Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BVerfGBeliever

#4155
@Durgi, deine Beiträge sind sowohl inhaltlich als auch rhetorisch jedes Mal eine echte Wohltat (und erhalten mir, wie vor einigen Wochen schon mal geschrieben, den Glauben ans Forum)!

Mittlerweile bin tatsächlich auch ich ziemlich gespannt, in welchem Ausmaß der Entwurf aus dem BMI, mit dem wir ja laut Dobrindt ("Frau Walter, wo ist mein Sprechzettel?") bereits in wenigen Wochen statt Jahren rechnen dürfen, die von dir anschaulich geschilderten Anforderungen an eine verfassungskonforme Besoldung erfüllen wird – oder eben mutmaßlich auch nicht.

P.S. Bei "il punto decisivo" musste ich laut schmunzeln (als ich noch eher im europäischen Institutionen-Dschungel unterwegs war, habe ich ein paar Jahre in Italien verbracht)..  :)



@Swen, es ist wirklich sehr misslich und schade, dass selbst Durgi (von dessen Expertise du hoffentlich genauso überzeugt bist wie ich) es offenkundig ebenfalls nicht geschafft hat, dich mit seinen untenstehenden Worten aus deinem Irrgarten zu befreien. Zwar schreibst du mittlerweile bezüglich des alten Pflichtenhefts im Konjunktiv statt im Indikativ, wiederholst dann aber erneut deine grob faktenwidrigen Aussagen (siehe Durgis untenstehende Einordnung!). Und auch, was du anschließend zur heutigen Sachlage ausführst, entbehrt jeglicher Grund- und Faktenlage. Willkürliches Beispiel: NEIN, die Frage, "ob die von der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit entwickelte Methode sachgerecht für eine Spitzausrechnung im Rahmen des gewandelten Pflichtenhefts ist", ist nicht erlaubt bzw. sie entbehrt jeglicher Sinnhaftigkeit. Denn sie ist längst geklärt. Nochmals: Das Pferd, von dem du partout nicht absteigen möchtest, ist lange tot. Mausetot! Somit gibt es keinerlei "notwendige Methodendiskussion" und entsprechend wird diese auch niemand außer dir führen. Daher nochmals der Appell: Komm endlich raus aus deiner Sackgasse und widme dich wieder Themen, die dieser Widmung auch tatsächlich würdig sind (hier hatte ich dir beispielhaft ein paar Fragen genannt)!

Zitat von: Durgi in 14.01.2026 15:58wo genau Believers Kritik nicht nur trifft, sondern mathematisch zwingend ist
hier liegt Believers Punkt, nicht als Geschmacksfrage, sondern als harte mathematische Inkonsequenz
Der im Artikel verwendete Wert von 111,42 erfuellt diese Eigenschaften jedoch nachweislich nicht
Und hier liegt der eigentliche Fehler des Artikels. Nicht subtil, sondern strukturell
Genau hier setzt Believers Kritik an und sie ist amS zwingend
Dann sind alle Rueckrechnungen auf reale Besoldungsbetraege mathematisch unzulaessig
Dann ist das Modell inkonsistent
Damit wird aus einer legitimen Methodenkritik ein Kategorienfehler
Das ist kein Randproblem, sondern ein fundamentaler Rechenfehler. (!)  [Ausrufezeichen von Durgi]
Und genau hier wird auch (nun eher in meinem Bereich) der verfassungsrechtliche Fehlschluss sichtbar
Er ist mathematisch falsch
und er irrt verfassungsrechtlich

MoinMoin

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:23Schließlich zeigt der ZBR-Beitrag die Form einer "Spitzausrechnung", die die tatsächlich geringeren Beträge der Besoldung zur Grundlage nimmt (das Weniger vom Mehr) und sie also bemisst, um so zu folgenden drei ersten Parameterwerte zu kommen:

17,72 %, 15,98 % und  11,80 %
Kennst du in diesem Zusammenhang die 1% Januar 12% Dezember Problematik (Paradoxon muss man ja schon fast sagen) erläutern? Und wie dann diese Parameterwerte einzuschätzen sind, bzw, diese Spitzausrechnung?


netzguru

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:28Familienzuschläge müssten mit steigender Ämterwertigkeit sogar ansteigen, da auch diese einen amtsangemessenen Lebenstil ermöglichen müssen.

A5 Fußball

A15 Tennis und Segel für die Kinder

GoodBye

#4158
Ich bin nicht so sehr mit der Thematik des Methodenvergleichs in der Rechtswissenschaft bewandert, da sich mir solche Fragen in der täglichen Arbeit nicht stellen.

Aber ich würde den Begriff der Sachgerechtigkeit nicht überdehnen. Ich meine zu erinnern, dass es bei der Methodenwahl zunächst darum geht zu definieren, was diese leisten muss bzw. welche Zielsetzung es gibt. Im Weiteren stellt sich die Frage, ob die Methodik hierfür geeignet ist.

Die Frage der Geeignetheit ist aber keine Frage des besten oder passenden Ergebnisses. Wissenschaftlich anerkannte Methoden können dabei gleichwertig zueinander stehen.

Streitbar ist, ob eine Methodik zutreffende Vergleichgrößen oder -rahmen nutzt.

Auf der Stufe 1 ergibt sich für mich auf jeden Fall das Problem, die tatsächlich vorhandene Spreizung auf die Beamten zu übertragen ohne drastische Auswirkungen zu erzeugen. Die Mindestpartizipation unterer Besoldungsgruppen stellt offensichtlich keine Mindestpartizipation höherer Besoldungsgruppen dar.

Die Entgelttabelle des öffentlichen Dienstes bildet die Spreizung in der Privatwirtschaft ebenfalls unzutreffend ab.


Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 16:17Da lt. GG der DH den Beamten und seine Famillie alimentieren muss, wird nach meiner Auffassung es ausser nach einer GG Änderung dazu kommen, dsss der DH nur einen ledigen Beamten alleine alimentieren kann.

Was er allerdings unter berücksichtigung der Hinweise des BVerfG machen kann ist, von der 4k Familie abweichen.
Er alimentiert ja beide.
Aber selbst das BVerfG sagt, der Beamte muss das nicht aus dem Grundgehalt alleine können.