unter gleichzeitiger Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ)
Ein AEZ, also eine nach Wohnort/Mietstufe differenzierte Besoldung, macht aus Sicht des Gesetzgebers seit letzter Woche Mittwoch keinen Sinn mehr. Stichwort "unterschiedslos" in Rn. 71 (für die Vorabprüfung) sowie Rn. 78 (für die Fortschreibungsprüfung).
Was der Gesetzgeber hingegen theoretisch "versuchen" könnte, wäre ein für jede Besoldungsgruppe einheitlicher Familienzuschlag, der jedoch für höhere Besoldungsgruppen langsam abgeschmolzen wird.
Denn nochmals zur Erinnerung: Für die Vorabprüfung ist ausschließlich die unterste Besoldungsgruppe die faktisch entscheidende (inklusive Familienzuschlag!), für die Fortschreibungsprüfung sind hingegen alle Besoldungsgruppen relevant (exklusive Familienzuschlag!). Und nur noch mal zur Klarstellung: Ich persönlich fände so einen abschmelzenden Familienzuschlag absurd..
Gerade der AEZ ist meiner Meinung nach das fairste Mittel, wenn ich bedenke, dass mancher Beamte in Buxtehude genau die gleiche Besoldung und alle Familienzuschläge erhält, dort aber wie ein König lebt, während jemand in München oder Stuttgart mit Familie kämpfen muss, um über die Runden zu kommen. Beamte mit drei oder mehr Kindern in Ballungsgebieten, in denen der Quadratmeterpreis für eine Altbauwohnung bei 15 € und mehr liegt (von Neubau darf ich nur träumen), haben meiner Meinung nach einen massiven Nachteil. Über das Thema Eigentumserwerb möchte ich gar nicht erst anfangen – da kann jeder selbst Google nutzen.
Es wundert mich nicht, dass viele aus dem gD und hD hier Beiträge verfassen. Sehr wohl wundert mich jedoch, wie weit manche gehen, um ja keinen Euro weniger zu erhalten oder zu „verhindern“ mit absurden Interpretationen, dass Familien mit drei oder mehr Kindern sie bei der Besoldung „überholen“. Welch absurder Gedanke für Familien, die genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
P.S.: Mir wäre auch eine Erhöhung der Grundbesoldung lieber. Aber mit Schlagzeilen wie der Stern sie aktuell bringt („1,6 Mio. Beamte kosten dem Staat so viel wie 20 Mio. Rentner“) wird es für Politiker schwer, das den Menschen zu erklären.
Das ist ein Beitrag, den ich so unterschreiben könnte. Eine Erhöhung der Grundbesoldung ist wünschenswert, aber aus meiner Sicht nicht notwendig. Es ist auch zudem real nicht umsetzbar. Eben deshalb sehe ich auch beim Abstand zwischen den Ämtern keinen Handlungsbedarf. Die Bundeswehr macht es uns vor. Durch die vielen Stellenzulagen sind Abstände da, wenn auch geringer. Den Anspruch das die Abstände ein gewisses Volumen umfassen verstehe ich nicht. Das hat auch nichts mit der Untergrabung des Leistungsprinzip zu tun.
Grundsätzlich müssten einige hier mal den Unterschied der Grundbesoldung und der Zuschläge verstehen. Und grundsätzlich das wir nicht von einem Gehalt reden, sondern von einer Alimentation.
Dabei kommt die Grundbesoldung einem Gehalt irgendwie am Nächsten wenn man es vergleichen könnte. Kann man aber nicht. Die Zuschläge sind dagegen gedacht um die Auswirkungen bestimmter Situationen und Umstände wirtschaftlich zu verkraften und die Haltung eines sozialen Standards zu ermöglichen. Und wer glaubt man kann sich an Zuschlägen für Kinder bereichern, der hat die Pfanne heiß. Hinter jedem Euro den man erhält steht auch mindestens der Euro den man ausgeben muss. Und wer jetzt immer noch sagt, dass Kinderkriegen ein Privates Vergnügen sei, der versteht das System der Alimentation auch weiterhin nicht.
Von daher ist für mich die Anwendung von Zuschlägen, egal in welchen Umfang wirklich legitim. Wer teuer wohnen muss soll einen AEZ erhalten. Und kein Mensch wohnt freiwillig teuer wenn ihm dadurch das Wasser bis zum Hals steht. Und wer über eine hohe Besoldung verfügt (aber vom Modell der 2K keinen Gebrauch machen muss, der soll auch im Rahmen abgeschmolzen werden.
Und sicherlich gibt es auch Zulagen und Zuschläge, die hinterfragt werden müssen. Oberste Bundesbehörde, Prüferzulage, etc.. aber grundsätzlich ist das System schon umsetzbar. Nur die Höhen stimmen nicht mehr.
Zudem sollte man wirklich langfristig überlegen wo in welchen Bereichen Beamte benötigt werden. Da wird nicht mehr viel übrig bleiben. Da zweifel ich selbst die Bundeswehr an. Zumindest so lang wie sie überwiegend im Ausland eingesetzt wird. Aber das ist eine Baustelle die uns nicht obliegt.
Es wurde hier im Forum mit großen Erwartungen hantiert was die Rechtsprechung des BVerfG betrifft. Ausführungen, dass uns die Rechtsprechung nicht unmittelbar betrifft, werden gerne und oft überlesen. Auch die treffenden Aussagen dass es im Bund keinen konkreten Handlungsbedarf aus Sicht des DH gibt. Aber hat keinen Handlungsdruck. Er hat nur Regeln gezeigt bekommen wie er handeln muss wenn er handelt. Das Rundschreiben vom 20.06.2021 war ein taktisches Eigentor. Wahrscheinlich noch dem Wunsch des DH erwachsen wirklich schnell zu reagieren.
Einen wirklichen Zugzwang sehe ich nur aus moralischen Gründen gegenüber den untersten Besoldungsgruppen, welche wirklich von Armit betroffen sind und denen das Wasser bis zum Hals steht. Gleiches gegenüber Familien mit vielen Kindern, egal welcher BesGrp, denen je nach Wohnort und Situation auch das Wasser bis zum Hals steht.
Keinen Handlungsbedarf sehe ich bei den vielen Schreiberlingen, welche eh am We den Tesla schrubben und sich die Langeweile mit ETFs vertreiben während sie die Billigflüge bei Ryanair außerhalb der Ferienzeiten checken. Ihr einziges Argument liegt immer im Abstand.
Und abschließend auch ma ganz ehrlich. Man sollte wirklich vom bestehenden Modell Beamter + Partner + 2 Kinder abweichen. Wer das + nicht hat braucht dafür auch nicht alimentiert werden. Und wer eine PartnerIn hat, welche ein Einkommen hat soll sich das auch angemessen anrechnen lassen.
Es gibt noch viele Punkte über die man diskutieren könnte um zukünftig das Beamtentum der Gesellschaft anzupassen. Wer eine Laufbahn anstrebt sollte auch eine Laufbahnausbildung haben. Nicht jedes Studium ist gleichwertig. Und ehrlich gesagt kann ich den VWL, der keinen Rechtsbehelf schreiben kann auch nicht mehr sehen. Und auch nicht mehr hören wenn er nach 20 Jahren an der Uni plötzlich kapiert das es eine Mindestversorgung gibt.
Es ist vieles im Argen. Sehr oft kann ich die Gedankengänge der Bevölkerung verstehen. Und nicht alles ist Bashing und Stammtisch. Der öffentliche Dienst hat die Verantwortung und das Privileg Beamte zu halten seltsam ausgelebt und bewirtschaftet. Das war und ist auch Schuld der Politik. Und ich mag solche Artikel, dass Beamte 6 Jahre krankgeschrieben sind, oder mit 35 bei Mindestversorgung in Pension gehen nicht mehr lesen.