Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319780 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2640 am: 10.12.2025 09:06 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

👍

VaPi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2641 am: 10.12.2025 09:07 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

Welcher Witz? Ich habe lediglich deinen eklatanten Arbeitszeitbetrug kommentiert in Verbindung mit rumgejammer, dass die Arbeit zu viel ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2642 am: 10.12.2025 09:10 »
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/karlsruhe-verliert-die-geduld/

So kann man auch ueber die Thematik berichten.
Vielleicht geht mal der ein oder andfere Mitarbeiter der WiWO Bild etc hier zu einer Weiterbildung

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2643 am: 10.12.2025 09:10 »
Leute, Schluss jetzt mit dem Gekeife und ran an die Akten/Waffen/Feuerwehrfahrzeuge. Ob digital oder analog.

Freitag ist vielleicht wieder ein Türchen offen, Bremen steht noch aus.

Rentenonkel

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« Antwort #2644 am: 10.12.2025 09:16 »

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 


@BalBund:

Vielen Dank für Deinen input.

Vor allem folgender Satz lässt mich dann doch aufhorchen:

Aus den oben genannten Gründen ergeben sich bei der Veranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushalt erhebliche Probleme, da nicht konkret prognostizierbar ist, welche Beträge in den kommenden Haushaltsjahren jeweils veranschlagt werden müssten.

Daraus kann man vielleicht auch entnehmen, dass lediglich für das Jahr 2026 weitere 280 Mio EUR eingeplant werden sollen, aber auch für 2027 noch etwas kommt. Etwa ein Viertel soll in den Ruhestand gegangen sein, ein Teil ist verzogen, ein Teil ist vielleicht auch schon verstorben.

Wenn auch bereits rechtskräftig abgelehnte Anträge, also mithin Widersprüche, die gar nicht mehr als offene sichtbar sind, auch "in den vorigen Stand" wieder eingesetzt werden sollen, dann wurde irgendwo die Zahl 20.000 mal in den Raum geworfen. Alles in allem scheint auf die zuständigen Personalreferate der Dienstherrn eine Menge Arbeit zuzukommen, so dass aufgrund des großen Ermittlungsaufwandes (bspw Erben ermitteln) auch teilweise die Gelder vielleicht erst 2027 oder 2028 ausgezahlt werden könnten und somit die 493 Mio EUR auch noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten könnten, sondern so zu verstehen sind, dass sie sich auf die Fälle beziehen, die bis Ende 2026 absehbar abgearbeitet werden könnten.

Wie seht Ihr das?

bebolus

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« Antwort #2645 am: 10.12.2025 09:23 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

Welcher Witz? Ich habe lediglich deinen eklatanten Arbeitszeitbetrug kommentiert in Verbindung mit rumgejammer, dass die Arbeit zu viel ist.

Harter Vorwurf.. Es soll auch sowas wie beispielsweise Urlaub geben.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2646 am: 10.12.2025 10:14 »
Man wird nicht jede Lebensituation abbilden können und müssen. Deswegen gibt es eine 4K Musterfamilie mit einem Kind Ü14 und einem U14 und mit einem durchschnittlichen Ansatz für die KV.

Leute ihr müsst Euch vom Gedanken der Bedarfsgemeinschaften lösen.

Es geht nicht um Bedarfsgemeinschaften Sozialtralala.

"Das gegenwärtige System der Beihilfe ist zwar nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation; von Verfassungs wegen muss die amtsangemessene Besoldung lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist " Rn 103

Es gibt aber nun mal 3 Systeme der Krankenversicherung in Deutschland, in dieser Randnummer sind alle gemeint. Es wird aber nur 1 System betrachtet, dass mittlerweile das günstigste sein dürfte - die PKV.

Daher könnte ggf. der Bund gezwungen sein, ebenfalls die Pauschale Beihilfe anzubieten, da sonst weiterhin Fehlbeträge existieren.

Durgi

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« Antwort #2647 am: 10.12.2025 10:18 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

Welcher Witz? Ich habe lediglich deinen eklatanten Arbeitszeitbetrug kommentiert in Verbindung mit rumgejammer, dass die Arbeit zu viel ist.

Harter Vorwurf.. Es soll auch sowas wie beispielsweise Urlaub geben.

warte, die Steilvorlage muss ich mal ebend fuer BWDH nehmen:
Urlaub? Der is in BaWü im öD...sein Dienst IST der Urlaub.

verzeiht bitte den OT, aber wir kommen hier (...im Elfenbeinturm) gerade vor Lachen nicht unter den hoehenverstellbaren, ergonomischen Tischen hervor:
Die rein fiktive (und als solche gekennzeichnete) Tischvorlage nahm zunaechst einen intraministeriellen Erprobungslauf, jedoch ist im weiteren Verlauf  eine interministerielle Eigendynamik mit nicht unerheblicher Streuungsbreite festzustellen gewesen :D

[...]haushalterischen Folgewirkungen der amtsangemessenen Alimentation fuer den Bund moeglicherweise eine ueber die urspruengliche Arbeitshypothese hinausgehende Mittelbindungsperspektive entfalten koennten.

AltStrG

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« Antwort #2648 am: 10.12.2025 10:19 »



Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. "

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

Witz Witz, Lach Lach. Trag bitte was bei. Ich les dich hier zum ersten Mal. Wenn du nix außer solchen Müll beizutragen hast, lies wieder still weiter.

Welcher Witz? Ich habe lediglich deinen eklatanten Arbeitszeitbetrug kommentiert in Verbindung mit rumgejammer, dass die Arbeit zu viel ist.

Mit einer solchen öffentlichen Wortwahl (gerade) in einem Beamtenforum sollte man dreimal überlegen, bevor man postet. Das Posting sollte korrigiert werden.


AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2649 am: 10.12.2025 10:20 »

Auf Seite 7 kann man lesen, dass Berlin aktuell mit rund 480 Millionen Euro an Nachzahlungen rechnet, bezogen auf rund 100.000 Widerspruchsverfahren. 213 Millionen waren bereits als Rücklage vorhanden, 280 Millionen müssen nun nachgeschossen werden. 


@BalBund:

Vielen Dank für Deinen input.

Vor allem folgender Satz lässt mich dann doch aufhorchen:

Aus den oben genannten Gründen ergeben sich bei der Veranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushalt erhebliche Probleme, da nicht konkret prognostizierbar ist, welche Beträge in den kommenden Haushaltsjahren jeweils veranschlagt werden müssten.

Daraus kann man vielleicht auch entnehmen, dass lediglich für das Jahr 2026 weitere 280 Mio EUR eingeplant werden sollen, aber auch für 2027 noch etwas kommt. Etwa ein Viertel soll in den Ruhestand gegangen sein, ein Teil ist verzogen, ein Teil ist vielleicht auch schon verstorben.

Wenn auch bereits rechtskräftig abgelehnte Anträge, also mithin Widersprüche, die gar nicht mehr als offene sichtbar sind, auch "in den vorigen Stand" wieder eingesetzt werden sollen, dann wurde irgendwo die Zahl 20.000 mal in den Raum geworfen. Alles in allem scheint auf die zuständigen Personalreferate der Dienstherrn eine Menge Arbeit zuzukommen, so dass aufgrund des großen Ermittlungsaufwandes (bspw Erben ermitteln) auch teilweise die Gelder vielleicht erst 2027 oder 2028 ausgezahlt werden könnten und somit die 493 Mio EUR auch noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten könnten, sondern so zu verstehen sind, dass sie sich auf die Fälle beziehen, die bis Ende 2026 absehbar abgearbeitet werden könnten.

Wie seht Ihr das?

Lang und breit auf den Seiten vorher erklärt. ;)

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2650 am: 10.12.2025 10:24 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

Mir einer wirklich gut durchdachten, und natürlich am Anfang auch teuren, Digitalisierungs- und Arbeitsprozessstrategie, lässt sich im Verwaltungsbereich ganz locker mindestens 70% der Stellen einsparen, ohne Qualitätsverlust oder einer Überforderung des restlichen Personals. Man muss nur wollen und ähnlich wie bei der nun erzwungenen aA Geld in die Hand nehmen.

Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. Nur Papier sparen ist nicht aller Probleme Heilung. Das Riesen-Scheiß-Problem ist die Regelungswut der Regierungen, welche Permanent neue Gesetze rausballern, weil sonst der Geltungsdrang nicht befriedigt werden kann oder was auch immer und dann entstehen darauf noch 1000 weitere VwV die man auch noch beachten muss. Der schlanke Staat steht auf wenigen aber verdammt guten Gesetzen und da hakt es einfach. Es regnet nur unbedachten Müll der vor Gericht wieder kassiert wird. Ist mir schon 3 mal passiert in unterschiedlichen Bereichen. Also: Der Fisch stinkt vom Kopf, und die hohen Herren schwitzen auch beim Kacken. Brauch sich keiner was einbilden er wäre (hessisch:) "wunner-was-er-wär"

Schön, dass du mich doch bestätigst  8)

Ich finde es bezeichnend, dass man mit Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Beamtenwelt "Papierlos" interpretiert.
Schau dir mal Verwaltungen in Estland, Lettland, Schweden, Finnland...etc. an. Und ja, zum Prozessmanagment gehört selbstverständlich die Rugulationswut. Und wenn du mich fragst, gehört der Föderalismus in ganz weiten Teilen eingestampft. Die 17 Doppelstrukturen sind der Tod der Effizienz. Aber das will natürlich keiner angehen, weil man alleine durch diese Synegieeffekte massiv an Perdonal einsparen kann... aber keine Angst, unsere massive Ineffizienz wird dann in 10 Jahren nochmal Thema werden, wenn uns 90% von Europa überholt haben und wir nun für jeden Landkreis einen Kultusminister eingeführt haben.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #2651 am: 10.12.2025 10:46 »
Mal sehen, wie die Verbeamtungspraxis in 5 Jahren aussieht. Meine Prognose, alle 17 DH verabreden sich, die Zahl derVerbeamtungen stark zurück zu fahren. Wenn da k Karlsruhes Hilfe die Besoldung kräftig stiege, fallen Vergleichsberechnungen Tarifbeschäftigung zu Beamte deutlich eindeutiger zugunsten der TB aus.


und wo willst du die Beamten einsparen?

Wetterdienst, Justiz,  Finanz und Steuerverwaltung, Bundesbank, Feuerwehr, Zoll, Bundesverwaltung?

Das geht definitiv in die Hose. Wobei ich nicht abstreiten will das viele Dienstposten einfach überflüssig sind in vielen Behörden. Aber nachbesetzen durch Tarifangestellte würde ich diese auch nicht.
Es müsste viel mehr Dienstaufsicht der Vorgesetzen passieren, allerdings liegt da natürlich das Problem das keiner in seinem Bereich sagen würden das er den Dienstposten nicht mehr benötigt ( schrumpft der Unterbau muss der Chef auch keine A 16 mehr bekommen ;) )



Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Eingesetzt werden sie - wie im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 4) vorgesehen - vor allem dort, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Staat im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen muss, etwa bei der Polizei, im Justizvollzug oder in der Finanzverwaltung. Beamtinnen und Beamte haben besondere Rechte und Pflichten.
Sie müssen ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit ausrichten und allein nach Recht und Gesetz handeln. Außerdem dürfen sie nicht streiken.
Beamtinnen und Beamte arbeiten nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags wie die Tarif­beschäftigten.

Mir einer wirklich gut durchdachten, und natürlich am Anfang auch teuren, Digitalisierungs- und Arbeitsprozessstrategie, lässt sich im Verwaltungsbereich ganz locker mindestens 70% der Stellen einsparen, ohne Qualitätsverlust oder einer Überforderung des restlichen Personals. Man muss nur wollen und ähnlich wie bei der nun erzwungenen aA Geld in die Hand nehmen.

Bullshit. Ich bin zu 90 % digital und musste in den letzten 10 jahren zwei ZUSÄTZLICHE Tarifangestellte beiseite gestellt bekommen weil die Aufgabe einfach gewachsen ist. Nur Papier sparen ist nicht aller Probleme Heilung. Das Riesen-Scheiß-Problem ist die Regelungswut der Regierungen, welche Permanent neue Gesetze rausballern, weil sonst der Geltungsdrang nicht befriedigt werden kann oder was auch immer und dann entstehen darauf noch 1000 weitere VwV die man auch noch beachten muss. Der schlanke Staat steht auf wenigen aber verdammt guten Gesetzen und da hakt es einfach. Es regnet nur unbedachten Müll der vor Gericht wieder kassiert wird. Ist mir schon 3 mal passiert in unterschiedlichen Bereichen. Also: Der Fisch stinkt vom Kopf, und die hohen Herren schwitzen auch beim Kacken. Brauch sich keiner was einbilden er wäre (hessisch:) "wunner-was-er-wär"

Schön, dass du mich doch bestätigst  8)

Ich finde es bezeichnend, dass man mit Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Beamtenwelt "Papierlos" interpretiert.
Schau dir mal Verwaltungen in Estland, Lettland, Schweden, Finnland...etc. an. Und ja, zum Prozessmanagment gehört selbstverständlich die Rugulationswut. Und wenn du mich fragst, gehört der Föderalismus in ganz weiten Teilen eingestampft. Die 17 Doppelstrukturen sind der Tod der Effizienz. Aber das will natürlich keiner angehen, weil man alleine durch diese Synegieeffekte massiv an Perdonal einsparen kann... aber keine Angst, unsere massive Ineffizienz wird dann in 10 Jahren nochmal Thema werden, wenn uns 90% von Europa überholt haben und wir nun für jeden Landkreis einen Kultusminister eingeführt haben.

Insbesondere über Estland weiß ich, dass dort (fast) ALLES digital geht aber NICHTS juristisch dingfest reguliert ist. Von IT-Sicherheit fangen wir mal nicht an. Geschwindigkeit vor Genauigkeit ist halt nicht des Deutschen Ding. Und ja mit Papierlos fing es an weil es genau das war was man als erstes identifiziert hat. "Prozessmanagement" "Regulierungswut". Klingt einfach nur als möchte da jemand einen A15 Posten besetzen, die kohle abgreifen und sich selbst abschaffen. Obs nachher effizienter ist, für den Bürger leichter, verständlicher, zugänglicher... das juckt dann nicht. Wenn Tante Erna kein internet hat wird's schwierig. (und komm nicht mit den Enkeln, die sind beschäftigt).

Rentenonkel

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« Antwort #2652 am: 10.12.2025 10:57 »
Können wir jetzt bitte zum Thema zurück kehren. Gegenseitiges Ankeifen hilft niemandem und seitenlanges Zitieren macht den ohnehin nicht gerade übersichtlichen Chat nicht besser.

@AltStr: Da mein Zugriff auf das Forum regelmäßig aktuell durch Abstürze geprägt ist, (vermutlich aufgrund der horrenden Zugriffe) und ich mich somit außerstande sehe, innerhalb einer angemessenen Zeit zurück zu blättern und zu forschen, wäre es doch einfach nett, wenn Du sagen könntest, ob es dazu bereits ein Ergebnis gibt und wenn ja, welches.

Knarfe1000

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« Antwort #2653 am: 10.12.2025 11:21 »
Zur Digitalisierung: bei uns wurde kürzlich E-Gov eingeführt. Das, was vorher über die Weiterleitung einer E-Mail ging ist jetzt ein Arbeitsprozess, der 15+ Minuten dauert. Nur ein kleines Beispiel unter mehreren. So viel zur Einsparung von Arbeitszeit durch Digitalisierung. Grundsätzlich natürlich ein richtiger Ansatz, aber die Art der Umsetzung ist einfach nur absurd teilweise.

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2654 am: 10.12.2025 11:39 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?