Autor Thema: TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit  (Read 42962 times)

Der Geograph

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #15 am: 09.04.2025 09:06 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.

Ist sowas durchsetzbar?

Organisator

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #16 am: 09.04.2025 09:16 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

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Ist sowas durchsetzbar?

Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.

NelsonMuntz

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #17 am: 09.04.2025 09:21 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.

Ist sowas durchsetzbar?

Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.

Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.

Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.

DerTechniker

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #18 am: 09.04.2025 09:38 »
Für Dummies bitte einmal erklären. Ich würde die 42h Woche vereinbaren und bin in EG9b Stufe 4. Was kommt jetzt Brutto extra drauf?.
Irgendwie steh ich auf dem Schlauch.

Molestar

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #19 am: 09.04.2025 09:42 »
Für Dummies bitte einmal erklären. Ich würde die 42h Woche vereinbaren und bin in EG9b Stufe 4. Was kommt jetzt Brutto extra drauf?.
Irgendwie steh ich auf dem Schlauch.

VKA: 429,67 EUR

Der Geograph

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #20 am: 09.04.2025 09:43 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

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Ist sowas durchsetzbar?

Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.

Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.

Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.

Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.

BAT

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #21 am: 09.04.2025 10:17 »

VKA: 429,67 EUR

Zum Vergleich: bei mir eine Woche Bereitschaft 24/7 sind in E10/ 6 mit 34 Stunden Teilzeit ca. 750 € Brutto

Konkrete Einsätze werden mit Stunden gutgeschrieben

Flying

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #22 am: 09.04.2025 10:17 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.

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Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.

Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.

Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.

Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.
Wenn dein AG das mitmacht, dann ist das denkbar.

Organisator

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #23 am: 09.04.2025 10:19 »
Mal angenommen ich geh auf 42 Stunden hoch …hab noch 100+ Überstunden - kann ich so wöchentlich 3 Stunden abbauen und meine Überstunden nach und nach auf 0 setzen ?

Arbeite also effektiv nur 39 Stunden und baue so mit einer offiziellen  42 Stunden Woche ab.

Wären ein paar 100 € jeden Monat ohne wirkliche Mehrarbeit.

Ist sowas durchsetzbar?

Überstunden müssen ohnehin ausgezahlt werden, wenn sich nicht kurzfristig abgebaut werden. Insoweit nein.

Ich glaube, hier sind freiwillige "Überstunden" gemeint (Gleitzeitkonto). Damit wäre zumindest technisch denkbar, eine AZ von 42h zu vereinbaren, aber im weiteren Verlauf dieses Stundenkonto durch entsprechend früheres Gehen zu reduzieren.

Aber: Das muss der AG natürlich auch so mitmachen.

Richtig - sind freiwillige Überstunden…da ich in Projektarbeiten bin lässt sich das leider nicht vermeiden.

Na dann geht das schon jetzt. Verzichte auf den freiwilligen Aufbau von Gleitzeitguthaben und lass dir Überstunden anordnen, dann gibt auch jetzt schon einen Zuschlag.

erdieee

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #24 am: 09.04.2025 15:59 »
Weiß jemand ob die Stunden Erhöhung Einkommensteuerfrei sein wird. Der Koalitionsvertrag wurde heut veröffentlicht und dort steht auf S. 18

"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten."

Aleksandra

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #25 am: 09.04.2025 16:11 »
Weiß jemand ob die Stunden Erhöhung Einkommensteuerfrei sein wird. Der Koalitionsvertrag wurde heut veröffentlicht und dort steht auf S. 18

"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten."
Steuerfrei werden (wenn überhaupt) nur die 10% resp. 25% auf die drei Stunden der Erfahrungsstufe 3 sein.
Ich hatte das mal für EG 12/6 ausgerechnet. Hier macht die Erhöhung auf 42 Stunden eine Steuerersparnis von ca. 17 EUR pro Monat aus (Steuerklasse I).
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

SimsiBumbu

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #26 am: 09.04.2025 16:13 »
Weiß jemand ob die Stunden Erhöhung Einkommensteuerfrei sein wird. Der Koalitionsvertrag wurde heut veröffentlicht und dort steht auf S. 18

"Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten."

Wenn das so im Koalitionsvertrag steht, sind voraussichtlich nur die 10 bzw. 25 %igen Zuschläge steuerfrei und nicht die gesamte erhöhte Arbeitszeit. Ab EG9c lohnt sich das dann eigentlich nicht mehr.

Aleksandra

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #27 am: 09.04.2025 16:16 »
jep. Ist ab EG9c vollkommen irrelevant. Zumindest aus monetärer Sicht bringt diese Regelung keinen Anreiz.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

BAT

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« Antwort #28 am: 09.04.2025 18:45 »
Angesichts der Mini-Steigerungen von 9a - 9b - 9c - 10 hätte man erst ab E11 10 % Zuschlag vereinbaren sollen, wenn man schon eine Differenzierung macht.

SusiE

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #29 am: 09.04.2025 19:05 »
"Überstunden im tariflichen Bereich sollen künftig steuerfrei sein und die Pendlerpauschale erhöht werden. Darüber hinaus soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt einer täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Reformiert werden soll auch die Einkommenssteuer mit dem Ziel, die „breite Mittelschicht“ zu entlasten."

Das spräche ja für alles steuerfrei