Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion IV - Tarifeinigung

Begonnen von Admin, 06.04.2025 12:30

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MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in 18.07.2025 18:15
Zitat von: MoinMoin in 18.07.2025 16:50
25% Steuern zahlt man doch erst so ab 100T€ Einkommen

Für die Entscheidung, ob man seine Stunden erhöht, ist nur der Grenzsteuersatz relevant.
Das ist richtig und bezweifel ich auch nicht war, aber nicht das Thema.


MoinMoin

Du hast ungenau gerechnet, da du deine PKV Beiträge vergessen hast.  ;D
dann sind es bei 65T 22,3% bei 300 PKV Beitrag.
Aber auf den Prozentpunkt kommt es nicht an.
Und außerdem kann der Dienstherr ohne mehr Geld zu bezahlen dir die 42h Woche aufzwängen.
Einer der Nachteile des besonderen Dienst und Treueverhältnisse in deiner Welt.

Berechnungszeitraum:      1 Jahr
   
Brutto-Einkommen:   65.000,00 €   100,0%
   die Prozentangaben in dieser Spalte beziehen sich auf das Brutto-Gehalt des Arbeitnehmers   
      Lohnsteuer:      -14.467,00 €      22,3%
      Solidaritätszuschlag:         -0,00 €      0,0%

Netto nach Steuern:      50.533,00 €      77,7%

      private Krankenversicherung:      -3.600,00 €      5,5%

Abzüge gesamt:      -18.067,00 €      27,8%

Netto-Einkommen:      46.933,00 €      72,2%


https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2025&STKL=1&F=&RE4=65000&LZZ=1&ZKF=0&KG=0&PVK=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=300&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2024+%7C+Besoldungsgruppe+A8%2C+Stufe+4%2C+Tabelle+01.03.2024+-+31.03.2025&ck=42279.96&tmp=35241.96&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund-2024%26g%3DA_8%26s%3D4%26f%3D0%26z%3D100%26fz%3D100%26zulage%3D%26stj%3D2025%26stkl%3D1%26r%3D0%26zkf%3D0%26pvk%3D0

NWB

Es geht bei der Abgeltungssteuer, wie bereits gesagt wurde, um den Grenzsteuersatz, also den %-Satz, mit dem der letzte Euro im progressiven Steuersystem versteuert wird.
Und der ist bei Singles schon bei irgendwas um 20.000 Euro erreicht.
Es geht hier nicht um den durchschnittlichen Steuersatz

MoinMoin

Zitat von: NWB in 20.07.2025 14:50
Es geht bei der Abgeltungssteuer, wie bereits gesagt wurde, um den Grenzsteuersatz, also den %-Satz, mit dem der letzte Euro im progressiven Steuersystem versteuert wird.
Und der ist bei Singles schon bei irgendwas um 20.000 Euro erreicht.
Es geht hier nicht um den durchschnittlichen Steuersatz
Nein, es ging nicht um den Grenzsteuersatz.
Sondern um die zu hohe Versteuerung/Belastung von Arbeit.
Und nicht um die Versteuerung des nächsten Euros.

Und es ging mir darum, dass die Kapitalerträge als Einkünfte ab einer gewissen Gesamteinkommenshöhe geringer besteuert werden, als die anderes Einkommen, weil sie keine Progression haben und die Günstigerprüfung auf den 25% Steuersatz abzielt und nicht auf den individuellen.

FYI:
100T€ Kap Einkünfte werden mit ~26% versteuert (wg. Soli>25%)
100T€ Lohn mit ~32%

aber reine 50T€ Kap werden nicht mit 25% versteuert, sondern mit deinem individuellem Steuersatz ~20% (Stichwort Günstigerprüfung.)


NWB


NWB

Wenn du 100.000 Euro Arbeitslohn als Single erzielst, wird auf den nächsten Euro mit dem Spitzensteuersatz 42% besteuert.
Der nächste Euro Kapitaleinkünfte mit 25%
Soli und KiSt sind gerade geschenkt. Geht um die Systematik.

NWB

Und das passiert tatsächlich schon deutlich früher, irgendwas zwischen 17-20k u versteuerndes Einkommen als Single

MoinMoin

Zitat von: NWB in 20.07.2025 20:23
Nix für ungut, aber das ist falsch.
Nix für ungut, bitte richtig lesen.

MoinMoin

Zitat von: NWB in 20.07.2025 20:27
Wenn du 100.000 Euro Arbeitslohn als Single erzielst, wird auf den nächsten Euro mit dem Spitzensteuersatz 42% besteuert.
Der nächste Euro Kapitaleinkünfte mit 25%
Soli und KiSt sind gerade geschenkt. Geht um die Systematik.
Sorry, ich rede nicht vom nächstem Euro, sondern von der Versteuerung die unterschiedlich ist bei Arbeit und Kapertrag und ...
Bitte verständig lesen.

MoinMoin

Zitat von: NWB in 20.07.2025 20:32
Und das passiert tatsächlich schon deutlich früher, irgendwas zwischen 17-20k u versteuerndes Einkommen als Single
Nur zur Info, der nächste Euro Kapitalertrag wird in der Einkommensliga nicht mit 25% besteuert.

NWB

Dann sage ich mal unserem Einkommensteuerhauptsachgebiet, dass wir das hier im Finanzamt all die Jahre falsch gemacht haben. Und dass die Paragraphen 32a und 32d EStG hier konsequent falsch angewendet werden.

MoinMoin

Zitat von: NWB in 21.07.2025 07:55
Dann sage ich mal unserem Einkommensteuerhauptsachgebiet, dass wir das hier im Finanzamt all die Jahre falsch gemacht haben. Und dass die Paragraphen 32a und 32d EStG hier konsequent falsch angewendet werden.
Tja, wenn ihr (ups unser Freund KONSENS) das tatsächlich nicht macht, dann läuft da bei euch in der Tat was falsch.

Also wenn bei euch im Ländle jemand mit alleinigen Einkünfte von 50T€ Kap erträge tatsächlich 25% Steuern zahlt, dann aua.

Aleksandra

Die realen Abzuüge vom Brutto sind ja in der Reealität noch höher und liegen bei den meisten merklich über 50%. Denn für die Sozialversicherungen zahlt man ja das doppelte von dem was ausgewiesen wird. Na klar, das Narrativ lautet, das zahle der Arbeitgeber. Aber das ist nur ein Taschenspielertrick. Denn am Ende geht es dann doch zulasten des Arbeitnehmernettos. Arbeitgeber kalkulieren immer mit dem Arbeitgeberbrutto, wenn sie sich entscheiden ob sie eine Stelle besetzen können oder nicht. Und alles was dort an Abzügen runter geht steht dann dem Arbeitnehmer am Ende netto nicht mehr zur Verfügung. Ganz gleich an welcher Stelle, und von welchem Buchungskonto es abgezogen wird.

Bei einer E12/6 mit RZVK liegt das Arbeitgeberbrutto bei 106.352 EUR pa. Die Abzüge hiervon sind 57.020 EUR. Das ergibt eine Abgabenbelastung von 53,6%.

Diese Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist in der jetzigen Zeit nichts als Augenwischerei und beschönigt nur das Problem der Abgabenhöhe.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%