Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319784 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2670 am: 10.12.2025 16:13 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.

Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2671 am: 10.12.2025 16:19 »
Nein, der Beschluss gilt für alle 17 Besoldungsrechtskreise. Dediziert betrachtet muss aber nur Berlin sein Besoldungsgesetz bis zum 31.03.2027 anpassen. Wie man aber sieht hat es der Bund in den letzten 5 Jahren nicht geschafft oder gewollt eine Anpassung seiner Besoldungsgesetze dahingehend vorzunehmen.

Dementsprechend muss man den Druck auf den Bund massiv erhöhen endlich die Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen.
« Last Edit: 10.12.2025 16:31 von PolareuD »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2672 am: 10.12.2025 16:19 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.

Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?

Bin auch kein Jurist, aber so wie es verstanden habe, hat das Urteil zunächst einmal keine unmittelbare Wirkung für den Bund wie z. B. für das Land Berlin, welches bis zum Tag x ein entsprechendes BesG erarbeiten muss.
Gleichwohl ist der Bund nicht frei in seiner Kreativität und kann die nun vorgegebenen Maßstäbe des BVerfG ignorieren. Ein solches Gesetz wäre dann eben verfassungswidrig. Insofern muss sich der Bund auch an den neuen Rahmenbedingungen orientieren und sein zu erwartendes BBesG muss diesen gerecht werden.
Die Rechtsprechung des BVewrfG gilt also auch fuer den Bund.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2673 am: 10.12.2025 16:41 »
Nein, der Beschluss gilt für alle 17 Besoldungsrechtskreise. Dediziert betrachtet muss aber nur Berlin sein Besoldungsgesetz bis zum 31.03.2027 anpassen. Wie man aber sieht hat es der Bund in den letzten 5 Jahren nicht geschafft oder gewollt eine Anpassung seiner Besoldungsgesetze dahingehend vorzunehmen.

Dementsprechend muss man den Druck auf den Bund massiv erhöhen endlich die Rechtsprechung des BVerfG umzusetzen.

Also lehnt der Bund meinen Widerspruch ab und ich klage vor meinem VG, dann wendet mein VG das jüngste Urteil an..?

Hordor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2674 am: 10.12.2025 16:48 »
Welches anderes Recht sollte es denn sonst anwenden?

HansGeorg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2675 am: 10.12.2025 16:50 »

Die Rechtsprechung des BVewrfG gilt also auch fuer den Bund.

Das Urteil des BVerfG hat Bezug zum Grundgesetz. Also ist es umgehend für alle Dienstherren in Deutschland verpflichtend zu beachten.

HumanMechanic

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2676 am: 10.12.2025 16:51 »
So würde ich das auch verstehen.
Deswegen denke ich sogar, dass der Bund eher schneller als langsamer reagiert.
Der letzte „Heilungsversuch“ scheiterte ja nur am Regierungswechsel. Der Wille ist prinzipiell also da.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2677 am: 10.12.2025 16:52 »
Warum warten wir denn auf andere Urteile (SH oder Bremen)…?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2678 am: 10.12.2025 16:54 »
So würde ich das auch verstehen.
Deswegen denke ich sogar, dass der Bund eher schneller als langsamer reagiert.
Der letzte „Heilungsversuch“ scheiterte ja nur am Regierungswechsel. Der Wille ist prinzipiell also da.

Noch viel lernen du musst junger Padawan.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2679 am: 10.12.2025 17:05 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.

Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?

Der Beschluss hat für alle Besoldungsgesetzgeber Bindungswirkung, da liegst du richtig. Für die Zukunft. Für die Vergangenheit in dieser Bestimmtheit und Allgemeinheit nicht, da der Beschluss und die Berechnungen anhand der Besoldung des Landes Berlin berechnet wurden. Die nunmehr im Beschluss dargelegten Prüfparameter gelten bundesweit, die Arithmetik auch, die Rechtsauffassung hat, wie bereits eingangs erwähnt, Bindungswirkung, sie stellt also geltendes Recht dar ; die Prüfung der anderen Rechtskreise steht (teilweise) noch aus. Er gibt aber ERSTE Anhaltspunkte für den Bund, die valide und eindeutig sind. Das BVerfG wird in anderen Rechtskreisen nicht von diesem Beschluss abweichen, im Gegenteil. Eher noch weiter verschärfen.
« Last Edit: 10.12.2025 17:11 von AltStrG »

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2680 am: 10.12.2025 17:06 »
Warum warten wir denn auf andere Urteile (SH oder Bremen)…?

Weil Sie diese Erwarten dürfen und hoffen, dass sie besser/schlechter ausfallen, je nach Sichtweise/Lager.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2681 am: 10.12.2025 17:11 »
 ::)
Der Bund muss erst was machen wenn er ein Besoldungsgesetz erlässt. Dann muss er natürlich die höchstrichterliche Rechtsprechung versuchen umzusetzen. Noch einmal ---> Versuchen! (wenn schief geht klagen alle wieder von vorne los). Und dann noch ----> Wann? Übernahme Tarifergebnis 3,0% = Abschlag! Übernahme Tarifergebnis 2,8% = Abschlag angekündigt! Nächste Tarifrunde Frühjahr 2027 = keine Ahnung!

was hier weiter oben steht mit "umgehend" sehe ich anders.

Klagen wird auch schwierig so lang dein Widerspruch nicht abgelehnt wird. Der wird ja nur ruehnd gestellt. Ich bin  51 und Raucher. Ich bin ziemlich skeptisch es noch zu erleben.


AltStrG

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« Antwort #2682 am: 10.12.2025 17:13 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Ver.di und Co. hätten über all die Jahre besser verhandeln müssen, ganz einfach. Das ist jetzt die Quittung gewerkschaftliche Schrittgeschwindigkeit. Die Beamte jetzt in Geiselhaft nehmen zu wollen, die nur ihr Recht (!) durchgesetzt haben, ist viel zu kurz gegriffen.

AltStrG

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« Antwort #2683 am: 10.12.2025 17:15 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Ja, das ging mir angesichts der angelaufenen Forderungen TV/L auch schon durch den Kopf. Auch für die kommende Runde Bund/VKA. Wobei ich den Gewerkschaften auf der Ebene der Kommunen einen längeren Atem zutraue. Dort werden sie wohl wie in der Vergangenheit die Kohlen aus dem Feuer holen. Der Organisationsgrad in den Behörden und Betrieben ist nicht mehr so wie er einst war. Behördenweit lassen sich Streiks kaum noch durchsetzen. Höchstens als Warnstreik. Ver.di wird punktuell zum Arbeitskampf aufrufen, dort wo es weh tut. Das sind Kindergärten, Müllabfuhr, ÖPNV und den Bürgerbüros. Ob die TB's bei Bund streiken interessiert nicht wirklich die Bevölkerung. Beim TV/L müssten es die angestellten Lehrkräfte machen.

Gleichzeitig ist es für Ver.di auch eine Zwickmühle. es gibt innerhalb der Gewerkschaft Spannungen zwischen den Angestellten und den Beamten. Insebsondere seit die Ortszuschläge des BAT weggefallen sind kann man es den TB auch nicht verübeln. Umgekehrt jammern die Beamten über ihre Wochenstunden.

Wenn jetzt auch noch die Haushalte vorgeschoben werden mit der Begründung es ist alle für die Beamten drauf gegangen wird das nicht für Solidarität sorgen. Ich bin mal gespannt wie sie taktieren werden.

Das kann den Beamten vollkommen egal sein, es wurde nur geltendes Recht wiederhergestellt. Es ist nicht Aufgabe der Beamten, für ausgeglichene Haushalte zu sorgen, damit Tarifbeschäftigte beszahlt werden können. Dafür sind die Mittel der Haushaltsführung, der Schuldenaufnahme und auf Seiten der Beschäftigten die Arbeitskampfmaßnahmen da.

AltStrG

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« Antwort #2684 am: 10.12.2025 17:16 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Die Wahlen sind sogar ein Pluspunkt, kein Negativpunkt. Wer will es sich schon mit Millionen von Wählern verscherzen?