Ich finde es gut, wenn die AG verpflichtet sind, einen (hälftigten) Teil der Sozialversicherungsbeiträge des AN zu leisten.
Da rüttelt man ja schon mit der Pflegverischerung dran - finde ich das schon grenzwertig!
(Kinderlosenzuschlag muss komplett selbt bezahlt werden, aber Eltern bekommen Kinderkranktage, Teilzeitanspruch... fallen bei "gleichem Gehalt" mit weniger "Gewinn" für den AG ins Gewicht.
An 50:50 anteilig an Sozialvers. für AG:AN ist m.M. nach besser nicht zu rütteln.
Und nein, gerade Personen mit geringem Einkommen traue ich es nicht automatisch zu, einen wesentlichen Anteil des geringen Einkommens für das Alter beiseite zu legen. Genau deswegen gibts ja eine Pflichtversicherung.
Die betriebliche Altersvorsorge muss inzw. in Form von einer Entgeltumwandlung angeboten werden und liegt der Bruttogehalt unter 2200 €, muss der AG eine Zuschuss von 15% leisten. Ein 1. Schritt in die richtige Richtung.
Und ehrlich: dann müssen diese Menschen von der "Grundsicherung" (was immer sie dann ist) alleine leben.