Der Rechner ist zwar nett, aber er hilft in meinen Augen nicht unbedingt weiter.
Selbst wenn der 2 K Beamte die Prekariatsschwelle nicht erreicht, ist damit die Mindestbesoldung nicht automatisch verletzt. Er oder sie hat somit keinen Anspruch auf einen Ausgleich, wenn das Unterschreiten der Mindestbesoldung darauf zurück zu führen ist, dass man sich für ein anderes Familienmodell als 4K entschieden hat. Auch ist man als 4K Beamter mit A11 EF 7 nicht automatisch verfassungsgemäß besoldet, weil man mehr Nettobesoldung bekommen hat als die Prekariatsschwelle. Das BVerfG prüft ja den 4 K Modellbeamten in der untersten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe. Ergänzend könnte man noch klarstellen, dass die Betrachtung nur bei Vollzeit so ist und es auch keinen Ausgleich gibt, wenn man freiwillig weniger arbeitet, auch wenn es sich jedem eigentlich logisch erschließen sollte.
Daher müsste man, wenn man es denn so rechnen will, tatsächlich in den Bundesländern nicht das persönliche Netto hinterlegen, sondern vielmehr das Netto der jeweiligen Besoldungsgruppe des Beamten mit der untersten Erfahrungsstufe. Dann müsste man jeweils bei der Besoldungsgruppe (vielleicht anhand der Rechner, die hier zur Verfügung stehen) die Nettobesoldung des am schlechtesten bezahlten 4 K Beamten (Beachte: 2022 gab es in einigen Rechtskreisen auch noch eine Inflationsausgleichsprämie, die meines Erachtens dazu zu rechnen ist; aber auch diese Frage wird ja kontrovers diskutiert) nehmen, Kindergeld dazu rechnen, durchschnittliche KV Beiträge abziehen und dann könnte man sich der Frage annähern, ob man prekär besoldet wurde oder nicht.
Das wäre allerdings ein riesengroßer Haufen Arbeit.
Bei Bayern und NRW muss man jedoch auch noch die Mietenstufe berücksichtigen, was die Frage erschwert, ob man dann tatsächlich bei Betrachtung der Mindestbesoldung weiterhin das Medianeinkommen des gesamten Bundeslandes nehmen darf oder doch eher das der Region nehmen darf und muss, um zu erkennen, ob man prekär besoldet wird. Die Gründe, die dafür und dagegen sprechen, werden ja hier schon seit mehreren Seiten diskutiert.