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Eingruppierung

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UNameIT:

--- Zitat von: Johann am 09.08.2025 22:11 ---Ich habe mal drei Szenarien mit Horizont 10 Jahre gegenübergestellt:
Szenario A: Du verbleibst in der E11.
Szenario B: Du wechselst im Oktober in die E12 (mit 180€ Garantiebetrag).
Szenario C: Du wechselst mit Erreichen der E11/5 in die E12/5.

Vergleich Szenario B mit Szenario A:
Vom 1. bis zum 75. Monat stehst du in Szenario B besser da als in Szenario A (mit Peak im 48. Monat bei 7332,60€ Unterschied, danach Erreichen der E11/5 in Szenario A).
Vom 76. bis zum 90. Monat stehst du in Szenario A besser da als in Szenario B (mit Peak im 84. Monat bei 2331,24€ Unterschied, danach Erreichen der E12/5 in Szenario B).
Im 120. Monat stehst du in Szenario B mit einem Plus von 10997,28€ gegenüber Szenario A da.

Vergleich Szenario C mit Szenario B:
Vom 1. bis zum 58. Monat stehst du in Szenario B besser da als in Szenario C (mit Peak im 48. Monat bei 7332,60€ Unterschied, danach Erreichen der E11/5 und Höhergruppierung in E12/5 in Szenario C).
Im 120. Monat stehst du in Szenario C mit einem Plus von 20137,80€ gegenüber Szenario B da.

Szenario C steht gegenüber Szenario A im 120. Monat mit einem Plus von 31135,08€ da.

Am Besten fährst du also, wenn du in der E11 bleibst und dich unmittelbar mit Erreichen der Stufe 5 höhergruppieren lässt.
Die zweitbeste Option ist die sofortige Höhergruppierung in die E12. In dem Fall dauert es aber 7,5 Jahre bis du stabil besser da stehst als wenn du in der E11 bleibst.

--- End quote ---

Ich kann deine Rechnung für Szenario B grade nicht nachvollziehen.

folgendes:

E11 Stufe 4      JSZ (74,35%)   E12 Stufe 3       JSZ (46,47%)      Differenzbetrag pro Jahr(E12-E11)   
   5068,49                           5248,49            
1. Jahr =    60821,88   3768,422315   1. Jahr   62981,88   2438,973303      830,550988   
2. Jahr =   60821,88   3768,422315   2. Jahr   62981,88   2438,973303      830,550988   
3. Jahr =   60821,88   3768,422315   3. Jahr   62981,88   2438,973303      830,550988   
                                                                                                                      1661,101976
                                          E12 Stufe 4   5590,37            
4.Jahr =   60821,88   3768,422315   1. Jahr   67084,44   2597,844939      5091,982624   
                                                                                                                       6753,0846
E11 Stufe 5   5720,84                     
1.Jahr   68650,08   4253,44454   2.Jahr   67084,44   2597,844939      -3221,239601                 3531,844999
2.jahr   68650,08   4253,44454   3.Jahr   67084,44   2597,844939      -3221,239601                   310,605398
3.Jahr   68650,08   4253,44454   4.Jahr   67084,44   2597,844939      -3221,239601                -2910,634203
                        
         E12 Stufe 5   6264,45            
4.Jahr   68650,08   4253,44454   1.Jahr   75173,4   2911,089915      5180,965375   2270,331172
5.Jahr   68650,08   4253,44454   2.jahr   75173,4   2911,089915      5180,965375   7451,296547


Du stehst bis zum 6. Jahr definitiv besser da. Und dann machst du nur ein Jahr minus. Da ich davon ausgehe, das sich im Zuge der nächsten 2 Tarifrunden die JSZ noch ändert, würde ich nicht wegen dem einen Jahr Minus (insg. im 7.) warten.

Johann:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/e/2PACX-1vTyAlAc-cypgtOYRgP23NtKWjNGYNcxFvM-aHFQZ9Jy7frkiMvXsBVyq2D1Eb-TXHd2i1fjkjB6ol2t/pubhtml?gid=0&single=true

Ich habe den Garantiebetrag und die Jahressonderzahlung auf das Monatsentgelt umgelegt, monatlich Summen in den Szenarien gebildet und in den hinteren Spalten miteinander verglichen.
In Szenario B stehst du vom 1. bis zum 75. Monat besser da als in Szenario A. Vom 76. bis zum 90. Monat stehst du in Szenario A besser da als in Szenario B. Ab dem 91. Monat stehst du in Szenario B besser da als in Szenario A. Ist vielleicht nicht ganz deutlich geworden, weil ich den letzten Punkt weggelassen habe, aufgrund der bis zum 90. Monat befristeten besseren Stellung von Szenario A gegenüber Szenario B. Da ging ich davon aus, es sei verständlich, dass sich das Verhältnis im Anschluss wieder dreht.

Ursprünglich wollte ich die ganze Tabelle auch in den Beitrag einbinden. Nur die ausprobierten LLMs haben meinen Auftrag nicht so recht verstanden und wenn doch, haben sie trotz anderslautendem Auftrag nach dem 20., 40. oder 100. Datensatz aufgehört und quasi "und so weiter" geschrieben, statt mir die Tabellenform fürs Forum weiter auszuspucken. Eins meinte sogar sinngemäß, die Beitragslänge in Foren ist meistens sowieso begrenzt und deswegen müsse es mir jetzt keine ausführliche Tabelle herzaubern. Als eins mal bis zum Ende durchgezogen hat, hat es aber leider einfach die selben Zahlen der ersten Zeile einfach 120x wiederholt. Und externe Links zu selbstgehosteten Daten finde ich immer blöd, weil ich die alle Zeiteinheiten mal lösche. Aber für den Moment reichts noch.

Jedenfalls glaube ich mittlerweile, dass wenn LLMs sogar für die simpelsten Copy&Paste Aufgaben nicht zu gebrauchen sind, mein Job noch etwas länger sicher sein wird.

RiVi:
Guten Tag liebes Forum,

nach langem Hin und Her wurde Anfang diesen Jahres mein Arbeitsvertrag als wiss. Mitarbeiter an der Uni nicht verlängert. Hier gab es wieder mal Diskussionen über Laufzeiten und Kettenbefristung.
Mein erstes Arbeitsverhältnis lief vom 01.03.2016 - 31.12.2023 und nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit dann vom 01.04.2024 - 31.03.2025.
Wichtiger Hinweis, die Unterbrechung wurde hier 2025 bei der Frage einer weiteren Verlängerung als nicht signifikant eingestuft allerdings. Meine Zeitstufen wurden ebenfalls übernommen und ich war am Ende in der E13-4.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Laboringenieur beworben und es liegt hier auch ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift bereit. Die Eingruppierung ist hierbei in die E-11.

Nachdem ich heute dann mit der Personalabteilung gesprochen habe, ist eine Berücksichtigung meiner vorherigen Zeitstufen nicht möglich, da es sich ja bei der aktuellen Stelle um eine technische Anstellung handelt und ich davor auf einer wissenschaftlichen Stelle beschäftigt war. Dem entsprechende bieten sie eine Vergütung nach E11-1 an.
Im weiteren Gespräch wurde eingeräumt das nochmal zu prüfen aber wenn dann könne man nur den letzten Arbeitsvertrag berücksichtigen, weil davor ja eine Unterbrechung läge.

Da konnte ich mir die Frage nicht verkneifen, ob man sich hier Sachverhalte so biegt, wie man sie gerade braucht.


Kann mir zu diesem Thema, Eingruppierung, Neueinstellung, Stufenübernahme jemand eine fundierte Aussage machen?
Es gibt einige Erfahrungsberichte und Vergleiche mit dem TV-ÖD aber auch da habe ich oft das Gefühl, dass oft auf Kulanz gesetzt wird.

Beste Grüße
Eric

MoinMoin:
Man könnte dir förderliche Zeiten anerkennen (§16) und dich in Stufe 4 einstellen, egal wo sie gemacht wurden (Hauptsache förderlich) und wie lange sie her sind.

Wenn man das nicht will, dann solltest du auch nicht wollen und nicht unterschreiben.

Wabi Sabi:
Hier könnte ggf. die aktuelle Rechtsprechung des BAG in die Quere kommen. Zumindest, wenn zwischen Ende des vorhergehenden und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses (beim selben Arbeitgeber) nicht mehr als 6 Monate liegen.

Hintergrund: § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L (bzw. Satz 6 idF des § 40 Nr. 5 Ziffer 1 TV-L) spricht von "Neueinstellungen", also bei erstmaliger Begründung eines Arbeitsverhältnisses, was bei späteren, wiederholten Einstellungen durch denselben Arbeitgeber, die eine erneute Stufenzuordnung erforderlich machen, nicht vorliegt.

§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L:
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

BAG (dort Rz. 30)_
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-108-24/

"Neueinstellungen liegen dem Wortsinn nach nur bei der erstmaligen Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor (BAG 13. Juli 2022 – 5 AZR 412/21 – Rn. 18; zustimmend Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Teil II § 16 Stand Juli 2023 Rn. 55; aA BeckOK TV-L/Felix Stand 1. Dezember 2024 § 16 Rn. 139a iVm. Rn. 54). Darum können förderliche Zeiten nicht nur im laufenden Arbeitsverhältnis nicht mehr berücksichtigt werden (so die der Entscheidung BAG 13. Juli 2022 – 5 AZR 412/21 – zugrundeliegende Konstellation), sondern auch nicht bei späteren, wiederholten Einstellungen durch denselben Arbeitgeber, die eine erneute Stufenzuordnung erforderlich machen. Etwas Anderes kann allenfalls für Einstellungen nach Unterbrechungen, die nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L schädlich sind, gelten. Diese könnten als „Neueinstellung“ iSd. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L zu verstehen sein. Mit dieser Maßgabe schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13. Juli 2022 – 5 AZR 412/21 – Rn. 18) an und gibt seine dieser entgegenstehende Rechtsprechung, wonach die Tatbestandsvoraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L vom Arbeitgeber anhand der aktuellen Bewerberlage jeweils neu zu prüfen seien (BAG 15. Oktober 2021 – 6 AZR 268/20 – Rn. 24), auf."


Diese Aussage des Urteils dürfte sich in der Praxis aber wohl noch nicht herumgesprochen haben. Mal abwarten, wie lange (noch), denn wegen der im Hochschulbreich üblichen Befristungen und "Anschlussarbeitsverträge" dürfte es dort eine hohe praktische Relevanz haben (auch vor dem Hintergrund einer ggf. 12-monatigen "schädlichen Unterbrechung" in der in der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Absatz 2 TV-L genannten Konstellation - Wissenschaftler ab EG 13).

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