Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 174568 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1140 am: 24.11.2025 11:48 »

Ja ist okay, vertritt deine Einzelmeinung. Ich bleibe dabei:

Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!

Zuschläge gibt es erst wieder für das 3. Kind und ff.

Nö.

ExponentialFud

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1141 am: 24.11.2025 11:49 »
Das BVerfG hat so entschieden, damit die VGs und OVGs in Zukunft keine BVerfG-Vorlagen mehr machen müssen. Etwaige zukünftige Urteile kommen schnell. Die Tabelle für Niedersachsen habe ich im entsprechenden Landesforum bereits vorgerechnet.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1142 am: 24.11.2025 11:52 »
Ich mahne zur Vorsicht bei der Interpretation derart komplexer Sachverhalte. Selbst unter uns Volljuristen führt die rechtssichere, verfassungskonforme Ausgestaltung des Auftrags, den uns das BVerfG erteilt hat, derzeit zu hitzigen Debatten. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass das Urteil keinesfalls bedeutet, dass ein Single-Beamter in der niedrigsten Besoldungsstufe in Zukunft mit fast 4.000,- netto alimentiert wird - das würde zu ganz anderen erheblichen Verwerfungen führen.

Word.

Selbst wenn das BVerfG das genauso gemeint hätte und es so idealerweise kommen sollte (aus Sicht des BVerfG), bedeutet das nicht, dass es zwangsläufig jemals so kommen wird. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Man wird im Haushalt sicherlich keine (großen) neuen Schulden für irgendeine Anpassung der Besoldung machen. Einmal ein Präzedenzfall geschaffen, wird jedes Bundesland nachbessern müssen. Und wenn das Partnereinkommen auch noch kassiert wird, dann gnade dem böswilligen und vor allem bankrotten Dienstherren. Von daher, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Da erscheint es mir wahrscheinlicher, dass es den Weihnachtsmann wirklich gibt, als dass es zu dieser signifikanten Anhebung für den Singlebeamten kommen wird. Vor allem der Maggus aus Bayern wird sich eher eine vegane Bratwurst reinpfeiffen, als seine heilige schwarze Null im Landeshaushalt aufzugeben.
Nochmal: Das ist völlig unabhängig davon, ob es wirklich so gedacht war.
Von daher sollten einige hier mal ihre Erwartungen zurückschrauben. Es ist abenteuerlich und amüsant zugleich zu lesen, was man sich hier so zusammenrechnet. Die Trickschublade des Dienstherren (freue mich auf einen neuen Account mit diesem Nick) wartet schon darauf geöffnet zu werden.

Wenn es so nicht kommen sollte, handelt der DH bewusst demokratiegefährdend

Ja, bin ich bei dir. Wäre aber nicht das erste und ganz sicher auch nicht das letzte Mal.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1143 am: 24.11.2025 11:56 »
Ich wäre nicht verwundert, wenn wir in den nächsten Monaten sogar das Auseinanderbrechen von Regierungen in einzelnen Ländern erleben. Gerade Niedersachsen wird nach 2 BvL 5/19 sowas von unter Wasser stehen.

Wir laufen jetzt schnell in enorme Verteilungskonflikte hinein.

Wie kommst du darauf? Niedersachsen hat es bisher immer verstanden, immer irgendeine „Lücke“ zu finden. Bei der Altersdiskriminierung hat man die Wirkung einfach rückdatiert. Und die Folge der letzten Urteile aus 2020 waren Einführung von Partnereinkommen und Familienergänzungszuschläge. Bevor das BVerfG darüber entscheidet, werden alle betroffenen Familien eine Generation weiter sein. Niedersachsens FM - ganz gleich welcher Coleur- werden die Lücken auch dieses Beschlusses finden- auch wenn sie gar nicht da sein sollten.

Danke, das ist genau diese Naivität (ist nicht böse gemeint, mir fällt nur kein anderes Wort ein), von der ich geschrieben habe. Die Konsequenzen und Tragweite der (kommenden) Urteile werden hier meiner Meinung nach maßlos aufgeblasen. Niemand wird über irgendwas stolpern und keine Regierung wird auseinanderbrechen. Trick 17 und gib ihm.

Und mal ein Link für alle:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik

Wenn die Politik das BVerfG ignorieren möchte, dann kann sie das letztendlich für eine sehr sehr lange Zeit.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1144 am: 24.11.2025 11:59 »

Ja ist okay, vertritt deine Einzelmeinung. Ich bleibe dabei:

Die Mindestbesoldung umfasst eine 4 Personenfamilie, die dem einzelnen Beamten, egal ob er Single, verheiratet, in Lebenspartnerschaft, ein Kind oder 2 Kinder hat, ohne Zuschläge, ohne Partnereinkommen, ZUSTEHT. NETTO!

Zuschläge gibt es erst wieder für das 3. Kind und ff.

Nö.
Ich möchte echt mal wissen woher der Irrglaube kommt das ein Beamter 1k-4k zwangsläufig immer das gleiche Netto auf dem Konto haben müssen.
Denn das BVerfG hat das nirgendswo bisher geschrieben.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1145 am: 24.11.2025 12:04 »
Seit 5 Tagen die immer gleiche Diskussion...echt ermüdend.

Vielleicht sollte man wirklich fundierte Analysen abwarten, dann ist immer noch Zeit, um sich aufzuregen (oder zu jubeln, je nach Standpunkt).


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1147 am: 24.11.2025 12:08 »
Wo bleibt denn der Entwurf? Oder kriselt es innerhalb der Regierung so sehr, dass er bereits abgeschrieben wurde?

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1148 am: 24.11.2025 12:08 »
Seit 5 Tagen die immer gleiche Diskussion...echt ermüdend.

Vielleicht sollte man wirklich fundierte Analysen abwarten, dann ist immer noch Zeit, um sich aufzuregen (oder zu jubeln, je nach Standpunkt).
Grundsätzlich wäre es ja in Ordnung, wenn 1-4k alle das gleiche Netto haben.
Denn früher oder später werden die meisten Beamten bei 2k enden.

Also freuen würde ich mich definitiv nicht, wenn der Singlebeamter weniger hätte, wie ich mit aktuell 4k.
Mich würde nur mal interessieren wo die Leute hier dem Irrglaube aufsitzen, das der Singlebeamte ohne Kinder 510€ "Kindergeld" zustehen würde.

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1149 am: 24.11.2025 12:11 »
Wo bleibt denn der Entwurf? Oder kriselt es innerhalb der Regierung so sehr, dass er bereits abgeschrieben wurde?

Wundern würde mich das tatsächlich nicht mehr... Karlsruhe kann man ja Grundsätzlich auch aussitzen.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1150 am: 24.11.2025 12:17 »
Die 35% beziehen sich auf das Verhältnis der Zuschläge zur Grundbesoldung.
Quelle?
Die 35% beziehen sich auf den Anteil der Besoldung der aus Zuschlägen besteht.


Ob du als eingefleischter "Zulagenorigen"-Fetischist das allerdings mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, musst du natürlich selbst entscheiden..
Ich bin keine Zulagenfetischist, ich bin für eine aA für alle und spiele hier nur den Advocatus Diaboli,
der Besoldungsgesetzgeber dürfte jedoch ein solcher Fetischist werden und ich versuche euch mit euren Scheuklappen nur auf diese Dinge hinzuweisen.
So wie hier vereinzelt Menschen glauben, dass nur eine reine Grundbesoldungserhöhung als mögliche Lösung vom BVerfG vorgegeben wird.

Wenn man also die von dir im Fallbeispiel angenommene notwendig Grundbesoldung von 4.235 Brutto sprich als Single 3.144,84 Netto als notwendig annimmt (was mich für die Kollegen freuen würde). Dann kommen wir in einen anderen Bereich, nämlich den, dass dieser (am schlechtesten verdienenden) Beamte eine Besoldung bekommt, die bei 135% des Nettomedian Äquivalenzeinkommen liegt.
Nur mal so zur Einordnung im Gefüge der Bevölkerung:
Die Mittelschicht wird im allgemeinen zwischen 70% und 150% definiert.
Das oberen Quintil (also die Top25%) beginnt bei 3185 € (na da fehlen ja noch 40€).
Fazit: Der A3 Beamte muss zur zur obersten Mittelschicht (also dort wo Merz sich selber verordnete) gehören, erst dann ist er amtsangemessen besoldet.

Das nur mal so als Realitäts Check und zur Einordnung.

uniprof

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« Antwort #1151 am: 24.11.2025 12:20 »
Stichwort: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

Aber liegt hier nicht ein Problem? Das BVerfG kann selbst nicht vollstrecken, das muss die Exekutive machen. Und wenn die das nicht macht? Dass soetwas auch in Demokratien geschehen kann, sieht man ja zur Zeit in den USA ...

Beamtenhustler

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« Antwort #1152 am: 24.11.2025 12:24 »
Stichwort: https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__35.html

Aber liegt hier nicht ein Problem? Das BVerfG kann selbst nicht vollstrecken, das muss die Exekutive machen. Und wenn die das nicht macht? Dass soetwas auch in Demokratien geschehen kann, sieht man ja zur Zeit in den USA ...

Ganz genau, siehe mein Link von oben, in dem auf die Möglichkeiten des BVerfG eingegangen wird. Das System basiert auf Vertrauen und ungebrochener Rechtstaatlichkeit. Darüber hinaus hätte man ja auch jetzt schon wirklich konkrete Vorgaben machen können, hat man aber nicht. Das BVerfG will also, dass das ausdiskutiert wird und bis dahin wird ordentlich Geld gespart.

NelsonMuntz

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« Antwort #1153 am: 24.11.2025 12:41 »
[...]
Das nur mal so als Realitäts Check und zur Einordnung.

Diejenigen, die Du da ansprichst, werden nur entgegnen: "Es ist der Wille unserer Verfassung! So soll es geschehen!" ;)

... Ich betrachte den "move" weg vom Existenzminimum und hin zum Äquivalenzeinkommen für sehr geschickt, denn es lässt viel mehr Raum zur Einordnung von tatsächlich gewährter Alimentation. Ferner macht es auch noch einmal sehr deutlich, wie immens der Unterschied zwischen 1k und 4k ist, wenn das Ziel ein halbwegs gleicher (und damit dem Amt angemessener) Lebensstil sein soll.

Es wird sicher spannend, was sich Berlin da bis 2027 ausdenken wird.

Nautiker1970

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« Antwort #1154 am: 24.11.2025 12:44 »
Sowas kommt dabei heraus, wenn Dienstherren jahrelang gegen Recht verstoßen und ihnen das dann um die Ohren fliegt. Die Wut richtet sich nicht etwa gegen die Täter, sondern gegen die Opfer...

https://www.morgenpost.de/berlin/article410513682/berliner-beamter-spricht-ueber-gehalt-und-bekommt-nun-drohungen.html