Mmh, also ich lese es so, als wenn ich meine Stunden aus Teilzeit mit 34 Stunden auf 42 Stunden erhöhen kann und für die 8 Stunden einen Zuschlag von 10 % bekomme.
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – in Textform vereinbaren,
dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das
kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden.
Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt,
entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 %
des Stundenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. D