Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
Durgi:
--- Zitat von: Rentenonkel am 17.12.2025 09:32 ---Konntest Du beim zufälligen Vorbeigehen an einem Nachbarschreibtisch einen Blick darauf erhaschen, wie dieses xx künftig möglicherweise aussehen könnte?
--- End quote ---
Made my day :D Gut, dass ich gerade keinen Kaffee hatte. Ich glaube, du ueberschaetzt an dieser Stelle die ministerielle Geschwindigkeit und damit auch die reale Umsetzungskraft des Apparats deutlich.
Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.
Gerade bei Themen mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft wird eher Zeit als Ressource eingesetzt, um Risiken zu begrenzen, als Tempo, um Handlungsfaehigkeit zu demonstrieren. Erwartete Klarheit von aussen trifft dabei auf interne Vorsichtspflichten, die jeden Schritt mehrfach absichern muessen: fachlich, fiskalisch und politisch.
Was von aussen wie Zoegern wirkt, ist intern oft schlicht prozedurale Notwendigkeit. Wer hier schnelle, stringente Bewegung erwartet, misst den Apparat an Massstaeben, die er systembedingt nicht erfuellen kann und to be honest....auch nicht soll. Das mag unbefriedigend sein, erklaert aber, warum sich Prozesse weniger durch Tempo als durch Beharrung und schrittweise Justierung auszeichnen.
Wir erinnern uns doch gerne an die Grundsteuerreform :) Das war schnell. Ja. Aber nicht gut und jetzt beschaeftigen sich Gerichte und produzieren Folgekosten fuer den oeffentlichen Sektor in Millionenhoehe damit.
Das was manche nun als Traegheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis fuer Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
Ich merke, ich schweife ab :D
Die kurze Antwort also auf deine doch sehr konkrete Frage: Nein. :D
emdy:
--- Zitat von: Durgi am 17.12.2025 10:23 ---Nicht, weil es an Erkenntnis oder Problembewusstsein fehlt, sondern weil ministerielle Entscheidungsprozesse nun einmal nicht linear, sondern stark sequenziell, absicherungsgetrieben und rueckgekoppelt laufen. Zwischen „Problem erkannt“, „Modell skizziert“ und „entscheidungsreife Vorlage“ liegen regelmaessig mehrere Schleifen aus Mitzeichnung, Querpruefung, Neubewertung und... nicht selten... bewusster Entschleunigung. Das ist kein Defekt, sondern Teil der Steuerungslogik.
Das was manche nun als Trägheit im System bezeichnen ist im Grunde der Preis für Rechtsstaatlichkeit und Dauerhaftigkeit.
--- End quote ---
Vieles daran ist verständlich und richtig. Bezogen auf das Thema vergisst du aber offenbar, dass wir uns trotz aller bewusster Verzögerung einer dauerhaften, rechtsstaatlich haltbaren Lösung keinen Millimeter annähern. Seit Jahren.
Maximus:
Bisher habe ich am liebsten die Beiträge von Swen (Experte) und BalBund (Insider) gelesen.
Ich muss hier mal ein ausdrückliches Lob aussprechen. Die Beiträge von Durgi haben einen absoluten Mehrwert . Er ist unser Swen 2.0 (Experte und Insider) ;)
techBeaBw:
Moin,
ich bin seit längerem nur stiller Mitleser,
aber habe nun auch mal eine Frage, die ich in den Raum werfe. Vielleicht kann sie jemand beantworten, oder sie dient vielleicht als Denkanstoß für jemanden, der mehr Ahnung von der ganzen Juristerei hat als ich.
Zur Zeit werden ja die Familienzuschläge nur einmal gezahlt wenn beide besoldet werden.
Auch wird die Beihilfe nur gemäß des eigenen Anspruchs von 50% bewilligt und nicht zu 70% wie bei jemanden ohne eigene Ansprüche.
Wenn jetzt jedoch ein fiktives Partnereinkommen angesetzt wird, ist das dann nicht alles obsolet und jeder müsste die Zuschläge bekommen, bzw. beide 70% bekommen?
SchrödingersKatze:
Ich bin gespannt, in welchem zeitlichen Zusammenhang ein neues Reparaturgesetz und ein Urteil zum Partnereinkommen stehen. Im Bayern Thread hat ein "Musterkläger" geschrieben, dass sein Fall dann nächstes Jahr ans BVerfG wandern soll. Berlin hat bis März 2027 Zeit die Besoldung zu korrigieren.
Wenn ich mir jedoch den Zeitraum der letzten klagen anschaue, frage ich mich, ob es jetzt wieder 5+X Jahre dauert, bis darüber entschieden wird. Das ganze ist einfach nur zermürbend.
An der Stelle möchte ich zum Partnereinkommen noch anmerken, dass für eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners oder der Ehepartnerin eine (zuverlässige!!!) Betreuung vorausgesetzt werden muss. Diese zehrt dann oft die Gesamtheit der entsprechenden Familienzuschläge wieder auf. Für einen Krippen oder Kindergartenplatz lassen sich gut und gerne mehrere hundert Euro im Monat ansetzen, zumindest in Bayern. Diese müssten dann, um wie gefordert an der Realität zu bleiben egtl in Abzug gebracht werden vom fiktiven Partnereinkommen.
Von der Qualität und Zuverlässigkeit der Betreuung haben wir dann noch gar nicht angefangen zu sprechen (Stichwort allgemeine Schließzeiten und gesonderte Schließzeiten wegen Arbeitskräftemangel, Fortbildung etc.)
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