Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319783 times)


clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2626 am: 10.12.2025 06:06 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.

panda84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2627 am: 10.12.2025 06:33 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2628 am: 10.12.2025 06:47 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

Mir einer wirklich gut durchdachten, und natürlich am Anfang auch teuren, Digitalisierungs- und Arbeitsprozessstrategie, lässt sich im Verwaltungsbereich ganz locker mindestens 70% der Stellen einsparen, ohne Qualitätsverlust oder einer Überforderung des restlichen Personals. Man muss nur wollen und ähnlich wie bei der nun erzwungenen aA Geld in die Hand nehmen.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2629 am: 10.12.2025 07:25 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


Was ich hier schon vor Monaten angedeutet und in den letzten Tagen konkretisiert habe, als eine von vielen Folgen des Urteils. Ähnlich der Frage der Standzeiten, Beförderungen, etc etc.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2630 am: 10.12.2025 07:28 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

Mir einer wirklich gut durchdachten, und natürlich am Anfang auch teuren, Digitalisierungs- und Arbeitsprozessstrategie, lässt sich im Verwaltungsbereich ganz locker mindestens 70% der Stellen einsparen, ohne Qualitätsverlust oder einer Überforderung des restlichen Personals. Man muss nur wollen und ähnlich wie bei der nun erzwungenen aA Geld in die Hand nehmen.

Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. Nur Papier sparen ist nicht aller Probleme Heilung. Das Riesen-Scheiß-Problem ist die Regelungswut der Regierungen, welche Permanent neue Gesetze rausballern, weil sonst der Geltungsdrang nicht befriedigt werden kann oder was auch immer und dann entstehen darauf noch 1000 weitere VwV die man auch noch beachten muss. Der schlanke Staat steht auf wenigen aber verdammt guten Gesetzen und da hakt es einfach. Es regnet nur unbedachten Müll der vor Gericht wieder kassiert wird. Ist mir schon 3 mal passiert in unterschiedlichen Bereichen. Also: Der Fisch stinkt vom Kopf, und die hohen Herren schwitzen auch beim Kacken. Brauch sich keiner was einbilden er wäre (hessisch:) "wunner-was-er-wär"

AltStrG

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« Antwort #2631 am: 10.12.2025 07:29 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?


Da gibt es eine Menge Potenzial. Zudem auch in der Höhe des Statusamtes einzelner Stellen und deren Bewertung der Verantwortung und Aufgaben.

Der einzige Bereich, wo Beamte unverzichtbar sind aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung, ist der Vollzug und die Gefahrenabwehr, sowie die Justiz im engeren Sinne.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2632 am: 10.12.2025 07:35 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?


Da gibt es eine Menge Potenzial. Zudem auch in der Höhe des Statusamtes einzelner Stellen und deren Bewertung der Verantwortung und Aufgaben.

Der einzige Bereich, wo Beamte unverzichtbar sind aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung, ist der Vollzug und die Gefahrenabwehr, sowie die Justiz im engeren Sinne.

Seien wir mal ganz ehrlich:
Der Staat hat Leute (die sonst zu TEUER wären weil sie was können) mit Status gelockt, denn mit Geld wollten oder konnten sie es nicht tun (Kampf um Köpfe). Der Status war und ist auch was wert aber mittlerweile hat sich das auch abgenutzt. Jetzt wo man diese Angelockten auch noch (gerechterweise) entsprechend alimentieren muss, kommt man in die Überlegung jetzt doch weniger zu verbeamten weil es "TEUER" wird. HAHAHAHAHAHAHA

VaPi

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« Antwort #2633 am: 10.12.2025 08:24 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Bundi

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« Antwort #2634 am: 10.12.2025 08:28 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

Mir einer wirklich gut durchdachten, und natürlich am Anfang auch teuren, Digitalisierungs- und Arbeitsprozessstrategie, lässt sich im Verwaltungsbereich ganz locker mindestens 70% der Stellen einsparen, ohne Qualitätsverlust oder einer Überforderung des restlichen Personals. Man muss nur wollen und ähnlich wie bei der nun erzwungenen aA Geld in die Hand nehmen.

Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. Nur Papier sparen ist nicht aller Probleme Heilung. Das Riesen-Scheiß-Problem ist die Regelungswut der Regierungen, welche Permanent neue Gesetze rausballern, weil sonst der Geltungsdrang nicht befriedigt werden kann oder was auch immer und dann entstehen darauf noch 1000 weitere VwV die man auch noch beachten muss. Der schlanke Staat steht auf wenigen aber verdammt guten Gesetzen und da hakt es einfach. Es regnet nur unbedachten Müll der vor Gericht wieder kassiert wird. Ist mir schon 3 mal passiert in unterschiedlichen Bereichen. Also: Der Fisch stinkt vom Kopf, und die hohen Herren schwitzen auch beim Kacken. Brauch sich keiner was einbilden er wäre (hessisch:) "wunner-was-er-wär"
Stimme dir voll zu.
Insbesondere die immer weiter grassierende Regelungswut und Regelungsdichte schafft immer weitere Probleme.
Wenn die Herren und Damen jetzt munter anfangen, Dp abzubauen bzw. Neuverbeamtungen nicht mehr vorzunehmen, stellt sich mir die Frage, wer denn die  Arbeit infolge der Regelungsdichte erledigen soll ? Einstellung von Angestellten? Das macht es auch nur bedingt günstiger. Oder doch das alte Spiel die Arbeit auf die dann immer weniger werdenden Koepfe verteilen ? Wozu das auf längere Sicht führt, kann sich jeder selbst ausmalen. Habe selber in unserem BEreich das Spiel erlebt und am Ende waren einige Kollegen einfach auf und ausgebrannt im wahrsten Sinne des Wortes.

Bundi

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« Antwort #2635 am: 10.12.2025 08:32 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Wenn einer Beamter ist und ca. 20 bis 30 % unteralimentiert ist, dann wird der ja quasi nur bis ca September amtsangemessen alimentiert und ist jetzt quasi in Freizeit   ;D ;D

BEAliMenTER

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« Antwort #2636 am: 10.12.2025 08:37 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. Nur Papier sparen ist nicht aller Probleme Heilung. Das Riesen-Scheiß-Problem ist die Regelungswut der Regierungen, welche Permanent neue Gesetze rausballern, weil sonst der Geltungsdrang nicht befriedigt werden kann oder was auch immer und dann entstehen darauf noch 1000 weitere VwV die man auch noch beachten muss. Der schlanke Staat steht auf wenigen aber verdammt guten Gesetzen und da hakt es einfach. Es regnet nur unbedachten Müll der vor Gericht wieder kassiert wird. Ist mir schon 3 mal passiert in unterschiedlichen Bereichen. Also: Der Fisch stinkt vom Kopf, und die hohen Herren schwitzen auch beim Kacken. Brauch sich keiner was einbilden er wäre (hessisch:) "wunner-was-er-wär"

Zustimmung. Und was ich schon lange sage: Digitalisierung spart keinen Cent. Und kostet ein vielfaches. (IT-Personal, Lizenzen, Technik, Netzwerk, Stromverbrauch etc. - um nur ein paar zu nennen).

Und das schlimme dabei noch, der Kunden/Bürgerservice wird  oftmals dadurch eher schlechter als besser bzw. komplizierter.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2637 am: 10.12.2025 08:43 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2638 am: 10.12.2025 08:56 »
Grad in den Ländern kann man schon bei den Lehrern Beamtenstellen einsparen...das stimmt schon.
Ich denke auch, dass sie hier ansetzen werden.
Zumindest wenn alle Länder gleichzeitig sich darauf einigen werden.
Wird allerdings den Lehrermangel verstärken.

untersterDienst

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« Antwort #2639 am: 10.12.2025 08:59 »
Während andere Bundesländer eifrig wg. des aktuellen Urteils von Nachzahlungen proaktiv werden, ist in Bayern die spätere Übernahme des Tarifergebnisses ausgesprochen worden, aus Spargründen. Haben die die Urteile noch nicht gelesen? Oder, und daran gibt es keinen Zweifel: Die arbeiten an einer amtsangemessenen Besoldung und das wird dann einfach dauern  ;)
Denen wird das fiktive Partnereinkommen so um die Ohren fliegen!
Wird eigentlich bei den Abgeordneten auch ein Partnereinkommen einberechnet, da war doch mal was mit angestellten Familienmitgliedern... Daher kommt wohl diese Anrechnung?
Sorry, aber da ist schon etwas Frust dabei. Wäre schön, wenn sich in Bayern auch rechtskundige äußern würden, insbesondere zur Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens. Im Bundesforum gibt es einen Link zur Mindesbesoldung über die Berliner Besoldung, da ist auch für Bayern die Berechnung möglich, allerdings alles ohne Erklärung.