Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden.
@BalBund:
Vielen Dank für Deinen input.
Vor allem folgender Satz lässt mich dann doch aufhorchen:
Aus den oben genannten Gründen ergeben sich bei der Veranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushalt erhebliche Probleme, da nicht konkret prognostizierbar ist, welche Beträge in den kommenden Haushaltsjahren jeweils veranschlagt werden müssten.
Daraus kann man vielleicht auch entnehmen, dass lediglich für das Jahr 2026 weitere 280 Mio EUR eingeplant werden sollen, aber auch für 2027 noch etwas kommt. Etwa ein Viertel soll in den Ruhestand gegangen sein, ein Teil ist verzogen, ein Teil ist vielleicht auch schon verstorben.
Wenn auch bereits rechtskräftig abgelehnte Anträge, also mithin Widersprüche, die gar nicht mehr als offene sichtbar sind, auch "in den vorigen Stand" wieder eingesetzt werden sollen, dann wurde irgendwo die Zahl 20.000 mal in den Raum geworfen. Alles in allem scheint auf die zuständigen Personalreferate der Dienstherrn eine Menge Arbeit zuzukommen, so dass aufgrund des großen Ermittlungsaufwandes (bspw Erben ermitteln) auch teilweise die Gelder vielleicht erst 2027 oder 2028 ausgezahlt werden könnten und somit die 493 Mio EUR auch noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten könnten, sondern so zu verstehen sind, dass sie sich auf die Fälle beziehen, die bis Ende 2026 absehbar abgearbeitet werden könnten.
Wie seht Ihr das?