Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Batto

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 04:29Na, und dann noch die fehlende Aufschlüsselung nach Alter. Lediglich dieser Satz:
Was ist denn Vorschulalter? Ab dem 3. oder dem 5. Lebensjahr?

Und was verdienen die? Wieso verwendet der Bund nicht seine internen Zahlen? Er müsste doch wissen, wieviel % der Ehepartnern bei 1, 2, 3,.. Kinder in Anhängigkeit des Alters er Beihilfe gewährt, weil sie eben nicht mehr als 23.000 Euro verdienen. Warum der Rückgriff auf die Allgemeinbevölkerung? Das können wir dann im zweiten Schritt machen um festzustellen, ob Beamtenehepartner öfter oder seltener erwerbstätig sind.

Es gibt vieles was nicht berücksichtigt wurde. Wir haben vier Kinder und meine Frau hat in den letzten 6 Jahren ein Teilzeit Fernstudium absolviert (vorgestern die Urkunde erhalten).
Jetzt hatte sie keine Elternzeit aber Elterngeld.
Ein Studium bringt aber keine Einnahmen. Ich würde zumindest versuchen das ganze per Antrag zu bewilligen, aber Hoffnung ist eher gering.

Pumpkin76

Zitat von: SchrödingersKatze in Heute um 04:45Zumal der Rückgriff auf die Beihilfefähigkeit bzw die tatsächlich in Anspruch genommene Beihilfe zu kurz greift. Nur weil eine Beihilfefähogkeit besteht bedeutet das nicht automatisch, dass diese auch in Anspruch genommen wird. So wird ja die GKV zB in der Elternzeit oft einfach weitergeführt, selbst wenn eine Beihilfefähigkeit da ist. Oder erwerbstätige Angehörige, die in einem "Midijob" beschäftigt sind, also über de Minijobgrenze sind aber dennoch nicht die 20.000 + Parznereinkommen mitbringen. Diese sind meist dennoch selbst in der GKV versichert. Ichvzweifle also an, dass die vorgebrachten Zahlen der Beihilfefähigkeit der Realität entsprechen. Vielmehr zeigen die Zahlen nur an, welche Anzahl an Personen diese tatsächlich in Anspruch nimmt und nicht, wer sie auch in Anspruch nehmen *könnte*.

Das atimmt schon - aber die Tatsache, dass es der Bund nicht mal versucht, obwohl diese Zahlen ja aus den von dir genannten Gründen noch am ehesten für ihn sprechen würden, zeigt unter Umständen, dass sie das eben nicht tun.

Bayern versucht aus meiner Sicht den Taschenspielertrick, die Ausgaben für Partner auf 4% der Beihilfeausgaben zu beziffern. Meine Vermutung ist, dass die Beihilfe im höheren Alter den größten Anteil nimmt und verwitwete Partner mit den eigenen Anspruch herausfallen.

Verifizieren lässt sich das dann erst vor Gericht, wenn man den Freistaat auffordern kann seine Berechnungsweise offenzulegen.

Maximus


gio

Er machte die Vorgabe, dass sogenannte B‑Besoldungen für Top-Beamte von den Gehaltssprüngen ausgenommen werden. Doch daran hielten sich seine eigenen Leute nicht.

Nach BILD-Informationen will das Innenministerium am Montag die Bundesregierung über die neue Höhe der Spitzenbesoldung informieren. Der überarbeitete Entwurf liegt BILD exklusiv vor. Zentrale Botschaft: Die Führungsleute bekommen nur die reguläre Tariferhöhung ab Mai, ihre Gehaltsstufe wird – im Gegensatz zu den anderen Beamten – nicht außerplanmäßig angehoben. In einem Papier aus dem Ministerium heißt es dazu: ,,Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus".

Wenn dem wirklich so ist aus Abs 1 dann müssten die Leute rausgeschmissen werden. Aber warum er vorher nicht drüber guckt muss er auch mal erklären :)


SwenTanortsch

Das, was man hier den Medien und damit der Öffentlichkeit insgesamt verkaufen will, kann man glauben oder nicht: https://www.spiegel.de/wirtschaft/spitzenbeamte-muessen-sich-mit-weniger-lohnzuwachs-zufrieden-geben-a-e607a3b1-9ff0-487a-af15-8a5715b562f1 Es ist insofern wenig glaubwürdig, was der Bundesinnenminister in eigener Sache sagt: "Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt", weil offensichtlich insbesondere mit dem neuen Betrag der Besoldungsgruppe B 11 hinter dem Berg gehalten wird.

Das wiederum ist eine typische politische Strategie, nämlich scheinbare Transparenz zu schaffen, um so vom eigentlichen - politischen - Problem abzulenken, das derzeit für den Bundesinnenminister eindeutig ist, nämlich die politische Klasse aus der Schusslinie der Medien und Öffentlichkeit heraus zu bugsieren. Dazu wirft man ihnen Zahlen zu, aber nicht die entscheidende, das wäre nämlich jene für B 11, die jedoch im Beitrag fehlt. Damit bekommt man - politisch - weiterhin einen schönen Nebeneffekt, kann nämlich betrachten, ob die Medien das Problem überhaupt verstehen, was nur der Fall wäre, wenn sie das Ablenkungsmanöver durchschauten und nun also nach dem neuen Betrag für B 11 fragten. Das ist beim Spiegel schon einmal nicht der Fall, der brav dpa folgt (siehe den Verweis am Ende des Beitrags). Und das ist auch anderweitig so, vgl. bpsw. nur:

https://www.merkur.de/politik/stoppt-gehaltserhoehung-fuer-merz-kabinett-bis-zu-65-000-euro-mehr-dobrindt-zr-94266174.html (ein ansonsten wirklich differenzierter Beitrag)

https://www.welt.de/politik/deutschland/article69e1f15593130bd3499d4a62/beamtenbesoldung-5400-euro-mehr-im-monat-fuer-merz-dobrindt-streicht-gehaltserhoehung-fuer-kanzler-und-minister.html (auch hier wird der vom Entwurf geplante Betrag genannt, nicht aber der geänderte)

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beamtenbesoldung-spitzenbeamte-sollen-keine-extra-erhoehung-bekommen/100218242.html

Dabei ist es hier wie allgemein: Am Ende geht es immer um's Verfassungsrecht, allerdings hat nicht nur die Wurst zwei, worauf AltStrgG gerade ein weiteres Mal zurecht hinweist: "Ich sage es immer wieder, es ist nicht nur ein rechtliches Problem, ihr müsst die politische Seite auch betrachten."

Mit den vom Spiegel genannten Informationen liegen nun folgende Beträge vor.

            aktuell      Entwurf                        Spiegel

A 16    9.229,88    9.797,90    + 6,15 %   
B 1      8.308,00    8.826,94    + 6,25 %
B 2      9.615,07  10.230,42    + 6,40 %
B 3    10.168,14    10.854,48    + 6,75 %    10.572,91  (+ 4,00 %)
B 4    10.746,71    11.516,60    + 7,16 %
B 5    11.410,74    12.219,11    + 7,08 %
B 6    12.041,80    12.964,48    + 7,66 %
B 7    12.650,33    13.755,31    + 8,73 %
B 8    13.287,33    14.594,38    + 9,83 %
B 9    14.077,27    15.484,63  + 10,00 %
B 10  16.530,96    17.946,17    + 8,56 %    16.530,96  ( 0 %)
B 11  17.030,76    19.831,10  + 16,44 %

Entsprechend bleibt nun erst einmal unklar, ob der vom Spiegel genannte Betrag für B 10, der auf dpa zurückgeht, korrekt ist.

Darüber hinaus scheint sich die BILD auf jeden Fall mit dem Thema beschäftigt zu haben, worauf der Focus hier hinweist: https://www.focus.de/politik/deutschland/dobrindt-muss-bei-beamten-plan-extra-runde-drehen_1f8871b5-8568-4742-bae5-762bbb54b515.html Er berichtet hier mit Bezug auf die BILD, dass das Besoldungsniveau in B 11 offensichtlich um 2,7 % angehoben werden solle. Die BILD scheint also die richtigen Nachfragen gestellt (bzw. den schnellsten Durchstecher des geänderten Entwurfs zur Hand) zu haben, worauf der Focus nun verweist. Zugleich beginnt das typische Schwarze-Peter-Spiel: "Kanzleramt und Finanzministerium verweisen auf Dobrindt".

Interessant ist so oder so, dass der Bundesinnenminister umgehend zurückgerudert ist, als die Medien ab Ende der letzten Woche zu berichten begonnen haben. Das zeigt, als wie wackelig er den Entwurf betrachten dürfte, den er Schnellsten aus der Schusslinie bekommen möchte, da er ja über sein sachlich katastrophalen Gehalt informiert ist, also insbesondere um den verfassungsrechtlich sachlich nicht begründbaren Gehalt insbesondere der Doppelverdienerannahme weiß, wie sie der Entwurf präsentiert.

Schauen wir also mal, ob der Sturm im Wasserglas nun weitergeht oder ob das nun den Medien reicht, sodass die hohe Politik auch das Schwarze-Peter-Spiel beenden könnte.

Badener1

Ich möchte mal anmerken, dass ich die Reaktion um die "Kürzung" der Pensionen von vielen Kolleginnen und Kollegen sehr interessant finde. Die neue Regelung drückt ja nur deutlicher aus, was seit 2025 bereits Fakt ist. Unser Arbeitgeber hat es offensichtlich verstanden, die tatsächliche Verringerung so zu beschließen und zu veröffentlichen, dass viele Betroffene es gar nicht zur Kenntnis genommen haben. Sarkastisch betrachtet könnte man sagen, die zuständigen Leute im BMI und BMF für die Öffentlichkeitsarbeit, haben 2025 einen deutlich besseren Job gemacht (im Sinne Ihres Arbeitgebers).       

Maximus

Dass man bei der B-Besoldung so schnell eingeknickt ist, ist für mich ein Zeichen, dass man den Entwurf schnellstmöglich durchbringen möchte.

Womit ich auch nicht gerechnet habe, dass sich der Bund an die Spitze setzt und Fakten schafft. Bisher hat er immer abgewartet wie die Länder reagieren.

Das jetzige Vorgehen ist taktisch clever...alle Bundesländer werden sich nun am Bund orientieren und keiner wird eine deutlich höhere Besoldung (im Vergleich zum Bund) festlegen.

Hätte der Bund abgewartet, dann wäre der Entwurf wahrscheinlich deutlich teurer geworden. Der Bund hätte sich dann am Spitzenbesolder der Länder orientieren müssen.

tunnelblick

Ich bin immer noch der Überzeugung, dass dies von Anfang an kalkuliert war, dass die B-Besoldung zu einem Medienecho führen wird. Nun kann man öffentlich verkünden, dass man den Entwurf angepasst hat, alle sind zufrieden und der Entwurf kann nun seine Wege gehen.

SwenTanortsch

Der sachlich nicht haltbare und politisch katastrophale Gehalt des Entwurfs, den sicherlich weder der Bundesminister des Inneren noch alsbald das Kabinett (das einem am Ende wie auch immer aussehenden Entwurf zukünftig erst noch wird zustimmen müssen) öffentlich diskutiert sehen wollen, ist der folgende, wie er sich ergibt, wenn wir nur das Jahr 2026 betrachten (vgl. im Entwurf die Daten auf der S. 106 ; auf den Seiten davor werden die Jahre vor 2026 betrachtet, die man mit dem prinzipiell selben Ergebnis in den Blick nehmen könnte wie dem nachfolgend).

Gehen wir also vom Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie aus und schauen wir mal, wohin uns das führt. Ihr wird in Gestalt der zweiten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 3 laut der genannten Stelle im Entwurf eine Bruttobesoldung von 42.291,56 € als Unterhalt gewährt. Legen wir nur die signifikant zu geringen PKV-Kosten von 521,- € aus dem Jahr 2024 und 60,98 € entsprechend für die Pflegeversicherung sowie einen BEG-Anteil von 416,- € ebenfalls aus dem Jahr 2024 sowie ein aktuelles Kindergeld von 6.216,- € aus dem Jahr 2026 zugrunde, dann erhalten wir (mit dem BEG-Anteil von 416,- €) einen steuerlichen Abzug von 2.172,- € und also eine Nettobesoldung von 40.119,56 €.

Die Netto-Alimentation (die das BVerfG in der aktuellen Entscheidung systematisch unklar Nettobesoldung nennt) beträgt dann abzüglich der Kosten für die Krankheitkosten- und Pflegeversicherung von 6.983,76,- € und zuzüglich des Kindergelds von 6.216,- € 39.351,80 €. Der Entwurf gibt an derselben Stelle eine Prekaritätsschwelle von hingegen 54.727,64 € an. Die Netto-Alimentation in der zweiten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 3 ist folglich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats um 15.375,84 € (28,1 %) zu gering (in der Realität wird der Fehlbetrag noch höher sein, weil die PKV-Kosten heute erheblich höher als 2024 sein werden). Das ist der zentrale Grund, weshalb ich davon ausgehe, dass von jenem Entwurf ein schwerer Schaden nicht nur für das Berufsbeamtentum, sondern für das Allgemeinwesen insgesamt ausgehen muss. Der Musterbeamte wird 2026 am neuen Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung - trotz der anderweitigen Anhebungen - weiterhin monatlich um über 1.280,- € netto zu gering besoldet. Genau deshalb ist man auch dem bayerischen Modell gefolgt und hat nicht eine Regelung wie die meisten Länder im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gewählt, da jene aus dem so geformten Doppelverdienermodell gezogenen Beträge nicht ansatzweise hinreichend gewesen wären, um die extreme Unteralimentation der Bundesbeamten zielgerichtet sowohl fortzuführen als auch kaschieren zu können.

Die gegebenen Verbesserungen reichen weiterhin nicht aus, um die im letzten Entwurf bis in die Besoldungsgruppe A 11 zugegebene Verletzung des Mindestabstandsgebots nun unter dem Grundsatz des Mindestbesoldungsgebots auch nur ansatzweise zu heilen. Auch wenn der Maßstab des Grundsicherungsniveaus nun keine Rolle mehr spielt, muss dennoch davon ausgegangen werden, dass der Musterbeamte – und nicht nur er! – weiterhin im erheblichen Maße noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus besoldet und alimentiert werden. So oder so ist aber die vom Gesetzentwurf anvisierte Besoldungssystematik weiterhin im erheblichen Maße nicht konsistent.

Und genau darin liegt die Achillesferse des gesamten Entwurfs, den man um diese Achillesferse drumherum gestrickt hat: Bereits die Vorabprüfung macht sichtbar, dass der gesamte Entwurf verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, was alle Beteiligten wissen. Auch deshalb war es politisch gänzlich instinktlos, die zunächst geplante Anhebung insbesondere von B 11 so vornehmen zu wollen, wie das der Bundesminister des Inneren gemeinsam mit dem Bundesminister der Finanzen bislang geplant hatten. Die politische Instinktlosigkeit ist dabei aber nur eine Petitesse. Das eigentliche Problem liegt in der weiterhin gänzlich inkonsistenten Besoldungssystematik als Folge des hier gezielt falsch ausgerichteten Ausgangspunkts:

"Im zweiten – praktisch besonders bedeutsamen – Fall folgt die indizielle Bedeutung aus der Unterschreitung der gebotenen Mindestbesoldung in einer niedrigeren Besoldungsgruppe (mittelbarer Verstoß). Eine Unterschreitung der Mindestbesoldung betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander ins Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts – also die effektive Besoldung in den untersten Besoldungsgruppen – als verfassungswidrig, insbesondere weil für diese Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen der Mindestbesoldung missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung infrage gestellt. Der Gesetzgeber ist dann gehalten, eine insgesamt konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen Ausgangspunkt zu bestimmen (vgl. BVerfGE 155, 1 <25 Rn. 48>). (Rn. 91 der aktuellen Entscheidung; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html)

GoodBye

Das Schöne ist: Jetzt hat man das was fehlt schwarz auf weiß.

M.E. hat das BVerfG ein sinnvolle Änderung der Rechtsprechung vorgenommen, aber das politische Kalkül unterschätzt. Aus dem Thema "Mehr als Grundsicherung", das für die Allgemeinheit irgendwie nachvollziehbar war, wird nun die öffentliche Debatte "Beamte als Alleinverdiener", was für viele wohl schwerer nachzuvollziehen ist.

Sputnik1978

Zitat von: Maximus in Heute um 08:28Dass man bei der B-Besoldung so schnell eingeknickt ist, ist für mich ein Zeichen, dass man den Entwurf schnellstmöglich durchbringen möchte.

Womit ich auch nicht gerechnet habe, dass sich der Bund an die Spitze setzt und Fakten schafft. Bisher hat er immer abgewartet wie die Länder reagieren.

Das jetzige Vorgehen ist taktisch clever...alle Bundesländer werden sich nun am Bund orientieren und keiner wird eine deutlich höhere Besoldung (im Vergleich zum Bund) festlegen.

Hätte der Bund abgewartet, dann wäre der Entwurf wahrscheinlich deutlich teurer geworden. Der Bund hätte sich dann am Spitzenbesolder der Länder orientieren müssen.


"An die Spitze setzt"?

Hast Du schonmal gesehen, welche Zulagen das Land NRW seit 2022 für Beamtenkinder zahlt? ;-)

MOGA

Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dunkelbunter

Wie soll, denn das eigentlich funktionieren mit "Rückwirkend zum 01.05.2026" ?
Bedeutet ja, dass man jeden Beamten der FZ1 bekommen hat die Bezügemitteilung ändern muss.

MOGA

Zitat von: tunnelblick in Heute um 08:36Ich bin immer noch der Überzeugung, dass dies von Anfang an kalkuliert war, dass die B-Besoldung zu einem Medienecho führen wird. Nun kann man öffentlich verkünden, dass man den Entwurf angepasst hat, alle sind zufrieden und der Entwurf kann nun seine Wege gehen.
Genau so!
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Hannes009

Ja, es kommt dann eine Nachberechnung/Rückrechnung, wenn das ganze dann beschlossen ist und in die Systeme eingearbeitet wurde.

Ist doch bei Schichtarbeitern mit dem DuZ genauso. Da gibt es auch immer eine Nachberechnung;)