Autor Thema: TVÖD- Sozialabgaben  (Read 4292 times)

Sehrgerne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #45 am: 10.09.2025 12:31 »
Ich geb dir recht, dass die Schwarzarbeit natürlich auch dazu beiträgt und kann deine Beobachten bestätigen.

Wie gesagt, es sollten erstmal alle Schlupflöcher gestopft werden, bevor man den Leuten Leistungen streicht, auf die Sie evtl. angewiesen sind.

Zu Organisators Post, das mit der mangelnden Auslastung und der Dichte an Kliniken kann ich nicht bestätigen. Von mir aus fährt man 20 bis 30 KM zum nächsten KHS und wenn man dort ist, ist kaum ein Bett frei.

Meine Mutter war erst vor kurzem im KHS. Leider waren zunächst ein Zimmerbett nicht verfügbar, wonach sie auf einer Liege bleiben sollte. Nachdem man dann ein Bett aufgetrieben hatte, gab es dazu keine Kopfkissen.wenigstens gabs noch ne Decke. Bei uns soll nun ein weiteres KHS aufgrund Insolvenz geschlossen werden. Ein Dank an die Fallpauschale.

Zum Thema Einsparung kann man auch wieder die Schlupflöcher schließen. Inzwischen kann man sich von Onlineärzten die Abnehmspritze verschreiben lassen. Kostenpunkt für die Kasse 500 Euro pro Monat.

Aber in D will niemand die Probleme angehen, die evtl. von stinknormalen SBs tagtäglich gesehen werden.


KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,487
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #46 am: 10.09.2025 13:11 »
das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.

Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...

Ich würde mich mal freuen, wenn ich mal eine unter 50 % hätte.
Siehe meine Aufschlüsselung im Thread zum Auszahlungszeitpunkt der TVöD Gehälter....

Erst über der BBG könnte es vielleicht klappen, dass >50 % übrig bleiben.


Aber das andere sehe ich identisch. Alles wird übernommen, nur bei der Krankenkasse für Transferempfänger wird gegeizt. Die Beiträge könnten dadurch etwas geringer sein..... und wenn man es über Steuern macht, betrifft es wenigstens alle und nicht nur die GKV Patienten.

Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.

Das System sollte daher dringend umgestellt werden. Eine Zwei-Klassen-System, in dem die zweite Klasse mittlerweile häufig sogar mehr bezahlt, aber deutlich schlechtere Leistungen empfängt.
Das System ist daher komplett aus den Fugen geraten.

Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.

Mir kommt die allgemeine Lohnentwicklung auch sehr hoch vor.... aber gut, einige Branchen habe echt krasse Abschlüsse hingelegt

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,963
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #47 am: 10.09.2025 13:16 »
Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.
Richtig. Der kinderlose Unternehmer der Arbeitsplätze schafft, ist bessere für die GRV/GKV  als der Mensch der Selbstständige oder Beamtenkinder produziert.
Also Kinder sind niemals das Problem, die fehlende Anzahl an besetzten Arbeitsplätze im Verhältnis zu den Versicherten ist alleinig das Problem.

Die Kinder sind dann von Relevanz, wenn man das Ideal von stabilen Beiträgen und Rentenhöhen verfolgen möchte. Wir erleben bereits heute, dass die in den Arbeitsmarkt eintretenden Kohorten kleiner sind als jene, die aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand ausscheiden.
Die Kinder sind nicht von Relevanz, sondern alleinig die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Das ist der Entscheidende Unterschied!

Dass sich diese sich aus den Kinder, egal woher sie kommen, rekrutieren lassen ist klar, aber Kinder haben wir noch genug auf der Welt.
Was nützt es dir wenn wir pro einheimischer Familie 4 Kinder produzieren, aber nur 1er einen Arbeitsplatz hat?
Nichts!
 

JahrhundertwerkTVÖD

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 868
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #48 am: 10.09.2025 13:19 »

Das System sollte daher dringend umgestellt werden. Eine Zwei-Klassen-System, in dem die zweite Klasse mittlerweile häufig sogar mehr bezahlt, aber deutlich schlechtere Leistungen empfängt.
Das System ist daher komplett aus den Fugen geraten.

Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.

Mir kommt die allgemeine Lohnentwicklung auch sehr hoch vor.... aber gut, einige Branchen habe echt krasse Abschlüsse hingelegt

Dann passt es ja in die sozialistische Weltanschauung von Verdi und der SPD

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,252
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #49 am: 10.09.2025 13:37 »

Die Kinder sind nicht von Relevanz, sondern alleinig die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
Das ist der Entscheidende Unterschied!

Dass sich diese sich aus den Kinder, egal woher sie kommen, rekrutieren lassen ist klar, aber Kinder haben wir noch genug auf der Welt.
Was nützt es dir wenn wir pro einheimischer Familie 4 Kinder produzieren, aber nur 1er einen Arbeitsplatz hat?
Nichts!

;) - Geringe Reproduktionsfreude ist doch nur ein Faktor im System! Dabei gibt es ausreichend Möglichkeiten, die Relation von Beitragszahlern und Leistungsempfängern (<- darum geht es ja ein Stück weit, eine gute Wirtschaftslage vorausgesetzt!) stabil zu halten. Migration und späterer Renteneintritt sind zwei davon. Und da gibt es dann auch genügend Leute, die genau das völlig Käse finden.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,749
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #50 am: 10.09.2025 14:26 »
Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.

Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.

Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,963
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #51 am: 10.09.2025 15:10 »
Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 991
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #52 am: 11.09.2025 15:56 »
Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.

Das wäre mir neu.  Info der Debeka lautet jedenfalls anders.

Fettschwanzmaki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #53 am: 11.09.2025 19:26 »
"Liegt das Einkommen unterhalb der JAEG, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Liegt das Einkommen über dieser, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die private Krankenversicherung gewählt werden. Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, muss bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.", https://pkv-welt.de/voraussetzungen-private-krankenversicherung/

Klage der GKV gegen die BRD:

"Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Der GKV-Verwaltungsrat habe deshalb bei seiner Sitzung beschlossen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen, um den Bund für diese Kosten heranzuziehen. Der Beschluss im Verwaltungsrat fiel einstimmig und wird von 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, welche insgesamt rund 71 Millionen Versicherte repräsentieren.", https://www.n-tv.de/politik/Krankenkassen-verklagen-Bund-wegen-Kosten-fuer-Buergergeld-Empfaenger-article26026412.html

Bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV gelistet sind, zahlen auch gesetzlich Versicherte entsprechende Sätze (2,3 oder 3,5). Es ist also falsch, dass GKV-Versicherte nicht außerhalb ihrer Beiträge zur Finanzierung der Arztpraxen beitragen. Die weitgehend sinnlosen IGEL-Leistungen seien hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Der wesentliche Unterschied zur PKV besteht darin, dass ein niedergelassener Arzt pro Quartal nur eine bestimmte Pauschale für den GKV-Versicherten erhält (nicht zu verwechseln mit der Fallpauschale im KH).

Wenn der GKV-Patient im Quartal vier oder fünfmal mal zum betreffenden Arzt rennt, erhält z. B. der Dermatologe trotzdem einmalig nur 17,xx € für eine "Erstuntersuchung". Ein PKV-Versicherter kann mehrmals und für jeden Termin abgerechnet werden, das macht die PKV-Versicherten für Ärzte so "attraktiv".

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,963
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #54 am: 12.09.2025 06:24 »
Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/

Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,487
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #55 am: 13.09.2025 17:23 »
Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.

Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.

Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.

Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %). Und mit jeder Gehalterhöhung geht gleich wieder mehr an die Krankenkasse automatisch. Bei den Kollegen nicht. Mehr als ich bezahlt von denen keiner.
(Kinder jetzt mal ausgeschlossen, aber dafür gibt es ja einen Familienzuschlag, der das mehr als auffängt).
Daher... wieso teuer?
Gerade als Beamter ist die PKV doch nun nicht wirklich teuer. Zumal man ja spätestens mit 40/45 verbeamtet wird und da die Gesundheit meist noch einigermaßen gut ist. Und bei den Vorzügen dürfte man sich auch nicht beklagen, wenn es tatsächlich 50-100 Euro mehr kostet. Man bekommt ja auch was dafür. Ist aber wie gesagt nicht einmal der Fall.

Ein Bekannter von mir wurde vor kurzem verbeamtet (EG13 --> A14) und berichtet, dass er plötzlich 200 Euro weniger an die KK bezahlt und deutlich bessere Leistungen empfängt.

Dafür, dass die Termine problemlos bekommen und eine bessere Versorgung, ist das schon übel. Einige sagen sogar von denen: "Ja ganz fair ist das nicht, wenn man sieht was ihr bezahlt und wie das bei euch mit Terminen abläuft, aber natürlich verzichte ich auch nicht auf die Vorteile, kann das aber schon verstehen, dass ihr das unfair findet."

Was die Krankenkasse weiterzahlt ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, da ich das nicht auf meinem Gehaltszettel sehe. Wenn alle Beträge um die BBG einzahlen würden, wäre auch eine deutlich bessere Arztvergütung drin. Aber da die Krankenkasse ca. 10 Mrd. Defizit nur einfahren, weil der Staat pro Bürgergeldempfänger ca. 180 Euro zu wenig einzahlt, ist es auch kein Wunder das keine bessere Vergütung erfolgen kann.......

Und es ist eben nicht egal, ob das aus der GKV finanziert wird oder aus dem Bundeshaushalt, da es im Bundeshaushalt wenigstens alle betrifft. Fair ist das nicht, dass die Zuwenigleistung des Staates nur auf die GKV Patienten umgewälzt wird.
Dann könnte der Staat demnächst genauso gut sagen, dass alle Vermieter, die in der PKV sind und an Bürgergeldbezieher vermieten, pauschal 180 Euro weniger bekommen.

Gerne können sonst auch alle Bürgergeldbezieher demnächst in die PKV geschoben werden....


Aufgrund dieser krassen Unterschiede und solcher Dinge bin ich auch der Auffassung, dass die PKV wegmuss. Ärzte könnten dann auch mehr verdienen, weil dann auch mehr Gutverdiener im System sind und diesem nicht entfliehen können. Natürlich müsste der Staat dann dennoch genügend für die Bürgergeldbezieher zur Verfügung stellen.


Die Krankenkassen haben jetzt ja auch eine Klage eingereicht dagegen, dass die zu wenig geleisteten Zahlungen der Bürgergeldempfänger durch die GKV Patienten finanziert werden.
Bin ich mal gespannt, was daraus wird.

Spahn hat bei Maybritt Illner gesagt, dass es richtig ist, dass das Geld aus dem Staatshaushalt kommen müsste.... aber der Haushalt gibt es halt nicht her.....  ::)

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,487
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #56 am: 13.09.2025 17:32 »
Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/

Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓

Okay, danke für die Info!

Das war mir nicht bekannt. Ich dachte, dass man dann direkt rausfliegt. So hatte ich das auch verstanden.

Okay, aber zumindest muss man tätig werden, wenn man in der PKV bleiben will (wenn man nicht zu alt ist und eh den AG wechselt; bei AG Wechsel ja offenbar automatisch GKV dann)

Was ich nur gelesen hatte, ist, dass man sich Anwartschaften sichern kann, damit man bei ständigem Drunter und Drüber der BBG nicht jedes Mal einen neuen Tarif abschließen muss, da der ja immer teurer wird, wenn man älter wird (in der Regel).

conny111

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #57 am: 14.09.2025 00:06 »

Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %).

Und da bist du wieder bei deinem Lieblingsthema. Ich zahle übrigens immer noch 435 Euro im Monat als Privatversicherte mit 50 % Beihilfeanspruch ohne Kinder. 300 - 350 wären schön.

Hobbyjurist

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #58 am: 14.09.2025 13:24 »
Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.

Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.

Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.

Darf ich hier einhaken? Meines Wissens ist es nämlich nicht der Fall, dass Privatversicherte für dieselbe Leistung das 2,3- bis 3,5-fache zahlen. Die Steigerungsfaktoren, z.B. 2,3 und 3,5, beziehen sich auf die Gebührensätze in der GOÄ und GOZ, hängen aber erstmal nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen zusammen. Das sind zwei unterschiedliche Systeme.

Siehe https://www.zahnaerzte-sh.de/eigenanteile/:

Zitat
Ist der 2,3-fache Steigerungsfaktor das 2,3-fache Honorar des Kassenpatienten?

NEIN, das ist nicht so!

Ihr Zahnarzt erhält für die einzelnen Leistungen beim 2,3-fachen Steigerungsfaktor nicht das 2,3-fache Honorar im Vergleich zu einem Kassenpatienten.

Über 95 Leistungen sind beim Kassenpatienten durch regelmäßige Anpassungen mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor inzwischen besser bewertet als bei einem Privatpatienten.
Von diesen 95 Leistungen werden 48 Leistungen sogar beim 3,5-fachen Steigerungsfaktor schlechter als beim Kassenpatienten vergütet.

Der Faktor 3,5 ist der höchste Faktor, den der Zahnarzt dem Privatpatienten ohne schriftliche Vereinbarung berechnen kann.