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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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SozPädBW:

--- Zitat von: MaLa am 06.06.2025 09:38 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 06.06.2025 09:24 --- In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

--- End quote ---

Als Angstellter im Gesundheitsamt die Frage: Wer verzapft denn den Mist? Diese Regelung gilt nur für Kinder. Bei Erwachsenen ist davon auszugehen, das sie wissen wie man sich die Hände wäscht. Desweiteren darf bei bestimmten Erregern nicht mit mit Lebensmitteln umgegangen werden, die Betreuung der Kinder aber weiterhin erfolgen.

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Dies ist für alle Kita-Beschäftigten per Dienstanweisung so umzusetzen. Ob sinnvoll oder nicht ist nicht relevant. Die Kollegin hat sich lediglich an die Dienstanweisung gehalten.

MaLa:
dann ist dies aber aufgrund einer Dienstanweisung und nicht aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, aber eine rechtliche Regelung gibt es dazu nicht.

Rentenonkel:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2025 19:31 ---
Der Punkt 1 trifft doch nicht zu, es ist somit in dieser Definition kein missglückter Arbeitsversuch.

Man beginnt zu arbeiten, ist zu ihrer Verrichtung fähig, arbeitet z.B. 6 Stunden und hat dann einen "Rückfall" zur AU. (z.B. man hatte Magendarm, fühlt sich morgens fit und arbeitet den Vormittag und bekommt dann plötzlich doch wieder Diarrhö oder Brechanfälle, nachdem man Mittag gegessen hat)

Wenn ich also ganz normal z.b. 6h Arbeit ableiste, dann dürfte mE dieser Tag kein Krankheitstag im Sinne der Lohnfortzahlung sein, dass die 42 Tage dann nicht neu starten ist unstrittig und darum geht es in den Urteilen zu missglückten Arbeitsversuchen, nicht jedoch ob dieser Arbeitstag ein Arbeitstag oder Krankentag ist, oder hast du da bessere Quellen?

--- End quote ---

Das Problem ist, dass man sich bei entsprechenden Fallkonstellationen immer arbeitsfähig fühlt und deswegen zur Arbeit geht. Die Frage des mißglückten Arbeitsversuches ist daher immer rückwirkend zu betrachten und somit immer schwierig. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Nach der Rechtsprechung des BSG ist dann von einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn die Mitarbeiterin die Arbeit entgegen der subjektiven Selbsteinschätzung objektiv betrachtet gesundheitlich entweder gar nicht leisten konnte oder nur auf Kosten der Gesundheit leisten konnte.

Ein weiteres Indiz für eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit ist eine identische Diagnose vom Vortag zum Tag des Abbruches der Arbeit. Auch eine vergleichsweise kurze Zeit, in der man im Dienst war, spricht regelmäßig eher für als gegen eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit.

Etwas verklausuliert findet sich das Konstrukt des mißglückten Arbeitsversuches in diesem Urteil:

https://www.haufe.de/id/entscheidung/bsg-urteil-vom-04121997-12-rk-397-veroeffentlicht-am-04121997-HI605812.html

Aufgrund der etwas geänderten Rechtsprechung hat es faktisch nicht mehr die gleiche Bedeutung wie noch vor 30 Jahren. Es ist wie gesagt auch unter Juristen umstritten.

In diesem Fall ist, wie von der TE nachgereicht, die Krankheit, die zur AU ab Donnerstag geführt hat, eine völlig andere als die davor. Somit liegt hier auch aus meiner Sicht kein mißglückter Arbeitsversuch vor. Es handelt sich nicht um einen durchgehenden Versicherungsfall.

Aus meiner Sicht sollte es reichen, den Sachverhalt gegenüber der Personalabteilung dahingehend richtig zu stellen, dass die Erkrankung vom Mo bis Mi eine andere war als ab Do und somit die AUB richtig ist. Dann sollte, so denke ich, die "Kuh vom Eis" sein.

Ich kann aufgrund des Sachverhaltes weder beim Arzt noch bei der MA irgendein Fehlverhalten feststellen.

Faunus:

--- Zitat von: SozPädBW am 06.06.2025 09:24 ---Die Kollegin war Mo-Mi wegen einer Migräne AU. Am Donnerstag ging Sie sodann symptomfrei zur Arbeit und hatte kurz darauf Diarrhoe. In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

Die Kollegin war viele Jahre nicht einen Tag AU, ist zuverlässig und eine wichtige Kraft, weshalb nun die Reaktion des Personalamtes nicht nachvollziehbar ist.

--- End quote ---



Diese Info im Eingangspost wäre sehr hilfreich gewesen.
Also von Mo. - Mi. lag eine "klassische" Arbeitsunfähigkeit vor und am Do. lag nach 1 h Arbeitsaufnahme eine durch die Dienstanweisung geforderte Arbeitsunfähigkeit vorlag, die ohne DA nicht eingetreten wäre?

Also ich gehe nicht nach Hause wenn ich 1/2 x untypischen Stuhlgang habe und melde mich "krank" (Sorry für die Ausführung) ;D

MaLa:
insbesondere da es sich hier im Grunde nicht um einer Krankmeldung handelt, die ggf. vom Arzt gar nicht als AU gewertet wird.
Sondern als eine vom Arbeitgeber bestimmte Freistellung.

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