aber in 71 steht nicht dass der MÄE ein unterschiedsloser Bezügebestandteil zu sein hat
MÄE ist Bestandteil des Vergleichsmaßstabs zur Prüfung, ob ein Unterschreiten indiziert ist.
...
Tja, das ist genau der springende Punkt.
Wir denken beide ähnlich und in gleicher Richtung, aber im Detail etwas aneinander vorbei. Drücke mich wohl nicht so verständlich aus.
Prüfungsstufe 1 Bedingung erfüllt? Ja, nein-> (be)klagen
Summe der Beträge der Bezügebestandteile der Gehaltsabrechnung >= gewählter MÄE (bundesweit oder landesweit, oder NUTS, oder Großstadt, ...)
Die Bestandteile der Gehaltsabrechnung steht links, der MÄE separiert rechts der Gleichung
ODER wird demnächst die monatliche Gehaltsabrechnung 01/2027 (hier ledig, kinderlos) wie folgt umgestaltet:
1/12 MÄE 2025 (z.B. Duisburg) entspricht Eingangsamt A4
+ Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A5
+ Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A6
+ Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A7
...
- Kinderabschlag erstes Kind (A8)
- Kinderabschlag zweites Kind (A8)
zur Erläuterung:
1/12 MÄE 2025 (z.B. Duisburg) Eingangsamt A4 (= Prüfungsstufe 1 zu ein Zwölftel und nach 12 Monaten kumuliert erfüllt.
mit den Grundgehaltszuschlägen soll das Abstandsgebot prüfbar werden.
aber will der Besoldungsgeber den Beamten die Überprüfung leicht machen?
Aber nachdem die Besoldungsevolution 2020 noch nicht eingekehrt ist, kann Bund auch Besoldungsrevolution 2025 aussitzen, und gleich wieder anders bei Besoldungsgeneration 203X+ neu konzipieren.