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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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SozPädBW:

--- Zitat von: Faunus am 06.06.2025 11:09 ---
--- Zitat von: SozPädBW am 06.06.2025 09:24 ---Die Kollegin war Mo-Mi wegen einer Migräne AU. Am Donnerstag ging Sie sodann symptomfrei zur Arbeit und hatte kurz darauf Diarrhoe. In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

Die Kollegin war viele Jahre nicht einen Tag AU, ist zuverlässig und eine wichtige Kraft, weshalb nun die Reaktion des Personalamtes nicht nachvollziehbar ist.

--- End quote ---



Diese Info im Eingangspost wäre sehr hilfreich gewesen.
Also von Mo. - Mi. lag eine "klassische" Arbeitsunfähigkeit vor und am Do. lag nach 1 h Arbeitsaufnahme eine durch die Dienstanweisung geforderte Arbeitsunfähigkeit vorlag, die ohne DA nicht eingetreten wäre?

Also ich gehe nicht nach Hause wenn ich 1/2 x untypischen Stuhlgang habe und melde mich "krank" (Sorry für die Ausführung) ;D

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Diese Info habe ich erst auf Nachfrage erhalten.
Es ist alles so kompliziert, die Kollegin ist total enttäuscht vom Personalamt und ich kann es verstehen. Jahrelang nicht einen Fehltag und immer 100% Arbeitsleistung und nun wird wegen 5 Tagen AU ein Fass aufgemacht, während andere mindestens 8 Wochen im Jahr fehlen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Rentenonkel am 06.06.2025 10:42 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2025 19:31 ---
Der Punkt 1 trifft doch nicht zu, es ist somit in dieser Definition kein missglückter Arbeitsversuch.

Man beginnt zu arbeiten, ist zu ihrer Verrichtung fähig, arbeitet z.B. 6 Stunden und hat dann einen "Rückfall" zur AU. (z.B. man hatte Magendarm, fühlt sich morgens fit und arbeitet den Vormittag und bekommt dann plötzlich doch wieder Diarrhö oder Brechanfälle, nachdem man Mittag gegessen hat)

Wenn ich also ganz normal z.b. 6h Arbeit ableiste, dann dürfte mE dieser Tag kein Krankheitstag im Sinne der Lohnfortzahlung sein, dass die 42 Tage dann nicht neu starten ist unstrittig und darum geht es in den Urteilen zu missglückten Arbeitsversuchen, nicht jedoch ob dieser Arbeitstag ein Arbeitstag oder Krankentag ist, oder hast du da bessere Quellen?

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Das Problem ist, dass man sich bei entsprechenden Fallkonstellationen immer arbeitsfähig fühlt und deswegen zur Arbeit geht. Die Frage des mißglückten Arbeitsversuches ist daher immer rückwirkend zu betrachten und somit immer schwierig. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Nach der Rechtsprechung des BSG ist dann von einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn die Mitarbeiterin die Arbeit entgegen der subjektiven Selbsteinschätzung objektiv betrachtet gesundheitlich entweder gar nicht leisten konnte oder nur auf Kosten der Gesundheit leisten konnte.

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Ja, wenn jemand sich fiebrig und husten zur Arbeit schleppt, dann bin ich auch bei dieser Einschätzung.
Ich stellte mir jedoch die Frage wie es sich verhält, wenn es eben kein Indiz dafür gibt nicht arbeitsfähig zu sein.

Und ob dann der angefangene Arbeitstag ein Arbeitstag oder ein Krankheitstag ist.


--- Zitat ---In diesem Fall ist, wie von der TE nachgereicht, die Krankheit, die zur AU ab Donnerstag geführt hat, eine völlig andere als die davor. Somit liegt hier auch aus meiner Sicht kein mißglückter Arbeitsversuch vor. Es handelt sich nicht um einen durchgehenden Versicherungsfall.

Aus meiner Sicht sollte es reichen, den Sachverhalt gegenüber der Personalabteilung dahingehend richtig zu stellen, dass die Erkrankung vom Mo bis Mi eine andere war als ab Do und somit die AUB richtig ist. Dann sollte, so denke ich, die "Kuh vom Eis" sein.
Ich kann aufgrund des Sachverhaltes weder beim Arzt noch bei der MA irgendein Fehlverhalten feststellen.

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Da bin ich voll bei dir.
Also gilt hier, dass der Donnerstag kein Krankheitstag ist.

UNameIT:

--- Zitat von: SozPädBW am 06.06.2025 09:24 ---Die Kollegin war Mo-Mi wegen einer Migräne AU. Am Donnerstag ging Sie sodann symptomfrei zur Arbeit und hatte kurz darauf Diarrhoe. In der Kita bedeutet dies, dass der Dienst sofort beendet werden muss aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und erst nach 48 Stunden Symptomfreiheit der Dienst wieder angetreten werden darf.

Die Kollegin war viele Jahre nicht einen Tag AU, ist zuverlässig und eine wichtige Kraft, weshalb nun die Reaktion des Personalamtes nicht nachvollziehbar ist.

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Dann darf aber keiner der Mitarbeiter ne Unverträglichkeit haben :D mal aus Versehen Laktose gegessen und BUMM min. 3 Tage frei.

Ich kann hier die Personalabteilung auch nicht verstehen. Vor allem wo überall händeringend Kita-Mitarbeiter gesucht werden.

MaLa:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.06.2025 13:36 ---
Ja, wenn jemand sich fiebrig und husten zur Arbeit schleppt, dann bin ich auch bei dieser Einschätzung.
Ich stellte mir jedoch die Frage wie es sich verhält, wenn es eben kein Indiz dafür gibt nicht arbeitsfähig zu sein.

Und ob dann der angefangene Arbeitstag ein Arbeitstag oder ein Krankheitstag ist.


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Hier kann man von der Seite "Informationsportal Arbeitgeber der Sozialversicherungen" zitieren:
" Doch was ist, wenn die Krankmeldung im Laufe eines Arbeitstags eingeht? Morgens fühlt man sich noch fit, aber im Laufe des Tages verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Es bleibt nichts übrig, als den Arbeitstag vorzeitig zu beenden. Die Entgeltfortzahlung beginnt in diesem Fall erst ab dem Folgetag. Gut zu wissen: Die fehlenden Stunden bis zum Arbeitsende muss Ihr Arbeitnehmer nicht nacharbeiten. Der Tag zählt als gearbeitet."

MoinMoin:
Und das klärt nicht die die Frage, ob dies auch gilt, wenn man AU war, versucht zu arbeiten und wieder AU ist.
Ist dann dieser Tag keine Entgeltfortzahlungstag oder doch.
Ist es da ein Unterschied ob es zwei unterschiedliche AU Gründe sind (wie im obigen Fall) oder ob es ein und derselbe AU Grund ist.
Das diese Unterbrechung bei gleicher Erkrankung nicht die 42 Tag neu startet ist klar.
Aber ist dieser Tag Teil der 42 Tage oder nicht?
Und fängt die 3 Tag AU ohne Bescheinigung "Regel" wieder von vorne an oder nicht?

Für mich noch nicht abschließend geklärt.

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