Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Batto

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 04:29Na, und dann noch die fehlende Aufschlüsselung nach Alter. Lediglich dieser Satz:
Was ist denn Vorschulalter? Ab dem 3. oder dem 5. Lebensjahr?

Und was verdienen die? Wieso verwendet der Bund nicht seine internen Zahlen? Er müsste doch wissen, wieviel % der Ehepartnern bei 1, 2, 3,.. Kinder in Anhängigkeit des Alters er Beihilfe gewährt, weil sie eben nicht mehr als 23.000 Euro verdienen. Warum der Rückgriff auf die Allgemeinbevölkerung? Das können wir dann im zweiten Schritt machen um festzustellen, ob Beamtenehepartner öfter oder seltener erwerbstätig sind.

Es gibt vieles was nicht berücksichtigt wurde. Wir haben vier Kinder und meine Frau hat in den letzten 6 Jahren ein Teilzeit Fernstudium absolviert (vorgestern die Urkunde erhalten).
Jetzt hatte sie keine Elternzeit aber Elterngeld.
Ein Studium bringt aber keine Einnahmen. Ich würde zumindest versuchen das ganze per Antrag zu bewilligen, aber Hoffnung ist eher gering.

Pumpkin76

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 04:45Zumal der Rückgriff auf die Beihilfefähigkeit bzw die tatsächlich in Anspruch genommene Beihilfe zu kurz greift. Nur weil eine Beihilfefähogkeit besteht bedeutet das nicht automatisch, dass diese auch in Anspruch genommen wird. So wird ja die GKV zB in der Elternzeit oft einfach weitergeführt, selbst wenn eine Beihilfefähigkeit da ist. Oder erwerbstätige Angehörige, die in einem "Midijob" beschäftigt sind, also über de Minijobgrenze sind aber dennoch nicht die 20.000 + Parznereinkommen mitbringen. Diese sind meist dennoch selbst in der GKV versichert. Ichvzweifle also an, dass die vorgebrachten Zahlen der Beihilfefähigkeit der Realität entsprechen. Vielmehr zeigen die Zahlen nur an, welche Anzahl an Personen diese tatsächlich in Anspruch nimmt und nicht, wer sie auch in Anspruch nehmen *könnte*.

Das atimmt schon - aber die Tatsache, dass es der Bund nicht mal versucht, obwohl diese Zahlen ja aus den von dir genannten Gründen noch am ehesten für ihn sprechen würden, zeigt unter Umständen, dass sie das eben nicht tun.

Bayern versucht aus meiner Sicht den Taschenspielertrick, die Ausgaben für Partner auf 4% der Beihilfeausgaben zu beziffern. Meine Vermutung ist, dass die Beihilfe im höheren Alter den größten Anteil nimmt und verwitwete Partner mit den eigenen Anspruch herausfallen.

Verifizieren lässt sich das dann erst vor Gericht, wenn man den Freistaat auffordern kann seine Berechnungsweise offenzulegen.

Maximus


gio

Er machte die Vorgabe, dass sogenannte B‑Besoldungen für Top-Beamte von den Gehaltssprüngen ausgenommen werden. Doch daran hielten sich seine eigenen Leute nicht.

Nach BILD-Informationen will das Innenministerium am Montag die Bundesregierung über die neue Höhe der Spitzenbesoldung informieren. Der überarbeitete Entwurf liegt BILD exklusiv vor. Zentrale Botschaft: Die Führungsleute bekommen nur die reguläre Tariferhöhung ab Mai, ihre Gehaltsstufe wird – im Gegensatz zu den anderen Beamten – nicht außerplanmäßig angehoben. In einem Papier aus dem Ministerium heißt es dazu: ,,Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus".

Wenn dem wirklich so ist aus Abs 1 dann müssten die Leute rausgeschmissen werden. Aber warum er vorher nicht drüber guckt muss er auch mal erklären :)


SwenTanortsch

Das, was man hier den Medien und damit der Öffentlichkeit insgesamt verkaufen will, kann man glauben oder nicht: https://www.spiegel.de/wirtschaft/spitzenbeamte-muessen-sich-mit-weniger-lohnzuwachs-zufrieden-geben-a-e607a3b1-9ff0-487a-af15-8a5715b562f1 Es ist insofern wenig glaubwürdig, was der Bundesinnenminister in eigener Sache sagt: "Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt", weil offensichtlich insbesondere mit dem neuen Betrag der Besoldungsgruppe B 11 hinter dem Berg gehalten wird.

Das wiederum ist eine typische politische Strategie, nämlich scheinbare Transparenz zu schaffen, um so vom eigentlichen - politischen - Problem abzulenken, das derzeit für den Bundesinnenminister eindeutig ist, nämlich die politische Klasse aus der Schusslinie der Medien und Öffentlichkeit heraus zu bugsieren. Dazu wirft man ihnen Zahlen zu, aber nicht die entscheidende, das wäre nämlich jene für B 11, die jedoch im Beitrag fehlt. Damit bekommt man - politisch - weiterhin einen schönen Nebeneffekt, kann nämlich betrachten, ob die Medien das Problem überhaupt verstehen, was nur der Fall wäre, wenn sie das Ablenkungsmanöver durchschauten und nun also nach dem neuen Betrag für B 11 fragten. Das ist beim Spiegel schon einmal nicht der Fall, der brav dpa folgt (siehe den Verweis am Ende des Beitrags). Und das ist auch anderweitig so, vgl. bpsw. nur:

https://www.merkur.de/politik/stoppt-gehaltserhoehung-fuer-merz-kabinett-bis-zu-65-000-euro-mehr-dobrindt-zr-94266174.html (ein ansonsten wirklich differenzierter Beitrag)

https://www.welt.de/politik/deutschland/article69e1f15593130bd3499d4a62/beamtenbesoldung-5400-euro-mehr-im-monat-fuer-merz-dobrindt-streicht-gehaltserhoehung-fuer-kanzler-und-minister.html (auch hier wird der vom Entwurf geplante Betrag genannt, nicht aber der geänderte)

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beamtenbesoldung-spitzenbeamte-sollen-keine-extra-erhoehung-bekommen/100218242.html

Dabei ist es hier wie allgemein: Am Ende geht es immer um's Verfassungsrecht, allerdings hat nicht nur die Wurst zwei, worauf AltStrgG gerade ein weiteres Mal zurecht hinweist: "Ich sage es immer wieder, es ist nicht nur ein rechtliches Problem, ihr müsst die politische Seite auch betrachten."

Mit den vom Spiegel genannten Informationen liegen nun folgende Beträge vor.

            aktuell      Entwurf                        Spiegel

A 16    9.229,88    9.797,90    + 6,15 %   
B 1      8.308,00    8.826,94    + 6,25 %
B 2      9.615,07  10.230,42    + 6,40 %
B 3    10.168,14    10.854,48    + 6,75 %    10.572,91  (+ 4,00 %)
B 4    10.746,71    11.516,60    + 7,16 %
B 5    11.410,74    12.219,11    + 7,08 %
B 6    12.041,80    12.964,48    + 7,66 %
B 7    12.650,33    13.755,31    + 8,73 %
B 8    13.287,33    14.594,38    + 9,83 %
B 9    14.077,27    15.484,63  + 10,00 %
B 10  16.530,96    17.946,17    + 8,56 %    16.530,96  ( 0 %)
B 11  17.030,76    19.831,10  + 16,44 %

Entsprechend bleibt nun erst einmal unklar, ob der vom Spiegel genannte Betrag für B 10, der auf dpa zurückgeht, korrekt ist.

Darüber hinaus scheint sich die BILD auf jeden Fall mit dem Thema beschäftigt zu haben, worauf der Focus hier hinweist: https://www.focus.de/politik/deutschland/dobrindt-muss-bei-beamten-plan-extra-runde-drehen_1f8871b5-8568-4742-bae5-762bbb54b515.html Er berichtet hier mit Bezug auf die BILD, dass das Besoldungsniveau in B 11 offensichtlich um 2,7 % angehoben werden solle. Die BILD scheint also die richtigen Nachfragen gestellt (bzw. den schnellsten Durchstecher des geänderten Entwurfs zur Hand) zu haben, worauf der Focus nun verweist. Zugleich beginnt das typische Schwarze-Peter-Spiel: "Kanzleramt und Finanzministerium verweisen auf Dobrindt".

Interessant ist so oder so, dass der Bundesinnenminister umgehend zurückgerudert ist, als die Medien ab Ende der letzten Woche zu berichten begonnen haben. Das zeigt, als wie wackelig er den Entwurf betrachten dürfte, den er Schnellsten aus der Schusslinie bekommen möchte, da er ja über sein sachlich katastrophalen Gehalt informiert ist, also insbesondere um den verfassungsrechtlich sachlich nicht begründbaren Gehalt insbesondere der Doppelverdienerannahme weiß, wie sie der Entwurf präsentiert.

Schauen wir also mal, ob der Sturm im Wasserglas nun weitergeht oder ob das nun den Medien reicht, sodass die hohe Politik auch das Schwarze-Peter-Spiel beenden könnte.

Badener1

Ich möchte mal anmerken, dass ich die Reaktion um die "Kürzung" der Pensionen von vielen Kolleginnen und Kollegen sehr interessant finde. Die neue Regelung drückt ja nur deutlicher aus, was seit 2025 bereits Fakt ist. Unser Arbeitgeber hat es offensichtlich verstanden, die tatsächliche Verringerung so zu beschließen und zu veröffentlichen, dass viele Betroffene es gar nicht zur Kenntnis genommen haben. Sarkastisch betrachtet könnte man sagen, die zuständigen Leute im BMI und BMF für die Öffentlichkeitsarbeit, haben 2025 einen deutlich besseren Job gemacht (im Sinne Ihres Arbeitgebers).