Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)  (Read 180082 times)

Rallyementation

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1785 am: 29.11.2025 16:56 »
aber in 71 steht nicht dass der MÄE ein unterschiedsloser Bezügebestandteil zu sein hat

MÄE  ist Bestandteil des Vergleichsmaßstabs zur Prüfung, ob ein Unterschreiten indiziert ist.
...
Tja, das ist genau der springende Punkt.

Wir denken beide ähnlich und in gleicher Richtung, aber im Detail etwas aneinander vorbei. Drücke mich wohl nicht so verständlich aus.

Prüfungsstufe 1 Bedingung erfüllt? Ja, nein-> (be)klagen
Summe der Beträge der Bezügebestandteile der Gehaltsabrechnung >= gewählter MÄE (bundesweit oder landesweit, oder NUTS, oder Großstadt, ...)

Die Bestandteile der Gehaltsabrechnung steht links, der MÄE separiert rechts der Gleichung

ODER wird demnächst die monatliche Gehaltsabrechnung 01/2027 (hier ledig, kinderlos) wie folgt umgestaltet:
1/12 MÄE 2025 (z.B. Duisburg) entspricht Eingangsamt A4
+  Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A5
+  Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A6
+  Grundgehaltszuschlag Besoldungsgruppe A7
...
- Kinderabschlag erstes Kind (A8)
- Kinderabschlag zweites Kind (A8)

zur Erläuterung:
1/12 MÄE 2025 (z.B. Duisburg) Eingangsamt A4 (= Prüfungsstufe 1 zu ein Zwölftel und nach 12 Monaten kumuliert erfüllt.
mit den Grundgehaltszuschlägen soll das Abstandsgebot prüfbar werden.

aber will der Besoldungsgeber den Beamten die Überprüfung leicht machen?

Aber nachdem die Besoldungsevolution 2020 noch nicht eingekehrt ist, kann Bund auch Besoldungsrevolution 2025 aussitzen, und gleich wieder anders bei Besoldungsgeneration 203X+ neu konzipieren.

« Last Edit: 29.11.2025 17:12 von Rallyementation »

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1786 am: 29.11.2025 17:01 »
Ich finde auch eines krass....

Der Staat leistet sich im Geschäftsbereich des BMF eine Abteilung des Zolls, die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Aufgabe dieser Abteilung ist u.a. die Prüfung von Arbeitgebern, ob dieser seine Arbeitnehmer auch ordentlich entlohnt (Mindestlohn sowie andere, einem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgeltbestandteile), und hieraus die korrekten SV-Beiträge entrichet.

Lassen wir den Teil mit den SV-Beiträgen, sowie die anderen Umfangreichen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausser acht....
Dann bleibt eben als eine Aufgabe die Prüfung UND STRAFRECHTLICHE Verfolgung der Einhaltung der ordnungsgemäßen Bezahlung von Arbeitnehmern!!!!
Auf der einen Seite bestraft also der Staat Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nicht ordentlich entlohnen. Der Staat selbst missachtet seine eigenen Gesetze aber seit knapp 2 Jahrzehnten...

Das ist doch das Krasse, dass der Staat etwas verlangt, sich selbst aber meint rausnehmen zu dürfen. Ich sehe auch hier den RECHTSSTAAT massiv gefährdet......

Sowas sollte eigentlich mal in die Medien!!!!

Da gibt es noch ganz andere Beispiele, wo die öffentliche Hand in einer Weise agiert, die man einem privaten Arbeitgeber nie durchgehen lassen würde. Da wären z. B. Kettenbefristungen im Schuldienst über 10 Jahre und länger, die dann gleichwohl als rechtmäßig erachtet werden, weil der damit gedeckte Personalbedarf ja nur vorübergehender Natur sei.. Oder das Thema Scheinselbständigkeit. Da werden an den VHSen Dozenten auf Honorarbasis in Sprachkursen für das BAMF zu einem Hungerlohn bzw. „Honorar“ tätig, ohne jede soziale Absicherung. Und nachdem dann das Bundessozialgericht diesen Machenschaften mit einem Urteil ein Ende machen wollte, hat der Gesetzgeber kurzer Hand das SGB geändert und eine Regelung geschaffen, die es den Honorarkräften erlaubt, natürlich „freiwillig“ auf die soziale Absicherung zu verzichten. https://www.bakertilly.de/beitrag/sozialversicherungspflicht-von-honorar-lehrkraeften-erst-ab-2027
Sorry für diesen OT-Abstecher, aber ich wollte nur mal kurz verdeutlichen, dass es der Rechtsstaat mit dem Rechtsstaat auch in anderen Konstellationen nicht so genau nimmt, wenn er sich selbst an Recht und Gesetz halten soll.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1787 am: 29.11.2025 17:08 »
https://m.bild.de/politik/inland/muessen-bald-auch-beamte-in-die-rentenkasse-zahlen-69298f37e9b1296b9ef96bdb?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Jetzt geht es wieder los, ihr müsste euch mal die Kommentare auf Facebook dazu reinziehen

. Wahnsinn…
Wer die Bildzeitung liest lässt auch solche Kommentare los.
Da erwarte ich nichts anderes. Erschreckend sind aber auch die Kommentare bei seriöseren Zeitungen. Wir Beamte sind halt ein Feindbild bei vielen.

Ach, die Bild nimmt nur auf was viele denken. Welche Zeitschrift man da liest ist fast egal. Das Speak ist halt einfacher. Und vom Inhalt her. Die große Zeit des Beamtentums ist schon lang vorbei. Als die Briefträger noch verbeamtet von Haustpr zu Haustür gegangen sind hatten wir das Standing. Wir waren mitten drin. Es war völlig normal das der Schaffner ein Beamter war. Heute sind wir fremdartige Wesen, die mit das Geld des Volkes wollen.

Vielleicht sind wir in vielen Berufen auch die letze Generation von unnahbaren Staatsdienern. Zu teuer, zu unflexibel, stets auf den Vorteil ihres Gleichen bedacht.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1788 am: 29.11.2025 17:17 »

Sicher, dass S-H rechnet? Haben die wirklich schon genug "Druck"?

Ja, der Haushalt dort ist noch nicht beschlossen worden, sie sind spät dran und arbeiten am Haushaltsbegleitgesetz. Da der Haushalt um 200 Millionen schlanker sein soll (strukturell) müssen da nun größere Steine bewegt werden um das trotz Mehrkosten für Beamte zu schaffen. Deswegen sind Taschenrechner an der Laboe gerade sehr gefragt.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1789 am: 29.11.2025 17:44 »
Wir denken beide ähnlich und in gleicher Richtung, aber im Detail etwas aneinander vorbei. Drücke mich wohl nicht so verständlich aus.

Doch, doch, du hast dich (zumindest für mich) durchaus verständlich ausgedrückt und ich denke auch ungefähr zu wissen, was du meinst. Wir reden von einem Vergleich, also mathematisch (OK, deutlich zu großes Wort ;-) gesprochen von einer (Un)Gleichung, richtig?

- Auf der linken Seite der (Un)Gleichung steht die Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten, also Grundbesoldung plus Familienzuschlag plus Kindergeld minus Steuern minus PKV-Kosten. Sowie gegebenenfalls "plus X" (für einen etwaigen, wie auch immer genannten, Ortszuschlag).
- Auf der rechten Seite der (Un)Gleichung steht die Prekaritätsschwelle, also 80% des 2,3-fachen des (ggf. regional differenzierten) Median-Äquivalenzeinkommens.

Ich stimme mit dir überein, dass ich es nicht für ausgeschlossen halte, auf der rechten Seite gegebenenfalls unterschiedliche Werte für das MÄE einzusetzen, in Abhängigkeit vom Dienst- oder Wohnort des jeweiligen Beamten.

ABER: Ich lese Rn. 71 weiterhin so (wie gesagt, vielleicht habe ich gerade auch einfach nur ein sehr dickes Brett vor dem Kopf), dass auf der linken Seite der (Un)Gleichung zwar durchaus ein regional differenziertes "plus X" stehen könnte, faktisch aber (leider) sang- und klanglos aus der "Wertung" fallen würde. Und zwar schlicht und einfach, weil dieses "plus X" nicht unterschiedslos bei allen 4K-Beamten (also sowohl in München als auch in Buxtehude) auf dem Gehaltszettel stünde.

Wie auch immer, vielleicht bekommen wir ja demnächst etwas mehr "Details" (z.B. von Swen oder wem auch immer)..

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1790 am: 29.11.2025 18:42 »
Deshalb ja beim MAE ein Prozent-Perzentil bilden wie früher vom BVerfG vorgeschlagen bei den Wohnkosten. In der Regel sind nämlich an teureren Orten auch die Einkommen höher. Dann hat man nicht das Problem.

Wahrscheinlich stünde man sonst auch vor dem Problem, Ortszuschläge gleichheitsgerecht zu gewähren.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1791 am: 29.11.2025 18:55 »
Zunächst einmal stelle ich mir die Frage, ob aufgrund des Urteils wohl jetzt prekär besoldete Beamte eine kombinierte Untätigkeits- und Verpflichtungsklage einlegen könnten, nachdem der Dienstherr verpflichtet würde, zunächst einmal die Differenz zur Mindestbesoldung zu zahlen und über den Rest noch durch Bescheid zu entscheiden. Wenn das möglich wäre, und da wären die Verwaltungsrechtsexperten mal gefragt, dann wäre das zumindest einmal bis A11 ein echter Game Changer. Aus meinem zugegeben nur rudimentären Wissen im Verwaltungsrecht spricht mehr für als gegen diese Möglichkeit.

Zum Medianeinkommen: Grundsätzlich geht es dem BVerfG ja darum, bei dem betroffenen Beamten Armut zu vermeiden. Deswegen nimmt es in der Urteilsbegründung ausführlich Bezug auf die Definition von Armut. Da habe ich folgende Definition vom Bundesamt für Statistik gefunden:

https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2020-01/Definition%20Median%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwelle_0.pdf

Die Armutsgefährdungsschwelle wird bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) der jeweiligen Bezugsregion festgelegt.

Dort steht demnach, dass die Frage, ob man armutsgefährdet ist, auch davon abhängig ist, in welcher Bezugsregion man wohnt. Und im Urteil findet sich erstaunlicherweise auch darüber ein Hinweis, dass man die verschiedenen Bezugsregionen im Internet finden kann, den ich mir nicht so richtig erschließen konnte.

Genau an der Stelle bin ich über das gleiche Problem mit dem "unterschiedslos" gestolpert.

Kann damit aber nicht auch gemeint sein, die alle Beamten unterschiedslos bekommen, die in der gleichen Bezugsregion wohnen? Dann wäre der Ortszuschlag aber sowas von wieder am Leben.  ;D

Swen hatte bei der Differenzierung nach Mietenstufen immer kritisiert, dass es zwischen zwei Nachbargemeinden zu großen Differenzen kommt, obwohl die Mieten in den Randgebieten oft nur geringfügig voneinander abweichen. Das wäre bei einer Betrachtung der Bezugsregionen erledigt.

GoodBye

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« Antwort #1792 am: 29.11.2025 19:11 »
Da herrscht aber eine erhebliche Bandbreite. In Flächenländern weicht das verfügbare Einkommen der Topregion, und das muss keine Großstadt sein, bereits mehrere Tausend Euro vom Landesdurchschnitt ab.

PolareuD

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« Antwort #1793 am: 29.11.2025 19:13 »
Zum Thema Zulagen-Orgien bei Beamten:

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6925c5f9f16c6fc79db3e876/in-bund-und-laendern-so-stark-steigen-die-zulagen-fuer-deutschlands-beamte.html

Der Bund der Steuerzahler fordert ein lichten der Orgie.  ;)

Paywall!

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1794 am: 29.11.2025 19:21 »
Dann wird die Besoldung bestimmt bald Thema bei Mario Barth  ;D

Knecht

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« Antwort #1795 am: 29.11.2025 19:22 »
Zum Thema Zulagen-Orgien bei Beamten:

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6925c5f9f16c6fc79db3e876/in-bund-und-laendern-so-stark-steigen-die-zulagen-fuer-deutschlands-beamte.html

Der Bund der Steuerzahler fordert ein lichten der Orgie.  ;)

Paywall!

Das Verfassungsgericht ignorieren sie seit Jahren, aber auf den Bund der Steuerzahler hören sie bestimmt! :D

Naja, wobei - Rainer Holznagel ist ja oft bei Mario Barth in seiner RTL Show unterwegs.

Ich warte ja auf den Tag, an dem das Thema mal bei Lanz o.ä. auf der Tagesordnung steht. Ist bei unseren unabhängigen Medien aber vermutlich unwahrscheinlich.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1797 am: 29.11.2025 19:56 »
Insbesondere der letzte Satz ist wegweisend. Der nette Herr will Beamte nur noch bei Polizei und Bw. Was ist mit den Berufsfeuerwehren ? Den Richtern, den Justizvollzugsbeamten um nur einige aufzuzählen bei denen es dem dümmsten einleuchten müsste, das dies zwingend Beamte, mit allen dazu gehörenden u.a. Grundrechtseinschränkungen  sein müssen, um unser Staatswesen aufrecht zu erhalten. Der Clown ist doch der erste der nach der Feuerwehr ruft wenn seine Hütte brennt und sein Gesicht möchte ich mal sehen, wenn die dann gerade für was auch immer streiken etc u dessen Hütte sauber abfackelt. Oder wenn der Richter eben nicht der neutrale und unabhängige ist, der Recht sprechen soll. Dies unreflektierte Geschrei nach dem Abschaffen von Beamten kann ich nicht mehr hören. Und jetzt auch noch aus dieser Richtung.
« Last Edit: 29.11.2025 20:06 von Bundi »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
« Antwort #1798 am: 29.11.2025 19:57 »
Dies unreflektierte Geschrei nach dem Abschaffen von Beamten kann ich nicht mehr hören. Und jetzt auch noch aus dieser Richtung.

Aus dieser Richtung kommt das Geschrei schon immer... Der "Bund der Steuerzahler" ist ein Lobbyverein zwecks Zerschlagung des funktionierenden Staates, nicht anderes.

Bundi

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« Antwort #1799 am: 29.11.2025 20:04 »
Und jetzt liest man noch das auch die Sau "Beamte sollen in die Rente einzahlen" wieder durch Dorf bzw Land getrieben wird, weil die Koalition ein Problem mit der Rente hat, macht es nochmal soviel Spass seinen Dienst gewissenhaft zu verrichten.  Noch ein Thema das unsere Qualitätsmedien vollkommen unreflektiert und ohne tiefergehenden Sachverstand aufnehmen und veröffentlichen. Diese Stimmungsmache gegen Beamte und den ÖD im allgemeinen ist echt nicht mehr zu ertragen.