Der Punkt 1 trifft doch nicht zu, es ist somit in dieser Definition kein missglückter Arbeitsversuch.
Man beginnt zu arbeiten, ist zu ihrer Verrichtung fähig, arbeitet z.B. 6 Stunden und hat dann einen "Rückfall" zur AU. (z.B. man hatte Magendarm, fühlt sich morgens fit und arbeitet den Vormittag und bekommt dann plötzlich doch wieder Diarrhö oder Brechanfälle, nachdem man Mittag gegessen hat)
Wenn ich also ganz normal z.b. 6h Arbeit ableiste, dann dürfte mE dieser Tag kein Krankheitstag im Sinne der Lohnfortzahlung sein, dass die 42 Tage dann nicht neu starten ist unstrittig und darum geht es in den Urteilen zu missglückten Arbeitsversuchen, nicht jedoch ob dieser Arbeitstag ein Arbeitstag oder Krankentag ist, oder hast du da bessere Quellen?
Das Problem ist, dass man sich bei entsprechenden Fallkonstellationen immer arbeitsfähig fühlt und deswegen zur Arbeit geht. Die Frage des mißglückten Arbeitsversuches ist daher immer rückwirkend zu betrachten und somit immer schwierig. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Nach der Rechtsprechung des BSG ist dann von einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn die Mitarbeiterin die Arbeit entgegen der subjektiven Selbsteinschätzung objektiv betrachtet gesundheitlich entweder gar nicht leisten konnte oder nur auf Kosten der Gesundheit leisten konnte.
Ein weiteres Indiz für eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit ist eine identische Diagnose vom Vortag zum Tag des Abbruches der Arbeit. Auch eine vergleichsweise kurze Zeit, in der man im Dienst war, spricht regelmäßig eher für als gegen eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit.
Etwas verklausuliert findet sich das Konstrukt des mißglückten Arbeitsversuches in diesem Urteil:
https://www.haufe.de/id/entscheidung/bsg-urteil-vom-04121997-12-rk-397-veroeffentlicht-am-04121997-HI605812.htmlAufgrund der etwas geänderten Rechtsprechung hat es faktisch nicht mehr die gleiche Bedeutung wie noch vor 30 Jahren. Es ist wie gesagt auch unter Juristen umstritten.
In diesem Fall ist, wie von der TE nachgereicht, die Krankheit, die zur AU ab Donnerstag geführt hat, eine völlig andere als die davor. Somit liegt hier auch aus meiner Sicht kein mißglückter Arbeitsversuch vor. Es handelt sich
nicht um einen durchgehenden Versicherungsfall.
Aus meiner Sicht sollte es reichen, den Sachverhalt gegenüber der Personalabteilung dahingehend richtig zu stellen, dass die Erkrankung vom Mo bis Mi eine andere war als ab Do und somit die AUB richtig ist. Dann sollte, so denke ich, die "Kuh vom Eis" sein.
Ich kann aufgrund des Sachverhaltes weder beim Arzt noch bei der MA irgendein Fehlverhalten feststellen.