Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.
und wo willst du die Beamten einsparen?
Wetterdienst, Justiz, Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?
Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen

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Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarifbeschäftigten.