Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Disziplinator

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:00In Kenntnis der bisherigen Entwürfe ist doch genau das, nämlich ortsbezogene Zulagen gemacht worden, die aber nach oben hin abgeschmolzen werden. Das ist der Hintergrund meiner Kritik. Da kann man sicherlich nicht davon sprechen, dass irgendwer hier übermäßig den gD und hD im Blick hatte.
Und auch gD und hD verdienen mittlerweile nicht mehr so viel mehr, dass die Mehrkosten in hochpreisigen Regionen einfach so wegzustecken wären. Das wird aber vom DH und auch von vielen "Kollegen" und den Gewerkschaften gerne unterstellt. Der kätzerische Spruch: mit A13 fängt die Armut an, macht in meiner Dienststelle gerne noch die Runde. Dass ein mDler mit abbezahltem Haus und ohne Kinder, die noch im Abhängigkeit zu einem stehen, finanziell besser dastehen als ein hDler, wird da gerne nicht wahrgenommen.
Ich wohne in einer Hochpreisregion. In meiner Nachbarschaft leben viele Beschäftigte großer Dienstleistungsunternehmen, zum Teil mit niedrigeren Ausbildungen. Deren Gehälter und sonstige Goodies übersteigen meine Möglichkeiten bei Weitem. Ohne das 50% Gehalt meiner Frau hätten wir am Ende des Monats aufgrund der Gebühren für Kitas, exorbitanzer Grundsteuer und öffentlicher Gebühren gar nichts mehr für Dinge übrig, die über das Nötigste hinaus gehen. Es ist also nicht nur im mD so, dass wir abgehängt wurden. Von daher wäre es gut, wenn alle Kolleginnen und Kollegen an einem Strang ziehen, eine faire Besserstellung für alle zu erreichen. Genau das nehme ich aber im Kollegenkreis, bei den Gewerkschaften und insbesondere dem DH eben nicht wahr.

Was es doch fuer Unterschiede gibt... Bei uns faengt die Armut erst bei A14 an ;)  ;D

MoinMoin

Zitat von: Durgi in Heute um 10:34Sehr intelligenter Punkt MoinMoin.

Rechnerisch kann man so etwas sicher aufsetzen und auch begruenden. "Auf der Kante" waere das noch, wenn man es als gezielte, zeitlich begrenzte Massnahme versteht, um eine bestehende Unterdeckung auszugleichen. In diesem Rahmen laesst sich das alimentationsrechtlich noch vertreten.

Problematisch wird es dort, wo die Begruendung lautet: Der Familienzuschlag ist bewusst so hoch, weil die Grundbesoldung niedriger sein darf. In dem Moment ersetzt der Zuschlag strukturell die Tabellenalimentation. Dann ist es keine Verzerrung mehr, sondern ein Systemwechsel durch die Hintertuer.

also....als Uebergangs- oder Reparaturloesung moeglich.
Als dauerhafte Konstruktion nicht tragfaehig, weil sie das Eingestaendnis enthaelt, dass die Grundbesoldung fuer sich genommen nicht amtsangemessen ist.

Duennes Eis derzeit fuer den Gesetzgeber :)
Letzteres verstehe ich nicht. Wieso wäre es ein Eingeständnis, dass die Grundbesoldung nicht amtsangemessen ist.
Wenn man die Grundbesoldung identisch über alle Besoldungsgruppen linear so erhöht, dass sie den Prüfkriterien genügen, also im Indexeinklang zum Nominallohn, Tariflohn und Inflation.
Und dann on Top die "Netto"Famzuschläge am MAE ausgerichtet zahlt, mit der Begründung, dass dies das notwendig Geld für diese FamMitglieder ist(Also analog wie beim 3. Kind es für Richter vom BverfG beschlossen wurde).

Klar wäre da der FamAnteil an der Gesamtbesoldung sehr hoch (Maximal 56% der Gesamtbesoldung, je nachdem wie weit die Grundbesoldung vom 0,8 MAE entfernt ist)

Name0815

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:00In Kenntnis der bisherigen Entwürfe ist doch genau das, nämlich ortsbezogene Zulagen gemacht worden, die aber nach oben hin abgeschmolzen werden. Das ist der Hintergrund meiner Kritik. Da kann man sicherlich nicht davon sprechen, dass irgendwer hier übermäßig den gD und hD im Blick hatte.
Und auch gD und hD verdienen mittlerweile nicht mehr so viel mehr, dass die Mehrkosten in hochpreisigen Regionen einfach so wegzustecken wären. Das wird aber vom DH und auch von vielen "Kollegen" und den Gewerkschaften gerne unterstellt. Der kätzerische Spruch: mit A13 fängt die Armut an, macht in meiner Dienststelle gerne noch die Runde. Dass ein mDler mit abbezahltem Haus und ohne Kinder, die noch im Abhängigkeit zu einem stehen, finanziell besser dastehen als ein hDler, wird da gerne nicht wahrgenommen.
Ich wohne in einer Hochpreisregion. In meiner Nachbarschaft leben viele Beschäftigte großer Dienstleistungsunternehmen, zum Teil mit niedrigeren Ausbildungen. Deren Gehälter und sonstige Goodies übersteigen meine Möglichkeiten bei Weitem. Ohne das 50% Gehalt meiner Frau hätten wir am Ende des Monats aufgrund der Gebühren für Kitas, exorbitanzer Grundsteuer und öffentlicher Gebühren gar nichts mehr für Dinge übrig, die über das Nötigste hinaus gehen. Es ist also nicht nur im mD so, dass wir abgehängt wurden. Von daher wäre es gut, wenn alle Kolleginnen und Kollegen an einem Strang ziehen, eine faire Besserstellung für alle zu erreichen. Genau das nehme ich aber im Kollegenkreis, bei den Gewerkschaften und insbesondere dem DH eben nicht wahr.

Wenn es dir schon finanziell schlecht geht, wie soll es dann erst jemandem in A5 oder A6 im Raum Stuttgart oder München ergehen? Gerade dort treiben die extrem hohen tariflichen Löhne in der Industrie oft mit 35 Std/Woche, umfangreichen Zusatzleistungen und Prämien die Preise für Wohnraum und grundlegende Lebenshaltungskosten massiv nach oben. Diese Preisentwicklung trifft Beamte mit kleinerer Besoldung besonders stark.

Wenn selbst Beamte im gehobenen oder höheren Dienst in Hochpreisregionen spürbar unter Druck geraten, dann zeigt das vor allem, wie prekär die Lage für die unteren Besoldungsgruppen ist. Für A5 oder A6... mit Familie ist es dort häufig kaum noch möglich, Miete oder Eigentum zu finanzieren, ohne massive Abstriche oder lange Pendelzeiten in Kauf zu nehmen.

Deshalb sollte die erste Priorität immer dort liegen, wo die alimentatorische Grenze erreicht oder bereits unterschritten wird. Wer am oder nahe am Existenzminimum lebt, muss zuerst abgesichert werden. Erst danach kann und sollte man über eine zusätzliche Entlastung für den gehobenen und höheren Dienst sprechen. Eine umgekehrte Reihenfolge verfehlt aus meiner Sicht den Kern des Alimentationsprinzips.

Zum Thema Kinder: Kinder sind gleichwertig und statusneutral. Die Kosten für ein drittes oder viertes Kind unterscheiden sich nicht danach, ob der Elternteil A6 oder A13 ist. Kinderzuschläge dürften daher nicht nach Statusämtern relativiert oder abgeschmolzen werden. Das Alimentationsprinzip dient der Sicherung der Familie insgesamt, nicht der hierarchischen Bewertung von Kindern.

Gerade in Ballungsräumen braucht es deshalb Lösungen, die realitätsnah sind: eine wirksame, ortsbezogene Entlastung und eine klare Priorisierung zugunsten der unteren Besoldungsgruppen. Nur so lässt sich verhindern, dass der öffentliche Dienst in Hochpreisregionen für viele faktisch nicht mehr lebbar ist.

Rentenonkel

Zitat von: Durgi in Heute um 09:57MoinMoin, kurze Praezisierung :)

Hohe Familienzuschlaege verletzen das Abstandsgebot nicht automatisch. Das ist richtig und entspricht der Rechtsprechung. Das Abstandsgebot greift systemisch und kennt keine festen Prozentwerte...so weit so gut.

Entscheidend ist aber der Gesamtblick...(wie du dir bereits denken konntest) Familienzuschlaege duerfen Abstaende verzerren, sie duerfen sie auch zeitweise verkleinern, sie duerfen sie jedoch nicht dauerhaft ersetzen. Werden tabellarische Abstaende strukturell ueber Zuschlaege kompensiert, wird es alimentationsrechtlich problematisch.

kein Verstoss per se, aaaaaaaber auch kein Freibrief(!!!). Genau auf dieser Kante bewegt sich der Gesetzgeber derzeit....

Allerdings darf die Höhe der Familienzuschläge nicht nur deswegen in dieser Höhe gewählt sein, damit das Endergebnis rein mathematisierend passt, sondern die Höhe der Familienzuschläge muss weiterhin sachgerecht ermittelt begründet werden.

Eine Veränderung der Familienzuschläge muss daher auf einer empirisch gesättigten und die vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten ausschöpfenden Grundlage geschehen, die entsprechende Spielräume des Gesetzgebers beinhaltet und am Ende auch Wertungen ermöglicht.

Eine rein schulmäßige Übertragung (wenn das Endergebnis 4232 EUR sein muss und die Grundbesoldung 3000 EUR ist, dann muss der Familienzuschlag auf 1232 EUR erhöht werden) übersieht, dass die Prüfung der Mindestbesoldung lediglich ein Prüf- und Kontrollmaßstab und eben kein Leitbild ist, mithin eine rein mathematisierende Betrachtung an sich nicht zulässt. Der Gesetzgeber darf sich bei der Bemessung der Grundalimentation ausschließlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientieren.

Es gehört zu einer natürlichen Betrachtung, dass der Beamte den überwiegenden Teil des Unterhaltes seiner Familie aus den familienneutralen Bezügen bestreitet. Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, den Bedürfnissen von Familien generell in einer Weise Rechnung zu tragen, die jegliche Besserstellung von Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen vermeidet (BVerfGE 155, 77, 94 f, Rn 36). Die Familienzuschläge stellen sicher, dass auch dann der Beamtenfamilie die Mindestbesoldung zusteht, wenn der andere Elternteil gar nichts zum Familieneinkommen beitragen kann, etwa weil behinderte Kinder oder andere pflegebedürftige Angehörige Hilfe bedürfen oder er selbst erwerbsgemindert ist oder sogar verstorben ist.

Wenn nunmehr die Familienzuschläge wie in Bayern sich an den Ortsklassen oder Mietenstufen orientieren, ist offenkundig, dass diese teilweise exorbitanten Unterschiede in der Höhe der Familienzuschläge sich nicht an tatsächlichen Bedarfen orientieren, mithin nicht auf einer gesättigten empirisch belegten Erkenntnisgrundlage beruhen, und aufgrund dieser Erkenntnisgrundlage sachgerecht differenziert werden, sondern alleine mathematisierend spekulativ geschätzt wurden und den Beamten ins Blaue hinein diese Zulagen gewährt werden, um eine verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der Grundbesoldung zu vermeiden oder zumindest zu verzögern.

Sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Familienzuschläge, die ausschließlich dazu dienen, die Mindestbesoldung zu erreichen, führen in meinen Augen nicht zu einer verfassungsgemäßen Ausgestaltung der Grundalimentation. Sofern der Gesetzgeber die Höhe der Familienzuschläge nicht mehr aufgrund einer empirisch gesättigten Grundlage begründen kann, verstößt er meiner Meinung nach mit willkürlich berechneten Familienzuschlägen gegen Art. 3 GG und überschreitet so seine gesetzgeberischen Kompetenzen.

PolareuD

Zitat von: Name0815 in Heute um 11:19Deshalb sollte die erste Priorität immer dort liegen, wo die alimentatorische Grenze erreicht oder bereits unterschritten wird. Wer am oder nahe am Existenzminimum lebt, muss zuerst abgesichert werden. Erst danach kann und sollte man über eine zusätzliche Entlastung für den gehobenen und höheren Dienst sprechen. Eine umgekehrte Reihenfolge verfehlt aus meiner Sicht den Kern des Alimentationsprinzips.

Grundsätzlich falsch. Wird unter nachgebessert, hat das Auswirkungen auf das gesamte Besoldungsgefüge. Der Binnenabstand muss stets gewahrt bleiben.

Zitat von: Name0815 in Heute um 11:19Zum Thema Kinder: Kinder sind gleichwertig und statusneutral. Die Kosten für ein drittes oder viertes Kind unterscheiden sich nicht danach, ob der Elternteil A6 oder A13 ist. Kinderzuschläge dürften daher nicht nach Statusämtern relativiert oder abgeschmolzen werden. Das Alimentationsprinzip dient der Sicherung der Familie insgesamt, nicht der hierarchischen Bewertung von Kindern.

Familienzuschläge müssten mit steigender Ämterwertigkeit sogar ansteigen, da auch diese einen amtsangemessenen Lebenstil ermöglichen müssen.


Durgi

Zitat von: MoinMoin in Heute um 11:17Letzteres verstehe ich nicht. Wieso wäre es ein Eingeständnis, dass die Grundbesoldung nicht amtsangemessen ist.
Wenn man die Grundbesoldung identisch über alle Besoldungsgruppen linear so erhöht, dass sie den Prüfkriterien genügen, also im Indexeinklang zum Nominallohn, Tariflohn und Inflation.
Und dann on Top die "Netto"Famzuschläge am MAE ausgerichtet zahlt, mit der Begründung, dass dies das notwendig Geld für diese FamMitglieder ist(Also analog wie beim 3. Kind es für Richter vom BverfG beschlossen wurde).

Klar wäre da der FamAnteil an der Gesamtbesoldung sehr hoch (Maximal 56% der Gesamtbesoldung, je nachdem wie weit die Grundbesoldung vom 0,8 MAE entfernt ist)


MoinMoin, ich wuerde hier wirklich gern noch deutlich mehr schreiben und alles rauswuergen – nicht mehr Zeichen sondern mehr von den teilweise wirklich abstrusesten Gedankengaengen, die einem so begegnen...

ich glaub' ich schreib nen Zyklus in drei Baenden nach meiner Pensionierung/Zurruhesetzung/Versetzung in den einstweiligen Ruhestand/Rausschmiss:

Band I: Die Gefaehrten der MAE
Band II: Die zwei Referate
Band III: Die Rueckkehr des Vermerks vom XX.XX.2026


Ich schweife ab...

deshalb nun die Kurzfassung mit der noetigen Einordnung amS.

Der Knackpunkt liegt nicht darin, dass man die Grundbesoldung linear so anhebt, dass sie die Indizes (Nominallohn, Tarif, Inflation) erfuellt. Das ist voellig unstreitig und sogar zwingend. Das Problem beginnt eine Ebene tiefer, naemlich bei der Begruendungslogik, wenn man anschliessend sagt: Den verbleibenden Abstand zur Mindestalimentation fuelln wa systematisch ueber familienbezogene Nettozuschlaege uff.

Warum ist das ein Eingestaendnis?
Weil man damit konzeptionell festschreibt, dass die tabellarische Grundbesoldung fuer sich genommen nicht ausreicht, um eine amtsangemessene Alimentation zu tragen :D ...und zwar nicht ausnahmsweise, sondern strukturell...also immer. Der Familienzuschlag wird dann nicht mehr als bedarfsbezogener Mehrbedarf gezahlt, sondern als notwendige zweite Saeule, ohne die das Amt nicht amtsangemessen alimentiert waere.

Das unterscheidet sich grundlegend von der vom BVerfG akzeptierten Konstellation beim dritten und weiteren Kind:
Dort wird ein zusaetzlicher, ausserordentlicher Mehrbedarf abgefedert, ohne die Aussage zu treffen, dass die Grundbesoldung als solche defizitaer ist. In deinem Modell wuerde aber genau diese Aussage implizit getroffen – naemlich, dass selbst eine indexgerechte Tabelle bewusst unterhalb der amtsangemessenen Nettoalimentation verbleibt.

Die 56 % machen das Problem nur sichtbar, sie sind nicht der Kern. Der Kern ist:
Sobald die Mindestalimentation regelmaessig und vorhersehbar nur durch Zuschlaege erreicht wird, ersetzt der Zuschlag faktisch die Tabelle. Dann ist es kein Ausgleich mehr, sondern ein Systemwechsel – weg von statuspraegender Tabellenalimentation hin zu bedarfsdominierter Gesamtalimentation.

Als Uebergang oder Reparatur denkbar aber als dauerhafte Konstruktion rechtlich extrem angreifbar.

Und genau deshalb bewegt sich der Gesetzgeber hier gerade auf sehr duennem Eis... nich' wegen der Zahlen, sondern wegen der dahinterliegenden Aussage ueber die Tragfaehigkeit der Grundbesoldung.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Böswilliger Dienstherr II

@Durgi @Rentenonkel
Nur für die Visualisierung worüber gerade auch gesprochen wird (Beispiel BW, von mir spitz zusammengetragen, tatsächliche Daten)

https://i.ibb.co/67pRVpLV/Bildschirmfoto-2026-01-16-um-11-33-25.png

Man sieht hier bereits den Druck, der durch 2020 aufgebaut wurde. Und die möglichst sparsame umschiffung dessen (Streichung, Abschmelzen)

GeBeamter

Zitat von: Name0815 in Heute um 11:19Wenn es dir schon finanziell schlecht geht, wie soll es dann erst jemandem in A5 oder A6 im Raum Stuttgart oder München ergehen? Gerade dort treiben die extrem hohen tariflichen Löhne in der Industrie oft mit 35 Std/Woche, umfangreichen Zusatzleistungen und Prämien die Preise für Wohnraum und grundlegende Lebenshaltungskosten massiv nach oben. Diese Preisentwicklung trifft Beamte mit kleinerer Besoldung besonders stark.

Wenn selbst Beamte im gehobenen oder höheren Dienst in Hochpreisregionen spürbar unter Druck geraten, dann zeigt das vor allem, wie prekär die Lage für die unteren Besoldungsgruppen ist. Für A5 oder A6... mit Familie ist es dort häufig kaum noch möglich, Miete oder Eigentum zu finanzieren, ohne massive Abstriche oder lange Pendelzeiten in Kauf zu nehmen.

Deshalb sollte die erste Priorität immer dort liegen, wo die alimentatorische Grenze erreicht oder bereits unterschritten wird. Wer am oder nahe am Existenzminimum lebt, muss zuerst abgesichert werden. Erst danach kann und sollte man über eine zusätzliche Entlastung für den gehobenen und höheren Dienst sprechen. Eine umgekehrte Reihenfolge verfehlt aus meiner Sicht den Kern des Alimentationsprinzips.

Zum Thema Kinder: Kinder sind gleichwertig und statusneutral. Die Kosten für ein drittes oder viertes Kind unterscheiden sich nicht danach, ob der Elternteil A6 oder A13 ist. Kinderzuschläge dürften daher nicht nach Statusämtern relativiert oder abgeschmolzen werden. Das Alimentationsprinzip dient der Sicherung der Familie insgesamt, nicht der hierarchischen Bewertung von Kindern.

Gerade in Ballungsräumen braucht es deshalb Lösungen, die realitätsnah sind: eine wirksame, ortsbezogene Entlastung und eine klare Priorisierung zugunsten der unteren Besoldungsgruppen. Nur so lässt sich verhindern, dass der öffentliche Dienst in Hochpreisregionen für viele faktisch nicht mehr lebbar ist.

Wieso sollte eine klare Priorisierung der unteren Besoldungsgruppen verfassungsrechtlich angezeigt sein?

Priorität hat eine umfassende, für alle Besoldungsgruppen gemessen an Status und Verantwortung angemessene Besoldung. Nichts anderes.

Deine Denke ist genau das Problem, was Gewerkschaften und die SPD haben, weshalb ihnen immer mehr Leute von der Fahne gehen. Es wird nur auf "unten" geschaut, dort repariert und das Geld nicht von ganz oben genommen, sondern bei denen geholt, die man so gerade nicht mehr unterstützen musste. Dem liegt direkt mal die Fehlannahme zu Grunde, es gäbe nichts mehr zu verteilen und man muss das dann unten konzentrieren. Das rollt dem DH den roten Teppich aus, und suggeriert ihm Akzeptanz für Abschmelzbeträge etc in der Beamtenschaft.

Gesamtgesellschaftlich ist dieses Vorgehen auch hoch brisant und die Sozialdemokratie muss sich nicht wundern, dass sie gerade marginalisiert wird. Wenn man einen Zustand herbeiführt, mit Blick nach unten, in dem Nichterwerbstätigkeit - gerade in Hochpreisregionen - lukrativer als Erwerbsarbeit ist oder die Differenz so marginal ist, dass man sich die Frage nach Aufwand und Nutzen für den Beschäftigten stellen kann, dann läuft etwas falsch. Den Hebel bei Umverteilung von ganz oben nach unten anzusetzen, ist dann häufig mit Koalitionspartnern nicht vereinbar.




MoinMoin

Zitat von: Durgi in Heute um 11:29Das Problem beginnt eine Ebene tiefer, naemlich bei der Begruendungslogik, wenn man anschliessend sagt: Den verbleibenden Abstand zur Mindestalimentation fuelln wa systematisch ueber familienbezogene Nettozuschlaege uff.
Die Begründung wäre ja nicht ein Auffüllen, sondern das die Zulage unabhängig von der Grundbesoldung ist und dass das der Bedarf für diese Familienmitglieder ist und damit für alle Besoldungsgruppe (im netto) gleich ist.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 11:27Allerdings darf die Höhe der Familienzuschläge nicht nur deswegen in dieser Höhe gewählt sein, damit das Endergebnis rein mathematisierend passt, sondern die Höhe der Familienzuschläge muss weiterhin sachgerecht ermittelt begründet werden.
Deswegen soll ja nicht aufgefüllt werden, sondern sich unabhängig von der Grundbesoldung an dem MAE orientieren, das wäre mE durchaus eine sachgerechte, da am Bedarf orientierte, Begründung, oder?

PolareuD

Zitat von: MoinMoin in Heute um 11:52Deswegen soll ja nicht aufgefüllt werden, sondern sich unabhängig von der Grundbesoldung an dem MAE orientieren, das wäre mE durchaus eine sachgerechte, da am Bedarf orientierte, Begründung, oder?


Du vergisst, dass im 4k Fall der ganz überwiegende Teil des Unterhalts aus der Grundbesoldung erfolgen muss. Die Erfassung eines realistischen Bedarf ist daher nur die halbe Miete.

Durgi

GeBeamter hat recht mit dem Grundsatz: Verfassungsrechtlich ist nicht ,,unten zuerst, oben spaeter" das Leitbild, sondern eine amtsangemessene Besoldung fuer alle Besoldungsgruppen nach Status und Verantwortung. Gleichzeitig ist aber auch klar: Wenn die alimentatorische Untergrenze reisst, hat der Gesetzgeber faktisch einen akuten Reparaturdruck zuerst dort, weil er sonst schon an der Vorabpruefung scheitert. Das ist keine sozialpolitische Weltanschauung, sondern prozessuale Realitaet. Daraus folgt nur eben nicht, dass man den Rest dauerhaft vernachlaessigen darf :)

MoinMoin/Rentenonkel: Eine MAE-Orientierung kann durchaus als bedarfsbezogener Ansatz verkauft werden. Das ist vom Grundgedanken her nicht irre  8) . Aber die entscheidende Frage ist die Begruendungskette: Wenn der Familienzuschlag so konstruiert ist, dass er regelmaessig den Abstand einer bewusst niedrig gehaltenen Grundbesoldung zur Mindestalimentation schliesst, dann ist es funktional ein Auffuellen... auch wenn man es sprachlich ,,bedarfsgerecht" nennt. Genau davor warnt Rentenonkel zu Recht. Zuschlaege duerfen nicht allein deshalb in dieser Hoehe festgelegt werden, damit hinten eine Zielzahl erreicht wird. Das braucht eine tragfaehige, nachvollziehbare und begruendbare Grundlage, sonst wird es willkueranfällig.

PolareuD bringt hier den richtigen Systemanker. Selbst wenn man Bedarf realistisch erfasst, bleibt die Strukturfrage: Es entspricht der natuerlichen Betrachtung des Systems, dass der Beamte den ueberwiegenden Teil des Familienunterhalts aus den familienneutralen Bezügen bestreitet. Wenn der Familienanteil an der Gesamtalimentation irgendwann dominierend wird, kippt die Systemlogik... nicht weil Bedarf ploetzlich unwichtig waere, sondern weil dann die Tabelle ihre statuspraegende Funktion verliert.

MAE als Orientierungswert kann Teil einer sachgerechten Begruendung sein. Aber es ersetzt weder die Notwendigkeit einer eigenstaendig tragfaehigen Grundbesoldung noch die Pflicht, die Zuschlagslogik so zu begruenden, dass sie nicht als reine Zielzahlarithmetik dasteht. Meine Gedanken dazu :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

Durgi

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 11:36@Durgi @Rentenonkel
Nur für die Visualisierung worüber gerade auch gesprochen wird (Beispiel BW, von mir spitz zusammengetragen, tatsächliche Daten)

https://i.ibb.co/67pRVpLV/Bildschirmfoto-2026-01-16-um-11-33-25.png

Man sieht hier bereits den Druck, der durch 2020 aufgebaut wurde. Und die möglichst sparsame umschiffung dessen (Streichung, Abschmelzen)

Danke. Die Farben gefallen mir sehr gut. Genau diese Zahlen liegen mir vor.
Wir bewegen uns laengst nicht mehr in normaler Besoldungsfortschreibung, sondern in einem Modus, in dem Mindestabsicherung priorisiert und Systempflege vertagt wird. Genau deshalb ist die Frage ,,Zuschlag vs. Tabelle" dieser Tage so brisant.

Wenn du deine kommunikative Handbremse hier im Forum so einstellen koenntest, dass nicht auf jeder Seite jemandem bildlich gesprochen das Ei aus der Hose rollt, dann bist du ab sofort auch mein Donnerbuddy 😄
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

William Shakespeare – Julius Caesar, Akt I, Szene 2 (1599):
,,Das Auge sieht sich selbst nicht, als nur im Spiegel."

RehaMicha

Muss man nicht erstmal abwarten was in dem Entwurf tatsächlich entschieden werden soll.

Ich glaube, dass es zu einer recht enttäuschenden Regelung kommen wird.

Da hilft es auch nichts, wenn "unten" und "oben" sich bekriegen.

Was mir aber beim Lesen auffällt sind Hinweise, dass sich "niedrige Beamte" kein Wohneigentum in hochpreisigen Regionen leisten können. Ketzerisch gefragt, konnten sie das jemals?

MoinMoin

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:59Du vergisst, dass im 4k Fall der ganz überwiegende Teil des Unterhalts aus der Grundbesoldung erfolgen muss. Die Erfassung eines realistischen Bedarf ist daher nur die halbe Miete.
Nein, das habe ich nicht vergessen, aber zum einen ist noch nicht ausgeurteilt wie hoch der Anteil sein darf, zum anderen ist auch noch nicht geklärt, ob in Zukunft der Besoldungsgesetzgeber nicht auf eine anderes Model umschwenken kann, darf.
Wenn er also begründet, dass er zu einem System wechselt, in dem die Grundbesoldung eine sich an Status und Verantwortung angemessene Besoldung orientiert und der Beamte mit Familie aus diesem leistungsbezogenen Anteil seiner Besoldung nicht mehr die Familie mit zu versorgen hat (und der Gesetzgeber bei der Begründung herausstellt, dass er dies macht, damit die Leistung familienneutral gewürdigt wird. Also die dem Beamte zur Verfügung stehende Grundbesoldung des 4K nicht mehr geringer ist, als die des Singles, was aktuell der Fall ist) und dann weiter ausführt, dass die Familie über einheitliche, ihrer Bedürftigkeit entsprechende Zuschläge alimentiert wird, dann ist das doch dem ersten Anschein nach eine amtsangemessene Besoldung und der Beamte der anderer Meinung ist, darf sich wieder 20 Jahre durchklagen.