Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 319776 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2655 am: 10.12.2025 12:10 »
Normalerweise müsste jede Gewerkschaft jährlich ein Musterverfahren führen.

Rd.Nr. 43
Insbesondere zum Individualrecht des einzelnen Beamten auf „angemessenen Lebensunterhalt“ führte der Gerichtshof – nach einer Zusammenfassung der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip (vgl. EGMR <GK>, a.a.O., § 133) – aus, dass Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit ihrer Besoldung zwar von den Beamten selbst angestrengt werden müssten, jedoch stehe es ihren Gewerkschaften frei, solche Verfahren zu unterstützen, und diesen sei vom Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Fällen bereits Gelegenheit zur Stellungnahme als sachkundige Dritte gegeben worden. In Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen festgestellt habe, dass die Besoldung der Beamten gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoße, und dem Gesetzgeber aufgegeben habe, Regelungen zu schaffen, die dem Alimentationsprinzip gerecht werden, sei der Gerichtshof der Auffassung, dass den Beamten ein wirksames Mittel zur Verfügung stehe, um ihr individuelles verfassungsmäßiges Recht auf einen „angemessenen Lebensunterhalt“ gerichtlich durchzusetzen. Sie verfügten mit anderen Worten über ein wirksames alternatives Mittel zur Verteidigung ihrer Interessen in Bezug auf eine wesentliche Arbeitsbedingung und könnten diesbezüglich die Unterstützung ihrer Gewerkschaften in Anspruch nehmen (vgl. EGMR <GK>, a.a.O., §§ 133 f., unter Verweis auf §§ 44, 46, 90).

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2656 am: 10.12.2025 12:16 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2657 am: 10.12.2025 13:41 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Ja, das ging mir angesichts der angelaufenen Forderungen TV/L auch schon durch den Kopf. Auch für die kommende Runde Bund/VKA. Wobei ich den Gewerkschaften auf der Ebene der Kommunen einen längeren Atem zutraue. Dort werden sie wohl wie in der Vergangenheit die Kohlen aus dem Feuer holen. Der Organisationsgrad in den Behörden und Betrieben ist nicht mehr so wie er einst war. Behördenweit lassen sich Streiks kaum noch durchsetzen. Höchstens als Warnstreik. Ver.di wird punktuell zum Arbeitskampf aufrufen, dort wo es weh tut. Das sind Kindergärten, Müllabfuhr, ÖPNV und den Bürgerbüros. Ob die TB's bei Bund streiken interessiert nicht wirklich die Bevölkerung. Beim TV/L müssten es die angestellten Lehrkräfte machen.

Gleichzeitig ist es für Ver.di auch eine Zwickmühle. es gibt innerhalb der Gewerkschaft Spannungen zwischen den Angestellten und den Beamten. Insebsondere seit die Ortszuschläge des BAT weggefallen sind kann man es den TB auch nicht verübeln. Umgekehrt jammern die Beamten über ihre Wochenstunden.

Wenn jetzt auch noch die Haushalte vorgeschoben werden mit der Begründung es ist alle für die Beamten drauf gegangen wird das nicht für Solidarität sorgen. Ich bin mal gespannt wie sie taktieren werden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2658 am: 10.12.2025 13:42 »
Gibt es eigentlich schon Stimmen aus den Gewerkschaften wie dort der Beschluss aufgefasst wird? Und hier meine ich nicht den Punkt, dass für die Mitglieder Geld in die Hand genommen werden muss, sondern welche Stellung die Gewerkschaften denn in künftigen Verhandlungen für den Beamtenbereich haben werden?

geh davon aus, dass ver.di extrem unglücklich mit diesem Beschluss ist. Das kam - für die Tarifbeschäftigten - zur absoluten Unzeit. Alle Bundesländer sehen, dass Berlin bis 2029 vermutlich an die Milliardengrenze heran muss um alle Ansprüche zu befriedigen und dieses Bundesland ist überschaubar klein im Vergleich zu den Flächenländern und hat vergleichsweise wenig Beamte (auch durch die Jahrzehnte der TB-Lehrer).

Die Haushaltslage war und ist immer das Hauptargument des VKA und die Länder werden sich nahtlos daran anschließen, so dass ich davon ausgehe, dass die Forderungen der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde auf nochmals taubere Ohren stoßen wird. Das Frühjahr wird von Nadelstichen in allen Bereichen geprägt sein, aber diesmal werden die Arbeitgeber länger durchhalten was für die Kassenlage der Gewerkschaften fatal werden könnte.

Danke, man hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können.
Das Fatale daran ist nur, was die Tarifverhandlungen ist das Urteil zum jetzigen Zeitpunkt katastrophal, was die aA angeht, sind es die in 2026 und 2027 anstehenden Wahlen. 
Und über allem schwebt in jedem Jahr, egal ob Wahlen oder Tarifverhandlungen anstehen, die Haushaltslage und man ist politisch nicht bereit, eine AA mit allen daraus erwachsenden Kosten und Konsequenzen umzusetzen.
Zusammengefasst, es wird immer wieder einen Grund geben, eben keine aA umzusetzen.
Betrachtet man nur einmal all die Jahre, in denen die Kassenlage sehr gut war, wurde da die aA umgesetzt ? Nein.
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2659 am: 10.12.2025 13:45 »
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Ohne Zwang wird es nichts.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2660 am: 10.12.2025 14:52 »
Von daher wird es dann in der jetzigen Situation schon gar nichts.

Ohne Zwang wird es nichts.

D Accord.

Bloss Zwang/Druck ist ja dem Grunde nach schon da.
Wir haben ein GG, wir haben eine klare Rechtsprechung seitens des BVerfG.
Aber all das interessiert unsere Verantwortlichen bis dato nicht die Bohne.
Muss es erst zu einer VA kommen ?
Und wenn ja, wird das BVerfG diese Option wirklich ziehen ?
ICh habe da leider meine Zweifel.
Das Ganze funktioniert doch nur, weil wir, ich schließe mich da bewusst ein, alle so treu sind und auf der FDGO stehen wie dumme Schafe, während unsere DH das Dienst- und Treueverhältnis dem Grunde nach aufgelöst haben und sich einen feuchten Kehricht um die FDGO kümmern.

Offtopic aus.
« Last Edit: 10.12.2025 15:09 von Bundi »

HumanMechanic

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2661 am: 10.12.2025 14:56 »
Wie begründet sich denn „das kommt ohne Zwang nicht…“?
Also ernsthaft, ohne „stänkern“.
Ich verstehe, dass dem DH durch das Urteil zu Berlin relativ genau die untere Grenze der Besoldung gegeben wurde. Und noch ein paar Hinweise zur Ausgestaltung on top.
Und im Falle Berlin mit Fristsetzung.
Dann gibt es jetzt ein mehrstufiges Prüfverfahren. Auch klar.
Dass damit zukünftige Klagen schneller und einfacher werden -> Auch klar.
So ein Urteil des BVerfG ist doch ein Urteil höchster Normqualität?

Wieso sollte der Bund jetzt durch warten ein eigenes Urteil mit Frist riskieren?
Das würde ja wohl keine 5 Jahre mehr dauern und die Zahl der Widersprüche würde explodieren.
Das macht doch, aus egal welchem Blickwinkel, keinen Sinn?!


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2662 am: 10.12.2025 15:20 »
Wie begründet sich denn „das kommt ohne Zwang nicht…“?
Also ernsthaft, ohne „stänkern“.
Ich verstehe, dass dem DH durch das Urteil zu Berlin relativ genau die untere Grenze der Besoldung gegeben wurde. Und noch ein paar Hinweise zur Ausgestaltung on top.
Und im Falle Berlin mit Fristsetzung.
Dann gibt es jetzt ein mehrstufiges Prüfverfahren. Auch klar.
Dass damit zukünftige Klagen schneller und einfacher werden -> Auch klar.
So ein Urteil des BVerfG ist doch ein Urteil höchster Normqualität?

Wieso sollte der Bund jetzt durch warten ein eigenes Urteil mit Frist riskieren?
Das würde ja wohl keine 5 Jahre mehr dauern und die Zahl der Widersprüche würde explodieren.
Das macht doch, aus egal welchem Blickwinkel, keinen Sinn?!

Deine Punkte treffen alle zu.
Aber das war dem Grunde nach bereits 2020 der Fall, und soweit es den Bund betrifft, ist bis heute nichts geschehen.
Erstens kostet das jahrelange Dilemma einer AA in der Zwischenzeit eine Menge HHM, die ohne den nötigen politischen Willen an allen Ecken fehlt.
Zweitens ist der Bund zunächst einmal nicht unmittelbar betroffen, da bisher kein Verfahren gegen den Bund beim BVerfG selber liegt. Obwohl die jetzige Rechtsprechung durchaus auch den Bund in seiner Gestaltung einer aA trifft.
Jeder Monat oder JAhr bringt Zeit und spart HHM zunächst einmal. Man verschiebt das Problem einfach in die Zukunft, möge es ein anderer lösen.
Und was die Anzahl der Widersprüche angeht, so hat, wenn ich mich nicht irre (korrigiert mich wenn ich falsch liege ) BalBund schon mal ausgeführt, die Anzahl hält sich beim Bund in überschaubarem Rahmen bisher.
Jede Menge Gründe aus meiner Sicht, die Angelegenheit hübsch weiter in die Zukunft zu schieben. In der Zwischenzeit können die Kreativabteilungen nach Optionen suchen, wie man die AA möglichst billig abfrühstücken kann.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2663 am: 10.12.2025 15:22 »
Wie begründet sich denn „das kommt ohne Zwang nicht…“?
Also ernsthaft, ohne „stänkern“.
Ich verstehe, dass dem DH durch das Urteil zu Berlin relativ genau die untere Grenze der Besoldung gegeben wurde. Und noch ein paar Hinweise zur Ausgestaltung on top.
Und im Falle Berlin mit Fristsetzung.
Dann gibt es jetzt ein mehrstufiges Prüfverfahren. Auch klar.
Dass damit zukünftige Klagen schneller und einfacher werden -> Auch klar.
So ein Urteil des BVerfG ist doch ein Urteil höchster Normqualität?

Wieso sollte der Bund jetzt durch warten ein eigenes Urteil mit Frist riskieren?
Das würde ja wohl keine 5 Jahre mehr dauern und die Zahl der Widersprüche würde explodieren.
Das macht doch, aus egal welchem Blickwinkel, keinen Sinn?!



Doch, macht es. Da die politischen Akteure, egal welcher Couleur, nur genügend Hirnschmalz für eine Wahlperiode haben, ist ein hinauszögern der aA sehr lukrativ. Möge sich das nächste Parlament / Regierungskoalition drum kümmern.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2664 am: 10.12.2025 15:26 »
Bundi und PolareuD haben es ja ganz passend ausgeführt.
Solange es kein Urteil für den Bund gibt, wird er nichts tun. Und selbst wenn er dann was tut, wird es im Zweifel wieder Trickserei sein.

Bis dahin verlieren die Ansprüche an Wert, da nicht verzinst.
Mit seinem Rundschreiben hat sich das BMI erstmal ein Eigentor geschossen... solange wie sie sich dran halten.
Auch unabhängig von dem Rundschreiben wäre die Anzahl der Widersprüche viel zu gering, also auch hier ein Win für den Dienstherren.

Und wenn sich der DH dann halt nicht an das Rundschreiben hält...

netzguru

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« Antwort #2665 am: 10.12.2025 15:35 »

Wenn du 80% deiner Arbeitszeit im Forum hängst, kannst du auch nichts schaffen.

1. Arbeiten wir nicht, sondern Dienen.
2. Ich muß mich in meiner Dienstzeit über Gesetze und Urteile informieren.
3. Es gibt Urlaub, Ruhestand und uws.

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« Antwort #2666 am: 10.12.2025 15:52 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.


Bundi

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« Antwort #2667 am: 10.12.2025 15:58 »
Nein, der Eindruck ist falsch und sorry wenn ich dazu beigetragen habe.

 Hier tauschen wir uns aus und interpretieren das Urteil etc. Einige Kollegen haben dankenswerterweise das Urteil bei all seiner rechtlichen Theorie auch mal in Zahlen versucht zu fassen, weil das ja am Ende jeden interessiert.
Nur sollte sich jeder auch den nötigen Realismus bewahren, dass eine aA nicht um die nächste Ecke zu finden ist.
Und zu guter Letzt spielt bei vielen auch eine Menge Frust ob unserer DH mit, zumindest bei mir.

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« Antwort #2668 am: 10.12.2025 16:02 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

au contraire. Widerspruch einlegen, bei Bescheid klagen. Kollegen informieren.
Hier wird diskutiert, um den Novizen die ganze Bandbreite der Problematik darzulegen.
Weiterhin wird diskutiert um das letzte Urteil in seiner Sprengkraft zu verstehen. Für mich persönlich wird das von Tag zu Tag interessanter.

Weiterhin werden Methodiken entwickelt und Daten gesammelt (dank geht raus an die fleißigen Kollegen, die sich hier in den letzten Wochen hervorgetan haben) um ggf. die eigenen Klage zu stützen.
Oder um dann halt, wenn der DH mit einem halbgaren Reparaturgesetz oder lachhaften Angeboten kommt, diese in Ihrem Gehalt zu verstehen und dann entsprechend zu reagieren.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #2669 am: 10.12.2025 16:03 »
OK… Also können wir eigentlich hier an der Stelle das ganze abbrechen? Also alle Diskussionen etc? Kommt ja eh nix.

Wir können eigentlich nur hoffen, dass der Bund auf den neuen Beschluss endlich reagiert. Anders wird das erst, wenn ein Beschluss der BVerfG gegen die Bundesbesoldung vorliegt.

Deswegen müssen wir den Druck massiv erhöhen in dem min. 100.000 Widersprüche gegen die Bundesbesoldung vorliegen sowie tausende von Feststellungsklagen gegen den Bund erhoben wurden.