Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319770 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2610 am: 09.12.2025 20:48 »
Ich habe da mal eine Frage:

Wieso ist in Randnummer 122 ff. im Jahre 1997 der Index gesunken, obwohl die Besoldung im Gegensatz zu 1996 gestiegen ist? Es haben sich jedoch die Erfahrungsstufen verändert, so dass man erst später in die höhere Erfahrungsstufe kam.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1995?id=beamte-bund-1995&g=A_15&s=15&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1997?id=beamte-bund-1997&g=A_15&s=12&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1997/stufen1997.html

Kann jemand das Absenken des Index für 1997 noch anders erklären? Kann es ansonsten sein, dass die Basis 1996 nicht passt, weil sie rechnerisch zu hoch ist und so die verzerrten Werte zustande kommen?

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2611 am: 09.12.2025 20:57 »
Wird bei der Betrachtung des MÄE das reine Einkommen betrachtet oder macht es hier auch einen Unterschied, ob eine 39, 40 oder 41 Stundenwoche zum Erreichen jenes ist? Ich frage nur deshalb, da der Gehaltsreport doch ziemlich unterschiedlich ausfällt, wenn man dies ebenfalls in die Betrachtung mit einfließen lässt.
Es geht darum den Lebensstandard zu vergleichen. Ob Einkommen über Vollzeit, Teilzeit, Schwarzarbeit, Kapitalerträge, Bürgergeld oder sonst wie erzielt wird ist unerheblich.
Soll der DH einfach dem MD 1.5 mio. Dem GD 2.1 mio. und dem HD 3.4 Mio Euro geben und derjenige der am besten für „income“ assets einsetzt hat halt das bessere Einkommen.ach ja kapErst auf das Einkommen gelle. Nix da Einkommensteuer


Um das für den Fragesteller noch mal klarzustellen:

Es handelt sich nicht um einen Gehaltsvergleich. Dafür gibt es andere Statistiken.

Zur Ermittlung des MÄE werden Haushalte gefragt, wie viele/welche Personen der Haushalt umfasst und welches Nettoeinkommen dem gesamten Haushalt zu Verfügung steht. Woher das Einkommen stammt ist nicht relevant. Bei den meisten dürfte der wesentliche Anteil aus Arbeitseinkommen stammen. Aber es gibt eben auch reine Bürgergeld-Haushalte, Selbständige, Immobilienbesitzer etc. und Mischungen davon.

Die gesammelten Daten geben einen Eindruck darüber, in welchen (Einkommens-)Verhältnissen die Bevölkerung lebt. Und mit diesen Verhältnissen wird der Beamte verglichen, unter der Annahme dass sein Haushalt den Ehepartner und zwei Kinder umfasst und die Beamtenbesoldung die einzige Einkommensquelle des Haushalts ist.

Danke für die Erläuterung! Habe es verstanden. 👍🏻

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2612 am: 09.12.2025 21:10 »
Ich habe da mal eine Frage:

Wieso ist in Randnummer 122 ff. im Jahre 1997 der Index gesunken, obwohl die Besoldung im Gegensatz zu 1996 gestiegen ist? Es haben sich jedoch die Erfahrungsstufen verändert, so dass man erst später in die höhere Erfahrungsstufe kam.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1995?id=beamte-bund-1995&g=A_15&s=15&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1997?id=beamte-bund-1997&g=A_15&s=12&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1997/stufen1997.html

Kann jemand das Absenken des Index für 1997 noch anders erklären? Kann es ansonsten sein, dass die Basis 1996 nicht passt, weil sie rechnerisch zu hoch ist und so die verzerrten Werte zustande kommen?

Das Haben wir doch schon behandelt…

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg433430.html#msg433430

Und folgende

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2613 am: 09.12.2025 21:37 »
Guten Abend,

da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 

Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist,  neunstellig zu niedrig.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2614 am: 09.12.2025 21:51 »
Hier ist noch eine Idee bezüglich der Krankenversicherung der Beamten bei der Mindestbesoldung:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127157.msg433794.html#msg433794

Das BVerfG rechnet immer nur mit der PKV. Dort kommen viele Beamte aber gar nicht rein oder nur mit Risikozuschlag. Sind die Risikozuschläge in dem von dem PKV-Verband übermittelten Betrag ihrem Anteil nach enthalten?

Daneben gab es früher die volle GKV, jetzt in manchen Ländern die halbe mit der Pauschalbeihilfe.
Als dritten Weg gibt es in Deutschland den Solidarverein/Solidargemeinschaft. Ist man so versichert, liegt man ggf. teilweise 200 Euro monatlich oder mit voller GKV Selbstzahlung deutlich unter der eigentlichen Mindestbesoldung.

Bei einem Wechsel von Pauchaler Beihilfe zur PKV entfällt ebenfalls der Anspruch, als Konsequenz wäre der Beamte dann ebenfalls deutlich unter der Mindestbesoldung. Mag zwar nur einen kleinen Personenkreis betreffen, aber manche Beamte sind da sicherlich schon unter die Räder gekommen. Hier muss ggf. überall gesetzlich nachgearbeitet werden.

Mag man selber schuld sein, wenn man sich nicht optimal versichert. Aber die Blickweise auf nur einen Durchführungsweg der KV erscheint mir auf den ersten Blick engstirnig.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2615 am: 09.12.2025 22:27 »
Man wird nicht jede Lebensituation abbilden können und müssen. Deswegen gibt es eine 4K Musterfamilie mit einem Kind Ü14 und einem U14 und mit einem durchschnittlichen Ansatz für die KV.

Leute ihr müsst Euch vom Gedanken der Bedarfsgemeinschaften lösen.

ebse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2616 am: 09.12.2025 22:58 »
Guten Abend,

da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 

Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist,  neunstellig zu niedrig.

Habe da mal eine Frage, und hoffe ihr beantwortet mir diese.
Berlin rechnet also mit 480 Mio € Nachzahlung für Schätzungsweise 100 Tsd. Widersprüche. Jetzt haben natürlich nicht 100 Tsd. einzelne Beamte einmal Widerspruch eingelegt, sondern hier sind von den Beamten Mehrfachwidersprüche, im günstigensten Fall haben die Beamten ALLE seit 2008 - 2018 jährlich Widerspruch eingelegt. D.h. Es haben 10 Tsd. Beamte 10 mal Widerspruch eingelegt.
Würde bedeuten, dass jeder der 10 Tsd. Widerspruchführer 48 Tsd € Nachzahlung für 10 Jahre erhalten würden.
Weiß jemand, wieviele Personen insgesamt Widerspruch eingelegt haben? Nur dann könnte man mal feststellen, ob die 480 Mio. ein ordentlicher Betrag ist oder nicht. Aber ehrlich, mir kommt der Betrag viieel zu niedrig vor. Bei der langen Zeit der Unteralimentation sind doch die gehandelten Beträge wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Und Schkeswig-Holstein rechnet, meine mich zu erinnern, mit gerade mal 220 Mio?

Oder sehe ich irgendwas falsch? Bitte klärt mich auf

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2617 am: 09.12.2025 23:16 »
Guten Abend,

da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 

Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist,  neunstellig zu niedrig.

Habe da mal eine Frage, und hoffe ihr beantwortet mir diese.
Berlin rechnet also mit 480 Mio € Nachzahlung für Schätzungsweise 100 Tsd. Widersprüche. Jetzt haben natürlich nicht 100 Tsd. einzelne Beamte einmal Widerspruch eingelegt, sondern hier sind von den Beamten Mehrfachwidersprüche, im günstigensten Fall haben die Beamten ALLE seit 2008 - 2018 jährlich Widerspruch eingelegt. D.h. Es haben 10 Tsd. Beamte 10 mal Widerspruch eingelegt.
Würde bedeuten, dass jeder der 10 Tsd. Widerspruchführer 48 Tsd € Nachzahlung für 10 Jahre erhalten würden.
Weiß jemand, wieviele Personen insgesamt Widerspruch eingelegt haben? Nur dann könnte man mal feststellen, ob die 480 Mio. ein ordentlicher Betrag ist oder nicht. Aber ehrlich, mir kommt der Betrag viieel zu niedrig vor. Bei der langen Zeit der Unteralimentation sind doch die gehandelten Beträge wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Und Schkeswig-Holstein rechnet, meine mich zu erinnern, mit gerade mal 220 Mio?

Oder sehe ich irgendwas falsch? Bitte klärt mich auf

Das sind Politiker, die da gerade irgendwelche wilden Zahlen in den Orbit schleudern.

Wie lange ist das Urteil nun draußen? Berlin hat 2x seine Zahlen schon nach oben korrigiert.
Die haben bis März 2027 Zeit zu rechnen und diese Zahlen in ein Gesetz zu verpacken. Ich gehe davon aus, dass uns bis dahin die ein oder andere Korrektur in die Timelime spült.

Man will den Bürger ja nicht direkt mit hohen Mrd. Beträgen verängstigt und einen Aufstand provozieren... immer brav die Temperatur des Kochtopfes in dem die Frösche sitzen langsam erhitzen, damit sie den Temperaturanstieg nicht mitbekommen und als "normal" ansehen...  8)

Alrik

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2618 am: 10.12.2025 01:00 »
Zu den Zahlen in Berlin noch ein Link zur Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2025. Ab ca. 1 Stunde und 52 Minuten wird das Thema Aufstockung der Rücklage behandelt und daneben auch noch Zahlen vom Finanzsenator genannt:
https://youtu.be/dAeZETWM82o?si=dnt6OfEyNLFdgSXf

Grob zusammengefasst aus meiner Erinnerung:
1. Die genaue Anzahl an Widersprüchen kennt man nicht. Diese wird gerade ermittelt. Man geht von 100.000-120.000 Widersprüchen aus.
2. Die Kosten für die Nachzahlung sind nicht genau bezifferbar. Aktuelle Schätzung 400-600 Millionen, eher im oberen Bereich zu erwarten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es noch mehr wird.
3. Die Zahlen zu 2. betreffen nur die Befriedigung der Ansprüche. Ggf. darüber hinausgehende freiwillige Zahlungen an diejeniegen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, werden zwar nicht ausgeschlossen, aber schon auf die haushalterischen Auswirkungen hingewiesen. Bis hin zum Extremfall Nachzahlung in voller Höhe mit mehreren Milliarden.

Auch die weitere Diskussion neben den Zahlen ist recht interessant, insbesondere der Austausch mit den anderen DH, die Belastung, die dort durch die Einzelfallbetrachtung auf die Personalstellen zukommt, ebenso wie die erwartete Widerspruchswelle in 2025 ff.

Unklar ist mir immer noch, wie man gedenkt mit den Widersprüchen im Zeitraum 2021 bis zur Neuregelung der Besoldung umzugehen. Die Fragestunde im gesamten Plenum, auf die sich bezogen wird, geht inhaltlich nicht über diese Diskussion hinaus.

Interessant könnte es sein die weitere Behandlung in den genannten Ausschüssen im kommenden Jahr zu verfolgen. Diese werden live auf der Seite des Abgeordnetenhauses Berlin gestreamt und stehen etwas später auf dem youtube-Kanal des Abgeordnetenhauses Berlin zur Verfügung. Ggf. lassen soch da auch Ergebnisse der Abstimmung mit den anderen DH heraushären, wenn die Regierungsvertreter berichten.

Glinzo

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« Antwort #2619 am: 10.12.2025 02:09 »
[

in der mir gebotenen Kuerze und Nettigkeit :)
Die Frage „was kann man ueberhaupt einfordern?“ wird in diesem Bereich regelmaessig romantisiert. Faktisch kannst du gar nichts freihand einfordern, was du dir selbst ausrechnest. Die Berechnungskompetenz liegt ausschliesslich beim Dienstherrn. Dein Antrag lautet immer nur auf amtsangemessene Besoldung nach verfassungsrechtlichen Vorgaben oder – im Klageweg – auf Verpflichtung zur Neubescheidung bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit. Der Dienstherr rechnet, das Gericht kontrolliert, und am Ende steht der Betrag, der sich aus der verfassungsfesten Neuregelung ergibt.

Dann nehme ich das, was für mich in der Baden-Württemberg Tabelle steht plus der Anhebung des Grundgehalts in A7 Stufe 1 (Niedrigstes Amt), die etwa 530,00 eur/mtl. betragen sollte.

Also ~ 23.000 für das Jahr 2025 mehr als im Bund. Muss nicht weiter geprüft werden 🤣

Bemerkenswert: Wenn ich meine Familie mit den Medianwerten 1,0+0,5+0,5+0,3+0,3+0,3+0,3 =3,2.   3,2x0,8 =2,56 berechne und dafür das Medianeinkommen von Bayern hernehme, hab ich 2024 fast eine Punktlandung beim netto in A7 Stufe 8 von Baden-Württemberg. Um ca. 20 Euro daneben.


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« Antwort #2620 am: 10.12.2025 04:21 »
[

in der mir gebotenen Kuerze und Nettigkeit :)
Die Frage „was kann man ueberhaupt einfordern?“ wird in diesem Bereich regelmaessig romantisiert. Faktisch kannst du gar nichts freihand einfordern, was du dir selbst ausrechnest. Die Berechnungskompetenz liegt ausschliesslich beim Dienstherrn. Dein Antrag lautet immer nur auf amtsangemessene Besoldung nach verfassungsrechtlichen Vorgaben oder – im Klageweg – auf Verpflichtung zur Neubescheidung bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit. Der Dienstherr rechnet, das Gericht kontrolliert, und am Ende steht der Betrag, der sich aus der verfassungsfesten Neuregelung ergibt.

Dann nehme ich das, was für mich in der Baden-Württemberg Tabelle steht plus der Anhebung des Grundgehalts in A7 Stufe 1 (Niedrigstes Amt), die etwa 530,00 eur/mtl. betragen sollte.

Also ~ 23.000 für das Jahr 2025 mehr als im Bund. Muss nicht weiter geprüft werden 🤣

Bemerkenswert: Wenn ich meine Familie mit den Medianwerten 1,0+0,5+0,5+0,3+0,3+0,3+0,3 =3,2.   3,2x0,8 =2,56 berechne und dafür das Medianeinkommen von Bayern hernehme, hab ich 2024 fast eine Punktlandung beim netto in A7 Stufe 8 von Baden-Württemberg. Um ca. 20 Euro daneben.

Das sind die FamZ ab dem dritten Kind bei uns in BaWü. Knapp 1000€ für jeden Zweibeiner ;-)

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2621 am: 10.12.2025 04:33 »
Zu den Zahlen in Berlin noch ein Link zur Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2025. Ab ca. 1 Stunde und 52 Minuten wird das Thema Aufstockung der Rücklage behandelt und daneben auch noch Zahlen vom Finanzsenator genannt:
https://youtu.be/dAeZETWM82o?si=dnt6OfEyNLFdgSXf

Grob zusammengefasst aus meiner Erinnerung:
1. Die genaue Anzahl an Widersprüchen kennt man nicht. Diese wird gerade ermittelt. Man geht von 100.000-120.000 Widersprüchen aus.
2. Die Kosten für die Nachzahlung sind nicht genau bezifferbar. Aktuelle Schätzung 400-600 Millionen, eher im oberen Bereich zu erwarten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es noch mehr wird.
3. Die Zahlen zu 2. betreffen nur die Befriedigung der Ansprüche. Ggf. darüber hinausgehende freiwillige Zahlungen an diejeniegen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, werden zwar nicht ausgeschlossen, aber schon auf die haushalterischen Auswirkungen hingewiesen. Bis hin zum Extremfall Nachzahlung in voller Höhe mit mehreren Milliarden.

Auch die weitere Diskussion neben den Zahlen ist recht interessant, insbesondere der Austausch mit den anderen DH, die Belastung, die dort durch die Einzelfallbetrachtung auf die Personalstellen zukommt, ebenso wie die erwartete Widerspruchswelle in 2025 ff.

Unklar ist mir immer noch, wie man gedenkt mit den Widersprüchen im Zeitraum 2021 bis zur Neuregelung der Besoldung umzugehen. Die Fragestunde im gesamten Plenum, auf die sich bezogen wird, geht inhaltlich nicht über diese Diskussion hinaus.

Interessant könnte es sein die weitere Behandlung in den genannten Ausschüssen im kommenden Jahr zu verfolgen. Diese werden live auf der Seite des Abgeordnetenhauses Berlin gestreamt und stehen etwas später auf dem youtube-Kanal des Abgeordnetenhauses Berlin zur Verfügung. Ggf. lassen soch da auch Ergebnisse der Abstimmung mit den anderen DH heraushären, wenn die Regierungsvertreter berichten.

In den ersten 5 Minuten sagt er was von sechs Prozent Zinsen die das Gericht vorgesehen hat!  Hab ich mich daverhört? Schaue es gerade zum zweiten mal

AltStrG

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« Antwort #2622 am: 10.12.2025 04:49 »
Guten Abend,

da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 

Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist,  neunstellig zu niedrig.

Habe da mal eine Frage, und hoffe ihr beantwortet mir diese.
Berlin rechnet also mit 480 Mio € Nachzahlung für Schätzungsweise 100 Tsd. Widersprüche. Jetzt haben natürlich nicht 100 Tsd. einzelne Beamte einmal Widerspruch eingelegt, sondern hier sind von den Beamten Mehrfachwidersprüche, im günstigensten Fall haben die Beamten ALLE seit 2008 - 2018 jährlich Widerspruch eingelegt. D.h. Es haben 10 Tsd. Beamte 10 mal Widerspruch eingelegt.
Würde bedeuten, dass jeder der 10 Tsd. Widerspruchführer 48 Tsd € Nachzahlung für 10 Jahre erhalten würden.
Weiß jemand, wieviele Personen insgesamt Widerspruch eingelegt haben? Nur dann könnte man mal feststellen, ob die 480 Mio. ein ordentlicher Betrag ist oder nicht. Aber ehrlich, mir kommt der Betrag viieel zu niedrig vor. Bei der langen Zeit der Unteralimentation sind doch die gehandelten Beträge wieder nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Und Schkeswig-Holstein rechnet, meine mich zu erinnern, mit gerade mal 220 Mio?

Oder sehe ich irgendwas falsch? Bitte klärt mich auf

Auch das haben wir (ich) schon mehrfach geklärt: Es sind nicht 100.000 Beamte, sondern in der Summe 100.000 Widersprüche, die von ein paar tausend Beamten eingelegt wurden.

Es sind weit mehr als 480 Millionen zurückgestellt, da 480 Millionen sich nur auf die Doppel-Haushaltsjahre 24-27 erstrecken. Davor wurde in die Versorgungsrücklage, die dafür JETZT genutzt wird, auch schon eingezahlt.

Betrachtet wurde zudem der Zeitraum von 2008 bis 2020, was die Zahl der Widersprüche nochmals erhöht, die Zahl der BEtroffenen jedoch nicht.

Persönliche Anmerkung: Ich als Nicht-Betroffener interessiere mich, wie bei bereits berichtet, aus rechtlichen Gründen (nur) damit, weil es ich a) interessant finde und b) mit sehr vielen Beamten um mich herum zu tun habe. Und jetzt kommt ein Erkenntnisgewinn: Von rund 40 Beamten*, mit den ich regelmäßig zu tun habe, haben nur 7 (!) (regelmäßig) Widerspruch eingelegt, geklagt hat GAR KEINER. Es ist zwar nur einen Momentaufnahme aus einer Blase heraus, bildet aber die Wirklichkeit meiner Meinung nach ab.

Summa summarum: es wird viel mehr Geld ausgegeben, als die 480 Millionen, aber an viel weniger Beamte, als zunächst gedacht. Die Alimentationssteigerungen in der Zukunft werden ja aus zukünftigen Haushalten bezahlt, fallen also nicht darunter.



*inkl. Richtern, Staatsanwälten, Geschäftsstellenleitern, Justizwachtmeistern, Vollzugskräften



AltStrG

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« Antwort #2623 am: 10.12.2025 04:56 »
Zu den Zahlen in Berlin noch ein Link zur Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2025. Ab ca. 1 Stunde und 52 Minuten wird das Thema Aufstockung der Rücklage behandelt und daneben auch noch Zahlen vom Finanzsenator genannt:
https://youtu.be/dAeZETWM82o?si=dnt6OfEyNLFdgSXf

Grob zusammengefasst aus meiner Erinnerung:
1. Die genaue Anzahl an Widersprüchen kennt man nicht. Diese wird gerade ermittelt. Man geht von 100.000-120.000 Widersprüchen aus.
2. Die Kosten für die Nachzahlung sind nicht genau bezifferbar. Aktuelle Schätzung 400-600 Millionen, eher im oberen Bereich zu erwarten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es noch mehr wird.
3. Die Zahlen zu 2. betreffen nur die Befriedigung der Ansprüche. Ggf. darüber hinausgehende freiwillige Zahlungen an diejeniegen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, werden zwar nicht ausgeschlossen, aber schon auf die haushalterischen Auswirkungen hingewiesen. Bis hin zum Extremfall Nachzahlung in voller Höhe mit mehreren Milliarden.

Auch die weitere Diskussion neben den Zahlen ist recht interessant, insbesondere der Austausch mit den anderen DH, die Belastung, die dort durch die Einzelfallbetrachtung auf die Personalstellen zukommt, ebenso wie die erwartete Widerspruchswelle in 2025 ff.

Unklar ist mir immer noch, wie man gedenkt mit den Widersprüchen im Zeitraum 2021 bis zur Neuregelung der Besoldung umzugehen. Die Fragestunde im gesamten Plenum, auf die sich bezogen wird, geht inhaltlich nicht über diese Diskussion hinaus.

Interessant könnte es sein die weitere Behandlung in den genannten Ausschüssen im kommenden Jahr zu verfolgen. Diese werden live auf der Seite des Abgeordnetenhauses Berlin gestreamt und stehen etwas später auf dem youtube-Kanal des Abgeordnetenhauses Berlin zur Verfügung. Ggf. lassen soch da auch Ergebnisse der Abstimmung mit den anderen DH heraushären, wenn die Regierungsvertreter berichten.

Ich hatte weiter vorne schon eine Einschätzung zu den politisch-rechtlichen Folgen geschrieben, daher hier nur in aller Kürze:

-Es wird weit teuerer, als hier (und in der Politik) bislang alle dachten
-Die Politik muss den öffentlich-rechtlichen Charakter der Alimentation wahren und deren Folgen für öffentlich
 rechtliche Ordnung bedenken. Beamte sind nicht Beamte um ihrer selbst willen, sondern Werkzeuge des Staates.
-Die politischen Folgen sind zu bedenken, es sind Wahlen in vielen Bundesländern, inkl. Berlin. Beamte sind zudem
 treue Wähler.
-Die Nachwuchsgewinnung und das Rennen "um die besten Köpfe" wird damit wieder einfacher, auch wenn Berlin
 nie so viel zahlen könnte, wie ich fordere und verdiene :) Aber ein Anfang ist gemacht.
-Das BVerfG hat eben die Geduld mit den Besoldungsgesetzgebern verloren, dass hat einen roten Faden; beginnend mit dem Jahr 2006 und den Förderalismusreformen, sowie dem dort ausgehandelten Lastenheft u.a. zur Alimentation ("Rennen nach unten")

AltStrG

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« Antwort #2624 am: 10.12.2025 05:04 »
Guten Abend,

da ich es in diesem Thread nicht gefunden habe (ein neuer User hat es aber schon im Infothread geposted) nochmal hier für alle - Dopplungen bitte ich nachzusehen, hier wird so freudig aber bisweilen sinnfrei über Tabellen debattiert, dass ich nicht mehr alles lesen kann: https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-2561-v.pdf

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 

Das zeigt, dass das Urteil monetär doch schwerer wiegt, als zunächst hier von manchen angenommen. Auch ich hatte nur die Zahl 180 Mio aus dem Berliner Rathaus gehört, die war, wie sich nun erweist,  neunstellig zu niedrig.


Ich hatte es ja weiter vorn schon gesagt, als es mir noch keiner so recht glauben wollte :) : Berlin hat eine richtige Klatsche in Karlsruhe bekommen, der Bericht aus der SZ ordnet das verblüffend genau ein, daher muss ich mein Posting nicht wiederholen, Zitat:

"Seit die Länder mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die Zuständigkeit für Besoldung und Versorgung ihrer Beamtenschaft bekommen haben, hat das Karlsruher Gericht mit wachsender Vehemenz auf knausrige Bundesländer reagiert.

2012 erinnerte es die Länder noch dezent an ihre Verantwortung, 2015 machte es bereits konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der Besoldung, 2020 dekretierte es den erwähnten Abstand zur Grundsicherung. Und die Länder taten sich jedes Mal schwer, den Anforderungen zu genügen, wie sich an einigen betagten Verfahren ablesen lässt, mit denen die Gerichte der unteren Instanzen für Abhilfe sorgen wollten.

Immer wieder haben die Richter in Karlsruhe betont, dass der Sold der Beamtin und des Beamten etwas anderes ist als das Gehalt der Angestellten. „Die Besoldung stellt kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar“, heißt es in der neuen Entscheidung. „Sie ist vielmehr ein Korrelat des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.“

All das mag nach preußischem Beamtenstaat klingen. Aber aus Sicht des Gerichts ist die Idee der loyalen (weil ordentlich bezahlten) Staatsdiener zeitgemäßer denn je. Das Berufsbeamtentum sei Garant einer „demokratisch und rechtsstaatlich gebundenen Verwaltung und sichere dadurch das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab“. Es ist also ein Bollwerk gegen autoritäre Populisten.


Der letzte Satz ist ein sehr entscheidener in der poltischen Betrachtung des Beschlusses der BVerfG. Der / die Besoldungsgesetzgeber (gerade Berlin!) hat/haben es jetzt in der Hand, verfassungsgemäße und rechtsstaatliche Besoldung im Sinne des Rechtsfriedens und des Berufsbeamtentums wieder herzustellen. Beamte sind auch Wähler. Ziemliche viele sogar in der Bundesrepublik, wenn man ehrlich ist.

Und eines ist auch klar; nur weil ein Betroffener nicht geklagt oder widersprochen hat, ist er trotzdem Geschädigter einer zu niedrigen Alimentation, wenn er einer im Beschluss genannten Besoldungsgruppe angehört. Und genau diese Alimentation schuldet der Besoldungsgesetzgeber.