Guten Morgen zusammen

im schnellen Skimming/Scanning der letzten fuenf Threadseiten ist mir eines aufgefallen, bezueglich der Widersprueche fuer vergangene Jahre/laufendes Jahr.
Dazu folgendes aus einem aelteren Beitrag von mir, leicht abgewandelt und ein wenig deutlicher – verzeiht bitte vorab die „harte“ Wortwahl & das kollektive Duzen.
Auf Volksdeutsch:
Die Besoldung, die du monatlich bekommst, ist nicht einfach ein „Zahlungsvorgang“, sondern sie basiert auf einem Verwaltungsakt ... konkret deinem Besoldungsfestsetzungsbescheid aka Gehaltsmitteilung aka GHB. Genau dieser Bescheid legt fest, welche Bezuege dir der Dienstherr im jeweiligen Jahr gewaehrt. Der Bescheid ist also der rechtliche Angriffspunkt, nicht irgendeine politische Debatte oder ein Zeitungsartikel.
Juristisch bedeutet das:
Ein Verwaltungsakt ist
jede einseitige hoheitliche Massnahme einer Behoerde zur Regelung eines Einzelfalls mit Aussenwirkung (§ 35 VwVfG). Genau das trifft auf deinen Besoldungsbescheid zu:
Er regelt individuell, verbindlich und rechtsverbindlich, wie hoch deine Bezuege sind.
Warum ist das im Kontext der Alimentation so entscheidend?
Weil nur gegen einen Verwaltungsakt ein Widerspruch zulaessig ist.Du kannst nicht gegen ein Gesetz widersprechen und auch nicht gegen eine politisch falsche oder verfassungswidrige Besoldung „an sich“.
Der Rechtsweg oeffnet sich ausschliesslich ueber den Besoldungsbescheid.
Deshalb ist das ganze „Antrag-auf-amtsangemessene-Alimentation“-Gerede inhaltlich nett, aber rechtlich bedeutungslos.
Wenn du keinen fristgerechten Widerspruch einlegst, wird der Verwaltungsakt bestandskraeftig.
Und ein bestandskraeftiger Verwaltungsakt ...und genau das ist der Punkt, den viele offenbar nicht wahrhaben wollen (!) ist selbst dann bindend, wenn die zugrunde liegende Besoldung spaeter vom Verfassungsgericht kassiert wird.
Kein Widerspruch > keine Nachzahlung.
So einfach und so brutal ist die Rechtslage. Lies bitte trotzdem zu Ende

Deshalb muss man das Besoldungsthema juristisch denken und nicht politisch-romantisch.
Wenn du deinen Bescheid nicht anfichtst, bist du aus dem Verfahren raus , egal, wie verfassungswidrig die Alimentation spaeter bewertet wird, und egal, wie viele „Antraege“ du geschrieben hast.
Genau deswegen ist der Verwaltungsakt zentral im gesamten Diskurs.
Ohne ihn gibt es keinen Rechtsweg, ohne Rechtsweg gibt es keine Ansprueche.
So viel zu negativen Gefuehlen.
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Kommen wir zu dem Positiven

Rundschreiben des BMI vom 14.06.2021.
Viele scheinen den Inhalt zu kennen, aber nicht die Konsequenzen.
Der Bund hat in diesem Rundschreiben vor vier Jahren faktisch zwei grosse Zusagen gemacht:
1. Fuer Bundesbeamtinnen und -beamte mit drei oder mehr Kindern
– Widersprueche seit 2017 bleiben ruhend,
– der Bund verzichtet auf die Einrede der Verjaehrung,
– und ab 2021 verzichtet er zusaetzlich auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung.
Heisst plakativ:
Fuer 3-Kind-plus-Familien sollen Verbesserungen ab 2017 greifen koennen, und ab 2021 sogar ohne neuen Widerspruch.
Die PolEbene hat sich hier bewusst weit aus dem Fenster gelehnt, weil genau diese Familien im Fokus des BVerfG standen.
2. Fuer alle uebrigen Bundesbediensteten
(egal ob Single, 1K, 2K, verheiratet, Versorgungsempfaenger)
Unter Ziffer II schreibt das BMI:
– Ab 2021 verzichtet der Bund komplett
+ auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung und
+ auf die Verjaehrungseinrede.
– Widersprueche gegen die Besoldung sind daher ab 2021 nicht mehr erforderlich.
Uebersetzt:
Wenn der Gesetzgeber die Alimentation nachzieht (BBVAngG/Folgegesetz), kann der Bund Leistungsanhebungen grundsaetzlich ab 2021 auch denen geben, die keinen Widerspruch gestellt haben.
Das ist politisch gewollt: Man wollte die Widerspruchsflut beruhigen, bis die Neuregelung kommt.
Wichtig ist aber:
Das Rundschreiben ist ein Verwaltungs
signal (droelfzigmal!),
kein Gesetz und kein einklagbarer Anspruch.
Es hebt auch keinen bestandskraeftigen Besoldungsbescheid auf.
Es oeffnet nur das Fenster, dass der Bund freiwillig ...per Gesetzesreform... rueckwirkend ab 2021 korrigieren
kann, ohne dass formale Widersprueche noetig gewesen
waeren.
Anekdoetchen, finde ich grad' ganz passend

Vor vielen Monden sagte einmal ein pSts bzgl. eines anderen Rundschreibens am Tischgespraech in die Runde:
„Mit dem unsaeglichen
Zettel isset so wie mit nem Konzert von Rammstein:
Alle reden drueber, jeder hat ne Meinung, und am Ende brennt irjendwas.“