Guten Abend,
da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf
Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden.
Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist, neunstellig zu niedrig.
Habe da mal eine Frage, und hoffe ihr beantwortet mir diese.
Berlin rechnet also mit 480 Mio € Nachzahlung für Schätzungsweise 100 Tsd. Widersprüche. Jetzt haben natürlich nicht 100 Tsd. einzelne Beamte einmal Widerspruch eingelegt, sondern hier sind von den Beamten Mehrfachwidersprüche, im günstigensten Fall haben die Beamten ALLE seit 2008 - 2018 jährlich Widerspruch eingelegt. D.h. Es haben 10 Tsd. Beamte 10 mal Widerspruch eingelegt.
Würde bedeuten, dass jeder der 10 Tsd. Widerspruchführer 48 Tsd € Nachzahlung für 10 Jahre erhalten würden.
Weiß jemand, wieviele Personen insgesamt Widerspruch eingelegt haben? Nur dann könnte man mal feststellen, ob die 480 Mio. ein ordentlicher Betrag ist oder nicht. Aber ehrlich, mir kommt der Betrag viieel zu niedrig vor. Bei der langen Zeit der Unteralimentation sind doch die gehandelten Beträge wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Und Schkeswig-Holstein rechnet, meine mich zu erinnern, mit gerade mal 220 Mio?
Oder sehe ich irgendwas falsch? Bitte klärt mich auf
Auch das haben wir (ich) schon mehrfach geklärt: Es sind nicht 100.000 Beamte, sondern in der Summe 100.000 Widersprüche, die von ein paar tausend Beamten eingelegt wurden.
Es sind weit mehr als 480 Millionen zurückgestellt, da 480 Millionen sich nur auf die Doppel-Haushaltsjahre 24-27 erstrecken. Davor wurde in die Versorgungsrücklage, die dafür JETZT genutzt wird, auch schon eingezahlt.
Betrachtet wurde zudem der Zeitraum von 2008 bis 2020, was die Zahl der Widersprüche nochmals erhöht, die Zahl der BEtroffenen jedoch nicht.
Persönliche Anmerkung: Ich als Nicht-Betroffener interessiere mich, wie bei bereits berichtet, aus rechtlichen Gründen (nur) damit, weil es ich a) interessant finde und b) mit sehr vielen Beamten um mich herum zu tun habe. Und jetzt kommt ein Erkenntnisgewinn: Von rund 40 Beamten*, mit den ich regelmäßig zu tun habe, haben nur 7 (!) (regelmäßig) Widerspruch eingelegt, geklagt hat GAR KEINER. Es ist zwar nur einen Momentaufnahme aus einer Blase heraus, bildet aber die Wirklichkeit meiner Meinung nach ab.
Summa summarum: es wird viel mehr Geld ausgegeben, als die 480 Millionen, aber an viel weniger Beamte, als zunächst gedacht. Die Alimentationssteigerungen in der Zukunft werden ja aus zukünftigen Haushalten bezahlt, fallen also nicht darunter.
*inkl. Richtern, Staatsanwälten, Geschäftsstellenleitern, Justizwachtmeistern, Vollzugskräften