Servus,
habe vor drei Wochen meine Laufbahnprüfung im mD beim Zoll bestanden und möchte aus persönlichen Gründen (u.a. Beziehung) zum HZA München wechseln.
Leider lässt mich mein HZA nicht ohne Ersatzgestellung gehen.
Dies kann ich nicht nachvollziehen, da in meinem Jahrgang jeder bestanden hat und wir noch einen zusätzlichen Kollegen (er hatte Sozialpunkte) bekommen haben obwohl wir kein aufnehmendes HZA waren.
Des Weiteren kommt noch hinzu, dass ich jetzt auf einer Stelle sitze, auf der ich nie hin wollte. Hatte damals eine Tauschpartnerin und wir hatten vereinbart, dass wir gegenseitig unsere Stellenwünsche abgeben. Leider wurde ich gelinkt, sie hat den Tausch dann abgesagt und hat wie ich erfahren habe, letzte Woche gekündigt. Meine Traumstelle wäre damit also auch frei (aber würde in München jede Stelle nehmen).
Ich hab das Gefühl, dass mein HZA eben die 0815 Begründung auspackt ohne Berücksichtigung der Fürsorgepflicht und, dass wir eben einen zusätzlichen Kollegen bekommen haben.
Wären in meinem Jahrgang Kollegen rausgegangen, dann würde ich es verstehen.
Ich werde wohl nun beide Personalräte um Unterstützung bitten, da es für mich absolut keine Option darstellt 3 Jahre die Probezeit in meiner Region abzusitzen und auf dieser Stelle, die absolut nicht geeignet für mich ist und meine Motivation in den Keller zieht.
Ich habe gute Leistungen gezeigt, war immer motiviert und dass man mir nicht entgegenkommt, finde ich sehr Schade. So raubt man leider motivierte Mitarbeiter die Motivation.
Mein direkter Vorgesetzter würde mich ziehenlassen, es scheitert einzig und alleine an unserer Leitung und Personalabteilung.
Es wird immer von Bundesbehörden geredet, aber wenn man versetzungswillig ist, dann wird blockiert. Und versetzungsunwillige Kollegen werden teils quer durch die Republik versetzt...
Habt ihr noch Tipps wie ich verfahren soll oder wen ich um Unterstützung bitten kann? Ich weiß nicht, ob sich rechtliche Schritte (ich weiß, gibt keinen Rechtsanspruch auf Versetzung) lohnen um einen Ermessensfehlgebrauch nachzuweisen.