Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

Begonnen von Stefan35347, 08.09.2025 14:20

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Organisator

Zitat von: Warnstreik in 03.12.2025 09:31
Das war doch vor 50 Jahren relevant. Wieso traust du einem Beschäftigten nicht zu, dass er die Entscheidung nicht auch aktiv treffen kann um sich selbst abzusichern?

zwei Punkte:

Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.

Und nein, gerade Personen mit geringem Einkommen traue ich es nicht automatisch zu, einen wesentlichen Anteil des geringen Einkommens für das Alter beiseite zu legen. Genau deswegen gibts ja eine Pflichtversicherung.

Faunus

Zitat von: Organisator in 03.12.2025 12:25
Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.


Da rüttelt man ja schon mit der Pflegverischerung dran - finde ich das schon grenzwertig!
(Kinderlosenzuschlag muss komplett selbt bezahlt werden, aber Eltern bekommen Kinderkranktage, Teilzeitanspruch... fallen bei "gleichem Gehalt" mit weniger "Gewinn" für den AG ins Gewicht.

An 50:50 anteilig an Sozialvers. für AG:AN ist m.M. nach besser nicht zu rütteln.

Zitat von: Organisator in 03.12.2025 12:25
Und nein, gerade Personen mit geringem Einkommen traue ich es nicht automatisch zu, einen wesentlichen Anteil des geringen Einkommens für das Alter beiseite zu legen. Genau deswegen gibts ja eine Pflichtversicherung.

Die betriebliche Altersvorsorge muss inzw. in Form von einer Entgeltumwandlung angeboten werden und liegt der Bruttogehalt unter 2200 €, muss der AG eine Zuschuss von 15% leisten.  Ein 1. Schritt in die richtige Richtung.
Und ehrlich: dann müssen diese Menschen von der "Grundsicherung" (was immer sie dann ist) alleine leben.

Bastel

Zitat von: Organisator in 03.12.2025 12:25
Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.

Am Ende ist es egal, da der AN sowieso beide Teile erwirtschaften muss. Alles andere ist doch Augenwischerei.

Die Leute würden dumm schauen, wenn man Ihnen auf der Abrechnung die ganzen Beiträge aufzeigen würden.

BAT

Unabhängig von der Rentendiskussion sollte der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter 10 oder 20 % höher angesetzt werden. Dieser Personenkreis wird - im Gegensatz zu den Grundsicherungsempfänger mitten im Leben bis zum Versterben im Bezug bleiben.

Faunus

Zitat von: BAT in 03.12.2025 15:18
Unabhängig von der Rentendiskussion sollte der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter 10 oder 20 % höher angesetzt werden. Dieser Personenkreis wird - im Gegensatz zu den Grundsicherungsempfänger mitten im Leben bis zum Versterben im Bezug bleiben.

Du möchtest also statt des aktuellen Regelsatzes von 563 bei der Grundsicherung eine Sonderregelung im Alter und den Rentner mit 620 - 675 EUR beglücken?
Wenn ein Selbständiger/Künstler... in 45 Jahren nur 250 EUr Rente erwirtschaftet hat, dann bekommt er noch 313 drauf um die Grundsicherung zu erhalten. Warum soll dieser Rentner besser gestellt werden?


BAT

Wieso besser gestellt?

Alle Grundsicherungsempfänger im Alter erhalten den gleichen Regelsatz.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 03.12.2025 11:32Wieviele Rentner gibt es, die aufstocken müssen obwohl sie ihr Leben lang Rentenbeiträge gezahlt haben?
Viele die halt 40 Jahre niedriglohn TZ waren
Oder anders gesagt, ich glaube von denen, die ihr Leben lang Vollzeit gearbeitet haben, eher kaum jemand.
Zitat
Das Problem ist, dass eine Neuordnung in dem Bereich so dermaßen langsam ablaufen muss, da man kaum bestehende Ansprüche irgendwie kompensieren müsste. (gut, man könnte auch die aufinflationierten Einzahlungen einfach auszahlen...)
Ja, wir reden hier in der Tat von Dekaden, bis Änderungen von heute morgen wirken.
Aber so etwas wie die vor langer zeit geplante Absenkung der "Haltelinie" wieder einzukassieren und eine Mütterrenten und steuerfreies Einkommen für die angestellten Ärzte, Anwälte....naja.
murx

Faunus

#832
Du schreibst:
Zitat von: BAT in 03.12.2025 15:18
...sollte der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter 10 oder 20 % höher angesetzt werden...

Dazu mein Rechenbeispiel:
Zitat von: Faunus in 03.12.2025 15:51
Du möchtest also statt des aktuellen Regelsatzes von 563 bei der Grundsicherung eine Sonderregelung im Alter und den Rentner mit 620 - 675 EUR beglücken?

Und Frage: warum?

Deine Antwort:
Zitat von: BAT in 03.12.2025 15:59
Wieso besser gestellt?

Alle Grundsicherungsempfänger im Alter erhalten den gleichen Regelsatz.
´

Was verstehe ich falsch?

Du willst Rentnern mehr zahlen als Grundsicherungsempfängern - oder?
Warum?

Faunus

Zitat von: MoinMoin in 03.12.2025 16:20
Zitat von: Warnstreik in 03.12.2025 11:32Wieviele Rentner gibt es, die aufstocken müssen obwohl sie ihr Leben lang Rentenbeiträge gezahlt haben?
Viele die halt 40 Jahre niedriglohn TZ waren
Oder anders gesagt, ich glaube von denen, die ihr Leben lang Vollzeit gearbeitet haben, eher kaum jemand.


Dafür werden die Rentner mit Vollzeit und Niedriglohn heute rückwirkend auf das damalige Durchschnitteinkommmen hochgerechnet, rentenpunkte zusätzlich gutgeschrieben und bekommen daher ein ehöher Rente als es bei den Abgaben durch den Niedriglohn gewesen wäre.
Das ist auch richtig so!

Und 40-45 Jahre Teilzeit... sorry - selbst Schuld?!

BAT

Zitat von: Faunus in 03.12.2025 16:20
Was verstehe ich falsch?

Du willst Rentnern mehr zahlen als Grundsicherungsempfängern - oder?
Warum?

Mit Verlaub, du verstehst insgesamt sehr wenig.

Der Regelsatz deckt nur das Allernötigste ab, größere Investitionen z. B. für Haushaltsgeräte, Auto, etc. sind hieraus kaum möglich. Wer nie wieder - wie Grundsicherungsrentner - aus dem Bezug herauskommt hat insofern einen höheren Bedarf als Personen, die zwischenzeitlich mal für ein paar Monate oder Jahre beziehen.

NelsonMuntz

Star Trek TNG
Staffel 4
Folge 22
"Half a Life"

... eine Vision für die Lösung aller Renten- und Pensionsproblematiken.

Es kann soooo einfach sein! ;)

KaiBro

Zitat von: BAT in 03.12.2025 19:13
Zitat von: Faunus in 03.12.2025 16:20
Was verstehe ich falsch?

Du willst Rentnern mehr zahlen als Grundsicherungsempfängern - oder?
Warum?

Mit Verlaub, du verstehst insgesamt sehr wenig.

Der Regelsatz deckt nur das Allernötigste ab, größere Investitionen z. B. für Haushaltsgeräte, Auto, etc. sind hieraus kaum möglich. Wer nie wieder - wie Grundsicherungsrentner - aus dem Bezug herauskommt hat insofern einen höheren Bedarf als Personen, die zwischenzeitlich mal für ein paar Monate oder Jahre beziehen.

Man sollte nicht den Regelsatz erhöhen, sondern eine Regelung schaffen, dass private Altersvorsorge nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet werden darf.

Ein Rentner, der vorgesorgt hat, aber trotzdem auf Grundsicherung angewiesen ist, hätte somit mehr, wie jemand, der sein Leben in der sozialen Hängematte verbracht hat.

Solche eine Regelung würde die private Altersvorsorge massiv stärken.

BAT

Das ist ein Konzept, welches Du vertreten kannst, meines wäre es nicht. Es hilft den Rentnern nicht, die gar keine anderen Bezüge haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass aus Gründen der Anrechnung bei GruSi massiv die private Altersvorsorge steigt. Oder gehst du mit 30 auf ETF, weil in 40 Jahre der Staat möglicherweise weniger anrechnet ...?

Faunus

Zitat von: BAT in 03.12.2025 19:13
Zitat von: Faunus in 03.12.2025 16:20
Was verstehe ich falsch?

Du willst Rentnern mehr zahlen als Grundsicherungsempfängern - oder?
Warum?

Mit Verlaub, du verstehst insgesamt sehr wenig.

Der Regelsatz deckt nur das Allernötigste ab, größere Investitionen z. B. für Haushaltsgeräte, Auto, etc. sind hieraus kaum möglich. Wer nie wieder - wie Grundsicherungsrentner - aus dem Bezug herauskommt hat insofern einen höheren Bedarf als Personen, die zwischenzeitlich mal für ein paar Monate oder Jahre beziehen.

Mit Verlaub, Du weichst meiner Frage aus 8)

Und natürlich deckt der Regelsatz nur das Allernötigste, aber ist doch in so einem Fall die  40-45 Jahre vor der Rente auch nicht anders gewesen oder wie ist es möglich, dass jemand als Rentern nur Grundsicherung bekommt?
Da kommt es doch auf 10-20 Jahre auch nicht mehr an.

Mit Verlaub, Du verstehst nicht, wie "nur" 536 EUR an Rente/Grundsicherung zusammenkommen!

BAT

Ich habe nicht den Eindruck, dass Du mal bei der Grundsicherung gearbeitet hast.

Aus realen Beispielen weiß ich: es sind sehr viele dieser GruSi-Rentner getrennt lebende Frauen, die bis zur Trennung teils sehr gut gelebt haben. Hast Du bereits mal Grusi bearbeit, Faunus? Oder woher kommen deine Erkenntnisse/ Zweifel?