OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.
Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.
Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.
Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?
Bin auch kein Jurist, aber so wie es verstanden habe, hat das Urteil zunächst einmal keine unmittelbare Wirkung für den Bund wie z. B. für das Land Berlin, welches bis zum Tag x ein entsprechendes BesG erarbeiten muss.
Gleichwohl ist der Bund nicht frei in seiner Kreativität und kann die nun vorgegebenen Maßstäbe des BVerfG ignorieren. Ein solches Gesetz wäre dann eben verfassungswidrig. Insofern muss sich der Bund auch an den neuen Rahmenbedingungen orientieren und sein zu erwartendes BBesG muss diesen gerecht werden.
Die Rechtsprechung des BVewrfG gilt also auch fuer den Bund.