Keine Panik, da es eine KANN-Regelung ist wird sowieso keiner davon profitieren 
Sehe ich auch so.
Ebenfalls die doppelte Freiwilligkeit.
Da die Kommunen zu einem Großteil klamm sind, lassen die Stunden lieber abbauen als diese zu bezahlen.
Und selbst wenn der Arbeitgeber es machen würde, muss der Mitarbeiter ja auch wollen.
Ist die Frage, ob sich das rechnet bei den üblen Abzügen in Deutschland. Unter der BBG gehen ja um die 50 % direkt an den Staat.
Da es ja keine offiziellen Überstunden sind, ist selbst der Zuschlag (der beispielsweise in EG11 2,89 Euro entspricht (Stufe 3 ist ja die Basis)) ja voll SV- und steuerpflichtig oder nicht?!
D.h. ein Bonus von ca. 1,45 Euro....
Ob das jetzt so lukrativ ist...