Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr

Zitat von: netzguru in Heute um 00:32Bitte um kurze Erklärung

Kettenindizes sind dafür gemacht, dass sich Strukturen/Gewichte ändern (Warenkorb, Branchenmix, Produktmix).
Bei Besoldung ist die Struktur aber häufig klar: Zahlbetrag (oder klar definierte Bestandteile). Wenn du dann trotzdem kettest (oder mit wechselnden Gewichtungen arbeitest), mischst du methodisch Struktur- und Niveauänderungen – und genau das willst du beim Gehalt meistens vermeiden.

Das ist nur einer von mehreren Punkten.
(Pfadabhängigkeit, Transparenz)

SwenTanortsch

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:21Zur Thematik Indizes stellt sich wohl die grundsätzliche Frage, ob ein Festbasisindex – so wie in der Entscheidung – verwendet werden sollte – oder ein Kettenindex die geeignetere Variante ist, unterjährige Anpassungen darzustellen.

Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass der Kettenindex diese Entwicklungen besser abbildet. Mithin werden die amtlichen Indizes VI und NI auch als Kettenindizes geführt, was ja auch ein Kriterium für die Vergleichbarkeit sein sollte. Der Kettenindex ist einfach sachgerechter, weil er die tatsächliche Entwicklungsschrittfolge durch Vergleich mit dem Vorjahr abbildet.
Damit 1:0 für Swen. Und die Ergebnisse aus dem ZBR-Artikel mit dem sachgerechteren Index bestätigen letztendlich auch das Bauchgefühl bzw. die Vermutung, dass der hD ebenfalls unteralimentiert wird. Was wollt ihr mehr? 
Kettenindex

Ich halte es für nicht ganz unwahrscheinlich, dass es für Kläger sinnvoll sein kann, die von Dir ausgeführten Gedankengänge gemeinsam untereinander oder mit ihren Anwälten weiterzuverfolgen, Verwalter.

Sowohl in der Besoldungsrechtsprechung als auch in den besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren wird seit 2015 der Besoldungsindex ausnahmslos als Kettenindex gebildet. Das hat auch die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2021 so fortgesetzt und die 26. Kammer 2023 in der vom ZBR-Beitrag betrachtenden Entscheidung so getan. Ebenfalls lässt die aktuelle Entscheidung keinen Zweifel zu, dass der Senat nicht weiterhin eine Bemessungsmethodik verwendet hätte, die nicht auf einem Kettenindex basierte. Dazu muss man sich nur die Besoldungsindices ab der Rn. 123 anschauen, die weiterhin das Basisjahr - nun fest: 1996 - mit dem Grundwert 100 festlegen und dann fortlaufend bis 2020 den jeweiligen Kettenindex bilden.

Insofern ist die Ansicht, das Bundesverfassungsgericht würde nun keinen Kettenindex mehr verwenden wollen, nicht diskussionswürdig, weil man nur in die Entscheidung schauen muss, um zu sehen, dass diese seit 2015 ausnahmslos vollzogene Methodik heute weiterhin fortgesetzt wird.

Der ZBR-Beitrag kritisiert von daher auch nicht die Verwendung eines Kettenindex - eine "Spitzausrechnung", die also jedes Jahr differenziert betrachtet, kann nur im Rahmen eines Kettenindex vollzogen werden -, er folgt auch der bis hierhin schlüssigen Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Rahmen eines Kettenindex zunächst einmal für jedes Jahr das Besoldungsniveau minutiös abzubilden.

Er weist dann allerdings nach - dieser Nachweis ist auch hier im Forum nun mehrfach vollzogen worden -, dass man zu einer weitgehend linearen Betrachtung des Besoldungsindex gelangt, wenn man abgesenkte Besoldungsniveaus des zu betrachtenden Jahres regelmäßig durch abgesenkte Besoldungsniveaus des Vorjahrs dividiert, was der Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung" widerspricht, da dann das Ergebnis i.d.R. eine weitgehend lineare Bemessung ist. Deshalb liegt der Unterschied in der betrachteten Entscheidung der 26. Kammer zwischen dem linear bemessenen Besoldungsindex in Höhe von 27,75 % und dem "spitz" bemessenen von 26,74 % (vgl. im Beitrag die Tab. 1) bei gerade einmal 1,01 %P, obgleich die Besoldung zwischen 2010 bis 2017 regelmäßig erst zum August und 2018 zum Juni angehoben worden ist.

Als Folge modifiziert der ZBR-Beitrag die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit, um so sachgerecht die tatsächlichen Verhältnisse in den Blick zu nehmen und also zu ermitteln, wie der jeweils jährliche Anpassungswert der Besoldung tatsächlich zu betrachten ist, wenn man das Anpassungsdatum hinreichend beachtet. Denn genau das fordert das Bundesverfassungsgericht:

"Im Hinblick auf die Berechnung der Besoldungsentwicklung hat sich gezeigt, dass die bloße Erfassung linearer Anpassungen der Bezüge um einen bestimmten Prozentwert, bei gleichzeitiger Ausblendung von Sockelbeträgen und der Behandlung unterjähriger Besoldungsanpassungen, als seien sie zu Jahresbeginn erfolgt (so noch BVerfGE 155, 1 <17 f. Rn. 30 f.>), nicht hinreichend präzise ist. Auf diese Weise werden Veränderungen auf dem Gebiet der Sonder- und Einmalzahlungen nicht hinreichend abgebildet (vgl. Färber, ZBR 2025, S. 10 ff.), sodass sich Versuche, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen, nur schwer verhindern lassen." (Rn. 79; Hervorhebungen durch mich)

Hierbei stand aber seit 2015 zu keiner Zeit in Zweifel, dass zur Bemessung von Besoldungsindices regelmäßig ein Kettenindex zu verwenden ist. Denn anders lässt sich ein Vergleich mit den ebenfalls jahresweise gebildeten volkswirtschaftlichen Daten der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst (Tariflohnindex: erster Parameter), der Nominallöhne (Nominallohnindex: zweiter Parameter) und der Verbraucherpreise (Verbraucherpreisindex: dritter Parameter) nicht sachgerecht vollziehen. Alle vier Indices werden in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit jeher - also seitdem es das "Pflichtenheft" in der neueren Rechtsprechung des Senats gibt - als Kettenindex ermittelt.

Wer glaubt, dass dem nicht so wäre, hat sich offensichtlich kaum je mal differenzierter mit einer Entscheidung des Senats oder eines anderen Gerichts bzw. mit einer Gesetzesbegründung beschäftigt. Denn hätte er sich mit ihnen beschäftigt, hätte er festgestellt, dass ein Kettenindex das regelmäßige Mittel der Wahl ist.

Wie wollte man sonst auch insbesondere eine über die einzelnen Jahre hinweg zu vollziehende "Spitzausrechnung" durchführen, die nun verpflichtend zu vollziehen ist, wenn nicht im Rahmen eines Kettenindex? Insofern weist Du berechtigt darauf hin, Verwalter, dass auch die amtlichen Indices regelmäßig als Kettenindex bemessen werden.

Alexander79

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:21Damit 1:0 für Swen. Und die Ergebnisse aus dem ZBR-Artikel mit dem sachgerechteren Index bestätigen letztendlich auch das Bauchgefühl bzw. die Vermutung, dass der hD ebenfalls unteralimentiert wird. Was wollt ihr mehr? 
Kettenindex
Das der hD ebenfalls unteralimentiert ist, streite ja niemand ab.
Aber das gilt nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit.
Und aktuell verschieben alle Dienstherren die aA in die ferne Zukunft.

Mit der aktuellen Entscheidung hat das BVerfG in meinen Augen sogar das Tor aufgestoßen (A14-A16 nicht verfassungsmäßig unteralimentiert) und den Dienstherren die Motivation gegeben ein neues Gesetz in die weite Zukunft zu schieben, denn Nachzahlungen brauchen ja nur "die Kleinen".

Knecht

Bringen euch die Berechnungen hier persönliche Glückseligkeit? Den Dienstherrn wird's nämlich nicht kümmern...

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 14:37Im ZBR-Beitrag wird nun gezeigt, dass die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit vollzogene Methodik evident sachwidrig ist, da sie regelmäßig unterjährige Anpassungen wie lineare behandelt, was nicht sachgerecht sein kann. Darüber hinaus wird die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit modifiziert, um sie sachgerecht werden zu lassen. Die modifizierte Methodik bildet für jedes Jahr, das betrachtet wird, ein sog. "fiktives Besoldungsniveau des Vorjahrs", das also das Besoldungsniveau bemisst, dass im Vorjahr aus einer linearen Anhebung erfolgen würde. Das Besoldungsniveau des aktuellen Jahrs wird so durch das fiktive Besoldungsniveau des Vorjahres dividiert und bildet so ab, wie sich eine unterjährige Besoldungsanpassung tatsächlich auf den Besoldungsindex auswirkt (vgl. im ZBR-Beitrag die Tab. 2), um so ein indizielles Mittel zu gewährleisten, das nicht als Realie zu begreifen ist, aber die Besoldungsrechtsprechung insoweit rationalisiert, als dass sie zeigt, wie sich die unterjährige Besoldungsanpassung tatsächlich auf den Besoldungsindex auswirkt.

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:12Als Folge modifiziert der ZBR-Beitrag die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit, um so sachgerecht die tatsächlichen Verhältnisse in den Blick zu nehmen und also zu ermitteln, wie der jeweils jährliche Anpassungswert der Besoldung tatsächlich zu betrachten ist, wenn man das Anpassungsdatum hinreichend beachtet.

Du behauptest also tatsächlich weiterhin, dass die modifizierte Methodik aus dem ZBR-Beitrag "sachgerecht" sei??

Dann hätte ich eine kleine Bitte an dich (da vermutlich viele hier den genannten ZBR-Aufsatz nicht kennen):

Nimm doch mal kurz dein untenstehendes Beispiel (Beamtengruppe A bekommt jedes Jahr im Januar eine Erhöhung von 2%, Beamtengruppe C bekommt jedes Jahr im Dezember eine Erhöhung von 2%) und beantworte uns die folgenden vier einfachen Fragen:

1.) Wie hoch ist die Besoldung von Beamtengruppe A im 20. Jahr?
2.) Wie hoch ist die Besoldung von Beamtengruppe C im 20. Jahr?
3.) Welchen Wert hat der (mit der modifizierten ZBR-Methodik berechnete) Besoldungsindex für Beamtengruppe A im 20. Jahr?
4.) Welchen Wert hat der (mit der modifizierten ZBR-Methodik berechnete) Besoldungsindex für Beamtengruppe C im 20. Jahr?

Ich bin mir sicher, dass sich viele hier (und vielleicht sogar du selbst) verwundert die Augen reiben werden, wenn sie den letzten der vier Werte sehen..



Zitat von: SwenTanortsch in 08.01.2026 13:43Nehmen wir also den Anpassungszeitpunkt für die Beamtengruppe A (BG A) zum Januar und für die Beamtengruppe C (BG C) zum Dezember und gehen weiterhin von 100,- € als Basisbetrag aus, da so die Parallelisierung von Beträgen und Prozentwerten einfacher ist. Die Besoldung wird in beiden Fällen in jedem Jahr um 2 % erhöht. Wir stellen also zunächst einmal die Frage, was beiden Beamtengruppen im Verlauf von fünf Jahren tatsächlich an finanziellen Mitteln mehr zur Verfügung steht:

                    BG A          BG C
                        Anpassung zum
Basisjahr      Januar        Dezember  Jährlicher Mehrbetrag BG A
100,- € 
1. Jahr        102,00 €      100,17 €        1,83 €
2. Jahr        104,04 €      102,17 €        1,87 €     
3. Jahr        106,12 €      104,21 €        1,91 €     
4. Jahr        108,24 €      106,30 €        1,94 €
5. Jahr        110,41 €      108,42 €        1,99 €

Der Beamtengruppe C ist in allen fünf Jahren ein signifikant geringeres Besoldungsniveau gewährt worden als der Beamtengruppe A. Wie das von Soldat zusammengefasst wird, ist die ihr gewährte Besoldungsanpassung in jedem und nicht nur im ersten Jahr erheblich niedriger ausgefallen als die der Beamtengruppe A. Sie hat also in jedem und nicht nur im ersten Jahr ein erheblich geringeres Besoldungsniveau tatsächlich zur Verfügung als die Beamtengruppe A.

MoinMoin

Zitat von: BuBea in Gestern um 20:05Zunächst mal gehen ich davon aus, dass es ein rhetorische Frage ist ;-)
Meine Vermutung ist, -und das wurde hier meine ich schon angesprochen- dass beim Vergleich des Mindestabstandsgebotes das Nettoeinkommen herangezogen wird und für die Fortschreibungsprüfung die Bruttobesoldung.
...
Wenn jemand eine bessere Erklärung hat, nur zu.
Und dass mal eine 4k Familie betrachtet wird und mal nur die Grundbesoldung.
Und dann haben wir noch den Sondereffekt, der Einführung der Stufe 6 bei den höheren Entgeltgruppen.

MoinMoin

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:21Zur Thematik Indizes stellt sich wohl die grundsätzliche Frage, ob ein Festbasisindex – so wie in der Entscheidung – verwendet werden sollte – oder ein Kettenindex die geeignetere Variante ist, unterjährige Anpassungen darzustellen.
Die unterjährige Anpassungen werden durch Betrachtung des Jahreseinkommens perfekt und korrekt abgebildet. Also dafür braucht man kein Kettenindex.
Insofern geht deine Argumentation fehl.

Böswilliger Dienstherr

#3532
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 08:10Du behauptest also tatsächlich weiterhin, dass die modifizierte Methodik aus dem ZBR-Beitrag "sachgerecht" sei??

Dann hätte ich eine kleine Bitte an dich (da vermutlich viele hier den genannten ZBR-Aufsatz nicht kennen):

Nimm doch mal kurz dein untenstehendes Beispiel (Beamtengruppe A bekommt jedes Jahr im Januar eine Erhöhung von 2%, Beamtengruppe C bekommt jedes Jahr im Dezember eine Erhöhung von 2%) und beantworte uns die folgenden vier einfachen Fragen:

1.) Wie hoch ist die Besoldung von Beamtengruppe A im 20. Jahr?
2.) Wie hoch ist die Besoldung von Beamtengruppe C im 20. Jahr?
3.) Welchen Wert hat der (mit der modifizierten ZBR-Methodik berechnete) Besoldungsindex für Beamtengruppe A im 20. Jahr?
4.) Welchen Wert hat der (mit der modifizierten ZBR-Methodik berechnete) Besoldungsindex für Beamtengruppe C im 20. Jahr?

Ich bin mir sicher, dass sich viele hier (und vielleicht sogar du selbst) verwundert die Augen reiben werden, wenn sie den letzten der vier Werte sehen..




Lass gut sein, der Mensch hat gerade ellenlang ausgeführt, dass er nicht weiß was ein Kettenindex ist.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:17Die unterjährige Anpassungen werden durch Betrachtung des Jahreseinkommens perfekt und korrekt abgebildet. Also dafür braucht man kein Kettenindex.
Insofern geht deine Argumentation fehl.


Das rafft er halt in seiner Sturheit nicht. Lasst ihn labern. Gucken lachen weiterziehen. Sein Beitrag ist Müll, weil er nicht weiß, was er tut.

Besoldungswiderspruch

Ich werde den Gedanken nicht los, dass möglicherweiße eine Intention bestimmter Kreise besteht Swen aus diesem Forum zu vertreiben? Oder ist das schon paranoid :o

Cui bono?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Besoldungswiderspruch in Heute um 09:37Ich werde den Gedanken nicht los, dass möglicherweiße eine Intention bestimmter Kreise besteht Swen aus diesem Forum zu vertreiben? Oder ist das schon paranoid :o

Cui bono?

Cui Bono, wenn es denn so wäre? Natürlich alle, außer er selbst. Dann könnte er nämliche seine gedanklichen Wanderungen, gemäß Alice im akademischen Wunderland der Rabbitholes die nirgendwo hinführen, nicht mehr mit den Kapazitäten hier Gegenspiegeln um weiter zu lernen. Anstatt ordentlich was einzubringen verbrennt er nur die Hirnzellen-Kapazitäten aller hier für seinen insularen quatsch. Ich plädiere dafür, dass wir uns weiter mit dem Urteil beschäftigen und solche nischigen Nebenkriegsschauplätze, die drauf hinauslaufen sollen, dass A15 aufwärts ja auch die 2 € mehr bekommen soll und deswegen Karlsruhe durch die Beweisführung eines einzelnen  dazu gebracht werden soll von seiner neuen Methodik wieder abzurücken, nicht weiter beachten. Wer glaubt, dass das klappt kann gerne weiter mit Swen diskutieren. für mich sind seine texte mittlerweile nur noch ein Ad-Skip.

NvB

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 09:19Lass gut sein, der Spaten hat gerade ellenlang ausgeführt, dass er nicht weiß was ein Kettenindex ist.

Ich möchte dich eindringlich darauf hinweisen, dass deine Herabsetzung jemanden als "Spaten" zu bezeichnen, eine Ehrverletzung darstellen kann, und strafrechtlich gewürdigt werden kann.

Wahnsinn, dass sowas hier wirklich toleriert wird.

clarion

Moin,

Ja die Diskussion über die Indizes ist m.E. ein Nebenkriegsschauplatz.

Meiner Auffassung nach ist eine Besoldung, die für weitaus mehr als die Hälfte der Tabellenfelder verfassungswidrig ist, für die Tonne. Beim Berliner Urteil war in manchen Jahre sogar ohne jede Ausnahme ALLE Beamten der A Besoldung unteralimentiert. Ich hoffe und erwarte deshalb doch sehr, dass die Reparaturgesetze einer Systematik unterliegt, die keine Zweifel mehr bzgl der Verfassungsmäßigkeit offen lässt.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: NvB in Heute um 09:51Ich möchte dich eindringlich darauf hinweisen, dass deine Herabsetzung jemanden als "Spaten" zu bezeichnen, eine Ehrverletzung darstellen kann, und strafrechtlich gewürdigt werden kann.

Wahnsinn, dass sowas hier wirklich toleriert wird.

Es würde mich sehr freuen wenn du dich in ähnlicherweise echauffieren würdest, wenn ein einzelner ein ganzen Diskussionsstrang für mehrere tage mit kruden und wirren Thesen anleitet. Um aber deiner richtigen Einwendung statt zu geben, habe ich das Wort geändert. Ich hoffe damit kann man leben

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: clarion in Heute um 09:54Moin,

Ja die Diskussion über die Indizes ist m.E. ein Nebenkriegsschauplatz.

Meiner Auffassung nach ist eine Besoldung, die für weitaus mehr als die Hälfte der Tabellenfelder verfassungswidrig ist, für die Tonne. Beim Berliner Urteil war in manchen Jahre sogar ohne jede Ausnahme ALLE Beamten der A Besoldung unteralimentiert. Ich hoffe und erwarte deshalb doch sehr, dass die Reparaturgesetze einer Systematik unterliegt, die keine Zweifel mehr bzgl der Verfassungsmäßigkeit offen lässt.

Ich bin sehr gespannt, was die Dienstherren alsbald so liefern werden. Dann haben wir hier hoffentlich wieder Diskussionen die sich im 80% bereich befinden und nicht im 20% bereich (bei Swen wohl eher im nischigen 1% bereich um bei seinen Berechnungen zu bleiben)