Autor Thema: TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit  (Read 55882 times)

BAT

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #150 am: 06.10.2025 18:31 »
Also kurz gesagt: Murks

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #151 am: 07.10.2025 09:56 »
Wie soll denn ein tariflicher Anspruch aussehen?
Ein Arbeitnehmer soll ein Recht auf mehr arbeiten haben? Auch wenn der AG keinen Mehrbedarf für diesen MA an Arbeitszeit sieht?

Alien1973

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #152 am: 07.10.2025 12:49 »
Es war doch völlig absehbar, dass es genau so kommen wird.

Für ein paar einzeln Ausgesuchte mag das so umsetzbar sein, der grooooooße Rest wird in die Röhre schauen und außer einer netten Idee nix davon haben.

qucksilver01

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #153 am: 07.10.2025 13:31 »
Wie soll denn ein tariflicher Anspruch aussehen?
Ein Arbeitnehmer soll ein Recht auf mehr arbeiten haben? Auch wenn der AG keinen Mehrbedarf für diesen MA an Arbeitszeit sieht?

naja, wer den Bedarf nicht sehen sollte, muss zum Augenarzt... Wenn die MA dann nach 39h den Bleistift fallen lassen und einem Nebenjob nachgehen, dann hat man auch nix gewonnen

UNameIT

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #154 am: 07.10.2025 14:34 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

Dann bleibt dir nur eins. Keine Überstunden mehr aufbauen, und wenn du gefragt wirst warum, darauf verweisen, das es angeblich nicht genug Arbeit für 41 Stunden gibt, du daher nur noch 39h arbeitest. Priorisieren und beim Chef immer melden, was liegen bleibt. Warum sollten Sie dich für etwas bezahlen, was du Ihnen kostenfrei gibst?

BAT

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #155 am: 07.10.2025 14:44 »
Wenn es irgendwo drei Stunden wöchentlicher Arbeit gibt, die nicht abgedeckt sind, wäre doch der Stelleninhaber nicht automatisch gesetzt?

Ausschreibungsverfahren im Haus?

DerTechniker

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #156 am: 07.10.2025 15:52 »
Ich verstehe dich nicht: Du arbeitest ca. 5 h pro Woche mehr und machst dann irgendwann mehr frei, kommst also nicht auf mehr Arbeitszeit.
Offensichtlich ist dann in dieser Phase deines Berufsjahres der Arbeitsanfall nicht so hoch, denn sonst könntest du ja nicht einfach weniger arbeiten.

Das machst du alles freiwillig und der AG will eben nicht mehr Arbeitsleistung bei dir pro Jahr abrufen (sonst würde er Überstunden anordnen), als ist es doch deine Entscheidung und dein Vorteil, dass du "Vorarbeitest".

Niemand verlangt es, du kannst doch offensichtlich auch mit 39h aufs Jahr gesehen deine Arbeit machen, oder habt ihr solche Saison arbeiten?


Nein, wir haben das ganze Jahr genug zu tun. Die Überstunden müssen halt zwangsweise abgebaut werden. Die Arbeit bleibt während dessen liegen und wenn man zurückkommt ist der Berg halt doppelt so groß wie sonst.

Dann bleibt dir nur eins. Keine Überstunden mehr aufbauen, und wenn du gefragt wirst warum, darauf verweisen, das es angeblich nicht genug Arbeit für 41 Stunden gibt, du daher nur noch 39h arbeitest. Priorisieren und beim Chef immer melden, was liegen bleibt. Warum sollten Sie dich für etwas bezahlen, was du Ihnen kostenfrei gibst?

Es sind ja formell gar keine Überstunden, denn die müssten beantragt werden. Wer Gleitzeitstunden aufbaut tut dies meist freiwillig. Dafür kannst du früher gehen oder einen Zeitausgleich nehmen.

Gerade in dieser "angespannten :D" Lage wird es dieses Instrument kaum geben. Außerdem wird sich wohl keiner die Zeitnehmen wollen Dienstvereinbarungen dafür auf zu setzten.

qucksilver01

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #157 am: 09.10.2025 08:06 »
das Problem ist doch, dass aufgrund Stellenkürzung oder Wiederbesetzungsssperren Stellen wegfallen! diese Arbeit soll doch in gewohntem Maß weiterhin erledigt weden (ohne Anordnung). So und wenn jetzt die MA daran partizipiert werden können und freiwillig mehr arbeiten möchten, ist es ein verdammt schwaches Argument wenn ich keine Dienstanweisung schreiben möchte!

KlammeKassen

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #158 am: 09.10.2025 11:12 »
Das Ganze wird wahrscheinlich auch nur vom Bund angewendet werden oder vielleicht von Kommunen, die wirklich Geld haben.
Die anderen Kommunen bekommen ihre Haushaltslücken so gut wie gar nicht mehr gestopft, da wird so etwas kaum genutzt werden...
Auf kommunaler Ebene wird das auch immer schlimmer mit den Finanzen.

Das kann 2027 auch ganz spannend werden bei den Tarifverhandlungen. Da wird wegen der krassen Verarmung (die Kommunen reden ja immer davon, dass sie arm sind, aber 2023 und 2024 sind ja wirklich Rekord(!!!)defizite eingefahren worden wie nie zuvor) sicherlich konsequent eine Nullrunde gefordert werden - vielleicht spaltet sich der Bund dann auch ab, weil der kann und will das bezahlen, die Kommunen nicht.
Der Bund nutzt teilweise ja auch andere Optionen, die in den meisten Kommunen nicht genutzt werden (Arbeitgeberzuschuss betriebliche Altersvorsorge, Stufenvorweggewährung, Zulagen etc., höhere JSZ schon tariflich sogar etc.)

MoinMoin

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #159 am: 09.10.2025 19:36 »
Wie soll denn ein tariflicher Anspruch aussehen?
Ein Arbeitnehmer soll ein Recht auf mehr arbeiten haben? Auch wenn der AG keinen Mehrbedarf für diesen MA an Arbeitszeit sieht?

naja, wer den Bedarf nicht sehen sollte, muss zum Augenarzt... Wenn die MA dann nach 39h den Bleistift fallen lassen und einem Nebenjob nachgehen, dann hat man auch nix gewonnen
Und? Du siehst einen Bedarf, deine AG nicht. Und daraus willst du ableiten, dass der AG dich mit mehr Stunden bezahlen muss? Weil du der Meinung bist?
Und deswegen soll es ein tariflich gesichertes Anrecht auf diese Erhöhung der Stunden geben?

UNameIT

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Antw:TVöD 2026: freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit
« Antwort #160 am: 14.10.2025 12:33 »
Wie soll denn ein tariflicher Anspruch aussehen?
Ein Arbeitnehmer soll ein Recht auf mehr arbeiten haben? Auch wenn der AG keinen Mehrbedarf für diesen MA an Arbeitszeit sieht?

naja, wer den Bedarf nicht sehen sollte, muss zum Augenarzt... Wenn die MA dann nach 39h den Bleistift fallen lassen und einem Nebenjob nachgehen, dann hat man auch nix gewonnen
Und? Du siehst einen Bedarf, deine AG nicht. Und daraus willst du ableiten, dass der AG dich mit mehr Stunden bezahlen muss? Weil du der Meinung bist?
Und deswegen soll es ein tariflich gesichertes Anrecht auf diese Erhöhung der Stunden geben?

@quicksilver: man hat etwas gewonnen - dem AG wird bewusst, das er etwas machen muss. Wenn du nach 39h den Stift nicht fallen lässt, gibt es keinen Grund für den AG etwas zu ändern.

Wie soll der AG sonst den Bedarf sehen? Tariflich wird da keine Verpflichtung kommen, was auch richtig so ist.