Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Versuch

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 05:42Bis auf den letzten Absatz hat das fast deckungsgleich so Bestand in Baden -Württemberg seit 2022.

Und das wird fallen, hoffe ich.
Oder bist du da pessimistisch?

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Versuch in Heute um 08:26Und das wird fallen, hoffe ich.
Oder bist du da pessimistisch?

Ich kann das mathematisch zerlegen. Juristisch nicht. Mathematisch ist das ja nur eine Spar-Spielerei und die Erstellung von "Cookie-Cutter-Builds". Also perfekt zugeschnittene Sparmaßnahmen die sogar für Laien leicht erkennbar gerade so an Karlsruhe (oder auch nicht!) vorbeischrammen sollen. Insofern bin ich im juristischen Bereich eher den unbeleckten Zweckoptimisten zuzuordnen. "Doomsayer" ist klassisch Deutsch, aber wenn ich das mache, dann nur um mir Luft zu machen und nicht tatsächlich im untätigen Lamentieren zu versinken.

GoodBye

#4172
Destruktiv war vielleicht eine bescheidene Wortwahl.

Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass eine Klagebegründung nicht perfekt sein muss. Sie muss vor allem die kritischen Punkte benennen und zur Diskussion stellen, nicht aber zwingend deren Lösung aufzeigen.

Der Beklagte ist schon gehalten hierzu Stellung zu beziehen und spätestens das Gericht muss sich in seiner Entscheidung über die begründeten Zweifel hinwegsetzen.

Wichtig ist, dass man dies überhaupt zum Gegenstand des Verfahrens macht und das Gericht hierzu auch in den Entscheidungsgründen Stellung bezieht.

Es ist wichtig auf diesen Punkt zu achten, weshalb es ja auch z.B. das Mittel einer Tatbestandsberichtigung gibt.

BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in 15.01.2026 21:43Zumal um eine mathematische Anwendungsauslegung diskutiert wird, die außer dem berechnenden Gerichtspart noch keiner gesehen hat, mit Ausnahme der Kläger, wobei wir wieder bei der Gerichtsakte wären. Das Besoldungsrecht ist ein Teil der Rechtswissenschaften, nicht ein Teil der Mathematik. Das BVerfG wird sich in der Anwendung und Zahlenbasis etwas gedacht haben; da wurde nicht gewürfelt.
Hallo AltStrG, nur kurz zur Info: Nach meinem Verständnis wurden sämtliche Berechnungen für den BVerfG-Beschluss ausschließlich (!) von einer einzigen Person durchgeführt, und zwar von Frau Prof. Färber (DUV Speyer).

Entsprechend habe ich mir vor einer Woche den in Rn. 79 des BVerfG-Urteils zitierten Artikel von ihr besorgt und gelesen. Lustigerweise stammt dieser übrigens ebenfalls aus der ZBR. Die inhaltliche Qualität der dortigen Publikationen scheint also ziemlich heterogen verteilt zu sein – so zumindest mein bisheriger Eindruck aus einem zugegebenermaßen recht kleinen Stichprobenumfang. Genau wie von mir erwartet nutzt auch Frau Färber in ihrem zitierten Aufsatz die "GesunderMenschenverstand-Methodik" zur Spitzausrechnung, die alle anderen (Deutscher Richterbund, VG Berlin, unzählige Forenteilnehmer, etc.) ebenfalls verwenden.

Swen ist hingegen die einzige Person, die etwas anderes propagiert. Und obwohl ihm beispielsweise Durgi vor drei Tagen noch einmal in unmissverständlichen Worten die völlige Unbrauchbarkeit der Schwan-Methodik vor Augen geführt hat ("harte mathematische Inkonsequenz", "fundamentaler Rechenfehler", "verfassungsrechtlicher Fehlschluss", usw. usf., siehe hier), scheint er sich bislang noch immer nicht vollumfänglich von ihr lösen zu wollen oder zu können.

Und wenn er beispielsweise hier schreibt, dass ein im Verlauf des Jahres erscheinender ZBR-Beitrag der Auftakt für eine Methodendiskussion [zur Spitzausrechnung] bilden könnte, dann irrt er fundamental. Denn niemand außer ihm wird diese Diskussion führen (wollen)..

despaired

Wäre es nicht toll wenn die ganzen Personen die sich nun mit der Berechnungsmethode auf den Schlips getreten fühlen einfach in den anderen Thread wechseln für die weitere Diskussion dazu ? https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127506.0.html

Dann würde man hier wieder etwas Überblick bekommen und muss nicht immer durch dieses Streitgespräch - was auch immer mehr an Niveau verliert - Scrollen; nur weil man schauen will ob man etwas wichtiges zum im Betreff genannten Thema verpasst hat und nicht nur die sich im Kreis drehende Streiterei?