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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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Micolash:
Das ist ein einzelner Krankheitsfall mit missglücktem Arbeitsversuch und korrekterweise wäre am Donnerstag ab Montag rückwirkend die AUB ausgestellt worden. Dies ist gängige Praxis und von der AU-Richtlinie gedeckt.

Im geschilderten Fall fehlte die Person 3 Tage unentschuldigt.

MoinMoin:
Die Rechtsauffassung teile ich nicht.
Wenn in diesem Fall am Donnerstag, nach dem man erfolgreich aber verkürzt gearbeitet hat, den Arzt aufsucht und der Arzt einen dann eine AUB ab Freitag ausstellt, fehlt man mitnichten 3 Tage unentschuldigt.
Zumindest ist mir kein Urteil bekannt, welches etwas anderes aussagt.
Das diese 4 Tage dann die 42 abknabbern, dass sicherlich, auch wenn da der AG Probleme haben dürfte dieses einzuklagen.

Faunus:

--- Zitat von: SozPädBW am 05.06.2025 11:35 ---eine Tarifbeschäftigte ist Montag, Dienstag und Mittwoch AU ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Am Donnerstag tritt die Tarifbeschäftigte Ihren Dienst an, bricht jedoch nach 1 Stunde ab, meldet sich Krank aus dem Dienst ab und geht am gleichen Tag noch zum Arzt.

--- End quote ---



--- Zitat von: SozPädBW am 05.06.2025 11:35 ---Es handelt sich hierbei um eine Kollegin, die in den letzten Jahren nicht einen Tag AU war. Nun ist die Konstellation so wie geschildert und die Dienststelle möchte eine AUB ab Montag für die gesamte Woche. Dabei gilt für alle, dass 3 Tage ohne AUB möglich sind. Die Dienststelle argumentiert aber, dass die AU länger als 3 Tage bestand und somit der Arzt rückwirkend ab Montag hätte krank schreiben müssen.

--- End quote ---

Wenn mein AG bei dieser Konstellation so bei mir agieren würde,  würde ich meine
Arbeichtschutzversicherung aktivieren und das ganze einem Arbeitsrechtler übergeben und von da ab wäre
1. ab 1. Tag AU selbstverständlich
2. für jedes kleinste Zipperle

M.m. nach sind die AG an den überboardenden Bürokratismus nicht ganz unschuldigen.
Hier z.B. ganz allg.: anstatt dem Verhalten eines MA von 10 konsequent entgegenzuwirken, der sich vor der Arbeit drückt und von den restl. 9 mitgetragen wird  (und wenn man das als Vorgesetzter nicht kann - dann diesen einen kaltstellen) sind wir über einen schleichenden Prozeß der sogenannten Gleichbehandlung inzw. bei die restlichen 9 angelangt, die die Unfähigkeit des Umgangs mit dem faulen Ei mittragen dürfen.

Ich habe es selbst erlebt, dass mein Vorgesetzter sich geweigert hat von einer meiner MA die Krankmeldung vom 1. Tag an zu verlangen, weil das dann bei allen MA erfolgen müsste. Irgendwann muss man sich bei solchen Entscheidungen auch einen neuen Fachvorgesetzten suchen 8) und damit leben, dass immer weniger Personalführung machen wollen!

Manchmal frage ich mich, ob es Coachingkurse für "Erfolgreiche Demotivation meines Umfelds" gibt?!

SozPädBW:
Die Kollegin war Mo-Mi wegen einer Migräne AU. Am Donnerstag ging Sie sodann symptomfrei zur Arbeit und hatte kurz darauf Diarrhoe. In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

Die Kollegin war viele Jahre nicht einen Tag AU, ist zuverlässig und eine wichtige Kraft, weshalb nun die Reaktion des Personalamtes nicht nachvollziehbar ist.

MaLa:

--- Zitat von: SozPädBW am 06.06.2025 09:24 --- In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

--- End quote ---

Als Angstellter im Gesundheitsamt die Frage: Wer verzapft denn den Mist? Diese Regelung gilt nur für Kinder. Bei Erwachsenen ist davon auszugehen, das sie wissen wie man sich die Hände wäscht. Desweiteren darf bei bestimmten Erregern nicht mit mit Lebensmitteln umgegangen werden, die Betreuung der Kinder aber weiterhin erfolgen.

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