Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Viggen

... es ist sicherlich richtig, dass es bei vielen Pensionären gut läuft. Aber Internet ist doch für Viele mit Sicherheit kein echtes Neuland mehr.

Mir geht es auch sehr vielmehr um die betroffenen Versorgungsempfänger, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeit in den Ruhestand versetzt wurden (Dienstunfall, DU, etc.)  - so wenige sind das nicht. (Wohlgemerkt mit Internetzugang)

Und denen geht es bestimmt nicht ernsthaft wirtschaftlich gut. Wie es auch vielen Pensionären aus dem einfachen bis mittleren Dienst garantiert nicht allzu gut geht.

Abgesehen davon, sind die jetzt Aktiven auch alle potentielle Versorgungsempfänger!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BVerfGBeliever

#9286
Zitat von: Viggen in Gestern um 20:19... ich bin schon echt verwundert und erstaunt, wie wenige Versorgungsempfänger/ Pensionäre hier proaktiv und kontrovers mitdiskutieren - dazumal es nur ca. 600.000 sind.

Vor allem, weil sie m.E.n. mit am schlechtesten bei diesem Reformvorhaben abschneiden!
Ich habe mir die neuen Versorgungsregeln noch nicht im Detail angeschaut, aber nach meinem Verständnis bedeutet doch beispielsweise eine Besoldungserhöhung von 100 Euro für einen entsprechenden Versorgungsempfänger (mit mindestens 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit) ungefähr Folgendes:

- Bislang bekommt er zusätzlich 100 Euro * 71,75% * 0,9901 [siehe §5 BeamtVG] * (100% - 1,8%) [siehe §50f BeamtVG] = 69,76 €.
- Zukünftig bekommt er zusätzlich 100 Euro * 71,75% * 0,97226 [siehe den neuen §69p BeamtVG] = 69,76 €.

Worin genau besteht die "Verschlechterung" und wie hoch ist ihr konkretes Ausmaß?

Viggen


... bspw. Absenkung des Einvaufaktors von 0,9901 auf 0,97226 !
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Viggen


... oder das bspw. unklar ist, ob sie auch den Ergänzenden Familienzuschlag §41 erhalten können?
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Hugo

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/erwerbsbeteiligung-eltern.html

Mir persönlich fehlt im Entwurf die Berücksichtigung der Erwerbsbeteiligung.
Frauen mit 3 oder mehr Kindern waren zu 39.2 % erwerbstätig.
Aber natürlich pickt sich der DH die Rosinen (zu seinen Gunsten) aus den Statistikdaten heraus.
Wäre auch für eine Klagebegründung ganz nett.

BVerfGBeliever

Zitat von: Viggen in Gestern um 21:03... bspw. Absenkung des Einvaufaktors von 0,9901 auf 0,97226 !
Den Einbaufaktor gibt es im neuen System nicht mehr. Und die genannte Zahl 0,97226 (69,76%/71,75%) dient lediglich der Umstellung auf das neue System. Siehe beispielsweise die Erläuterung zum neuen §69p BeamtVG auf Seite 161 des Entwurfs:

"Die aufgrund der Streichung erfolgte Überführung jeweils des Einbaufaktors und des Abzugs für Pflegeleistungen in den Steigerungssatz hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Ruhegehaltssatz der am 30. April 2026 bereits vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, da deren Versorgungsbezüge auf der Grundlage des Rechts festgesetzt wurden, das zu Beginn des jeweiligen Ruhestands galt. Die so festgesetzten Beträge sind dem Grunde nach statisch; ihre Dynamisierung erfolgt anhand der Vorgaben des § 71. Nach dem Zeitpunkt des Versorgungsbeginns eintretende Änderungen des Versorgungsrechts, soweit sie Auswirkungen auf die Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder auf den Ruhegehaltssatz haben, können deshalb nur dann für diesen Personenkreis gelten, wenn dies gesondert gesetzlich geregelt ist. Gemäß Nummer 1 Buchstabe b wird daher geregelt, dass ab dem 1. Mai 2026 der Einbaufaktor nicht mehr auf die für den genannten Personenkreis festgesetzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewendet wird. Nummer 2 berücksichtigt die Überführung des Einbaufaktors nach § 5 BeamtVG und des Pflegeabzuges nach § 50f BeamtVG in den Steigerungssatz und legt fest, dass der im Einzelfall individuell ermittelte, festgesetzte Ruhegehaltssatz mit 0,97226 vervielfältigt wird. Der Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem alten Steigerungssatz von 1,79375 und dem neuen Steigerungssatz von 1,744. Der so verminderte Ruhegehaltssatz gilt als neu festgesetzt."

Somit kann ich keine Verschlechterung erkennen..

maxg

Zitat
Zitat... nöl nöl nöl ... mal wieder Einer, der die zweistellige Zahl von Erläuterungen nicht aufgenommen hat, dass es kein Sonderopfer Versorgung gibt, sondern nur eine Rechenumstellung mit gleichem Ergebnis

Ich habe mir die neuen Versorgungsregeln noch nicht im Detail angeschaut, aber nach meinem Verständnis bedeutet doch beispielsweise eine Besoldungserhöhung von 100 Euro für einen entsprechenden Versorgungsempfänger (mit mindestens 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit) ungefähr Folgendes:

- Bislang bekommt er zusätzlich 100 Euro * 71,75% * 0,9901 [siehe §5 BeamtVG] * (100% - 1,8%) [siehe §50f BeamtVG] = 69,76 €.
- Zukünftig bekommt er zusätzlich 100 Euro * 71,75% * 0,97226 [siehe den neuen §69p BeamtVG] = 69,76 €.

Worin genau besteht die "Verschlechterung" und wie hoch ist ihr konkretes Ausmaß?

;D

DANKE BVerfGBeliever!
Hiermit hast du die Auszeichnung für den Post des Tages in meiner Welt erhalten. Wie oft wird das wohl noch kommen?!?

Viggen

... @BVerfGBeliever, und wie verhält es sich deiner Meinung nach mit dem Ergänzenden Familiezuschlag §41 - sollen Versorgungsempfänger diesen auch erhalten können?

Danke.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Murmels Frauchen

Zitat von: Viggen in Gestern um 20:19... ich bin schon echt verwundert und erstaunt, wie wenige Versorgungsempfänger/ Pensionäre hier proaktiv und kontrovers mitdiskutieren - dazumal es nur ca. 600.000 sind.

Vor allem, weil sie m.E.n. mit am schlechtesten bei diesem Reformvorhaben abschneiden!

Ich beantworte die Frage gerne mal aus meiner Sicht - Beamtenwitwe: Ich bin erst heute auf dieses Forum gestoßen. Und mitdiskutieren traue ich mich kaum, weil mir hier Vieles wie die berühmten Böhmischen Dörfer vorkommt. Ich habe jetzt die letzten 30 Seiten nachgelesen und mir raucht die Birne. Ich hoffe einfach nur, dass am Ende dieses ganzen Rätsels meine Witwenversorgung in A5 (ebenfalls gerade erst durch rückwirkende Anerkennung der Lehrjahre vor dem 17. Lebensjahr auf 71,75 % gestiegen) nicht allzu sehr " gerupft" wird.
Es liegt also nicht am mangelnden Internetverständnis oder übermäßiger Pension ( und damit unterstellter Trägheit 😁 in einem anderen Post eines anderen Teilnehmers).

netzguru

Zitat von: netzguru in Gestern um 20:15Hallo zusammen,

bitte um Hilfe für eine Musterberechnung:

A8 Stufe 7 mit Ausgeleich zu Stufe 8 sind ca 10-20 € unter Stufe 8

Frau und 2 Kinder

DDU mit 75%

Habe jetzt
Grundgehalt 3995,62
Stufe 1    176,42
Überleit DNeuG 93,33

              4265,35
0,9901        4223,14
75 %          3167,36


F2 kinder      298,55
§ 55f            62,39

Steuer Brutto  3403,52

Stand 12 2025

Was kommt jetzt neu raus?


Kommt § 41 dazu ja oder nein, bitte beide Summen, Pflegestufe 3 ist vorhandnen

wieauchimmer

#9295
Zitat von: GeBeamter in Gestern um 20:57Die sind auch ein wesentlicher Grund, warum man das Thema aA im Kollegenkreis nur hinter vorgehaltener Hand ansprechen kann. Da hast du Kolleginnen und Kollegen Mitte 20, die noch zu Hause oder in ihrer Studiwohnung leben und von ihrem netto 2k zur Seite legen können (so vergangene Woche auf meinen Einwand gehört, dass ich mit 3 Kids am Ende des Monats froh bin, wenn etwas übrig bleibt) und andererseits hast du Kolleginnen und Kollegen aus dem mD oder gD, noch fünf bis zehn Jahre bis zur Pension, Eigenheim abgezahlt, evtl tatsächlich noch eine Mietwohnung an der Hand, für auf die Diskussion zur aA dann immer die üblichen Plattitüden bringen: "Der Mantel des Beamten ist eng, aber sehr warm." "Es ist noch kein Beamter verhungert.",...

Zwar etwas Off-Topic, aber ja: die Kluft zwischen arm und wohlhabend ist in Dtl. im Vergleich zu anderen europäischen Ländern enorm. Das Versprechen, man könne durch Leistung noch ein Eigenheim finanzieren, oder als Azubi eine Miete in einem Ballungsgebiet leisten, oder ganz einfach 2 oder mehr Kinder versorgen, all das ist bereits seit vielen Jahren aufgekündigt. Ich bin Jahrgang 87 und alle Bekannten in meinem Familien- und Freundeskreis im gleichen Alter, haben es in 90% der Fälle einzig durch Vitamin B (Erbe/Schenkung, "Familien-Kredit", mietfrei wohnen) zu etwas gebracht. Der Rest hatte anderweitig Glück zum Können.
Dieser Umstand war ein Grund weshalb ich schon vor langer Zeit (als ich die Zeichen der Zeit erkannt habe) bereits in den ÖD gewechselt bin: es bringt sowieso alles genau genommen gar nichts. Irgendwann wird es wieder einen wirtschaftlichen Aufschwung geben (hoffentlich nicht nach einem Krieg), von denen eine Generation besonders profitieren wird, aber ich werde das sicher nicht mehr erleben oder gar davon mit richtigem Timing profitieren.
Man merke sich also: 1. Das Leben ist nicht fair und 2. Glück schlägt alles. Daran wird auch eine aA nichts ändern. Egal, ob ich 200€ oder 400€ im Monat mehr habe: auch das wird an den zuvor genannten Umständen rein gar nichts ändern. Man fährt evtl 1x mehr im Jahr in den Urlaub oder legt das Geld an und kann dann das Pflegeheim 1 Jahr länger bezahlen. Ich weiß, klingt alles ganz schön defätistisch, aber ich denke es ist nur eine nüchterne Sichtweise eines jemand, der ohne viel Vitamin B auskommen muss. Für mich ist dieses Ganze Thema aA deshalb mehr ein rechtliches und politisches Thema, als ein "lebensveränderndes" Thema.

AltStrG

https://www.ardmediathek.de/video/caren-miosga/hohe-preise-wenig-zuversicht-wie-findet-deutschland-aus-der-krise/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9iY2FkOTdlZC0yMmNiLTQyNjktYjNmMS00NTcyNDlhMjUxMjlfZ2FuemVTZW5kdW5n

Jens Spahn sagt hier was zu den Bundesbeamten, den Kosten, der Reduzierung der Beihilfe, der Kürzung der Pensionen im Zuge der "Gerechtigkeit" gegenüber den Rentnern und Selbstständigen. Und warum keine 1000 Euro Prämie kommt.

Ich sage es immer wieder, es ist nicht nur ein rechtliches Problem, ihr müsst die politische Seite auch betrachten.

Pumpkin76

Zitat von: Hugo in Gestern um 21:18https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/erwerbsbeteiligung-eltern.html

Mir persönlich fehlt im Entwurf die Berücksichtigung der Erwerbsbeteiligung.
Frauen mit 3 oder mehr Kindern waren zu 39.2 % erwerbstätig.
Aber natürlich pickt sich der DH die Rosinen (zu seinen Gunsten) aus den Statistikdaten heraus.
Wäre auch für eine Klagebegründung ganz nett.

Na, und dann noch die fehlende Aufschlüsselung nach Alter. Lediglich dieser Satz:
ZitatBei Eltern mit mindestens drei Kindern - wovon mindestens eines im Vorschulalter ist - betrug der Anteil 57,4 %.

Was ist denn Vorschulalter? Ab dem 3. oder dem 5. Lebensjahr?

Und was verdienen die? Wieso verwendet der Bund nicht seine internen Zahlen? Er müsste doch wissen, wieviel % der Ehepartnern bei 1, 2, 3,.. Kinder in Anhängigkeit des Alters er Beihilfe gewährt, weil sie eben nicht mehr als 23.000 Euro verdienen. Warum der Rückgriff auf die Allgemeinbevölkerung? Das können wir dann im zweiten Schritt machen um festzustellen, ob Beamtenehepartner öfter oder seltener erwerbstätig sind.

SchrödingersKatze

Zumal der Rückgriff auf die Beihilfefähigkeit bzw die tatsächlich in Anspruch genommene Beihilfe zu kurz greift. Nur weil eine Beihilfefähogkeit besteht bedeutet das nicht automatisch, dass diese auch in Anspruch genommen wird. So wird ja die GKV zB in der Elternzeit oft einfach weitergeführt, selbst wenn eine Beihilfefähigkeit da ist. Oder erwerbstätige Angehörige, die in einem "Midijob" beschäftigt sind, also über de Minijobgrenze sind aber dennoch nicht die 20.000 + Parznereinkommen mitbringen. Diese sind meist dennoch selbst in der GKV versichert. Ichvzweifle also an, dass die vorgebrachten Zahlen der Beihilfefähigkeit der Realität entsprechen. Vielmehr zeigen die Zahlen nur an, welche Anzahl an Personen diese tatsächlich in Anspruch nimmt und nicht, wer sie auch in Anspruch nehmen *könnte*.