinem arabischen Land aufgehalten hat. Bei allen anderen bestehen begründete Zweifel daran, dass man nicht Islamist ist.
Reicht das?