Mir stellt sich vor allem die Frage, ob sich um einen internen Bewerber oder um einen externen Bewerber handelt.
Wenn es sich um einen internen Bewerber handelt, gibt es i.d.R. keine Probezeit, da das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird und lediglich die Stelle mit anderem Inhalt gewechselt wird. Hier wird allerdings die Beweisführung schwierig, um als PR dem BM auf die Füsse zu treten.
Wenn es sich um einen externen Bewerber handelt, dann gibt es auf jeden Fall Probezeit, Dann muss man sich aber fragen, ob der PR für den zurückgezogenen Bewerber überhaupt zuständig ist. Das Bewerbungsverfahren an sich ist ordentlich gelaufen. Alles, was danach passiert ist eher die Privatsache des Bewerbers.