@Rentenonkel
Erstmal danke für die Antwort. Das hilft mir den ein oder anderen Knoten im Hirn zu lösen.
Nehmen wir mal, dass das neue Besoldungsrecht spätestens März 2027 umgesetzt wird (Termin für Berlin), dann wird das über kurz oder lang auch den Bund und alle anderen Länder treffen. Man möchte ja nicht hinten an stehen und gerade für den Bereich Berlin ist das interessant, da hier Beamte aus Brandenburg und des Bundes dann auch an freien Stellen interessiert sein werden, wodurch der Stein ins rollen gebracht wird für alle anderen.
Die Kosten werden aber spätestens ab da ins unermessliche steigen, da ja die Grundbesoldung für alle angehoben werden muss. Während nach dem letzten Urteil die Beamten mit Familie profitiert haben, werden diese jetzt weniger stark profitieren, sind jetzt die Singlebeamten diejenigen, die mit höheren Summen rechnen können.
Ich hatte schon mal einen Ausblick in die Zukunft gewagt, wie ich denke, dass die Besoldungsgesetzgeber die Entscheidung umsetzen werden.
Ich halte es für sehr wahrscheinlich und auch fiskalisch nachvollziehbar, dass kurz- bis mittelfristig alle Besoldungsgesetzgeber die Familienzuschläge nach dem Wohnort differenzieren werden und deutlich steigen werden. Soweit es die Grundbesoldung anbetrifft, rechne ich am Anfang mit dem Streichen der ersten Erfahrungsstufe, möglicherweise auch mit den beiden ersten Erfahrungsstufen, und am Ende kommen ein oder vielleicht auch zwei dazu. Ob die Erfahrungsstufen gestreckt werden, oder die Gesamtanzahl vielleicht sogar reduziert wird, ist jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen. Jedenfalls dürfte sich nach meiner Interpretation fast jeder in 2027 in einer etwas höheren Erfahrungsstufe als heute wiederfinden. Vielleicht ist das noch zu vorsichtig gerechnet, wir werden sehen. Ich unterstelle der Politik jedoch weiterhin, bei der Vielzahl von Möglichkeiten immer diejenige zu nehmen, die auf den ersten Blick die kostengünstigste zu sein scheint.
Je nachdem, für welche Lösung sich der Gesetzgeber entscheidet, wird es mal mehr und mal weniger teuer. Auf der anderen Seite ist das die Quittung dafür, dass bei den Beamten über viele Jahre zu Unrecht gespart wurde. Man darf nicht die Augen davor verschließen, dass nicht die Beamten Schuld an der Situation sind, sondern die Politik, die auf ihre eigenen Leute über mehrere Wahlperioden hinaus nicht hören wollten und so das Ausmaß der Unteralimentation immer größer wurde.
Mittel bis langfristig kann es dagegen gelingen, die Fortschreibungsprüfung weiter zu entwickeln; vielleicht auch eine Grundbesoldung von mindestens 120 % MÄE zu erwirken oder die Familienzuschläge entsprechend wieder einzufangen, um die Grundbesoldung im Umkehrschluss anheben zu müssen.
Auch hier habe ich meine Ideen dazu geäußert, wie man taktisch vorgehen könnte, andere Forenteilnehmer fokussieren sich mehr auf die Zahlen und versuchen darüber, zu argumentieren. Beides kann zum Erfolg führen. Eine Konsequenz wird jedoch aus meiner Sicht sein, dass wenn die Politik merkt, wie teuer Beamte spätestens seit dem letzten Urteil sind, und vielleicht sogar noch weitere 18,6 % RV Beitrag für den Besoldungsgesetzgeber dazu kommen, Beamte künftig wohl nur noch in den Bereichen ernannt werden, die absolut notwendig sind.
Im Sinne der Bestenauslese ist eine bessere Bezahlung jedoch mehr als sinnvoll. So sagte schon Otto von Bismarck:
Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren, bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts. @Maximus: Die lächerlichen 1,2 Mrd EUR waren nur für die Umsetzung des Urteils zu den kinderreichen Beamten, als ab 5 K und höher
A10er: Das siehst Du richtig. Auch deswegen ist das Partnereinkommen verfassungsrechtlich bedenklich.