Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319777 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2685 am: 10.12.2025 17:17 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.

Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?

Der Beschluss hat für alle Besoldungsgesetzgeber Bindungswirkung, da liegst du richtig. Für die Zukunft. Für die Vergangenheit in dieser Bestimmtheit und Allgemeinheit nicht, da der Beschluss und die Berechnungen anhand der Besoldung des Landes Berlin berechnet wurden. Die nunmehr im Beschluss dargelegten Prüfparameter gelten bundesweit, die Arithmetik auch, die Rechtsauffassung hat, wie bereits eingangs erwähnt, Bindungswirkung, sie stellt also geltendes Recht dar ; die Prüfung der anderen Rechtskreise steht (teilweise) noch aus. Er gibt aber ERSTE Anhaltspunkte für den Bund, die valide und eindeutig sind. Das BVerfG wird in anderen Rechtskreisen nicht von diesem Beschluss abweichen, im Gegenteil. Eher noch weiter verschärfen.

Dann gilt für die Vergangenheit das bisherige Urteil (115% über Bürgergeld)…?

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2686 am: 10.12.2025 17:18 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Die Umsetzung der BVerfG ist bindendes Recht; die Fristsetzung erfolgt. Sollte der Besoldungsgesetzgeber in Berlin die Frist reichen, gibt es eine Vollstreckungsanordnung, da bin ich mir sicher. Das BVerfG hat die Geduld verloren; zu recht.

Hatte ich aber schon alles auf den letzten zehn Seiten dargelegt ;)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2687 am: 10.12.2025 17:19 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Die Umsetzung der BVerfG ist bindendes Recht; die Fristsetzung erfolgt. Sollte der Besoldungsgesetzgeber in Berlin die Frist reichen, gibt es eine Vollstreckungsanordnung, da bin ich mir sicher. Das BVerfG hat die Geduld verloren; zu recht.

Hatte ich aber schon alles auf den letzten zehn Seiten dargelegt ;)

Wir sind doch hier aber im Bund.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2688 am: 10.12.2025 17:20 »
Wie begründet sich denn „das kommt ohne Zwang nicht…“?
Also ernsthaft, ohne „stänkern“.
Ich verstehe, dass dem DH durch das Urteil zu Berlin relativ genau die untere Grenze der Besoldung gegeben wurde. Und noch ein paar Hinweise zur Ausgestaltung on top.
Und im Falle Berlin mit Fristsetzung.
Dann gibt es jetzt ein mehrstufiges Prüfverfahren. Auch klar.
Dass damit zukünftige Klagen schneller und einfacher werden -> Auch klar.
So ein Urteil des BVerfG ist doch ein Urteil höchster Normqualität?

Wieso sollte der Bund jetzt durch warten ein eigenes Urteil mit Frist riskieren?
Das würde ja wohl keine 5 Jahre mehr dauern und die Zahl der Widersprüche würde explodieren.
Das macht doch, aus egal welchem Blickwinkel, keinen Sinn?!

Deine Punkte treffen alle zu.
Aber das war dem Grunde nach bereits 2020 der Fall, und soweit es den Bund betrifft, ist bis heute nichts geschehen.
Erstens kostet das jahrelange Dilemma einer AA in der Zwischenzeit eine Menge HHM, die ohne den nötigen politischen Willen an allen Ecken fehlt.
Zweitens ist der Bund zunächst einmal nicht unmittelbar betroffen, da bisher kein Verfahren gegen den Bund beim BVerfG selber liegt. Obwohl die jetzige Rechtsprechung durchaus auch den Bund in seiner Gestaltung einer aA trifft.
Jeder Monat oder JAhr bringt Zeit und spart HHM zunächst einmal. Man verschiebt das Problem einfach in die Zukunft, möge es ein anderer lösen.
Und was die Anzahl der Widersprüche angeht, so hat, wenn ich mich nicht irre (korrigiert mich wenn ich falsch liege ) BalBund schon mal ausgeführt, die Anzahl hält sich beim Bund in überschaubarem Rahmen bisher.
Jede Menge Gründe aus meiner Sicht, die Angelegenheit hübsch weiter in die Zukunft zu schieben. In der Zwischenzeit können die Kreativabteilungen nach Optionen suchen, wie man die AA möglichst billig abfrühstücken kann.

Wenn keiner klagt, dann hat das entweder einen Grund oder eben keinen, weil man seine Alimentation akzeptiert.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2689 am: 10.12.2025 17:20 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Ja, das ging mir angesichts der angelaufenen Forderungen TV/L auch schon durch den Kopf. Auch für die kommende Runde Bund/VKA. Wobei ich den Gewerkschaften auf der Ebene der Kommunen einen längeren Atem zutraue. Dort werden sie wohl wie in der Vergangenheit die Kohlen aus dem Feuer holen. Der Organisationsgrad in den Behörden und Betrieben ist nicht mehr so wie er einst war. Behördenweit lassen sich Streiks kaum noch durchsetzen. Höchstens als Warnstreik. Ver.di wird punktuell zum Arbeitskampf aufrufen, dort wo es weh tut. Das sind Kindergärten, Müllabfuhr, ÖPNV und den Bürgerbüros. Ob die TB's bei Bund streiken interessiert nicht wirklich die Bevölkerung. Beim TV/L müssten es die angestellten Lehrkräfte machen.

Gleichzeitig ist es für Ver.di auch eine Zwickmühle. es gibt innerhalb der Gewerkschaft Spannungen zwischen den Angestellten und den Beamten. Insebsondere seit die Ortszuschläge des BAT weggefallen sind kann man es den TB auch nicht verübeln. Umgekehrt jammern die Beamten über ihre Wochenstunden.

Wenn jetzt auch noch die Haushalte vorgeschoben werden mit der Begründung es ist alle für die Beamten drauf gegangen wird das nicht für Solidarität sorgen. Ich bin mal gespannt wie sie taktieren werden.

Das kann den Beamten vollkommen egal sein, es wurde nur geltendes Recht wiederhergestellt. Es ist nicht Aufgabe der Beamten, für ausgeglichene Haushalte zu sorgen, damit Tarifbeschäftigte beszahlt werden können. Dafür sind die Mittel der Haushaltsführung, der Schuldenaufnahme und auf Seiten der Beschäftigten die Arbeitskampfmaßnahmen da.

Stimmt! Den Beamten kann das egal sein. Aber die Ausgangsfrage bezog sich auf die Gewerkschaften. Denen ist das nicht so egal.

AltStrG

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« Antwort #2690 am: 10.12.2025 17:22 »
Bundi und PolareuD haben es ja ganz passend ausgeführt.
Solange es kein Urteil für den Bund gibt, wird er nichts tun. Und selbst wenn er dann was tut, wird es im Zweifel wieder Trickserei sein.

Bis dahin verlieren die Ansprüche an Wert, da nicht verzinst.
Mit seinem Rundschreiben hat sich das BMI erstmal ein Eigentor geschossen... solange wie sie sich dran halten.
Auch unabhängig von dem Rundschreiben wäre die Anzahl der Widersprüche viel zu gering, also auch hier ein Win für den Dienstherren.

Und wenn sich der DH dann halt nicht an das Rundschreiben hält...

Den Beschluss des BVerfG kann auch und gerade der Bund nicht ignorieren. Ich muss es deutlich sagen: der Bund braucht jetzt mehr als 10 Tage Zeit, dass Urteil zu adaptieren und entsprechende Gesetze zu erlassen. Es wird euch noch ein paar Monate Geduld kosten.

Julianx1

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« Antwort #2691 am: 10.12.2025 17:22 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Die Wahlen sind sogar ein Pluspunkt, kein Negativpunkt. Wer will es sich schon mit Millionen von Wählern verscherzen?

Pluspunkt? Das Groh der Wähler und Bevölkerung wünscht den Beamten die Pest an den Hals, wenns ums Geld geht.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2692 am: 10.12.2025 17:24 »
Können wir jetzt bitte zum Thema zurück kehren. Gegenseitiges Ankeifen hilft niemandem und seitenlanges Zitieren macht den ohnehin nicht gerade übersichtlichen Chat nicht besser.

@AltStr: Da mein Zugriff auf das Forum regelmäßig aktuell durch Abstürze geprägt ist, (vermutlich aufgrund der horrenden Zugriffe) und ich mich somit außerstande sehe, innerhalb einer angemessenen Zeit zurück zu blättern und zu forschen, wäre es doch einfach nett, wenn Du sagen könntest, ob es dazu bereits ein Ergebnis gibt und wenn ja, welches.

Hallo!

Die letzten fünf bis sechs Seiten ab 169 reichen, also rund 15 Minuten. Das ist einfacher, als wenn ich alles ständig wiederhole; das macht die Sache nicht besser oder übersichtlicher :)

Julianx1

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« Antwort #2693 am: 10.12.2025 17:29 »
Bundi und PolareuD haben es ja ganz passend ausgeführt.
Solange es kein Urteil für den Bund gibt, wird er nichts tun. Und selbst wenn er dann was tut, wird es im Zweifel wieder Trickserei sein.

Bis dahin verlieren die Ansprüche an Wert, da nicht verzinst.
Mit seinem Rundschreiben hat sich das BMI erstmal ein Eigentor geschossen... solange wie sie sich dran halten.
Auch unabhängig von dem Rundschreiben wäre die Anzahl der Widersprüche viel zu gering, also auch hier ein Win für den Dienstherren.

Und wenn sich der DH dann halt nicht an das Rundschreiben hält...

Den Beschluss des BVerfG kann auch und gerade der Bund nicht ignorieren. Ich muss es deutlich sagen: der Bund braucht jetzt mehr als 10 Tage Zeit, dass Urteil zu adaptieren und entsprechende Gesetze zu erlassen. Es wird euch noch ein paar Monate Geduld kosten.

Die Ausführungen von Finanzer sind richtig. Und deine Ausführungen sind Teilrichtig. Du sagst, der Bund kann das Urteil nicht ignorieren. Stimmt! Aber der Bund hat sich ein Eigentor geschossen. Er kriegt die finanziellen Mittel aktuell politisch und haushalterisch nicht gestemmt. Die Häuser müssten Ziele opfern, und somit die Parteien. Werden sie nicht machen. Er wird es also zeitlich rauszögern. Mindest bis 2027. Ich persönlich vermute bis in die kommende Wahlperiode. Ob das geht? Klar geht das. Es geht so lang bis das BverfG dem Bund konkret eine Frist setzt. Und ein solches Urteil sehe ich nicht kommen.

Wenn irgend jemand vorhätte seit dem 19.11.25 ein neues Besoldungsgesetz zu erarbeiten würde er das auch sagen, oder andeuten.

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2694 am: 10.12.2025 17:29 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Die Wahlen sind sogar ein Pluspunkt, kein Negativpunkt. Wer will es sich schon mit Millionen von Wählern verscherzen?

Pluspunkt? Das Groh der Wähler und Bevölkerung wünscht den Beamten die Pest an den Hals, wenns ums Geld geht.

Quatsch. Du vergisst, dass Beamte und Tarifbeschäftigte auch Wähler sind, ihr habt es also in der Hand. Es bedarf nunmal Arbeit, seinen Wahlkreisabgeordneten in Bund und Land aufzusuchen und ihn davon zu überzeugen, wie wichtig einem selbst die Besoldung ist. Das wirkt. Politiker (ich habe selbst welche in der Familie) wollen alle das gleiche: wiedergewählt werden. Und das tun Wähler nur, wenn ihre Politik gemacht wird. Die Wahlkreisbüros sind nicht umsonst da, sondern um mit seinem Abgeordneten vernünftig zu reden und von Sachargumenten zu überzeugen.

Ich muss meinen Chef auch davon überzeugen, mir mehr Gehalt zu zahlen, wenn ich es haben will. Auch da brauche ich gute Sachargumente; wir unterliegen allen den gleichen Zwängen.

Finanzer

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« Antwort #2695 am: 10.12.2025 17:52 »
In Sachen Wahlen:
Ich sehe das Thema auch eher negativ. Wie gesagt, die Restbevölkerung ist gegen uns und wird von den entsprechenden Medien und Lobbytruppen (z.B. Bund der Steuerzahler) weiter aufgehetzt.

Selbst unter uns Beamte gibt es genügend, die von der Problematik nie gehört haben, oder sich einen schlanken Fuß machen von wegen "mir geht es ja gut genug", "wir Beamten sind ja eigentlich überbezahlt" oder "der arme Staat hat kein Geld".

Ansonsten: Welche Partei soll man denn wählen? In der Opposition werden große Reden geschwungen (wenn überhaupt), aber kommen sie an die Macht sieht es sehr schnell anders aus.

bebolus

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« Antwort #2696 am: 10.12.2025 17:57 »
Herr Saathoff hat sich doch in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen.. (SPD)

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« Antwort #2697 am: 10.12.2025 18:10 »
Herr Saathoff hat sich doch in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen.. (SPD)

Die ganze SPD ist fortwährend hilfreich und strahlt maximale Kompetenz aus.

Unknown

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« Antwort #2698 am: 10.12.2025 19:08 »
Wer ist denn der zuständige parlamentarische Staatssekretär für Besoldung in dieser Legislaturperiode?

AltStrG

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« Antwort #2699 am: 10.12.2025 19:22 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.

Ich bin juristischer Laie, soviel vorweg.. Ich bin bis gerade eben davon ausgegangen, dass das letzte Urteil vom BVerfG dem Grunde nach füre alle Rechtskreise gilt und somit ein VG dieses im Falle einer Klage für den Landes- und Bundesbeamten anwenden würde.. Oder muss ein Bundesbeamter sich jetzt durchklagen und das BVerfG macht dann andere, spezielle Vorgaben, für den Bund?

Der Beschluss hat für alle Besoldungsgesetzgeber Bindungswirkung, da liegst du richtig. Für die Zukunft. Für die Vergangenheit in dieser Bestimmtheit und Allgemeinheit nicht, da der Beschluss und die Berechnungen anhand der Besoldung des Landes Berlin berechnet wurden. Die nunmehr im Beschluss dargelegten Prüfparameter gelten bundesweit, die Arithmetik auch, die Rechtsauffassung hat, wie bereits eingangs erwähnt, Bindungswirkung, sie stellt also geltendes Recht dar ; die Prüfung der anderen Rechtskreise steht (teilweise) noch aus. Er gibt aber ERSTE Anhaltspunkte für den Bund, die valide und eindeutig sind. Das BVerfG wird in anderen Rechtskreisen nicht von diesem Beschluss abweichen, im Gegenteil. Eher noch weiter verschärfen.

Dann gilt für die Vergangenheit das bisherige Urteil (115% über Bürgergeld)…?

Nein, so kann man es auch nicht sagen. Die Rechtsprechung (aka "die derzeitig gültige Rechtslage") entwickelt sich fort und alle (Besoldungsgesetzgeber) müssen ihr (nun) folgen. Das Bundesgesetz kann nicht einzeln stehen, es muss sich die Rechtsprechung einordnen.