Bei der Betrachtung des M ist das Einkommen des Modellbeamten um die Beiträge zur KV und PV zu bereinigen. Daher ist diese Frage alles andere als Off topic, sondern aus meiner Sicht eine absolute Kernfrage. Man muss nur um die Ecke denken.
Wenn die Beiträge zur KV und PV für den Modellbeamten sinken dürften und so die Grundbesoldung für alle nicht in dem gleichen Umfang wie heute steigen müssten, spart der Gesetzgeber bei der Neubewertung der Grundalimentation viel Geld ein. Bei denjenigen, die tatsächlich Kinder haben, ist es ein Nullsummenspiel, weil die Mehrkosten der Beihilfe in etwa den eingesparten Bruttobetrag entsprechen dürften, solange wie die Kinder nicht vorrangig anderweitig gesetzlich versichert sind. Nach meiner Betrachtung muss man bei der Anhebung der Beihilfesätze bei dem kinderlosen Beamten die Grundalimentation nicht um die durchschnittlichen Beiträge zur KV für Kinder anheben, die er gar nicht hat.
Im übrigen kenne ich niemanden, der bei der PKV nur die verbleibenden 20 % versichert hat. Viele haben auch noch Beihilfeergänzungstarife, Krankentagegeld, Reha, Chefarzt, 1 oder 2 Bettzimmer usw. Der Teil des Vertrages würde ja bleiben. Und außerdem würde ja der Beitrag des Familienvaters im Gegenzug in den meisten Rechtskreisen wieder von 30 auf 50 % angehoben werden können, so dass es für die PKV vielleicht doch nicht so schlimm wäre. Daher wäre die Frage, wieviel von den 150 Euro bei GeBeamter nur für den "Basistarif" wären.
Ich stelle mir bei der Beihilfereform daher folgende Frage: Wäre folgende Kombination möglich und denkbar?
Anhebung Beihilfe der Kinder von 80 auf 100
Anhebung Beihilfe der Ehefrau von 70 auf 80, 90 oder 100
Einheitliche Beihilfe des Beamten unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen 50
(was für den 4K Modellbeamten in der Regel eine Absenkung von 70 auf 50 bedeuten würde)
Nur, wenn man diese Frage belastbar beantworten kann, kann man aus meiner Sicht den Ausgangspunkt der möglichen neuen Tabelle richtig berechnen.