Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319771 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2700 am: 10.12.2025 19:33 »
So würde ich das auch verstehen.
Deswegen denke ich sogar, dass der Bund eher schneller als langsamer reagiert.
Der letzte „Heilungsversuch“ scheiterte ja nur am Regierungswechsel. Der Wille ist prinzipiell also da.

Ich sage nur 2 Regierungen mit insgesamt 3 Referenten-/Gesetzesentwürfen. Keiner wurde in den letzten 5 Jahren verabschiedet.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2701 am: 10.12.2025 19:37 »
So würde ich das auch verstehen.
Deswegen denke ich sogar, dass der Bund eher schneller als langsamer reagiert.
Der letzte „Heilungsversuch“ scheiterte ja nur am Regierungswechsel. Der Wille ist prinzipiell also da.

Ich sage nur 2 Regierungen mit insgesamt 3 Referenten-/Gesetzesentwürfen. Keiner wurde in den letzten 5 Jahren verabschiedet.

Ich bin ja gewiss kein Freund unserer aktuellen Gerontokratiepolitik. Aber eins muss man denen ja lassen. Da wurden über die letzten Jahre auch vom BVerfG Beschlüsse verkündet, die dann nicht stattgefunden haben. Ich kann mir schon vorstellen, dass man die letzten Jahre einfach nur darauf gewartet hat, dass Karlsruhe endlich mal entscheidet. War ja schließlich angekündigt. Das war möglicherweise auch eine Effizienzentscheidung, dass man als Politik nicht wie ein Volldepp da steht, Gesetze erlässt, die ein paar Tage später wieder einkassiert werden.

Aber das ist jetzt nur meine naivste Überlegung.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2702 am: 10.12.2025 19:42 »
Pluspunkt? Das Groh der Wähler und Bevölkerung wünscht den Beamten die Pest an den Hals, wenns ums Geld geht.

Quatsch. Du vergisst, dass Beamte und Tarifbeschäftigte auch Wähler sind, ihr habt es also in der Hand. ...

Als mitlesender TB aus dem TV-L ein kleiner Kommentar zu dieser These: Im öD befindet sich nur eine einstellige Prozentzahl der Wahlberechtigten. Ferner werden die hier entstehenden Nachzahlungen und Aufwertungen in der Beamtenbesoldung keinesfalls direkte Auswirkungen auf die TB haben, eher im Gegenteil. AG/Dienstherren haben hier ein System erschaffen, in dem es ggf. zu extremen Ungleichbehandlungen bei gleicher Tätigkeit führen kann. Es ist dabei völlig unerheblich, ob der TB oder der Beamte hier besser steht: Geht die Wertschätzung über das Gehalt/den Sold zu weit auseinander, spaltet das mehr, als das es zum gemeinsamen Kampf einlädt.

Die Politik hätte ein enormes Problem, im Wahlkampf einerseits für eine bessere, amtsangemessene Alimentation zu werben, während sie gegenüber der 95% sozialversicherungspflichtig Beschäftigten völlige Hilflosigkeit ob der steigenden Beitragslast an den Tag legt. "Gürtel enger" haben während der Ampel sowohl Lindner als auch Habeck postuliert, die Sachlage hat sich seitdem wenig verändert.

Der Dienstherr ist genausowenig Freund des Beamten, wie der öffentliche AG der Freund des TB ist. Die Politik wird im Rahmen von Wahlen und Wahlkämpfen den Schwerpunkt jedoch immer auch die Welt "da draußen" legen.

Ist off-topic, musste ich aber loswerden ;)

HumanMechanic

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2703 am: 10.12.2025 19:46 »
@unkown:
Christoph de Vries und Daniela Ludwig. Beide CDU/CSU

AltStrG

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2704 am: 10.12.2025 19:59 »
Pluspunkt? Das Groh der Wähler und Bevölkerung wünscht den Beamten die Pest an den Hals, wenns ums Geld geht.

Quatsch. Du vergisst, dass Beamte und Tarifbeschäftigte auch Wähler sind, ihr habt es also in der Hand. ...

Als mitlesender TB aus dem TV-L ein kleiner Kommentar zu dieser These: Im öD befindet sich nur eine einstellige Prozentzahl der Wahlberechtigten. Ferner werden die hier entstehenden Nachzahlungen und Aufwertungen in der Beamtenbesoldung keinesfalls direkte Auswirkungen auf die TB haben, eher im Gegenteil. AG/Dienstherren haben hier ein System erschaffen, in dem es ggf. zu extremen Ungleichbehandlungen bei gleicher Tätigkeit führen kann. Es ist dabei völlig unerheblich, ob der TB oder der Beamte hier besser steht: Geht die Wertschätzung über das Gehalt/den Sold zu weit auseinander, spaltet das mehr, als das es zum gemeinsamen Kampf einlädt.

Die Politik hätte ein enormes Problem, im Wahlkampf einerseits für eine bessere, amtsangemessene Alimentation zu werben, während sie gegenüber der 95% sozialversicherungspflichtig Beschäftigten völlige Hilflosigkeit ob der steigenden Beitragslast an den Tag legt. "Gürtel enger" haben während der Ampel sowohl Lindner als auch Habeck postuliert, die Sachlage hat sich seitdem wenig verändert.

Der Dienstherr ist genausowenig Freund des Beamten, wie der öffentliche AG der Freund des TB ist. Die Politik wird im Rahmen von Wahlen und Wahlkämpfen den Schwerpunkt jedoch immer auch die Welt "da draußen" legen.

Ist off-topic, musste ich aber loswerden ;)

Eine einstellige Prozentzahl an der Gesamtwählerschaft kann trotzdem ENORME Auswirkungen auf das amtliche Wahlergebnis haben, aber ich glaube, ich muss niemanden das gültige Parteien- und Wahlsystem in Deutschland erläutern.

Wenn ich etwas Politisches auf dem Herzen habe, dann wende ich mich an meine Familienpolitiker :) oder meinen Wahlkreisabgeordneten. Was immer übersehen wird, die Mehrheit im Bundestag sind Juristen und Angehörige des ö.D., ihr habt also sehr gute Karten. Den Pessimismus hier im Forum kann ich überhaupt nicht teilen; alles läuft für die Beamten direkt spitz zu. Entspannt sitzen bleiben und abwarten. So eine einfache Gehaltsverhandlung hätte ich auch gerne :)

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2705 am: 10.12.2025 20:05 »
Pluspunkt? Das Groh der Wähler und Bevölkerung wünscht den Beamten die Pest an den Hals, wenns ums Geld geht.

Quatsch. Du vergisst, dass Beamte und Tarifbeschäftigte auch Wähler sind, ihr habt es also in der Hand. ...

Als mitlesender TB aus dem TV-L ein kleiner Kommentar zu dieser These: Im öD befindet sich nur eine einstellige Prozentzahl der Wahlberechtigten. Ferner werden die hier entstehenden Nachzahlungen und Aufwertungen in der Beamtenbesoldung keinesfalls direkte Auswirkungen auf die TB haben, eher im Gegenteil. AG/Dienstherren haben hier ein System erschaffen, in dem es ggf. zu extremen Ungleichbehandlungen bei gleicher Tätigkeit führen kann. Es ist dabei völlig unerheblich, ob der TB oder der Beamte hier besser steht: Geht die Wertschätzung über das Gehalt/den Sold zu weit auseinander, spaltet das mehr, als das es zum gemeinsamen Kampf einlädt.

Die Politik hätte ein enormes Problem, im Wahlkampf einerseits für eine bessere, amtsangemessene Alimentation zu werben, während sie gegenüber der 95% sozialversicherungspflichtig Beschäftigten völlige Hilflosigkeit ob der steigenden Beitragslast an den Tag legt. "Gürtel enger" haben während der Ampel sowohl Lindner als auch Habeck postuliert, die Sachlage hat sich seitdem wenig verändert.

Der Dienstherr ist genausowenig Freund des Beamten, wie der öffentliche AG der Freund des TB ist. Die Politik wird im Rahmen von Wahlen und Wahlkämpfen den Schwerpunkt jedoch immer auch die Welt "da draußen" legen.

Ist off-topic, musste ich aber loswerden ;)

So offtopic ist das garnicht. Es spielt alles in die Frage rein wann und wie die Politik mit der aA umgeht. Deine angeführten Ungleichheiten sorgen zudem dazu das der ÖD auch innerhalb gespalten ist in der Frage von Alimentation und Tarifabschlüssen.

Unterm Strich kann man mit Besoldungserhöhungen und Tarifabschlüssen im ÖD keinen einzigen Wähler gewinnen. Die Betrofffen glauben schon lange nicht mehr an das was zu Wahlkampfzeiten prognostiziert wird.

Wir haben sie jetzt innerhalb der letzten 5 Jahre fast alle in Verantwortung gesehen. Sei es die Linke in Berlin oder CDU, SPD, Grüne, FDP im Bund oder in anderen Ländern. Hat irgendjemand eine verfassungsgemäße aA umgesetzt? Und die Chancen für eine Rechtfertigung waren da. Das schließt übrigens die AfD nicht aus. Zwar keine Regierungsverantwortung, jedoch auch doh bereits die programmatische Aussage den Beamtenwust einzuschränken und zu reduzieren.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2706 am: 10.12.2025 20:17 »
Aber der Bund hat sich ein Eigentor geschossen. Er kriegt die finanziellen Mittel aktuell politisch und haushalterisch nicht gestemmt. Die Häuser müssten Ziele opfern, und somit die Parteien. Werden sie nicht machen. Er wird es also zeitlich rauszögern.
Zu diesen Argumenten hätte ich gern noch einen Punkt hinzugefügt. Es stimmt, dass das haushalterisch nicht zu stemmen ist, aber das entscheidende Wort steht schon bei dir: "politisch". Haushalterisch geht es deshalb nicht, weil diejenigen, die regieren, bestimmte Entscheidungen getroffen haben und sich festlegen, dass sie darüber nicht nachdenken. Da wurden klare politische Prioritäten gesetzt. Ich will die nicht werten, ich will sie nur aufzählen: Musste man das Hartz IV-System durch das Bürgergeld ersetzen? En BVerfG-Urteil gab es dazu nicht. Musste man Außenpolitik feministisch machen? War kein Beschluss eines Senats. Migration?

Das sind alles politische Entscheidungen und wenn man die trifft, kann man eben andere Dinge nicht bezahlen. Das ist aber keine Neuigkeit und das Gericht verschiebt jetzt die Prioritäten, da kann man dann (wie der Berliner Finanzsenator) "überrascht" sein, aber stemmen muss man das jetzt.

Die einzige Sorge, die wir haben müssten, wäre es, dass die Exekutive das Gericht ignoriert. Hier kann ich nur sagen (und da empfehle ich die Lektüre von Torsten Schwans Aufsatz, oben verlinkt): Auch das ist eigentlich keine neue Situation, denn wir haben diese Ignoranz doch schon seit Jahren. Sie hat jetzt bestenfalls eine neue Dimension erreicht. Ich bin mal gespannt, wie die neuen Parlamente und Haushalte aussehen.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2707 am: 10.12.2025 20:22 »
diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.
Du hast vergessen, dass (deshalb?) die Gewerkschaftsbeiträge ab nächstem Jahr von der Steuer abgesetzt werden können, zuzüglich zum Arbeitnehmerpauschbetrag  ;D

Kann man sich nicht ausdenken, oder? Allein was das an Verwaltung erzeugt...

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2708 am: 10.12.2025 20:45 »
... Entspannt sitzen bleiben und abwarten. So eine einfache Gehaltsverhandlung hätte ich auch gerne :)

Ja, das kann ich ein Stück weit nachvollziehen - aber ohne Dich zu kennen: Ich denke, Du siedelst mit Deinem aktuellen Gehalt auf keinem schlechtem Niveau. ;) Sei Dir auch gegönnt.

Schwierig wird das aber in der Masse der TB in den mittleren oder gehobenen Ebenen, die eben nur bedingt verhandeln können. Da werden die jetzigen Entscheidungen keine direkte Strahlkraft auf die Tarife haben und man kann ja bereits heute vielfach (oftmals überflüssige) Neiddiskussionen wahrnehmen. Ich sehe gerade auch mit der aktuellen Entscheidung die Gemeinsamkeiten leider(!) eher schwinden.

Und auf der politischen Ebene habe ich noch keinen relevanten Protagonisten Fürsprache für die Beamten formulieren hören (die BW ist hier ein expliziter Sonderfall), viel lauter ist jedoch das "Gebrüll", die Beamten in die GRV zu überführen (was, wie wir alle wissen, völliger Quatsch ist).

Sehr treffend daher auch diese Einschätzung, die ich an dieser Stelle absolut teile:

Unterm Strich kann man mit Besoldungserhöhungen und Tarifabschlüssen im ÖD keinen einzigen Wähler gewinnen. 

Deshalb: Die Politik wird auch im Wahlkampf nicht unser Freund - nicht bei den Beamten, nicht bei den TB.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2709 am: 10.12.2025 20:58 »
@unkown:
Christoph de Vries und Daniela Ludwig. Beide CDU/CSU

Danke für die Info. Sind beide für das Thema Besoldung zuständig?

Mir wurde heute folgende Information aus dem BMI zugetragen. Vielleicht kann es jemand bestätigen oder dementieren. Der derzeitige vierte Entwurf wird eingestampft und es wird wieder von vorne mit dem fünften angefangen, aufgrund des veröffentlichen Beschlusses des BVerfG vom 19. November. Es wird wohl Ende nächsten Jahres angenommen werden, bis ein neuer Entwurf veröffentlicht werden soll, wenn alles nach Plan läuft.

clarion

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« Antwort #2710 am: 10.12.2025 21:06 »
In Deutschland gibt es 1,85 Mio Beamte, Richter und Soldaten (m/w/d). Wenn jeder im Monat 1.000 Euro mehr bekäme, wären es im Jahr 22 Milliarden. Die Haushalte von Bund, Länder und Kommunen umfassen 2 Billionen = 2.000 Milliarden. Also würde die Mehrkosten der Beamtenbesoldung etwa 1% ausmachen. Das ist einerseits sehr viel Geld, andererseits nichts, was den Staat iin den Ruin treibt. Andererseits kann man aus der Hochrechnungen erkennen wie viel Sonderopfer wir schon gebracht haben.

Nicht zu vergessen: Wenn jeder Beamter 1.000 Euro mehr bekäme, würden wir in der Progression hochrutschen und mehr Steuern zahlen. Unfinanzierbar ist die aA nicht!

BalBund

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« Antwort #2711 am: 10.12.2025 21:07 »
@unkown:
Christoph de Vries und Daniela Ludwig. Beide CDU/CSU

Danke für die Info. Sind beide für das Thema Besoldung zuständig?

Mir wurde heute folgende Information aus dem BMI zugetragen. Vielleicht kann es jemand bestätigen oder dementieren. Der derzeitige vierte Entwurf wird eingestampft und es wird wieder von vorne mit dem fünften angefangen, aufgrund des veröffentlichen Beschlusses des BVerfG vom 19. November. Es wird wohl Ende nächsten Jahres angenommen werden, bis ein neuer Entwurf veröffentlicht werden soll, wenn alles nach Plan läuft.

Das Aussage von HumanMechanic ist falsch. Gegenwärtig ist noch StS K(rösser) zuständig, man hat für ihn noch keine neue, sinnvolle Wirkungsstätte gefunden. StS W wird der neue Amtschef, die beiden PStS haben einen vorläufigen, aber noch keinen definitiven Aufgabenzuschnitt.

Grundsätzlich gibt es aktuell kein nach außen wirksames Organigramm des Hauses mehr, das kann dem geneigten Beamten sagen, was es möchte.

NelsonMuntz

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« Antwort #2712 am: 10.12.2025 21:27 »
In Deutschland gibt es 1,85 Mio Beamte, Richter und Soldaten (m/w/d). Wenn jeder im Monat 1.000 Euro mehr bekäme, wären es im Jahr 22 Milliarden. Die Haushalte von Bund, Länder und Kommunen umfassen 2 Billionen = 2.000 Milliarden. Also würde die Mehrkosten der Beamtenbesoldung etwa 1% ausmachen. Das ist einerseits sehr viel Geld, andererseits nichts, was den Staat iin den Ruin treibt. Andererseits kann man aus der Hochrechnungen erkennen wie viel Sonderopfer wir schon gebracht haben.

Nicht zu vergessen: Wenn jeder Beamter 1.000 Euro mehr bekäme, würden wir in der Progression hochrutschen und mehr Steuern zahlen. Unfinanzierbar ist die aA nicht!

Naja, da sind jetzt 2 Aussagen drin enthalten, die man im Rahmen der politischen Diskussion gerne in den "Ring der Argumente" werfen kann.

a) 22 Milliarden sind grob 265€ pro Kopf. Zum Glück hat die aktuelle Koalition die geplante steuerliche Entlastung der Arbeitnehmerschaft zur Mitte der Legislatur unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Ich denke, die Bürger werden hier volles Verständnis zeigen ;)

b) Die öffentlichen Haushalte umfassen 2 Billionen Euro bei einem BIP von deutlich unter 5 Billionen Euro. Ich lass das mal so stehen, die politischen Diskussionen zur Dimension der Staatsquote sind sicher bekannt.

... so sehr ich die Freude über das Urteil nachvollziehen (und auch in gewissem Maße teilen) kann, wird der politische "Verkaufsprozess" bei der Umsetzung kein leichter sein.

GoodBye

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« Antwort #2713 am: 10.12.2025 21:30 »
Kann mich mal jemand aufklären, woher immer das Argument der Ungleichbehandlung Tb/Beamte kommt und angeblich gleiche Tätigkeiten ausgeübt werden?!

Wenn ich mir große Verwaltungszweige anschaue wie z.B. FinVerw, Zoll etc., da gibt es doch kaum Tb, die gleichartige Tätigkeiten ausüben, vor allem im gehobenen Segment ab E13.

In der Justiz fahren die Tb sogar besser als der mD. Irgendwo habe ich mal von dem Skandal gelesen, dass diese bitte einen Entlassungsantrag stellen sollen, war glaube ich Nds.. Und dann Wiedereinstellung mit E9.

GoodBye

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« Antwort #2714 am: 10.12.2025 21:34 »
In Deutschland gibt es 1,85 Mio Beamte, Richter und Soldaten (m/w/d). Wenn jeder im Monat 1.000 Euro mehr bekäme, wären es im Jahr 22 Milliarden. Die Haushalte von Bund, Länder und Kommunen umfassen 2 Billionen = 2.000 Milliarden. Also würde die Mehrkosten der Beamtenbesoldung etwa 1% ausmachen. Das ist einerseits sehr viel Geld, andererseits nichts, was den Staat iin den Ruin treibt. Andererseits kann man aus der Hochrechnungen erkennen wie viel Sonderopfer wir schon gebracht haben.

Nicht zu vergessen: Wenn jeder Beamter 1.000 Euro mehr bekäme, würden wir in der Progression hochrutschen und mehr Steuern zahlen. Unfinanzierbar ist die aA nicht!

Naja, da sind jetzt 2 Aussagen drin enthalten, die man im Rahmen der politischen Diskussion gerne in den "Ring der Argumente" werfen kann.

a) 22 Milliarden sind grob 265€ pro Kopf. Zum Glück hat die aktuelle Koalition die geplante steuerliche Entlastung der Arbeitnehmerschaft zur Mitte der Legislatur unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Ich denke, die Bürger werden hier volles Verständnis zeigen ;)

b) Die öffentlichen Haushalte umfassen 2 Billionen Euro bei einem BIP von deutlich unter 5 Billionen Euro. Ich lass das mal so stehen, die politischen Diskussionen zur Dimension der Staatsquote sind sicher bekannt.

... so sehr ich die Freude über das Urteil nachvollziehen (und auch in gewissem Maße teilen) kann, wird der politische "Verkaufsprozess" bei der Umsetzung kein leichter sein.

Was ist denn für dich die Staatsquote Nelson? Kosten für Personal? Einschließlich Zuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen?

Ich meine, dass die reinen Verwaltungskosten in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern garnicht so hoch sind.