Die 35% beziehen sich auf das Verhältnis der Zuschläge zur Grundbesoldung.
Quelle?
Die 35% beziehen sich auf den Anteil der Besoldung der aus Zuschlägen besteht.
Ob du als eingefleischter "Zulagenorigen"-Fetischist das allerdings mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, musst du natürlich selbst entscheiden..
Ich bin keine Zulagenfetischist, ich bin für eine aA für alle und spiele hier nur den Advocatus Diaboli,
der Besoldungsgesetzgeber dürfte jedoch ein solcher Fetischist werden und ich versuche euch mit euren Scheuklappen nur auf diese Dinge hinzuweisen.
So wie hier vereinzelt Menschen glauben, dass nur eine reine Grundbesoldungserhöhung als mögliche Lösung vom BVerfG vorgegeben wird.
Wenn man also die von dir im Fallbeispiel angenommene notwendig Grundbesoldung von 4.235 Brutto sprich als Single 3.144,84 Netto als notwendig annimmt (was mich für die Kollegen freuen würde). Dann kommen wir in einen anderen Bereich, nämlich den, dass dieser (am schlechtesten verdienenden) Beamte eine Besoldung bekommt, die bei 135% des Nettomedian Äquivalenzeinkommen liegt.
Nur mal so zur Einordnung im Gefüge der Bevölkerung:
Die Mittelschicht wird im allgemeinen zwischen 70% und 150% definiert.
Das
oberen Quintil (also die Top25%) beginnt bei 3185 € (na da fehlen ja noch 40€).
Fazit: Der A3 Beamte muss zur zur obersten Mittelschicht (also dort wo Merz sich selber verordnete) gehören, erst dann ist er amtsangemessen besoldet.
Das nur mal so als Realitäts Check und zur Einordnung.